HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 20.05.2024 21:29:57)

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 26. November 2019, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Rahmenverträge über Postdienstleistungen für Wahlen und Abstimmungen

14-20 / V 15852 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Abschluss von Rahmenverträgen über Postdienstleistungen für Wahlen und Abstimmungen Inhalt Darstellung des Bedarfs und des Ausschreibungsverfahrens Gesamtkosten/Gesamterlöse Werden im nichtöffentlichen Teil behandelt Entscheidungsvorschlag Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung des Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rahmenverträgen über Postdienstleistungen für Wahlen und Abstimmungen und Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot durch die Vergabestelle 1 Gesucht werden kann im RIS auch unter Wahlen und Abstimmungen, Postdienstleistungen, Rahmenvertrag Ortsangabe Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Partizipation heißt Zukunft VIII - Herabsetzung des kommunalen Wahlrechts auf 16 Jahre

  • 14-20 / A 05461 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 16555 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag vom 03.06.2019 wurde der Oberbürgermeister darum gebeten, sich bei den zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass bei Kommunalwahlen in Bayern das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird, wie es in einigen anderen Bundesländern bereits praktiziert wird. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zunächst die Historie der Entscheidungen der jeweils zuständigen Gremien zur Absenkung des Wahlalters seit 2011 dargestellt. Anschließend werden vor dem Hintergrund des Initiativrechts zur Realisierung eines Mindestwahlalters, die letzten Standpunkte der drei infrage kommenden Initiatoren für eine Herabsetzung des kommunalen Wahlalters in Bayern aufgezeigt, die allesamt ablehnend waren. Abschließend empfiehlt das Kreisverwaltungsreferat wegen unlängster Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzlich zu befürwortende Initiative zu ergreifen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Ordnungsgemäße Erledigung des o.g. Stadtratsantrags Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Wahlalter, Wahlrecht, Kommunalwahlen, Partizipation heißt Zukunft Ortsangabe Bayern

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Anschaffung von Funkgeräten für den Kommunalen Außendienst

14-20 / V 16146 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass In der täglichen Arbeit des Kommunalen Außendienstes (KAD) zeigte sich bereits mehrfach ein Defizit der vorhandenen Kommunikationsmittel in Bezug auf lagebedingt eilig abzusetzende Meldungen einer Streife an die anderen Streifen, bzw. von der diensthabenden Teamleitung an die Streifenkräfte. Dieser Bedarf kann durch die Ausstattung der Außendienstkräfte mit Digitalfunk gedeckt werden. Inhalt In der Beschlussvorlage wird der Ausstattungsbedarf des KAD mit Funkgeräten dargestellt, sowie der Bedarf an Finanzierungsmitteln, der sich hieraus ergibt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 42.000 € dauerhaft ab dem Jahr 2020. -/- Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff. anzumelden. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Kommunaler Außendienst, KAD, Funkgeräte Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
P+R GmbH Sanierung der städtischen Tiefgarage Lothringer Straße 19 "Postwiese"

14-20 / V 16209 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.16 (Sitzungsvorlagen- Nr. 14-20 / V 07394) der VV der LHM wird das im Treuhandvermögen befindliche Grundstücksvermögen der MGS an die LHM bzw. eine städt. Wohnungsbaugesellschaft übertragen. Nach Abstimmung wurde vereinbart, die städt. Tiefgarage Postwiese (= Grundstück Flst. 16458, Gemarkung Haidhausen, Lothringer Str. 19) im Auftrag der LHM nach Auslösung des Heimfalls zum 01.01.18 der P+R GmbH zur Betriebsführung zu übergeben. Der Pachtvertrag wurde am 13.12.17 zwischen dem Kommunalref. und der P+R GmbH abgeschlossen. Das Objekt ist innerstädt. vermögensrechtlich dem KVR zugeordnet. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte zum 01.01.18. Inhalt Das Ergebnis der Bauwerksprüfung liegt nun vor und wird im Zusammenhang mit weiteren notwendigen Sanierungsmaßnahmen dem Stadtrat vorgestellt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2019 400.000,00€ (aus Stellplatzablösemitteln) und 2020 5.900.000,00€ (aufgeteilt: 2.950.000,00 € aus Stellplatzablösemitteln und 2.950.000,00€ aus Finanzmitteln des Hoheitshaushalts). Entscheidungsvorschlag Der Vortrag des Referenten wird z.K. genommen. Der Sanierungsmaßnahme wird zugestimmt. Die in 2019 erforderliche Abschlagszahlung an die P+R GmbH in Höhe von 400.000€ wird durch das KVR in 2019 durch verfügbare Mittel auf der Finanzposition 1100.985.3860.3 „Inv.zus. an P+R GmbH“ vorläufig gedeckt. Das KVR wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderposten „Stellplatzablösemittel“. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Ortsangabe • Stadtbezirk 5 - Au - Haidhausen • Lothringer Straße 19

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
"München unterwegs" Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 24./25.04.2018

14-20 / V 16055 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass In der Beschlussvorlage wird die Mobilitätsmarke "München unterwegs" vorgestellt. Inhalt Das Kreisverwaltungsreferat hat in Umsetzung des Stadtratsauftrags und in Zusammenarbeit mit einer externen Agentur die Grundzüge eine neuen Dachmarke entwickelt. Sie wurde bereits den anderen Referaten und Partnern, wie MVG und MVV, vorgestellt, die daraufhin ihre grundsätzliche Zustimmung gaben. Mit dieser Bekanntgabe wird die neue Dachmarke „München unterwegs“ dem Stadtrat vorgestellt und erläutert. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Bekannt gegeben Gesucht werden kann im RIS auch unter München unterwegs, Mobilität, Marke, Kampagne, Verkehrswende, Webseite Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
6.
Standorte für die Strandveranstaltung ab 2020; Auswahlverfahren für die Jahre 2020 bis 2022
Hinweis:
Die Sitzungsvorlage wurde vom KVA am 01.10.2019 in den KVA am 26.11.2019 vertragt. Die Sitzungsvorlage wurde bereits verteilt. Die Änderungsanträge von CSU und Die Grünen - rosa liste gelten als eingebracht.


14-20 / V 15483 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass die Ludwigsbrücke umfassend saniert wird und somit als Veranstaltungsörtlichkeit für den Kulturstrand nicht mehr zur Verfügung steht. Aufgrund eines weiterhin bestehenden Stadtratsauftrages sowie wegen der genannten Sanierungsarbeiten an der Ludwigsbrücke hat das KVR weitere geeignete Standorte geprüft. Unter Berücksichtigung der baulichen Situation werden die Corneliusbrücke sowie der Ostpark als mögliche Örtlichkeiten vorgeschlagen, wobei letzterer zunächst nur einmalig bespielt werden soll und eine weitere Bespielung unter den Vorbehalt eines positiven Evaluierungsergebnisses gestellt wird. Der o.g. Stadtratsantrag der BAYERNPARTEI vom 18.06.2019 ist insoweit geschäftsordnungsmäßig behandelt. Der Stadtrat stimmt der Nutzung der Corneliusbrücke für eine maximal dreimonatige Strandveranstaltung durch einen Veranstalter in dem Zeitraum 2020 bis 2022 zu, sofern die bauliche Situation der Veranstaltungsfläche auf der Bastion der Corneliusbrücke eine Nutzung als Strandveranstaltung zulässt. Der Stadtrat stimmt der Nutzung des Ostparks für eine maximal dreimonatige Strandveranstaltung im Grundsatz zu. Vorbehaltlich des positiven Evaluierungsergebnisses nach einem einmaligen Probelauf gilt diese Zustimmung für insgesamt drei Jahre in Folge. Im Falle einer konkurrierenden Bewerbungslage mehrerer interessierter Veranstalter für den selben Veranstaltungsort und die selbe Veranstaltungszeit, wird das KVR - VVB zur Durchführung eines Auswahlverfahrens nach den Grundsätzen des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2016 ermächtigt. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
7.
Frauen-Nacht-Taxi für München


14-20 / V 11678 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Am 01.09.2015 beantragte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN/RL, mit dem Antrag Nr. 14 - 20 / A 01344, dem Stadtrat aufzuzeigen, in welcher Form das Projekt 'Frauentaxi' aus Hannover oder ein ähnliches Angebot auch in München umzusetzen ist. Die Verwaltung wurde aufgefordert, dazu Gespräche mit der Taxiinnung zu führen. Inhalt Der Stadtratsantrag auf Einrichtung eines 'Frauen-Nacht-Taxis' zielt darauf ab, dass sich Frauen nicht wegen Unsicherheitsgefühlen in der Bewegungsfreiheit einschränken lassen, sondern sich auch nachts ungehindert im öffentlichen Raum bewegen. In der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass die Etablierung eines 'Frauen-Nacht-Taxis', wie es in anderen Städten betrieben wird, nicht als geeignete und praktikable Lösung für die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Frauen in München anzusehen ist. Weiter wird die Möglichkeit aufgezeigt, wie unter Einsatz des aktuell projektierten On-Demand Services der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH das Recht auf Mobilität von Frauen zur Nachtzeit unter Gewährleistung der persönlichen Sicherheit umgesetzt wird. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt, von der Einrichtung eines 'Frauen-Nacht-Taxis' abzusehen, da mit der Einführung des MVG IsarTigers eine adäquate Alternative zu einem 'Frauen-Nacht-Taxi' besteht. Gesucht werden kann im RIS auch unter Frauentaxi, Nachttaxi, MVG IsarTiger, On-Demand Service der MVG Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
8.
Organisatorische Vorschläge für das Bürgerbüro

  • 14-20 / A 05543 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05607 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05605 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05606 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 16066 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verschiedene organisatorische Änderungen wurden für die Münchner Bürgerbüros angeregt. Es war zu prüfen, ob das sogenannte Hamburger Kooperationsmodell mit mobilen Außenteams auch in München Abhilfe für die langen Wartezeiten im KVR schaffen kann. Des Weiteren wurde die Einführung von Selbstbedienungsterminals (sogenannte Speed-Capture-Automaten), eines interkommunalen Benchmarking der wichtigsten städtischen Services sowie ein Testbetrieb mit Ausweis-Automaten in München gefordert. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche organisatorischen Maßnahmen in den Münchner Bürgerbüros derzeit zur Verbesserung der Terminvergaben und zur Verringerung der Wartezeiten umgesetzt werden. Personelle Ressourcen werden im Standortkonzept zusammengefasst, um Zeitverluste durch mobile Teams zu vermeiden. Die Bürgerbüros investieren aktuell in eine bürgerfreundliche Ausstattung, wie Selbstbedienungsterminals, und unterstützen langfristige Umstellungen auf Online Dienstleistungen. Das KVR wird die Möglichkeit zur Ausweis-Abholung an einem Automaten weiter verfolgen, die in Aussicht gestellten Informationen prüfen und dann bei Bedarf eine entsprechende Ausschreibung initiieren. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Weitere Vorgehensweise: Das vom Stadtrat erst Anfang 2018 beschlossene neue Standortkonzept mit den durchweg verkehrsgünstig gelegenen Standorten, jederzeit möglichen Einzelfalllösungen und erweiterten Öffnungszeiten wird umgesetzt. Fest eingerichtete „mobile Dienststellen“ an unterschiedlichen Orten mit verschiedenen Terminfenstern werden nicht eingerichtet. Das KVR setzt die bereits beschlossene Einführung von Kassenautomaten, Einführung von 10 Bürgerterminals, die Digitalisierung von Altdaten sowie die Einführung von 10 Selbstbedienungsterminals um. Weitere Angebote zur verbesserten Abwicklung des Parteiverkehrs, wie Ausweis-Automaten, werden fortl. geprüft.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Digitalisierung der Einheiten des abwehrenden Brandschutzes Digitalisierung der Einsatzführung

14-20 / V 16457 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Abgeschlossen)
Kurzinfo:
Anlass In weiten Teilen des operativen Einsatzbetriebs sind die eingesetzten Hilfsmittel derzeit vielfach nur in Papierform vorhanden. Die stetige Stadtentwicklung erfordert immer mehr, detailliertere und schneller verfügbare Einsatzinformationen, die auf herkömmliche Weise nicht mehr handhabbar sind. Zudem ist, im Vergleich mit anderen bundesdeutschen Städten, die Digitalisierung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten der Landeshauptstadt München heute nur in Ansätzen vorhanden und entspricht nicht dem Stand der Technik. Inhalt Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden müssen, beginnend ab 2020 folgende Schritte zur Digitalisierung des Einsatzdienstes der Feuerwehr München umgesetzt werden: • Bereitstellung der Informationen durch mobile EDV im Einsatzdienst • Einführung digitaler Alarmierungswege • Atemschutzeinsatzüberwachung • Digitalisierung von Einsatzstäben • IT-Integration der Freiwilligen Feuerwehr München • WLAN auf Feuer- und Rettungswachen sowie in Gerätehäusern • Einführung eines Messenger-Dienstes Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahmen betragen im Jahr 2020 einmalig 2.300.000 €, davon 1,4 Mio. € investitiv, im Jahr 2021 einmalig 1.831.750 €, davon 1,625 Mio. € investiv, im J. 2022 einmalig 1.441.750 €, davon 1,235 Mio. € investiv, im J. 2023 einmalig 696.750 €, davon 490.000 € investiv, im J. 2024 einmalig 556.750 €, davon 350.000 € investiv und ab dem J. 2025 dauerhaft 246.750 €. Entscheidungsvorschlag • Zustimmung zur Umsetzung der vorgestellten ITK-Vorhaben zur Digitalisierung im Einsatzdienst und in der Einsatzführung der Feuerwehr München. • Beauftragung des KVR die einmalig erforderlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. • Anpassung des MIP Gesucht werden kann im RIS auch unter Digitalisierung im Feuerwehreinsatzdienst

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
10.
Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit; Evaluierung des Stellenbedarfes der Servicetelefone des Kreisverwaltungsreferates

14-20 / V 16152 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Anruferzahlen bei den Servicetelefonen des Kreisverwaltungsreferates (Standesamt, Bürgerbüro, Ausländerbehörde, Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) sind im Jahr 2018 auf 470.498 Anrufer/-innen gestiegen, wobei die Anruferzahlen der Ausländerbehörde für 2018 nicht ermittelt werden konnten. Es besteht somit nach wie vor ein hohes Bedürfnis der Bevölkerung im Hinblick auf die telefonische Erreichbarkeit. Der Stellenbedarf der aufgeführten Servicetelefone wurde entsprechend der im Jahr 2014 konzipierten und bereits im Jahr 2018 angewandten Methodik evaluiert. Inhalt In der Beschlussvorlage wird die angewandte Methodik zur Stellenbedarfsüberprüfung und der aktuelle Stellenbedarf dargestellt. Im Ergebnis wird die Einrichtung von 5,0 Stellen (VZÄ) ab dem Jahr 2020 beantragt. Die mit Eckdatenbeschluss vom 24.07.2019 vorgegebene Begrenzung ist eingehalten. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 291.330 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft 281.330 €. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Kreisverwaltungsreferat, Servicetelefon, Call-Center, Erreichbarkeit, Stellenbemessung, Stellenbedarf

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Personalbedarf der Geschäftsleitung des Kreisverwaltungsreferates

14-20 / V 16150 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auswirkungen der demografischen Entwicklung und entsprechenden Stellenentwicklung auf die Geschäftsleitung des Kreisverwaltungsreferates Personalbedarfsbemessung MKRW, Anlagenbuchhaltung Veränderte Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung und strukturelle Veränderungen Intensivierung des Geschäftsprozessmanagements entsprechend der stadtweiten Strategien Notwendige Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Kreisverwaltungsreferat Inhalt Darstellung der gestiegenen Anforderungen Darstellung notwendiger Stellenzuschaltungen in der Geschäftsleitung, um die Funktionsfähigkeit der Querschnittsbereiche und somit auch der Aufgabenerfüllung des Kreisverwaltungsreferates sicherzustellen Umsetzen von Stellenbedarf in der Anlagenbuchhaltung des Kreisverwaltungsreferates inklusive Branddirektion Darstellung der aus haushaltspolitischen Gründen aktuell nicht umsetzbaren Stellenbedarfe Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 921.595 € (konsumtive Kosten i.H.v. 771.595 €/investive Kosten i.H.v. 150.000 €) im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft 518.695 €. Entscheidungs-vorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten.Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Stellenbedarf, Personal, Querschnitt, MKRW, Anlagenbuchhaltung, Geschäftsprozessmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Verhältnisprävention Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
12.
Fortschreibung Standortkonzept Bürgerbüros Flächenprognose Bürgerbüro Standorte Standortsicherung Rathaus Pasing

  • 14-20 / B 05071 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / B 02433 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 13690 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Fortschreibung der Standortentwicklung der einzelnen Bürgerbüro Standorte des KVR und damit Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018. Darstellung der notwendigen Arbeits- und Flächenbedarfe. Inhalt Darstellung der IST-Situation und Darstellung der künftigen Entwicklung der Bürgerbürostandorte. Künftige Arbeitsplatz- und Flächenprognosen der einzeln aufgeführten Bürgerbüro Standorte. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Den dargestellten Arbeitsplatz- und Flächenprognosen der bestehenden und künftigen Bürgerbüro Außenstellen wird entsprochen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Standortentwicklung Bürgerbüro, Flächenprognose Bürgerbüro, Zukunft der Bürgerbüros Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
13.
Personalbedarf im Bereich gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten

14-20 / V 16151 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der Polizei und den Fachdienststellen des Kreisverwaltungsreferates in den Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt und abhängig von der Art und Umfang des Verstoßes Bußgeldverfahren eingeleitet. In den Bereichen Lebensmittelrecht und Gewerblicher Kraftverkehr steigen die Fallzahlen, insgesamt sind jährlich ca. 2000 Anzeigen mehr zu bearbeiten als im Jahr 2017. Der Anstieg der Arbeitsmenge kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht bewältigt werden. Ebenso verlangt der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine zeitnahe Ahndung der Verstöße. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf bei der Bußgeldstelle des KVR notwendig ist, um weiterhin eine konsequente Verfolgung und Ahndung der durch die Kontroll-behörden festgestellten und angezeigten Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 143.000 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 139.000 €. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen rund 420.000 € ab dem Jahr 2020. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die zwei notwendigen Stellen einzurichten. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Die Stadtkämmerei wird gebeten, die zu erwartenden Einnahmen bei den zentralen Ansätzen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bußgeldverfahren Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
14.
Personalbedarf zur Umsetzung von Terrorabwehrmaßnahmen; Personelle Unterstützung des Veranstaltungs- und Versammlungsbüros sowie der Unterabteilung Allgemeine Gefahrenabwehr des Kreisverwaltungsreferates

14-20 / V 16155 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Kreisverwaltungsreferat hat im Rahmen eines Projekts zur Erhöhung der Veranstaltungssicherheit testweise verschiedene mobile Fahrzeugabwehrsperren beschafft sowie ein erstes Konzept zur Bewertung und Analyse von Plätzen und Veranstaltungen bzgl. Überfahrangriffen erstellt. Verschiedene Veranstaltungen und Menschenansammlungen sind in der Vergangenheit bereits mittels Sperrelementen vor Überfahrtaten abgesichert worden. In diesem Zusammenhang hat sich ein zu erwartender Aufgabenzuwachs durch die Bewertung und Absicherung von Veranstaltungen und öffentlichen Plätzen ergeben. Dieser Aufgabenzuwachs schlägt sich bisher nicht in der Personalbemessung nieder und kann dauerhaft nicht ohne zusätzliche personelle Unterstützung umgesetzt werden. Inhalt In der Beschlussvorlage/Bekanntgabe wird der dringende Bedarf von zusätzlichen 2,5 Stellen (VZÄ) dargestellt und begründet. Gesamtkosten Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 191.100 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 186.100 €. Entscheidungsvorschlag 1. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,5 Stellen (1,5 VZÄ für Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro sowie 1 VZÄ für Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter in der Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr) ab dem Jahr 2020 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist unverzüglich anzustoßen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Stellenbedarf Veranstaltungs- und Versammlungsbüro sowie Allgemeine Gefahrenabwehr Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
15.
"Die Stadt wächst" - Personalbedarf wegen Aufgabenmehrung im Bereich Mobilität
Hinweis:
Die Sitzungsvorlage wurde vom KVA am 22.10.2019 in den KVA am 26.11.2019 vertagt. Die Sitzungsvorlage wurde bereits verteilt.


14-20 / V 16051 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass München wächst und die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde werden quantitativ immer mehr und qualitativ immer größer. Inhalt Mit der Vorlage wird der Bedarf aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde, Abteilung KVR I/3 und III/3 dargelegt und die Forderungen nach Stellen und Sachmittel begründet. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 1.017.415 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 auf dauerhaft 915.415 €. Im Jahr 2020 werden einmalig Erlöse i.H.v. 712.518 € erzielt. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Der Beschluss unterliegt hinsichtlich der planerisch-konzeptionellen Tätigkeiten der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Straßenverkehr, Mobilität Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
16.
Mobilitätsmanagement flächendeckend für das ganze Stadtgebiet

14-20 / V 16235 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Begleitung und Unterstützung der Verkehrswende durch flächendeckendes Mobilitätsmanagement, Einrichtung von 4 Stellen Inhalt In der Beschlussvorlage wird die Notwendigkeit einer raschen flächenhaften Ausweitung des Mobilitätsmanagements dargestellt. Hinsichtlich der detaillierten Maßnahmenbeschreibung und Wirkungsabschätzung wird auf den Beschluss der Vollversammlung Verkehrskonzept Münchner Norden, Teil Mobilitätsmanagement“ verwiesen (SV-Nr. 14-20 / V 09211 vom 23.11.2017). Das dort skizzierte Konzept soll auf die Gesamtstadt ausgeweitet werden. Aufgrund der haushaltspolitischen Situation ist eine vollumfängliche Umsetzung jedoch nicht möglich. Die für die Teilumsetzung benötigten personellen und finanziellen Ressourcen werden dargelegt. Gesamtkosten Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2.588.720 € im Jahr 2020 und für die Jahre 2021 – 2024 befristet pro Jahr 2.580.720 €. Die Vorgaben des Eckdatenbeschlusses sind eingehalten. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die vier notwendigen Stellen befristet für die Jahre 2020 - 2024 neu zu schaffen sowie das Mobilitätsmanagement-Konzept gemäß den Ausführungen umzusetzen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Mobilitätsmanagement, München unterwegs, Verkehrswende Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
17.
Sharing-Mobility , Umsetzung KVR Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss – 1. Stufe

  • 14-20 / A 05630 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05629 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 16236 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Maßnahmen für Planung, Ausbau und Förderung von Sharing-Mobility in München, Einrichtung von 2 Stellen Inhalt Am 24.07.2019 beschloss die Vollversammlung des Stadtrats den „Sharing-Mobility - Grundsatzbeschluss“ für Planung, Ausbau und Förderung von Sharing-Mobility in München. Mit dieser Beschlussvorlage werden die ersten vorbereitenden Schritte dem Stadtrat vorgestellt und die dafür benötigten Ressourcen dargestellt und beantragt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich bis zur Umsetzung des Mobilitätsreferats auf 781.860 €im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 777.800 €. -/- Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Sharing-Mobility, Mobilität, Verkehrswende Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
18.
Personalbedarf Stabsstelle Steuerungsunterstützung bei der Hauptabteilungsleitung II - Bürgerangelegenheiten

14-20 / V 15879 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass In der Hauptabteilung II – Bürgerangelegenheiten wurden zum 01.01.2019 alle Bereiche mit hohem Kundenaufkommen zusammengefasst. Die Hauptabteilung II umfasst nun neben den Standesämtern München und München-Pasing (II/1), den Bürgerbüros (II/2) und der Ausländerbehörde (II/3) auch die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (II/4) und damit rund 1200 Dienstkräfte. Diese wickeln in Erfüllung von überwiegend Pflichtaufgaben jährlich rund 1,5 Mio Kundenkontakte ab. Inhalt Die einzelnen Bereiche der Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten im Kreisverwaltungsreferat weisen eine Vielzahl von Schnittstellen und gemeinsamen Themen auf, die sowohl im Interesse der Fachabteilungen als auch der Bürgerinnen und Bürger einer zentralen Steuerung bedürfen. Um diesen Aufgaben weiterhin gerecht werden zu können, bedarf es einer Unterstützung der Hauptabteilungsleitung durch eine Stabsstelle Steuerungsunterstützung. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 76.440 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 74.440 €. -/- Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle (1 VZÄ) zur Steuerungsunterstützung der Hauptabteilungsleitung Bürgerangelegenheiten (KVR HA II) ab dem 01.01.2020 zu veranlassen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff. anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Steuerungsunterstützung, Stabsstelle, Hauptabteilung Bürgerangelegenheiten Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
19.
Personalbedarf 3. QE Standesamt München-Pasing

14-20 / V 15779 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund des stetigen Bevölkerungszuwachses, der Schließung von Geburtskliniken, sowie der kontinuierlich fortschreitenden Bebauung des neuen Stadtteiles Freiham, können Geburtsbeurkundungen und Anmeldungen zu Eheschließungen nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt und vertretbaren Wartezeiten für Kundinnen und Kunden bearbeitet werden. Eine Nacherfassung von Personenstandsregistern in Papierform in das ZEPR soll zur Serviceverbesserung durchgeführt werden. Zur Ausbildung von Nachwuchskräften soll eine entsprechende Personalkapazität zur Verfügung gestellt werden. Zur Verbesserung der Führungsqualität in der Unterabteilung Standesamt München-Pasing soll der Anteil der Leitungsaufgaben bei der Standesamtsleitung erhöht werden. Inhalt In der BV wird zum Einen dargestellt, welche Personalbedarfe notwendig sind, um die Beurkundung von Geburten sowie die Bearbeitung von Eheanmeldeverfahren durchführen zu können. Außerdem wird erläutert, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um eine Nacherfassung von Papierregistern in das ZEPR durchführen zu können, eine Ausbildung von Nachwuchskräften zu ermöglichen und die Führungsqualität in der Unterabteilung zu verbessern. Es werden von dem benötigten Personalbedarf in Höhe von 2,7 VZÄ mit dieser Beschlussvorlage jedoch nur 1,0 VZÄ geltend gemacht. Gesamtkosten Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 73.300 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 69.500 €. Gesamterlöse Ab dem Jahr 2020 werden jährlich 4.000 € Erlöse erzielt. Entscheidungsvorschlag Das KVR wird in Abstimmung mit dem POR beauftragt, die notwendigen organ. Maßnahmen umzusetzen und die notw. Stellen einzurichten. Das KVR wird beauftragt, die erf. Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
20.
Personalbedarf Ausländerbehörde Volljuristin/ Volljurist für die Stabstelle

14-20 / V 16116 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Dynamik, Komplexität und Anzahl der Gesetzesänderungen im Ausländerrecht nehmen seit Jahren zu und haben sich auf hohem Niveau eingependelt. Gleichzeitig sind die Kapazitäten der Leitung der Stabsstelle für die juristische Sachbearbeitung infolge erforderlich gewordener organisatorischer Anpassungen deutlich zurückgegangen. Die in der Stabsstelle der Ausländerbehörde anfallenden Aufgaben mit juristischen Inhalten übersteigen die hierfür vorhandenen Ressourcen. Inhalt In der Beschlussvorlage werden der Aufgabenbereich der Stabsstelle der Ausländerbehörde sowie der Tätigkeitsbereich der dort einzurichtenden Stelle der juristischen Sachbearbeiterin / des juristischen Sachbearbeiters dargestellt. Neben den Ursachen für den Personalmehrbedarf wird erläutert, in welchem Umfang eine Stellenzuschaltung notwendig ist, um den rechtmäßigen Vollzug neuer Gesetze und Weisungen und eine qualitativ einwandfreie Rechtsmittelsachbearbeitung in der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat dauerhaft sicher zu stellen. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 78.498 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft 76.498 €. Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle (1 VZÄ) in der Stabsstelle der Ausländerbehörde für die juristische Sachbearbeitung ab dem 01.01.2020 zu veranlassen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Gesetzesvollzug,Gesetzesänderungen, Stabsstelle, Personalbedarf, juristische Sachbearbeitung, Rechtsmittel Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
21.
Stellenbedarf Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten Schaffen von Stabsstellen bei der Hauptabteilungsleitung und der Abteilung 1 Bezirksinspektionen

14-20 / V 15934 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Durch die Neuorganisation im Bereich des Kreisverwaltungsreferates wurde eine inhaltlich völlig neue Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten geschaffen. Der zusätzliche Personalbedarf wird für die Stabsstelle der Hauptabteilungsleitung und der Stabsstelle der Abteilungsleitung KVRIII/1 dargestellt Inhalt In der Beschlussvorlage/ Bekanntgabe wird dargestellt, welcher Personalbedarf notwendig ist, um den aktuellen organisatorischen Änderungen gerecht zu werden. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 182.940 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft 178.940 €. Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zusätzlichen Stellen für die Hauptabteilung III zu. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung der notwendigen Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch nach Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
22.
Personalbedarf im Taxibüro

14-20 / V 16062 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund geänderter Anforderungen bzw. zunehmender Digitalisierung und Veränderungen auf dem Personenbeförderungsmarkt ergibt sich im Bereich des Gewerblichen Kraftverkehrs ein erhöhter Personalbedarf, um der Aufgabenerledigung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in München gerecht zu werden. Der zusätzliche Personalbedarf wird für den Bereich Technische Aufsicht, Genehmigungsverfahren und Grundsatzangelegenheiten dargestellt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, welcher Personalbedarf notwendig ist, um den aktuellen Entwicklungen und gestiegenen Anforderungen im Bereich des Gewerblichen Kraftverkehrs zum Schutz von Kindern und Menschen mit Behinderung sowie des örtlichen Personenbeförderungsgewerbes gerecht zu werden und den Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Güterkraftverkehrsgesetzes zu gewährleisten. Zum anderen wird der Personalbedarf für den Grundsatzbereich des Gewerblichen Kraftverkehrs dargestellt. Gesamtkosten Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 278.270 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 202.770 €. Für die Jahre 2021 und 2022 fallen befristet Kosten i.H.v. 69.500 € pro Jahr an. Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag •Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zusätzlichen Stellen für den Gewerblichen Kraftverkehr zu. •Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung der notwendigen Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. •Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Taxibüro, Gewerblicher Kraftverkehr, Technische Aufsicht, Freigestellte Verkehre, Güterkraftverkehr Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
23.
Stellenbedarfe bei der Hauptabteilung III Gewerbe, Abteilung 3 Temporäre Verkehrsanordnungen Bereiche Film/Veranstaltungen und Baustellenprojekte, Technischer Dienst sowie Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität Bereich Verkehrssteuerung für das Projekt „Tram Westtangente“

14-20 / V 16126 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Bereich temporäre Verkehrsanordnungen im Kreisverwaltungsreferat ist es notwendig, den derzeitigen Stellenbedarf zu erhöhen, um der Aufgabenerledigung gerecht zu werden. Der zusätzliche Personalbedarf wird einerseits für das „Servicebüro Film, Veranstaltungen“, als auch für das Projekt „Tram Westtangente“ dargestellt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalbedarf notwendig ist, - um den aktuellen Entwicklungen und gestiegenen Anforderungen im Bereich des Servicebüro Film gerecht zu werden - um den aktuellen Entwicklungen in Form von gestiegenen strategischkonzeptionellen Tätigkeiten bei der Bearbeitung von verkehrlichen Belangen bei (Groß-)Veranstaltungen gerecht zu werden - um das Projekt „Tram Westtangente“ vollumfänglich und fristgerecht umsetzen zu können Gesamtkosten Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 72.910 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 70.910 €. Entscheidungsvorschlag • Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einrichtung von einer zusätzlichen Stelle für den Bereich Servicebüro Film, Veranstaltungen zu. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung der notwendigen Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Servicebüro Film, Veranstaltungen, Baustellenprojekte, Tram Westtangente, (Groß-)Veranstaltungen Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
24.
Verminderung von Rechtsabbiegeunfällen mit Hilfe von Trixispiegeln


14-20 / V 17194 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Abgeschlossen)
Kurzinfo:
Anlass Zahl und Schwere von Unfällen mit rechtsabbiegenden Lkw sollen vermindert werden. Der Antrag „Verkehrssicherheit verbessern – jetzt weiter Trixispiegel realisieren“, Dringlichkeitsantrag Nr. 14-20 / A 06251 der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2019, eingegangen am 21.11.2019, wird behandelt. Inhalt Im Beschluss wird dargestellt, wie Trixi-Spiegel in München aktuell eingesetzt werden sollen und wie mit der Initiative von Radio Gong und der SPD-Stadtratsfraktion umgegangen werden soll. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Kalkulation der Kosten für Montage und Unterhalt der Trixi-Spiegel sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Sie erfolgen durch das Baureferat in eigener Zuständigkeit. Die Finanzierung erfolgt aus der Nahmobilitätspauschale. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Standorte für die 1.000 von Radio Gong bereit gestellten Spiegel festzulegen und dem Baureferat zu übermitteln. Das Baureferat wird gebeten, die 1.000 Radio Gong Spiegel aufzustellen und den Unterhalt sicherzustellen. Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse des Pilotversuchs werden alle lichtsignalisierten Kreuzungen in München mit Spiegeln ausgerüstet. Das Baureferat wird gebeten, auch für diesen zweiten Schritt die Montage und den Unterhalt sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus der Nahmobilitätspauschale. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Verkehrssicherheit, Lkw-Unfälle, Rechtsabbiegeunfälle, Trixi-Spiegel Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)