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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 23. Juli 2019, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen in München


14-20 / V 14515 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Antrag Nr. 14-20 / A 04834 der ÖDP vom 07.01.2019 Antrag Nr. 14-20 / A 04940 der SPD-Fraktion vom 01.02.2019 Antrag Nr. 14-20 / B 05820 des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem vom 21.02.2019 Antrag Nr. 14-20 / B 05876 des 18. Stadtbezirks Untergiesing-Harlaching vom 19.02.2019 Die derzeit geltende Rechtslage im Sprengstoffgesetz und die Möglichkeiten zur Einschränkung und zum Erlass eines Abbrennverbotes für Silvesterfeuerwerke werden dargestellt. Hierzu fließen die Bewertung anderer Kommunen, der Feuerwehr, der Polizei, der Unteren Naturschutzbehörde und des Referats für Gesundheit und Umwelt in die Ausführungen des KVR mit ein bzw. werden als Anlage der Beschlussvorlage beigelegt. Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter wird beauftragt, an den Bundesinnenminister und an den Deutschen Städtetag ein Schreiben zu richten, in welchem eine Gesetzesänderung dahingehend gefordert wird, den Kommunen die Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen für die komplette Pyrotechnik der Kategorie zwei in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ermöglichen. Feuerwerk, Pyrotechnik, Abbrennverbot, Verbotszone für Feuerwerk Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Abgesetzt
Verkehrssicherheitskonzept Stadtratsauftrag vom 27.11.2018 und vom 20.03.2019 Maßnahmenprogramm Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss - 2. Stufe


14-20 / V 15070 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 20.03.2019 wurde das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, wegen der Unabweisbarkeit eines dringlichen Bedarfs den Beschluss zur Umsetzung der zweiten Stufe des Maßnahmenprogramms für das Verkehrssicherheitskonzept außerhalb des Eckdatenbeschlusses und der dahinter liegenden Systematik der Haushaltsplanaufstellung vorzuziehen und noch im 1. Halbjahr 2019 in den Stadtrat einzubringen. Im Beschluss werden die Maßnahmen und die Ressourcen für die Umsetzung der 2. Stufe des Verkehrssicherheitskonzepts dargestellt und zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Ziel ist die Umsetzung der im April 2018 beschlossenen „Vision Zero“ als neuer strategischer Zielsetzung der Münchner Verkehrssicherheitsarbeit und damit die Reduktion der Zahl an im Straßenverkehr getöteten und schwer verletzten Menschen. Die Kosten dieser Maßnahme betragen 654.910 € einmalig im Jahr 2019 und 1.309.820 € dauerhaft ab dem Jahr 2020. Ab dem Jahr 2020 fallen 450.000 € befristet bis zum Jahr 2024 an. Im Jahr 2020 fallen einmalig investive Sachkosten in Höhe von 303.400 € an. -/- Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die unbefristete Einrichtung von 19 VZÄ ab dem 01.07.2019 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die verschiedenen Zeiträume und auf den jeweils einschlägigen Verfahrenswegen anzumelden. Verkehrssicherheit, Verkehrssicherheitskonzept, Vision Zero, Schulwegunfälle, Unfälle, Radverkehrsunfälle Stadtgebiet München
3.
Neufassung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung)


14-20 / V 14828 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die Abteilung III/34 des Kreisverwaltungsreferates (KVR-III/34) genehmigt politische Plakatierungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und legt Auflagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit fest. Nachdem das Ausmaß an Plakatierungen bei der vergangenen Landtagswahl 2018 den bis dahin üblichen Plakatierungsumfang weit überstieg führte dies zu einer immensen Beschwerdeflut aus der Bevölkerung. Der Ältestenrat hat sich daraufhin mit dem Thema befasst. Bei einem Gespräch mit den im Stadtrat vertretenen Parteien und der Leitung des Kreisverwaltungsreferates ergaben sich Verbesserungsvorschläge, die zu einer Änderung bzw. Anpassung der Plakatierungsverordnung führen. Des Weiteren soll der Platz der Opfer des Nationalsozialismus von Anschlägen und Plakatierungen zukünftig ausgenommen werden. In der Beschlussvorlage werden Modalitäten für das Plakatieren neu festgelegt und deutlicher gefasst, um die Verkehrsicherheit weiterhin gewährleisten zu können und das Stadtbild nachhaltig zu schützen. Die Untersagung am Platz der Opfer des Nationalsozialismus Anschläge sowie Plakatierungen vorzunehmen, wird neu in die Verordnung aufgenommen. -/- -/- Die Plakatierungsverordnung in der Neufassung wird beschlossen. Plakatierungsverordnung, PlakatV, Plakate Stadtgebiet München, insbesondere Platz der Opfer des Nationalsozialismus

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Münchner Bündnis gegen den plötzlichen Herztod


14-20 / V 15035 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die CSU-Fraktion hat am 29.03.2011 beantragt, ein Bündnis gegen den plötzlichen Herztod ins Leben zu rufen, an dem sich Vertreter der Wirtschaftskammern, der Bundes- und Landesbehörden, von Verkehrsunternehmen, der Rettungsdienste und der Münchner Feuerwehren beteiligen könnten. Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wurde am 26.07.2011 beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen, wie das beantragte Ziel eines Bündnisses gegen den plötzlichen Herztod realisiert werden kann. Eine Befassung mit dem Auftrag war seither nicht möglich, da die vorhandenen Ressourcen auf die vordringliche Erfüllung der Pflichtaufgaben verwendet werden mussten. In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Gebiet der Laiendefibrillation, die in der Beschlussvorlage dargestellt werden, ist fraglich, ob das Bündnis in beantragter Form noch erforderlich ist. -/- -/- 1. Der KVA stimmt zu, dass das beantragte Bündnis gegen den plötzlichen Herztod unter der Federführung des Kreisverwaltungsreferates, Branddirektion, nicht mehr erforderlich ist. 2. Die vom Stadtrat erteilten Aufträge werden zurückgezogen. 3. Der Stadtratsantrag vom 29.03.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der BVK. Branddirektion Plötzlicher Herztod Laiendefibrillation -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Fire-Tage als Leitungsschau des Rettungswesens regelmäßig veranstalten


14-20 / V 15038 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Seitens der Bevölkerung besteht ein reges Interesse an den Münchner Hilfsorganisationen. Auch bei den am 11.05.2019 stattfindenden eintägigen Blaulichtfestival wurde die Anziehungskraft des Rettungsdienstes und der Feuerwehr sowie weiteren Hilfsorganisationen erneut bewiesen. In der Beschlussvorlage wird vorgestellt, welche Aufgaben für die Durchführung einer solchen ein- bis mehrtägigen Veranstaltung übernommen werden müssen. Die personellen Ressourcen der eigenen Durchführung wurden erhoben. Zur Bewertung der notwendigen finanziellen Ressourcen wurde ein Angebot der Messe München GmbH eingeholt. Die Branddirektion München empfiehlt eine regelmäßige, in 3- jährigen Zyklus stattfindende, Durchführung einer eintägigen Leistungsschau, analog des Blaulichtfestivals. Zu den herausragenden Jubiläen der Feuerwehr München soll eine zweitägige Leistungsschau, vergleichbar mit den FIRE-Tagen, organisiert und durchgeführt werden. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes wird empfohlen, die Durchführung an ein professionelles Eventmanagement zu vergeben. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion empfiehlt eine im 3-jährigen Zyklus stattfindende Durchführung einer eintägigen Leistungsschau des Münchner Rettungswesens. • Eine zweitägige Leistungsschau soll zu den herausragenden Jubiläen, z.B. das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr München im Jahre 2029, erfolgen. • Die Durchführung wird durch ein professionelles Eventmanagement übernommen. • Dem Stadtrat wird ein Konzept der jeweiligen Veranstaltung im Vorfeld zur Beschlussfassung vorgelegt. • Ordnungsgemäße Erledigung des o.g. Stadtratsantrags und des o.g. Beschlusses • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Branddirektion, Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, FIRE-Tage, Firetage, Leistungsschau, Rettungswesen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Stellenplan 2019 - Kreisverwaltungsreferat; Umwidmung von Kapazitäten mit Zweckbestimmung

14-20 / V 15040 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Kreisverwaltungsreferat wurde mit Beschluss der Vollversammlung am 21.03.2018 (SV-Nr. 14-20 / V 10574) beauftragt zu untersuchen, welche Personal- und Sachressourcen für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ein verbessertes Zusammenwirken von Spontanhilfe und Katastrophenschutz notwendig sind. Inhalt Die Prüfung erforderte grundsätzliche Überlegungen zu den Inhalten des geforderten Konzepts, die erst jetzt abgeschlossen werden konnten. Zur Erstellung des Konzepts soll ein durch Stadtratsbeschluss vom 26.09.2017 (SV-Nr. 14-20 / V 09407) genehmigtes VZÄ umgewidmet werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Zweckbestimmung des genannten VZÄ wird entsprechend dem Vortrag geändert. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der BVK. Gesucht werden kann im RIS auch unter Branddirektion, Spontanhelferinnen, Spontanhelfer, Katastrophenschutzhelferinnen, Katastrophenschutzhelfer, Umwidmung von Planstellen, Bürgerschaftliches Engagement Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)