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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 23. Oktober 2018, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Controlling des Eckdatenbeschlusses für das Haushaltsjahr 2019

14-20 / V 12742 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Umsetzung des Eckdatenbeschlusses für den Haushalt 2019 vom 25.07.2018 (Vorlage Nr. 14-20/ V 11494) durch das Kreisverwaltungsreferat Inhalt In der öffentlichen Bekanntgabe wird dargestellt, welche Kapazitäten und Mittel hier im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2019 für das Kreisverwaltungsreferat benötigt werden. Die Übersicht ist der Anlage zu entnehmen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Bekanntgabe

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
2.
Stellenbedarfe des Kreisverwaltungsreferates, Wiedergewinnung zurückgestellter Bedarfe aufgrund der „Höchstgrenze“ zum Haushalt 2018

14-20 / V 12587 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Zuge der Umsetzung des Änderungsantrags Nr. 14-20 / A 03701 zum Haushalt 2018 hat das Kreisverwaltungsreferat vorhandene oder bereits beschlossene Stellen im Umfang von 89,9 VZÄ reduziert. Es ist erforderlich, hiervon 66,72 Stellen (VZÄ) für das Jahr 2019 wieder zu gewinnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung von Pflichtaufgaben in unterschiedlichen Bereichen nicht zu gefährden. Die Bedarfe werden in dieser gemeinsamen Beschlussvorlage für alle von der Umsetzung der Höchstgrenze betroffenen Hauptabteilungen des Kreisverwaltungsreferates dargestellt. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die Positionen dargestellt, die im Haushaltsjahr 2019 dringend wieder benötigt werden. Die Positionen waren entweder unbefristet im Stellenplan ausgebracht oder es lagen bereits positive Stadtratsentscheidungen über deren Notwendigkeit vor. Im Ergebnis wird die Einrichtung von 66,72 Stellen (VZÄ) – davon 65,72 Stellen (VZÄ) unbefristet – ab dem Jahr 2019 beantragt. Die mit Eckdatenbeschluss vom 25.07.2018 vorgegebene Begrenzung ist eingehalten. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab 2019 bis zu 4.018.295 € pro Jahr dauerhaft sowie befristet von 2019 bis 2023 bis zu 79.650 € pro Jahr. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen, zum Teil befristeten Stellen einzurichten. Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit; Evaluierung des Stellenbedarfes der Servicetelefone des Kreisverwaltungsreferates

14-20 / V 12565 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Anrufzahlen bei den Servicetelefonen des Kreisverwaltungsreferates (Gewerbebehörde, Standesamt, Bürgerbüro, Ausländerbehörde, Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) sind im Jahr 2017 insgesamt auf über 560.000 Anrufe gestiegen. Es besteht somit nach wie vor ein hohes Bedürfnis der Bevölkerung im Hinblick auf die telefonische Erreichbarkeit. Der Stellenbedarf der aufgeführten Servicetelefone wurde entsprechend der im Jahr 2014 konzipierten Methodik evaluiert. Inhalt In der Beschlussvorlage wird die angewandte Methodik zur Stellenbedarfsüberprüfung und der aktuelle Stellenbedarf dargestellt. Im Ergebnis wird die Einrichtung von 4,0 Stellen (VZÄ) ab dem Jahr 2019 beantragt. Die mit Eckdatenbeschluss vom 25.07.2018 vorgegebene Begrenzung ist eingehalten. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab 2019 bis zu 211.441 € dauerhaft. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten. Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Kreisverwaltungsreferat, Servicetelefon, Call-Center, Erreichbarkeit, Stellenbemessung, Stellenbedarf Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Handyparken II – Bericht Konzeptionsprojekt und Realisierung Erfassungsapp Verkehrsüberwachung

14-20 / V 12611 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Kreisverwaltungsreferat sind aktuell 199 Mobile Datenerfassungsgeräte, mittels derer durch die Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung Parkverstöße erfasst und Verwarnungen ausgedruckt werden, vorhanden. Diese Geräte sind aufgrund des Alters stör- und wartungsanfällig. Mit der Einführung des Handyparkens (d. h. der Möglichkeit für den Parkenden einen Parkschein online zu lösen) im Oktober 2018 muss für die Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung die Möglichkeit bestehen, die „Online-Parkscheine“ zu kontrollieren, nachdem in den Fahrzeugen der Parkenden kein Hinweis in Papierform mehr zu finden ist. Eine Erweiterung der bestehenden MDE-Geräte um diese Funktion ist nicht möglich. Die Folge ist, dass ein weiteres Gerät, ein Smartphone mit installierter „Kontroll-App“ mitgeführt werden muss, um die Parkraumüberwachung sicherzustellen. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, welche verschiedene Lösungsvarianten möglich wären, um die Geschäftsprozesse der Kommunalen Verkehrsüberwachung vollständig abzudecken und sinnvoll zu unterstützen. Zum anderen wird dargestellt, welche Bedarfe notwendig sind, um die vorgeschlagene Lösungsvariante umzusetzen. Gesamtkosten In diesem Beschluss werden über keine Kosten entschieden. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Einführung des Handyparkens Stufe II entsprechend der Ausführungen im Vortrag des Referenten unter Ziffer 1.1.2 zu. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Schaffung einer Stelle für das IT-Notfallmanagement im Kreisverwaltungsreferat; Entscheidung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) vom 09.05.2017; Empfehlungen des Revisionsamtes in der Prüfung "IT-Notfallmanagement" (Az: 9633.02_PG6_006_15)

14-20 / V 11053 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Entscheidung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) vom 09.05.2017 Empfehlungen des Revisionsamtes in der Prüfung "IT-Notfallmanagement" (Az: 9633.02_PG6_006_15) Inhalt: In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um das seitens des Revisionsamtes geforderte IT-Notfallmanagement im Kreisverwaltungsreferat aufzubauen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab dem Jahr 2019 dauerhaft 90.410 €. Entscheidungsvorschlag: Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendige unbefristete Stelle ab dem Jahr 2019 einzurichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter: IT-Notfallmanagement Business Impact Analyse Business Continuity Management Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Stellenbedarf Bezirksinspektionen im Bereich Grundsatzangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung; Mehrbedarf und Entfristung von Stellen

14-20 / V 12356 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Geänderte Anforderungen bzw. gesetzlicher Vorgaben -> erhöhter Personalbedarf im Bereich Bezirksinspektion, um der Aufgabenerledigung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in München gerecht zu werden. Personalbedarf für die Bereiche Grundsatzangelegenheiten Lebensmittelüberwachung und die Kontrolltätigkeit in der Lebensmittelüberwachung. Entfristung von zwei Stellen, die im Zuge des Beschlusses „Glückspielstaatsvertrag“ befristet eingerichtet wurden. Inhalt Notwendiger Personalmehrbedarf und organisatorische Veränderungen, um den aktuellen Entwicklungen und gestiegenen Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und den Vollzug des Lebensmittelrechts, der Vorschriften für kosmetische Artikel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren sowie freiverkäufliche Arzneimittel und damit die Überprüfung von etwa 25.000 Betrieben im Stadtgebiet München zu gewährleisten. Entfristung von zwei Stellen: Darstellung der Entwicklungen beim Vollzug der einschlägigen Vorgaben in den Bereichen „Sportwetten“ und „Spielhallen“ und der damit verbundenen Aufgaben. Gesamtkosten Kosten für die Entfristung 48.398 € im Jahr 2019 und 64.530 € ab dem Jahr 2020, Kosten für die Stellenneuschaffungen 173.415 € ab dem Jahr 2019. Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zusätzlichen Stellen für die Lebensmittelüberwachung bzw. der Entfristung von Stellen im Bereich Grundsatzangelegenheiten zu. Auftrag an das KVR: die Einrichtung der notwendigen Stellen bzw. die Entfristung der erforderlichen Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Auftrag an das KVR: die einmalig für 2019 erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.398 € und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 233.855 € für das Jahr 2019 im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 anzumelden sowie 298.385 € ab dem Jahr 2020.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Personalbedarf der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats durch die Tätigkeit des Kommunalen Außendienstes seit Juli 2018

14-20 / V 12568 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Juli 2018 nahm der Kommunale Ordnungsdienst (KAD) seine Tätigkeit auf. Zur Aufgabe des KAD gehört nicht nur die reine Prävention durch Patrouillieren, sondern u. a. auch die Feststellung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten. Wird eine Ordnungsstörung festgestellt, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, leitet der KAD ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und übersendet der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates (KVR-I/12) eine entsprechende Anzeige zur weiteren Bearbeitung. Vor allem aufgrund knapper Personalressourcen war der Polizei die Verfolgung von solchen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum (z. B. wildes Urinieren) in der Vergangenheit kaum möglich. Diese Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und ggf. zu ahnden, ist Aufgabe der Bußgeldstelle im KVR. Die Aufnahme der Tätigkeit des KAD führt zu einem dauerhaften Anstieg der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei der Bußgeldstelle. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf bei der Bußgeldstelle des KVR notwendig ist, um eine konsequente Verfolgung und Ahndung der durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD festgestellten und angezeigten Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 60.810,00 € ab dem Jahr 2019. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen ca. 75.000,00 € im Jahr. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendige Stelle einzurichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bußgeldverfahren, KAD Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
8.
Gutachten zur Feststellung der Funktionsfähigkeit des Münchner Taxigewerbes

14-20 / V 11571 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Kreisverwaltungsreferat (KVR-I/43) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für das Münchner Taxigewerbe. Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe muss in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung darüber stattfinden, wie sich früher erteilte Taxigenehmigungen auf die Funktionsfähigkeit es Taxigewerbes auswirken. Die Taxikommission hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2018 beschlossen, zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Münchner Taxengewerbes ein externes Gutachten erstellen zu lassen. Inhalt Mit diesem Beschluss werden die Rahmenbedingungen für die Vergabe eines externen Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Münchner Taxengewerbes geschaffen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme werden in der nicht-öffentlichen Sitzungsvorlage 14-20 / V 11062 dargestellt. -/- Entscheidungsvorschlag Es wird ein externes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Münchner Taxengewerbes (Funktionsfähigkeitsgutachten) in Auftrag gegeben. Gesucht werden kann im RIS auch unter Taxigewerbe, Taxengewerbe, Funktionsfähigkeit, Funktionsfähigkeitsgutachten, Verträglichkeitsprüfung Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Qualitative Weiterentwicklung des Sicherheitsberichtes der Landeshauptstadt München mit proaktiver Sicherheitsplanung


14-20 / V 12674 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Umstrukturierung des Sicherheitsberichtes Inhalt Das Kreisverwaltungsreferat unterbreitete in vorangegangenen Beschlussvorlagen einen Änderungsvorschlag zur bisherigen Vorgehensweise bei der Erstellung des Sicherheitsberichtes und den Umgang mit sicherheitsrelevanten Themen. Unter anderem beinhaltete der Vorschlag die Implementierung eines kommunalen Risikomanagements. Die Sicherheitslage und relevante Gefährdungen in München sollen künftig herausgestellt werden, um für die fachlichen und politischen Ebenen mögliche Handlungsbedarfe abzuleiten oder künftige Maßnahmen zu entwickeln. Dieses Vorhaben soll nun angegangen, ein/e externe/r Auftragnehmer/in zur Umsetzung im Rahmen des Vergabeverfahrens gesucht werden. Gesamtkosten Über die Finanzierung wird der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung beschließen Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Erstellung eines Konzeptes und die anschließende Durchführung des selbigen zur Umsetzung der Umstrukturierung des Sicherheitsberichtes mit proaktiver Sicherheitsplanung in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an eine/n externe/n Auftragnehmer/in zu vergeben. Die erforderliche Vergabeermächtigung wird erteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Sicherheitsbericht, Sicherheitsplanung, Risikomanagement, Risikoanalyse Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
10.
Verkehrssicherheitskonzept Stadtratsauftrag vom 25.04.2018 Maßnahmenprogramm Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss

  • 14-20 / A 03804 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04413 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04580 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04672 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04092 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04094 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04091 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02135 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 00492 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04234 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04440 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04200 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02658 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02729 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02369 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02159 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02236 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02136 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02137 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03537 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03090 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03092 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03087 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03089 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02769 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03086 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04088 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04090 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04082 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04076 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04032 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04061 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / E 00415 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 00161 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 12772 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Am 25.04.2018 beschloss die Vollversammlung des Stadtrats die „Vision Zero“ als neues strategisches Ziel der Münchner Verkehrssicherheitsarbeit. Auf der Grundlage einer kombinierten Analyse von Unfalldaten, Verkehrsdaten und Infrastrukturdaten sollen gezielter als bisher Ansatzpunkte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Inhalt Geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die dafür nötigen Ressourcen (Personal- und Sachkosten). Mit diesem Beschluss wird zunächst eine 1. Stufe der Umsetzung erfolgen; im Jahr 2019 wird der Beschluss über die 2. Stufe der Umsetzung vorgelegt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die zahlungswirksamen Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit belaufen sich für Sach-/ Dienstleistungen auf einmalig 340.000 Euro im Zeitraum 2019-2022 sowie dauerhaft auf 4.000 Euro ab dem Jahr 2019 für Personalauszahlungen ab 2019 dauerhaft auf 380.200 Euro. Die Auszahlungen im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich einmalig in 2019 auf 11.850 Euro. Entscheidungsvorschlag Das KVR wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 5 Stellen (VZÄ) ab dem 01.01.2019 und deren Besetzung beim POR zu veranlassen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2019 anzustoßen. Das Baureferat wird gebeten, den zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf zu konkretisieren, mit dem POR bzw. der Stadtkämmerei abzustimmen und 2019 zum Eckdatenbeschluss 2020 anzumelden. Das IT-Referat wird beauftragt, noch in 2019 im Benehmen mit dem KVR die für die Bereitstellung der Software nötigen Arbeitsschritte zu erbringen. Das KVR wird beauftragt, die Personal- und Sachkosten für die 2. Stufe der Umsetzung des Verkehrssicherheitskonzepts im Eckdatenbeschluss 2019 für das Haushaltsjahr 2020 zu beantragen und in der Folge einen Beschluss zur Umsetzung der 2. Stufe in 2019 vorzulegen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Personalbedarfe der Branddirektion zur Sicherung der Einsatzbereitschaft im Jahre 2019

14-20 / V 12340 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die Branddirektion München übernimmt die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes, der Notrufannahme, Brandbekämpfung, Notfallrettung und des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie die notwendige Aus- und Fortbildung. Externe Einflüsse, wie die sich verändernde Gefahrenlage, die Arbeitszeitreduzierungen sowie technische und gesetzliche Neuerungen führen dazu, dass die oben genannten Aufgaben nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt wahrgenommen werden können. Inhalt: In der Beschlussvorlage werden die externen Einflüsse der Branddirektion und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen dargestellt, welche zu einem Personalmehrbedarf führen. Um auf diese Entwicklungen adäquat reagieren zu können, sind keine weiteren Prozessoptimierungen mehr möglich, sodass insg. 25,0 VZÄ beantragt werden. Der Beschluss behandelt dabei die Bedarfe, die Bemessungs-grundlage, die möglichen Alternativen und die notwendigen Büroraumbedarfe. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.138.340,00 € unbefristet ab dem Jahr 2019. Ab dem Jahr 2019 fallen 377.220,00 € befristet bis zum Jahr 2021 und ab 2019 86.380,00 € befristet bis zum Jahr 2022 an. Entscheidungsvorschlag: Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion wird beauftragt die Einrichtung und Besetzung von 25,0 VZÄ zu veranlassen. Davon sollen 7,0 VZÄ befristet eingerichtet werden. Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung der befristeten Stellen durchzu-führen. Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt, die Anmietung der Büroräume zu veranlassen. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Branddirektion, Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Personalmehrbedarf, Personalbedarf, Einsatzbereitschaft

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
12.
Anpassung und Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Strukturen bei der Freiwilligen Feuerwehr

14-20 / V 12467 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Neben der zunehmenden Einwohnerzahl, dem Gesellschaftswandel und dem zunehmenden Sicherheitsbewusstsein der Bevölkerung, führen auch veränderte Lebensumstände und Arbeitsbedingungen der Ehrenamtler zu erhöhten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr München (FFM). Daneben wird die FFM auch nachhaltig in einem hohen Maß durch zahlreiche bevorstehende Neubau- und Sanierungsvorhaben, Digitalisierung und rechtliche Änderungen gefordert. Inhalt Den o.g. Entwicklungen kann von Seiten der FFM durch folgende Maßnahmen begegnet werden: Einführung weiterer Funktionsträger, verbunden mit besonderen Aufgaben. Ausbau der Schulungsmaßnahmen im Trainings- und Ausbildungszentrum. Anpassung der Aufwandsentschädigungen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten der o.g. Maßnahmen betragen 150.933 € ab dem Jahr 2019. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird mit der Unterstützung der Neuorganisation und Ausweitung der ehrenamtlichen Strukturen bei der FFM beauftragt. Anmeldung der im Zuge der Ausweitung der ehrenamtlichen Funktionen ab 2019 zusätzlich anfallenden Aufwands-entschädigungen dauerhaft erforderlichen konsumtiven Sachkosten in Höhe von 150.933 € ab 2019 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren. Regelmäßige Anpassung der Aufwandsentschädigung an die Entwicklung der Beamten-Besoldung. Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtliche Strukturen, Aufwandsentschädigungen Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
13.
Ertüchtigung des Zweitweges der Alarmübertragung bei Brandmeldeanlagen Anpassung MIP 2018-2022

14-20 / V 12062 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Zuge technischer Umstellungen seitens der Mobilfunk-Provider werden über die bisher begonnen Maßnahmen zur Übertragungssicherung hinaus, die technischen Komponenten für die Alarmübertragung aus Brandmeldeanlagen, die in der ILS der Branddirektion aufgeschaltet sind, hardwareseitig ergänzt. Inhalt Die Ertüchtigung der Hardware ist erforderlich, um den hohen Sicherheitsstandard, den die Betreiber von Brandmeldeanlagen, die bei der ILS aufgeschaltet sind, genießen, beizubehalten. Die hierfür notwendigen Investitionen und einmaligen konsumtiven Ausgaben werden ab 2020 durch die Verrechnung neuer Gebührensätze, deren Kalkulation die dargestellten Ausgaben entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beinhalten wird, über die zugrundegelegte Anlagenlaufzeit refinanziert. Über den Beschluss muss die Finanzierung dieser neuen Hardware gesichert und zusätzlich Dienstleistung mit eingekauft werden, um den Umbau der Hardware zu realisieren oder zumindest zu unterstützen. Gesamtkosten/Gesamterlöse 2019: investive Kosten i.H.v. 1.000.000 €, konsumtive Kosten i.H.v. 500.000 € 2020: investive Kosten i.H.v. 500.000 € Es werden mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung ab 2020 Erlöse i.H.v. 138.000 € erzielt. Entscheidungsvorschlag Das KVR wird mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen und mit der Anmeldung der komsumtiven Haushaltsmitteln i.H.v. 500.000 €, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beauftragt. Das KVR wird mit der Anmeldung der Einnahmenmehrung i.H.v. 138.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 ff.sowie mit der Anmeldung der investiven Haushaltsmittel i.H.v. 1.000.000 € (2019) und 500.000 € (2020) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung beauftragt; Anpassung des MIP 2018-2022. Ortsangabe Sämtliche Objekte im Stadtgebiet München, die mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet sind und zusätzlich die beiden Empfangsstellen auf den Feuerwachen 4 (Heßstraße) und 3 (Heimeranstraße).

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14.
3. Fortschreibung des Verkehrs- und Mobilitätsmanagementplanes (VMP) – Neustrukturierung der Aufgaben


14-20 / V 12304 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Sachstandsbericht zum VMP. Aus Sicht der Verwaltung ist für die LHM eine systematische und umfassen-de Analyse von Verkehrssteuerungsmöglichkeiten und -potentialen erfor-derlich. Darüber hinaus muss das KVR Strukturen schaffen, um sich dauerhaft und intensiv mit den verkehrstechnischen Zukunftstechnologien und Entwicklungen befassen zu können. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum Einen dargestellt, welche Themen-bereiche im VMP bisher abgedeckt und mit welchem Ergebnis bearbeitet wurden. Zum Anderen wird die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Aufgabenfelder in den VMP beschrieben, um die Aufgaben eines zukunfts-weisenden und nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätsmanagements gewährleisten zu können. Es werden ein umfangreiches Gutachten zur Verkehrsanalyse und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Luftreinhaltung empfohlen. Vor dem Hintergrund des künftigen hochautomatisierten Fahrens, der Vernetzung verschiedenster Verkehrsträger und eines umfassenden Datenmanagements sowie zahlreicher Forschungs- und Förderprojekte, wie der stadtweiten Einführung lastabhängiger Programmwahl und des Engstellenmonitorings, wird auch der daraus entstehende Personalmehrbedarf begründet. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahmen betragen einmalig 642.600,- € im Jahr 2019 und 630.700,- € im Jahr 2020, gesamt gleich 1.273.300,- €. Wobei für den Betrag von 1.035.300,- € im Rahmen des Aktionsplans „Saubere Luft 2017 - 2020“ eine Förderung durch den Bund in Höhe 50 % beantragt wurde. Ferner entstehen dauerhaft jährliche Kosten in Höhe von 157.700,- € ab dem Jahr 2019. Entscheidungsvorschlag s. Antrag des Referenten Gesucht werden kann im RIS auch unter VMP, LAPW, Grüne Wellen, Verkehrs- und Staumanagement, Lärmreduzierung Ortsangabe - /-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
15.
Bericht über Wahlauszählungen Landtag und Bezirkstag

  • 14-20 / A 04575 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 13290 (Typ: Sitzungsvorlage zur DA) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Bericht über Wahlauszählungen Landtag und Bezirkstag

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)