RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 05.06.2024 04:42:51)
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 6. November 2018, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Städtische Sonderprogramme zur Förderung
von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und
Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von
naturnaher Begrünung von Firmengeländen
- Änderung der Förderrichtlinien
-
14-20 / A 04637 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.11.2016,
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06819, Maßnahmenkonzept
Anpassung an den Klimawandel in der Landeshauptstadt München;
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.06.2017,
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 08579, Naturnahe Firmengelände
Inhalt
Änderung der Kriterien und der Fördersätze der Förderprogramme
von Innenhofbegrünung, Vorgartenbegrünung, Dachbegrünung,
Fassadenbegrünung, Entsiegelung und naturnaher Begrünung
von Firmengeländen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die jährlichen Kosten der Förderprogramme werden ab dem Jahr 2020
80.000 € betragen.
Entscheidungsvorschlag
1. Die „Richtlinien für das Sonderprogramm der Landeshauptstadt
München zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und
Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von naturnaher Begrünung
von Firmengeländen“ werden gemäß Anlage 6 beschlossen.
2. Das Baureferat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der
Richtlinien vorzunehmen, soweit dies im Rahmen des täglichen
Vollzugs notwendig werden sollte und hierdurch keine wesentliche
Änderung des Regelungsgehaltes eintritt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Fördermittel
- Klimafunktionskarte
- Öko-Audit
Ortsangabe
- / -
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
Hauptabteilung Tiefbau
2.
Lindwurmstraße
zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz
im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt
Projektkosten (Kostenobergrenze):
4.000.000 €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022
3. Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Lindwurmstraße
Antrag Nr. 14-20 / A 03681
von Herrn Stadtrat Alexander Reissl,
Frau Stadträtin Bettina Messinger,
Herrn Stadtrat Gerhard Mayer,
Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar,
Frau Stadträtin Verena Dietl,
Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer,
Frau Stadträtin Kathrin Abele,
Herrn Stadtrat Jens Röver und
Frau Stadträtin Ulrike Boesser
vom 08.12.2017
-
14-20 / A 04523 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 03681 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04638 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 14-20 / A 03681 „Verbesserungen für Radfahrerinnen und
Radfahrer in der Lindwurmstraße“
Inhalt
Verbesserung der Radverkehrsführung in der Lindwurmstr.
im Abschnitt zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz.
Einrichten eines Radfahrstreifens in stadteinwärtsführende Richtung
und Verbreiterung des baulichen Radweges in stadtauswärtsführender
Richtung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Kostenobergrenze beträgt 4.000.000 €.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten
und die Projektgenehmigung herbeizuführen.
3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03681 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl,
Frau Stadträtin Bettina Messinger, Herrn Stadtrat Gerhard Mayer,
Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar,
Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer,
Frau Stadträtin Kathrin Abele, Herrn Stadtrat Jens Röver und
Frau Stadträtin Ulrike Boesser vom 08.12.2017 ist damit
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zum
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 in die Investitionsliste
anzumelden.
5. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen
Planungsmittel in Höhe von ca. 50.000 € aus der Finanzposition
6300.950.9920.0 „Pauschale, Vorlaufende Planungskosten“ in 2018
auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen.
6. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition
6300.950.1715 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den weiteren
Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Radweg
- Radfahrstreifen
- Radfahrer, Radfahrerin, Radfahrerinnen
- Radverkehr
Ortsangabe
- Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt
- Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz
3.
Kunstareal - modifizierte Alternative 5
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Projektkosten (Kostenobergrenze):
9.500.000 €
(darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten
der Stadtwerke München GmbH = 50.000 € (brutto))
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Projektgenehmigung
3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022
4. Verkehrsentlastung im Kunstareal (modifizierte Alternative 5)
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01743
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
am 19.10.2017
-
14-20 / A 04684 (Typ: Nachprüfungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04449 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 01743 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04639 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04646 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 01.07.2015
(Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02480): Das Baureferat wurde gebeten,
auf Basis der im Vortrag dargestellten Rahmenbedingungen
die Planung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.
Inhalt
Sachstand und Beschreibung des Projektes inklusive Kosten und
Terminen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 9.500.000 €
Entscheidungsvorschlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 9.500.000 € wird
nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung
genehmigt.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und
die Ausführungsgenehmigungen herbeizuführen.
4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01743 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 19.10.2017 ist damit
satzungsgemäß behandelt.
5. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zum
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 in Investitionsliste 1
anzumelden.
6. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen
Planungsmittel in Höhe von ca. 50.000 € aus der Finanzposition
6300.950.9920.0 „Pauschale für vorlaufende Planungskosten
für Straßen- und Brückenbau“ auf dem Büroweg im Rahmen
einer Veranschlagungsberichtigung bei der Stadtkämmerei
bereitstellen zu lassen.
7. Auftrag zur rechtzeitigen Anmeldung der
ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel
zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Radverkehr
- Radlfahrer
- Radfahrerinnen
- Gabelsbergerstraße
- Theresienstraße
- Türkenstraße
- Luisenstraße
- Arcisstraße
- Barer Straße
- Altstadtringtunnel Nordwest
Ortsangabe
- Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
- Kunstareal im Bereich von Gabelsbergerstraße, Theresienstraße,
Türkenstraße
4.
Errichtung eines behindertengerechten Zugangs
zum S-Bahnhof Obermenzing
im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing
Errichtung eines behindertengerechten Zugangs
zum S-Bahnhof Obermenzing
StR-Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP
vom 03.07.2002
Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
(Ziffer 1 des Antrags)
Empf. Nr. 6 der Bürgerversammlung (BV)
des 21. St.bez., Bezirksteil (BT) Obermenzing,
am 17.10.2002
Behindertengerechter Zugang zum Obermenzinger S-Bahnhof.
Wiederaufnahme der Gespräche mit der Vivico und Einrichtung
einer behindertengerechten Rampe (Ziffer 1 des Antrages)
Empf. Nr. 8 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing,
am 17.10.2002
Vorfahrtsmöglichkeit mit Kurzparkzone zum S-Bahnhof
Obermenzing über die Bauseweinallee 8
Empf. Nr. 9 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing,
am 17.10.2002
Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
Empf. Nr. 41 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing,
am 23.10.2003
Zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
vom Grundstück Bauseweinallee 8 her
Empf. Nr. 02-08 / E 00241 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing,
BT Obermenzing, am 27.10.2005
Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
über die Bauseweinallee 8;
Einberufung eines weiteren Runden Tisches
Empf. Nr. 02-08 / E 00585 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing,
BT Obermenzing, am 26.10.2006
Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
Antrag Nr. 132 des BezA 21 vom 02.07.2002
-
02-08 / E 00585 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
02-08 / E 00241 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 00137 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
„Errichtung eines behindertengerechten Zugangs
zum S-Bahnhof Obermenzing“,
Antrag Nr. 137 der FDP vom 03.07.2002,
Verschiedene Empfehlungen von Bürgerversammlungen des
21. Stadtbezirkes sowie Antrag Nr. 132 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing
Inhalt
Der S-Bahn-Haltepunkt Obermenzing verfügt über zwei Aufzüge
(auf der Nordseite und auf der Südseite der Verdistraße).
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Der barrierefreie Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing ist durch
die beiden von der DB AG 2002 - 2004 errichteten Aufzüge auf
der Nordseite und auf der Südseite der Verdistraße sichergestellt.
Der S-Bahnhof ist somit barrierefrei zugänglich.
2. Der Grundstückseigentümer der Bauseweinallee 8 beabsichtigt,
zwei PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und
Bürger mit entsprechender Dienstbarkeit mit Abschluss der privaten
Hochbaumaßnahme vertragsgemäß herzustellen.
3. Der Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP vom 03.07.2002 ist damit
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4.-9. Die Empfehlungen Nr. 6, 8, 9 und 41 der Bürgerversammlungen des
21. Stadtbezirkes, Bezirksteil Obermenzing, am 17.10.2002 und am 23.10.2003
sowie die Empfehlungen Nr. 02-08 / E 00241 und Nr. 02-08 / E 00585
sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt.
10. Der Antrag Nr. 132 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes
Pasing - Obermenzing vom 02.07.2002 ist damit satzungsgemäß
behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- DB AG
- Deutsche Bahn AG
- Eisenbahnbundesamt
Ortsangabe
- Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing
- Verdistraße
- Bauseweinallee
5.
Programm im Zuge der Erneuerung
von Eisenbahnbrücken durch die DB
Hier:
Eisenbahnüberführung über die Bodenseestraße
im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing und
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
Vorprojektgenehmigung für die Verkehrsanlagen
im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße
durch die DB AG
-
14-20 / A 04650 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Programmbeschluss vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 /
V 02840) – Erneuerung von Eisenbahnbrücken in München
Inhalt
Vorstellung der Machbarkeitsstudie mit der Vorzugslösung
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Belastbare Gesamtprojektkosten können erst nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens ermittelt werden. Die Kosten werden
dem Stadtrat im Rahmen der Projektgenehmigung vorgelegt.
Entscheidungsvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
zur Eisenbahnüberführung Bodenseestraße zur Kenntnis.
2. Die Vorzugslösung für die Eisenbahnüberführung Bodenseestraße
(Optimierte geradlinige Führung ohne Anbindung Herrschinger
Bahnweg an die Bodenseestraße) sowie die Vorplanung für die
Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung
Bodenseestraße werden genehmigt.
3. Das Baureferat wird beauftragt, für die Verkehrsanlagen im Zuge
des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße durch
die DB AG die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung
zu erarbeiten.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch die
DB Netz AG wird das Baureferat die Projektgenehmigung
herbeiführen.
4. Das Kommunalreferat wird gebeten, den notwendigen Grunderwerb
für die Vorzugsvariante zu tätigen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Eisenbahnüberführung
- Unfallschwerpunkt
Ortsangabe
- Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing
- Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
- Bodenseestraße
6.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068
Siedlungsschwerpunkt Freiham
Freiham Nord – 1. Realisierungsabschnitt
Endausbaupakete 1 und 2 der inneren
Erschließungsstraßen des Neubaugebietes
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
Projektkosten (Kostenobergrenze):
8.150.000 €
1. Projektgenehmigung
2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
-
14-20 / A 04742 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04741 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Verkehrliche Erschließung gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068
Inhalt
Endausbau der inneren Erschließungsstraßen
für die Endausbaupakete 1 und 2
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 8.150.000 €.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Endausbaupakete 1 und 2 mit Projektkosten
in Höhe von 8.150.000 € werden nach Maßgabe des PHB 2
und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, für die Endausbaupakete 1 und 2
die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung
verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze
eingehalten wird.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition
6300.950.1140.3 „Siedlungsschwerpunkt Freiham Nord“
ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den
Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. anzumelden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Neubaugebiet
Ortsangabe
- Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
- Neubaugebiet Freiham Nord
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
7.
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
-
14-20 / A 04647 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Straßenreinigungsgebühren waren turnusmäßig neu zu kalkulieren.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung ist daher hinsichtlich der
Gebührensätze zu ändern.
Inhalt
Die neue Gebührenkalkulation und die Satzungsänderung werden
dargestellt und erläutert.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt
München über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
(Straßenreinigungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2
beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Gebührenkalkulation
- Gebührensätze
- Gebührenschuld
- Reinigungsklassen
- Reinigungsqualität
- Straßenreinigung
Ortsangabe
- / -
Nachtrag
Hauptabteilung Tiefbau
8.
Sendlinger Straße
zwischen Hackenstraße und Herzog-Wilhelm-Straße
im 1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel
Umgestaltung in eine Fußgängerzone
Projektkosten (Kostenobergrenze):
3.500.000 €
1. Projektgenehmigung
2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022
Kurzinfo:
Anlass
Die Vollversammlung des Stadtrates hat mit Beschluss vom 18.10.2017
(Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09071) das Baureferat gebeten, die
Sendlinger Straße zwischen der Hackenstraße und der Herzog-Wilhelm-
Straße sowie die Schmid- und die Singlspielerstraße zur Fußgängerzone
umzugestalten.
Inhalt
Sachstand und Beschreibung des Projekts
inklusive Kosten und Terminen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 3.500.000 €.
Entscheidungsvorschlag
1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 3.500.000 €
wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten
Entwurfsplanung genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und
die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen,
sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
3. Das Baureferat wird beauftragt, das Projekt zum
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022, Investitionsliste,
anzumelden.
4. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen
Planungsmittel in Höhe von 80.000 € aus der Finanzposition
6300.950.9920.0 „Vorlaufende Planungskosten, Pauschale“ auf
dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen.
5. Das Baureferat wird beauftragt, für die Finanzposition
6300.950.1710.3 „Sendlinger Straße - Verlängerung der
Fußgängerzone“ die ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel
rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff.
anzumelden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Asamkirche
- Sendlinger Tor
- Fußgängerzone
Ortsangabe
- Stadtbezirk 1 Altstadt - Lehel
- Hackenstraße
- Herzog-Wilhelm-Straße