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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 15. Februar 2005, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsgeschäftsleitung
1.
Ausübung von personalwirtschaftlichen und organisatorischen
Befugnissen (ohne Münchner Stadtentwässerung)
Kurzinfo:
Anlass
Der Wechsel in der Leitung der Hauptabteilung Verwaltung und Recht erfordert eine Beschlussfassung im Bauausschuss als Fachausschuss mit anschließender Befassung der Vollver-sammlung. Die Ausübung der mit Beschluss vom 02.05.2002 auf den Herrn Oberbürgermeister übertragenen personalrechtlichen Befugnisse im beschriebenen Umfang ist nach Art. 43 Abs.1 GO zur Zustimmung vorzulegen.
Inhalt
Für die Beamtinnen und Beamten sowie die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter der Hauptabteilung V werden die o.g. Befugnisse auf Herrn Leitenden Verwaltungsdirektor Klaus Kammradt (Generalvollmacht) delegiert. Bei Verhinderung von Herrn Kammradt werden diese Befugnisse von Herrn Leitenden Verwaltungsdirektor Dr. Herbert Melchior und bei dessen Verhinderung von Herrn Verwaltungsoberamtsrat Günter Leimser wahrgenommen.
Entscheidungsvorschlag
1.Der Ausübung der mit Beschluss vom 02.05.2002 auf den Herrn Oberbürgermeister übertragenen personalrechtlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs.1 GO mit Wirkung vom 1.3.2005 durch die Herren Leitenden Verwaltungsdirektoren Klaus Kammradt und Dr. Herbert Melchior sowie Herrn Verwaltungsoberamtsrat Günter Leimser in dem im Vortrag beschriebenen Umfang wird gemäß Art. 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GO zugestimmt.
2.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Hauptabteilung Tiefbau
2.
Umgestaltung der Herzog-Max-Straße/
Maxburgstraße/Kapellenstraße
infolge der Karstadt Kaufhauserweiterung
im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel
Projektkosten (Kostenobergrenze):
675.000 ¿
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Umgestaltung der Herzog-Max-Straße, Maxburgstraße und
Kapellenstraße im Zuge der Karstadt Kaufhauserweiterung und der damit verbundenen Neusituierung des Jüdischen Mahnmals
Inhalt
In dem Beschluss werden der Bedarf und das Planungskonzept, sowie die Kosten und Finanzierung dargestellt.
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung mit einer Kostenobergrenze von 675.000 € wird erteilt.
Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen.
Hauptabteilung U-Bahn-Bau
3.
U-Bahn-Linie 3-Nord,
Maßnahmegenehmigung
für die Zugsicherungs- und Zugsteuerungsanlagen
von Bahnhof Olympiazentrum bis
Bahnhof Moosach, einschließlich Wendeanlage
Maßnahmesumme: 11,215 Mio. ¿ netto
Kurzinfo:
Nachtrag