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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Februar 2005, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Flächennutzungsplan (HA I)
1.
Endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich V/27
Ackermannstraße (südlich)
Stadtbezirk 4 Schwabing-West
Kurzinfo:
Anlass
Der bislang geplante Wertstoffhof soll vor allem wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für den an diesem Standort notwendigen Immissionsschutz aufgegeben werden. Die Fläche soll zukünftig im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünfläche und Wohnbaufläche dargestellt werden.
Inhalte Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Entscheidungsvorschlag:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird endgültig beschlossen.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (HA II/1)
2.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1905 b
Ackermannstraße (südlich)
Stadtbezirk 4 Schwabing-West
Kurzinfo:
Anlass
Überplanung des nördlichen Bauabschnittes der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ackermannbogen.
Inhalte
Auftrag des Stadtrates und Sachverhalt, frühzeitige Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.09.2004 und Empfehlung der Kommission für Stadtgestaltung, Anhörung der Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses 4Satzungstext und Begründung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1905 b.
Entscheidungsvorschlag:
Billigung und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1905 b
Bezirk Mitte (HA II/2)
3.
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 1963
Fürstenrieder Straße 21
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 425 a)
Stadtbezirk 25 Laim
Kurzinfo:
Anlass
Für das Anwesen Fürstenrieder Straße 21 wurde am 28.09.2004 ein Antrag auf Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte (Spielhalle und „Game Lounge“) gestellt. Diese Vergnügungsstätte wäre nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 425a vom 08.08.1967 planungsrechtlich grundsätzlich zulässig.
Inhalte
Der Ansiedlung einer Vergnügungsstätte im o.a. Anwesen begegnen erhebliche städtebauliche Bedenken. Der bestehende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 425a soll deshalb teilgeändert werden.
Entscheidungsvorschlag
Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 425a, auch als rechtliche Grundlage für das Aufgreifen planungssichernder Maßnahmen.
Bezirk Ost (HA II/3)
4.
Veränderungssperre
Erste Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB
Veränderungssperre Nr. 641
Bauweberstraße / Rothspitzstraße (ohne Nummer)
Flurstück Nr. 604/100
Gemarkung Forstenried
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (gemäß Aufstellungsbeschluss vom 03.06.1992 zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen.
Inhalt:
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen, die mit Ablauf des 01.04.2005 außer Kraft tritt. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.
Entscheidungsvorschlag:
Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr bis zum 01.04.2006 verlängert.
Bezirk West (HA II/4)
5.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1817
Stiftsbogen, Walter-Hopf-Weg,
Bundesautobahn A 96, Schröfelhofstraße,
Kurparkstraße
Stadtbezirk - 20 – Hadern
(Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss)
Kurzinfo:
Anlass:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o. g. Bereich in Kleinhadern; hier Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss.
Inhalte:
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei Festsetzung -eines allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung eines Studentenwohnheimes, -zweier reiner Wohngebiete zur Deckung des allgemeinen Wohnungsbedarfes, -zweier Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesstätten und ein Alten- und Servicezentrum,..-einer Gemeinbedarfsfläche für die Polizei.
Entscheidungsvorschlag:
Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnung, Satzung und Begründung sowie über die Behandlung der Äußerungen aus dem Verfahren der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Beauftragung des Planungsreferates zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Flächennutzungsplan (HA I)
6.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung für
den Bereich III/3
Stiftsbogen, Walter-Hopf-Weg,
Bundesautobahn A 96, Schröfelhofstraße,
Kurparkstraße
20. Stadtbezirk - Hadern
Kurzinfo:
Bezirk Ost (HA II/4)
7.
Veränderungssperre Nr. 642
Auf den Schrederwiesen
Flurstücke Nr. 81/0 und 86/0
Gemarkung Ludwigsfeld
Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasenbergl
Erlass nach § 14 BauGB
(Bebauungsplan Nr. 1784)
Kurzinfo:
Anlass:
Ablauf des Aussetzungszeitraums zur Entscheidung über die Anträge auf Vorbescheid.
Inhalte:
Unvereinbarkeit der Anträge auf Vorbescheid mit den Zielsetzungen des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1784. Notwendigkeit zum Erlass einer Veränderungssperre.
Entscheidungsvorschlag:
Erlass der Veränderungssperre.
Hauptabteilung I
8.
Untersuchung zur Auslastung der Stellplätze in
Parkhäusern und Tiefgaragen nach Inbetriebnahme
des Parkleitsystems
Antrag Nr. 02-08 / A 01971 von Herrn Stadtrat
Marian Offmann vom 29.09.2004
-
02-08 / A 01971 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Herr Stadtrat Offmann hat am 29.09.2004 den anliegenden Antrag Nr. 02-08 / A 01971 gestellt.
Inhalt
Die Auslastungen der 11 untersuchten Parkierungsanlagen über die Erhebungszeit am Wochentag und am Samstag sind dargestellt.
Die Untersuchungen 2002/2004 sind u.a. Grundlage, um die Wirkungsweise des Parkleitsystems festzustellen.
Entscheidungsvorschlag
Es ist beabsichtigt nach Inbetriebnahme (vsl. Ende 2005) des Parkleitsystems und einer mindestens halbjährigen Betriebsphase erneut eine Untersuchung zur Auslastung der Stellplätze in Parkierungsanlagen durchzuführen. Dem Stadtrat wird zu gegebener Zeit darüber berichtet.