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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. Oktober 2018, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Vergabeermächtigung Kommunikationskonzept IHFEM 2018
Kommunikationskampagne zur Elektromobilität
Antrag Nr. 14-20 / A 03944 von Herrn StR Richard Quaas, Herrn StR Sebastian Schall
vom 27.03.2018, eingegangen am 27.03.2018
-
14-20 / A 03944 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss „Anpassung der Förderrichtlinie Elektromobilität und Mittelumschichtung innerhalb des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität München (IHFEM 2015)“ vom 14.12.2016
Beschluss „IHFEM 2018“ vom 26.07.2018
„Kommunikationskampagne zur Elektromobilität“
Antrag Nr. 14-20 / A 03944 von Herrn Richard Quaas und Herrn Sebastian Schall vom 27.03.2018
Inhalt:
Mit o. g. Beschlüssen wurde festgelegt, dass die Aktivitäten im Rahmen des IHFEM 2015 und IHFEM 2018 von einer externen Dienstleisterin/einem externen Dienstleister innerhalb der Stadtgesellschaft beworben werden soll. Dafür wurden vom Stadtrat Finanzmittel in Höhe von insgesamt 550.000 € zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Beschlussvorlage gibt einen Überblick über die geforderten Leistungen, die im Rahmen der externen Vergabe zu erbringen sind und beschreibt das erforderliche Vergabeverfahren.
Ergänzend wird in der Sitzungsvorlage der Stadtratsantrag „Kommunikationskapagne zur Elektromobilität“ (Antrag Nr. 14-20 / A 03944 vom 27.03.2018) behandelt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die Kosten dieser Maßnahme aus dem Budget des RGU betragen 550.000 € für die Jahre 2019-2021.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat beauftragt das Referat für Gesundheit und Umwelt, den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Direktorium -
Vergabestelle 1 an eine externe Auftragnehmerin/einen externen Auftraggeber zu vergeben.
Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Kosten werden aus dem dafür vorgesehenen Budget des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015 und IHFEM 2018) des RGU finanziert.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Elektromobilität, IHFEM, Kommunikationskampagne, Ladeinfrastruktur,
Ortsangabe: -/-
2.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK);
Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse
des Umweltausschusses und der Vollversammlung
des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2018 – 30.06.2018
Kurzinfo:
-/-
3.
Senkung der Feinstaubbelastung im gesamten Stadtgebiet
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01890 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
-
14-20 / E 01890 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01890, in der die Einführung eines rollierenden Fahrverbots im gesamten Stadtgebiet vorgeschlagen und eine Priorisierung des Schutzgutes „saubere Luft“ gefordert wird.
Inhalt:
Die vorliegende Beschlussvorlage fasst den derzeitigen Wissensstand und die aktuelle Beschlusslage zur Thematik Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zusammen. Es wird aufgeführt, dass lokale rollierende Fahrverbote im Hinblick auf eine stadtweite Verbesserung der Luftqualität nicht zielführend sind.
Die Beschlussvorlage zeigt die zahlreichen aktuellen Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie die bereits erfolgte Priorisierung der Luftreinhaltung auf.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg, ein rollierendes Fahrverbot einzuführen, kann nicht entsprochen werden.
Die geforderte Priorisierung der Stadtziele auf das Gut „saubere Luft“ ist, wie dargestellt, bereits erfolgt. Der Empfehlung kann in diesem Punkt entsprochen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Luftreinhaltung, Umweltzone, Luftreinhalteplan, Fahrverbote,
Diesel-Skandal, NO2
Ortsangabe:
München
4.
Weiterentwicklung des Erweiterten Klimaschutzprogramms (EKSP)
Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich
Änderung des MIP 2018 - 2022
Beschluss über die Finanzierung ab 2019
Kurzinfo:
Anlass:
- Turnusmäßige Berichterstattung über die Maßnahmen und Mittelverwendungen im Erweiterten Klimaschutzprogramm (EKSP) in 2016, 2017 und im 1. Halbjahr 2018
- Behandlung der Aufträge aus dem Stadtratsbeschluss zum EKSP vom 20.09.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06751)
Inhalt:
Der Inhalt und die Wirksamkeit der Projekte im konsumtiven Bereich und der Fördermaßnahmen im investiven Bereich des EKSP werden dargestellt. Die geplante Weiterentwicklung des EKSP wird erläutert.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Die Kosten der Maßnahmen betragen 405.000 € im Jahr 2018 und 405.000 € ab dem Jahr 2019.
Die hierfür erforderlichen Deckungsmittel ab 2019 werden in gleicher Höhe aus den nicht mehr benötigten Mitteln des bisherigen EKSP erbracht.
Entscheidungsvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Umsetzung des Erweiterten Klimaschutzprogramms (EKSP) in den Jahren 2016, 2017 und im 1. Halbjahr 2018 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stimmt der Überführung der Best-Practice-Förderung (investiver Bereich) im Rahmen des EKSP in das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) als „Investitionsprämie“ zum 01.01.2019 mit den vorgesehenen Finanzmitteln in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr zu.
3. Der Stadtrat stimmt der neuen inhaltlichen Zielsetzung im EKSP (konsumtiver Bereich) zu und stellt die Finanzmittel in Höhe von 205.000 Euro pro Jahr für nachhaltige Bildungsbeiträge in München ab dem 01.01.2019 zur Verfügung.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Erweitertes Klimaschutzprogramm, EKSP, Bauzentrum München, Klimaschutz, Fachforen, Energiesparen
Ortsangabe: - / -
5.
Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!
Antrag Nr. Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.02.2018, eingegangen am 28.02.2018
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14-20 / A 03862 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIEGRÜNEN/RL vom 28.02.2018 „Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungserichts ziehen!“
Inhalt:
Bezugnehmend auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.02.2018 zur
Möglichkeit von Fahrverboten in den Fällen Stuttgart und Düsseldorf werden in dieser Beschlussvorlage die Inhalte des
Stadtratsantrages behandelt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat wird erneut befasst, sobald die konkreten Rahmenbedingungen einer 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorliegen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Luftreinhaltung, Umweltzone, Luftreinhalteplan, Fahrverbote, Diesel-Skandal, NO2
Ortsangabe:
München