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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 20. November 2018, 13:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Verwertungswege für mineralische Abfälle; Geplante Mantelverordnung des Bundes; Aufnahme einer Länderöffnungsklausel

14-20 / V 13058 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Geplante Neuregelung der Verwertungswege für mineralische Abfälle über eine sogenannte Mantelverordnung des Bundes Inhalt: Die voraussichtlichen Konsequenzen (erheblicher zusätzlicher Deponiebedarf, Müll-Export und Steigerung der Entsorgungskosten für öffentliche und private Bauherren) werden dargestellt. Gesamtkosten / Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Der Stadtrat bittet Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, sich über den Deutschen Städtetag für die Aufnahme einer Länderöffnungsklausel in die neue Mantelverordnung einzusetzen, die die Fortführung der bisherigen bewährten bayerischen Verfüllpraxis ermöglicht. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Mantelverordnung; Länderöffnungsklausel; Deponiebedarf Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Jährlicher Bericht über die Entnahme von Tertiärgrundwasser durch Münchner Firmen

14-20 / V 07687 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Umweltausschuss vom 01.04.2008 Tertiärgrundwasser (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11563 ) Inhalt: Jährlicher Bericht über die Tertiärgrundwasserentnahmen im Stadtgebiet München Gesamtkosten / Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: - / - Gesucht werden kann im RIS auch unter: Wasserrechtliche Genehmigung, Tertiärgrundwasser, Tertiärgrundwasserentnahmen Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben )
3.
Glyphosatfreies München Antrag Nr. 14-20 / A 03450 der Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN/RL, ÖDP und DIE LINKE vom 06.10.2017, eingegangen am 06.10.2017


14-20 / V 12362 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 03450 „Glyphosatfreies München“ der Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN/RL, ÖDP und DIE LINKE vom 06.10.2017 Inhalt: Verwendung von Glyphosat auf städtischen Flächen und bei städtischen Betrieben; Regelungen zum Glyphosatverzicht auf verpachteten gemeindlichen Flächen; Stand der aktuellen politischen Diskussion zum Glyphosatverzicht in Deutschland Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Referentin zur Kenntnis. Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften verzichten schon jetzt und auch künftig auf den Einsatz von Glyphosat. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird im Zuge seiner Öffentlichkeitsarbeit Münchnerinnen und Münchner sowie die Unternehmen in der Stadt zum Verzicht auf Glyphosat auffordern. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Glyphosat, Herbizid Ortsangabe: Landeshauptstadt München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 durch Erlass einer Verordnung (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar) gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 WHG i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG

14-20 / V 12544 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Inhalt: Die Isar innerhalb der Landeshauptstadt München von Fluss-km 140,95 bis Fluss-km 155,1 liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets (Risikogebiet innerhalb der Gewässerkulisse der europäischen Hochwasserrahmenrichtlinie). Gemäß § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 WHG hat daher die LHM dieses Gebiet als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Die Überflutungen beschränken sich lediglich auf die Hochwasserwiesen entlang der Isar vom südlichen Stadtrand über den Flaucher bis zum Deutschen Museum. Auch weiter nördlich sind die Überflutungen durch dicht am Fluss liegende Ufermauern und Deichstrukturen auf das Gewässerbett begrenzt. Gesamtkosten / Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Fluss-km 155,1 wird gemäß beigefügter Anlage 1 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Überschwemmungsgebiet Isar, Isar, Überschwemmungsgebietsverordnung Ortsangabe: Isar, München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Abschlussbericht zur Abwärmenutzung in München


14-20 / V 12542 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit dem Stadtratsbeschluss „Nutzung von Abwärme in München“, Vollversammlung vom 18.05.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 06373), ergingen verschiedene Aufträge an das RGU und andere Referate. Mit dem vorliegenden Beschluss zur Abwärmenutzung wird dem Stadtrat abschließend berichtet. Inhalt: Es wird über den Sachstand zu folgenden Aufträgen berichtet: Beteiligung am Energieatlas Bayern; Durchführung von Veranstaltungen zu gewerblicher Abwärme / Abwasserwärme; Darstellung der rechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Abwasserwärme; Erstellung einer Karte zur potenziellen Abwasserwärmenutzung in München; Beratung über die Nutzung von Abwärme im Rahmen von ÖKOPROFIT; Pilotprojekt Abwärme bei der Städtisches Klinikum München GmbH; Vorschlag zum Ausbau von ÖKOPROFIT; Förderung der Abwärmenutzung im IHKM. Gesamtkosten / Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Das RGU wird das künftige Potential der Abwärmenutzung weiter beobachten und dem Stadtrat bei Vorliegen neuer Erkenntnisse erneut berichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Abwärme, Abwasserabwärme, Klimaschutz, Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München, IHKM Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Anpassung der Förderrichtlinie Elektromobilität und der Förderrichtlinie E-Taxi

14-20 / V 12658 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Bei den im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM)“ angebotenen Förderprogrammen „Elektromobilität“ („München emobil“) sowie „E-Taxis“ sind durch aktuelle Entwicklungen im Bereich Elektromobilität sowie aufgrund von Erfahrungen im Förderalltag Anpassungen der Förderrichtlinien nötig. Inhalt: Die Beschlussvorlage informiert den Stadtrat über Veränderungen der Förderlandschaft im Bereich Elektromobilität auf Bundes- und Landesebene und leitet daraus Handlungsempfehlungen für den Stadtrat ab. Desweiteren werden dem Stadtrat Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise die beiden Förderprogramme „Elektromobilität“ („München emobil“) sowie „E-Taxis“ künftig bürgerfreundlicher und transparenter gestaltet werden können. Vorgeschlagene Änderungen sind insbesondere: Förderrichtlinie Elektromobilität: 1. Redaktionelle Änderungen 2. Erhöhung der Fördersumme für Ladeinfrastruktur 3. Anpassung und Vereinfachung des Antragstellerkreises 4. Rückwirkende Förderung von Vorrüstungen bei der Installation von Ladeinfrastruktur 5. Anpassung des Förderablaufs 6. Modifikation des Doppelförderungsausschluss Förderrichtlinie E-Taxi: 1. Modifikation des Doppelförderungsausschluss 2. Verlängerung der Laufzeit des Förderprogramms Gesamtkosten / Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der beiden Förderrichtlinien und Beauftragung des RGU zur weiteren Umsetzung der Förderprogramme Gesucht werden kann im RIS auch unter: Elektromobilität, Förderprogramme, E-Taxi, IHFEM Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Ergänzende Luftschadstoff-Messungen Zusätzliche NO2-Passivsammlermessungen durch den Deutschen Wetterdienst

14-20 / V 13034 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet an, zusätzliche Passivsammler-Messungen für NO2 in München durchzuführen. Inhalt: Mit Beschluss der Vollversammlung vom 26.07.2017 (Sitzungs­vorlage Nr. 14-20 / V 09397) wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, ergänzende Mes­sungen der NO2-Belastung an 20 Standorten im Stadtgebiet von München mit Passivsammlern zu organisieren. Nun hat sich für die Landeshauptstadt München die Möglichkeit ergeben, zusätzliche Passivsammler-Messungen für NO2 an ca. 20 Standorten durch den DWD durchführen zu lassen. Der DWD kann aufgrund eines hohen Eigeninteresses die Messungen dabei annähernd kostenfrei anbieten. Da die Auftragsver­gabe der bestehenden 20 Messstellen der LHM günstiger erfolgen konnte, als ursprünglich angenommen, kann der geringe Eigenanteil der LHM sicher aus den Restmitteln getragen werden. Gesamtkosten / Gesamterlöse: Ca. 2.000 € / Jahr aus dem Budget des RGU für 2019 bis 2021 Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, mit dem DWD ca. 20 zusätzliche Standorte für Passivsammler unter fachlichen Kriterien festzulegen und den Stadtrat über die Standorte zu informieren. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Zwischenergebnisse und Ergebnisse aller künftig ca. 40 Messstandorte regelmäßig auf der Homepage des RGU zu veröffentlichen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Luftreinhalteplan, Luftreinhaltung, Luftschadstoffmessungen, Deutscher Wetterdienst Ortsangabe: München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
8.
Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

14-20 / V 13171 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 18.07.2018 den Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. Der Lärmaktionsplan beinhaltet auch die Haupteisenbahnstrecken innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt München. Inhalt: Im o. g. Lärmaktionsaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes wird aufgezeigt, dass in München eine hohe Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern von Bahnlärm betroffen ist. Zur Verbesserung der Lärmsituation der Betroffenen werden im Lärmaktionsplan des EBA grundsätzlich mögliche Lärmminderungsmaßnahmen und Strategien benannt. Konkrete und verbindliche Maßnahmen für die Münchner Eisenbahnstrecken werden im Lärmaktionsplan des EBA nicht festgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan hatte das Referat für Gesundheit und Umwelt dem EBA konkrete Forderungen nach Lärmschutz an Eisenbahnstrecken übermittelt. Die Stellungnahme des EBA zu den Forderungen ist unter www. muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und- Umwelt/Laerm/EBA_LAP.html veröffentlicht. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: -/- Gesucht werden kann im RIS auch unter: Lärmaktionsplan, Bahnstrecken, Deutsche Bahn Ortsangabe: Eisenbahnstrecken im Stadtgebiet

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)