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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 2. April 2019, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Verbotsregelungen für den Betrieb von Laubbläsern
Verbot des Einsatzes von Laubbläsern im Umfeld von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im 9. Stadtbezirk
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02443 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018
Aufforderung durch die Landeshauptstadt München zur Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02444 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018
-
14-20 / E 02443 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02444 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018
Inhalt:
Ein Verbot des Betriebs von Laubbläsern im Umfeld von Senio-renheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im 9. Stadtbezirk ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, insbesondere würde eine derartige Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen.
Die Aufnahme einer Verbotsregelung für Laubbläser in die Gerä-te- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) steht im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000. Eine entsprechende Aufforderung an den Bundesgesetzgeber wäre deshalb nicht erfolgversprechend.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
Den Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann nicht entsprochen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Laubbläserverbot, Lärm, Luftqualität, 32. BImSchV
Ortsangabe:
Stadtbezirk 09 – Neuhausen-Nymphenburg
2.
„München elektrisiert - Me“
Ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des
„Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kurzinfo:
Anlass:
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11452
Antragspunkt der Referentin zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Projekteinreichung im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft“
Inhalt:
Mit dem Stadtratsbeschluss zum Projekt „München elektrisiert – Me“(Sitzungsvorlage Nr. 14‑20 / V 11452 vom 25.04.2018) wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) beauftragt, unter dem Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Förderantrag für das genannte Projekt zu stellen. Zudem wurde das RGU beauftragt, den Stadtrat über das Ergebnis der Projekteinreichung zu informieren, was mit der vorliegenden Sitzungsvorlage getan wird.
Der Zuwendungsbescheid vom 18.12.2018 ging am 27.12.2018 beim RGU ein. Das Projekt hat ein Gesamtfördervolumen von 6,8 Mio. Euro, davon entfallen rund 5,1 Mio. Euro auf das RGU. Insgesamt wurden für das RGU rund 4,6 Mio. Euro für Sachkosten und 500.000 Euro für Personalkosten bewilligt. Die Förderquote für das RGU beträgt 100 %. Das Projekt wurde auf Grundlage einer unverbindlichen Inaussichtstellung des Projektträgers DLR e.V. zum 01.10.2018 gestartet und hat eine Laufzeit von 24 Monaten (Projektende: 31.09.2020).
Die Bekanntgabe gibt einen Überblick über die Projektinhalte, den Umsetzungsstand und Herausforderungen im Projekt sowie einen Ausblick.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag: -/-
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
München elektrisiert, Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Public-Private-Partnership, Laden in München
Ortsangabe: -/-
3.
Stadtratsreise nach Wien zu dem Thema
"Gebäudestandards"
Kurzinfo:
Anlass:
Anlass ist zum einen der Beschluss der Vollversammlung vom 27.09.2017 zur Klimaneutralität Münchens in 2050 und
zum anderen die Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten neuen GebäudeEnergieGesetzes (GEG) auf München, in dem der künftige Niedrigstenergie-Standard definiert werden wird. Um ein eigenes Bild und Verständnis von den Auswirkungen und bereits realisierten Projekten bekommen zu können, sollen erfolgreiche Praxisbeispiele in Wien besichtigt werden.
Inhalt:
Anlass, Ziel, Themen und Ablauf der Stadtratsreise nach Wien werden vorgestellt.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Die Kosten dieser Maßnahme werden für die Stadtratsmitglieder aus dem Budget des Direktoriums getragen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 5.300 bis 6.800 Euro geschätzt. Die Reisekosten für alle weiteren Mitreisenden werden über die jeweiligen Dienststellen abgerechnet. Die Kosten der inhaltlichen und organisatorischen Aufbereitung der Reise werden aus vorhandenen Referatsmitteln des RGU getragen.
Entscheidungsvorschlag:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, für den Umweltausschuss eine Stadtratsreise vom 24. bis 25.10.2019 nach Wien, wie im Vortrag ausgeführt, zu organisieren und durchzuführen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Stadtratsreise, Wien, Gebäudestandards, Niedrigstenergiegebäude
Ortsangabe: - / -
4.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
- Wegfall KWK-Förderung
- Förderung Mieterstromkonzepte auch bei PV-Bestandsanlagen
Kurzinfo:
Anlass:
Die Rechtslage im Zusammenhang mit der Zuschussförderung für KWK-Anlagen hat sich seit dem letzten Beschluss der Vollversammlung zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11624) geändert. Zudem werden zum 1. Januar 2021, also innerhalb der vorerst auf drei Jahre befristeten neuen Förderung der Photovoltaik, die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung herausfallen.
Inhalt:
Wegfall der FES-Förderung für KWK-Anlagen für alle ab dem 01.04.2019 eingehenden Förderanträge in Folge der Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und in Folge der Regelungen im Energiesteuergesetz.
Erweiterung der Förderung von Mieterstromkonzepten auf PV-Bestandsanlagen in Folge des Auslaufens der EEG-Vergütung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Es entsteht über die derzeit jährlich verfügbaren Mittel von 14,7 Mio. € kein zusätzlicher Mittelbedarf. Die Veränderungen, die durch die vorliegende Richtlinienanpassung im abgerufenen Fördervolumen entstehen werden, sind vorab nicht quantifizierbar, gegenüber dem Umfang des Gesamtvolumens jedoch gering.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stimmt dem Wegfall der KWK-Förderung und der Erweiterung der Förderung für Mieterstromkonzepte zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Förderung, Primärenergieeinsparung, Klimaneutralität, Klimaschutz, KWK, PV, Mieterstromkonzepte
Ortsangabe: -/-