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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 6. November 2018, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Städtische Sonderprogramme zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von naturnaher Begrünung von Firmengeländen - Änderung der Förderrichtlinien


14-20 / V 11236 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06819, Maßnahmenkonzept Anpassung an den Klimawandel in der Landeshauptstadt München; Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.06.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 08579, Naturnahe Firmengelände Inhalt Änderung der Kriterien und der Fördersätze der Förderprogramme von Innenhofbegrünung, Vorgartenbegrünung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und naturnaher Begrünung von Firmengeländen Gesamtkosten / Gesamterlöse Die jährlichen Kosten der Förderprogramme werden ab dem Jahr 2020 80.000 € betragen. Entscheidungsvorschlag 1. Die „Richtlinien für das Sonderprogramm der Landeshauptstadt München zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von naturnaher Begrünung von Firmengeländen“ werden gemäß Anlage 6 beschlossen. 2. Das Baureferat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der Richtlinien vorzunehmen, soweit dies im Rahmen des täglichen Vollzugs notwendig werden sollte und hierdurch keine wesentliche Änderung des Regelungsgehaltes eintritt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Fördermittel - Klimafunktionskarte - Öko-Audit Ortsangabe - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
Hauptabteilung Tiefbau
2.
Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze): 4.000.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 3. Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Lindwurmstraße Antrag Nr. 14-20 / A 03681 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Frau Stadträtin Bettina Messinger, Herrn Stadtrat Gerhard Mayer, Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer, Frau Stadträtin Kathrin Abele, Herrn Stadtrat Jens Röver und Frau Stadträtin Ulrike Boesser vom 08.12.2017


14-20 / V 11435 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 03681 „Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Lindwurmstraße“ Inhalt Verbesserung der Radverkehrsführung in der Lindwurmstr. im Abschnitt zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz. Einrichten eines Radfahrstreifens in stadteinwärtsführende Richtung und Verbreiterung des baulichen Radweges in stadtauswärtsführender Richtung. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kostenobergrenze beträgt 4.000.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03681 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Frau Stadträtin Bettina Messinger, Herrn Stadtrat Gerhard Mayer, Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer, Frau Stadträtin Kathrin Abele, Herrn Stadtrat Jens Röver und Frau Stadträtin Ulrike Boesser vom 08.12.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 in die Investitionsliste anzumelden. 5. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von ca. 50.000 € aus der Finanzposition 6300.950.9920.0 „Pauschale, Vorlaufende Planungskosten“ in 2018 auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 6. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition 6300.950.1715 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den weiteren Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Radweg - Radfahrstreifen - Radfahrer, Radfahrerin, Radfahrerinnen - Radverkehr Ortsangabe - Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt - Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Kunstareal - modifizierte Alternative 5 im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze): 9.500.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 50.000 € (brutto)) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 4. Verkehrsentlastung im Kunstareal (modifizierte Alternative 5) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01743 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 19.10.2017


14-20 / V 04257 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 01.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02480): Das Baureferat wurde gebeten, auf Basis der im Vortrag dargestellten Rahmenbedingungen die Planung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Inhalt Sachstand und Beschreibung des Projektes inklusive Kosten und Terminen Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 9.500.000 € Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 9.500.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigungen herbeizuführen. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01743 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 19.10.2017 ist damit satzungsgemäß behandelt. 5. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 in Investitionsliste 1 anzumelden. 6. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von ca. 50.000 € aus der Finanzposition 6300.950.9920.0 „Pauschale für vorlaufende Planungskosten für Straßen- und Brückenbau“ auf dem Büroweg im Rahmen einer Veranschlagungsberichtigung bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 7. Auftrag zur rechtzeitigen Anmeldung der ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Radverkehr - Radlfahrer - Radfahrerinnen - Gabelsbergerstraße - Theresienstraße - Türkenstraße - Luisenstraße - Arcisstraße - Barer Straße - Altstadtringtunnel Nordwest Ortsangabe - Stadtbezirk 3 Maxvorstadt - Kunstareal im Bereich von Gabelsbergerstraße, Theresienstraße, Türkenstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing StR-Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP vom 03.07.2002 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing (Ziffer 1 des Antrags) Empf. Nr. 6 der Bürgerversammlung (BV) des 21. St.bez., Bezirksteil (BT) Obermenzing, am 17.10.2002 Behindertengerechter Zugang zum Obermenzinger S-Bahnhof. Wiederaufnahme der Gespräche mit der Vivico und Einrichtung einer behindertengerechten Rampe (Ziffer 1 des Antrages) Empf. Nr. 8 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 17.10.2002 Vorfahrtsmöglichkeit mit Kurzparkzone zum S-Bahnhof Obermenzing über die Bauseweinallee 8 Empf. Nr. 9 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 17.10.2002 Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing Empf. Nr. 41 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 23.10.2003 Zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing vom Grundstück Bauseweinallee 8 her Empf. Nr. 02-08 / E 00241 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing, BT Obermenzing, am 27.10.2005 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing über die Bauseweinallee 8; Einberufung eines weiteren Runden Tisches Empf. Nr. 02-08 / E 00585 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing, BT Obermenzing, am 26.10.2006 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing Antrag Nr. 132 des BezA 21 vom 02.07.2002

  • 02-08 / E 00585 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / E 00241 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 00137 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 12586 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass „Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing“, Antrag Nr. 137 der FDP vom 03.07.2002, Verschiedene Empfehlungen von Bürgerversammlungen des 21. Stadtbezirkes sowie Antrag Nr. 132 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing Inhalt Der S-Bahn-Haltepunkt Obermenzing verfügt über zwei Aufzüge (auf der Nordseite und auf der Südseite der Verdistraße). Gesamtkosten / Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Der barrierefreie Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing ist durch die beiden von der DB AG 2002 - 2004 errichteten Aufzüge auf der Nordseite und auf der Südseite der Verdistraße sichergestellt. Der S-Bahnhof ist somit barrierefrei zugänglich. 2. Der Grundstückseigentümer der Bauseweinallee 8 beabsichtigt, zwei PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger mit entsprechender Dienstbarkeit mit Abschluss der privaten Hochbaumaßnahme vertragsgemäß herzustellen. 3. Der Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP vom 03.07.2002 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4.-9. Die Empfehlungen Nr. 6, 8, 9 und 41 der Bürgerversammlungen des 21. Stadtbezirkes, Bezirksteil Obermenzing, am 17.10.2002 und am 23.10.2003 sowie die Empfehlungen Nr. 02-08 / E 00241 und Nr. 02-08 / E 00585 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 10. Der Antrag Nr. 132 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 02.07.2002 ist damit satzungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - DB AG - Deutsche Bahn AG - Eisenbahnbundesamt Ortsangabe - Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing - Verdistraße - Bauseweinallee

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Programm im Zuge der Erneuerung von Eisenbahnbrücken durch die DB Hier: Eisenbahnüberführung über die Bodenseestraße im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing und im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Vorprojektgenehmigung für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße durch die DB AG


14-20 / V 13011 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Programmbeschluss vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02840) – Erneuerung von Eisenbahnbrücken in München Inhalt Vorstellung der Machbarkeitsstudie mit der Vorzugslösung Gesamtkosten / Gesamterlöse Belastbare Gesamtprojektkosten können erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ermittelt werden. Die Kosten werden dem Stadtrat im Rahmen der Projektgenehmigung vorgelegt. Entscheidungsvorschlag 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Eisenbahnüberführung Bodenseestraße zur Kenntnis. 2. Die Vorzugslösung für die Eisenbahnüberführung Bodenseestraße (Optimierte geradlinige Führung ohne Anbindung Herrschinger Bahnweg an die Bodenseestraße) sowie die Vorplanung für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße werden genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße durch die DB AG die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung zu erarbeiten. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch die DB Netz AG wird das Baureferat die Projektgenehmigung herbeiführen. 4. Das Kommunalreferat wird gebeten, den notwendigen Grunderwerb für die Vorzugsvariante zu tätigen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Eisenbahnüberführung - Unfallschwerpunkt Ortsangabe - Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied - Bodenseestraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 Siedlungsschwerpunkt Freiham Freiham Nord – 1. Realisierungsabschnitt Endausbaupakete 1 und 2 der inneren Erschließungsstraßen des Neubaugebietes im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Projektkosten (Kostenobergrenze): 8.150.000 € 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung


14-20 / V 12449 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verkehrliche Erschließung gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 Inhalt Endausbau der inneren Erschließungsstraßen für die Endausbaupakete 1 und 2 Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 8.150.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Die Endausbaupakete 1 und 2 mit Projektkosten in Höhe von 8.150.000 € werden nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, für die Endausbaupakete 1 und 2 die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition 6300.950.1140.3 „Siedlungsschwerpunkt Freiham Nord“ ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Neubaugebiet Ortsangabe - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied - Neubaugebiet Freiham Nord

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
7.
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung


14-20 / V 13070 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Straßenreinigungsgebühren waren turnusmäßig neu zu kalkulieren. Die Straßenreinigungsgebührensatzung ist daher hinsichtlich der Gebührensätze zu ändern. Inhalt Die neue Gebührenkalkulation und die Satzungsänderung werden dargestellt und erläutert. Gesamtkosten / Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Gebührenkalkulation - Gebührensätze - Gebührenschuld - Reinigungsklassen - Reinigungsqualität - Straßenreinigung Ortsangabe - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Nachtrag
Hauptabteilung Tiefbau
8.
Sendlinger Straße zwischen Hackenstraße und Herzog-Wilhelm-Straße im 1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel Umgestaltung in eine Fußgängerzone Projektkosten (Kostenobergrenze): 3.500.000 € 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022

14-20 / V 13319 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Vollversammlung des Stadtrates hat mit Beschluss vom 18.10.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09071) das Baureferat gebeten, die Sendlinger Straße zwischen der Hackenstraße und der Herzog-Wilhelm- Straße sowie die Schmid- und die Singlspielerstraße zur Fußgängerzone umzugestalten. Inhalt Sachstand und Beschreibung des Projekts inklusive Kosten und Terminen Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 3.500.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 3.500.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. 3. Das Baureferat wird beauftragt, das Projekt zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022, Investitionsliste, anzumelden. 4. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 80.000 € aus der Finanzposition 6300.950.9920.0 „Vorlaufende Planungskosten, Pauschale“ auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 5. Das Baureferat wird beauftragt, für die Finanzposition 6300.950.1710.3 „Sendlinger Straße - Verlängerung der Fußgängerzone“ die ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Asamkirche - Sendlinger Tor - Fußgängerzone Ortsangabe - Stadtbezirk 1 Altstadt - Lehel - Hackenstraße - Herzog-Wilhelm-Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)