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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. April 2005, 16:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Riemausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Straßenbenennung im
15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Messestadt Riem – 2. Bauabschnitt Wohnen
Astrid-Lindgren-Straße
Michael-Ende-Straße
Ingeborg-Bachmann-Straße
Mutter-Teresa-Straße
„Straßen in der Messestadt benennen,
bevor die ersten Leute einziehen“
Antrag Nr. 2404 des Bezirksausschusses
des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem
vom 23.09.2004
Kurzinfo:
Die vier noch nicht benannten Straßen in der Messestadt Riem – 2. Bauabschnitt „Wohnen“ müssen benannt werden. Gleichzeitig wird der Antrag Nr. 2404 des Bezirksausschusses Trudering-Riem vom 23.09.2004 behandelt, die „Straßen in der Messestadt Riem zu benennen, bevor die ersten Leute einziehen.“
2.
Messestadt Riem
EM 225 Wohn- und Anliegerstraßen im 2. BA Wohnen
Genehmigung für den endgültigen Straßenausbau
im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Projektkosten (Kostenobergrenze)
für Phase 1 Baustraßen und Phase 2 Endausbau:
7.211.120 ¿
1. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
2. Projektauftrag
Kurzinfo:
Anlass
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in der Sitzung vom 04.06.2003 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728 h als Satzung beschlossen. Im Vollzug dieses Bebauungsplans ist es nun erforderlich, die gesamten Erschließungsstraßen im 2. BA Wohnen südlich der Willy-Brandt-Allee und des De-Gasperi-Bogens herzustellen.
Inhalt
Der Beschluss behandelt die Ausbauphase 2 – die endgültige Herstellung der öffentlichen Straßen - U 1434, U 1436, U 1438,
U 1439, U 1440; der öffentlichen Plätze - Straßenplatz Mitte, Schulplatz, Quartiersplatz Mitte, Quartiersplatz Ost; des Straßenbegleitgrüns; der öffentlichen Grünflächen außerhalb der Parks und der Straßenbeleuchtung.
Die Projektkosten beinhalten die bereits durchgeführte Bauphase 1 (Herstellung der Baustraßen).
Nicht Gegenstand dieses Beschlusses sind der Platz an der U-Bahn und der Anschluss der U 1434 an die Willy-Brandt-Allee.
Entscheidungsvorschlag
1. Das beiliegende Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt.
2. Der Projektauftrag für die MRG wird auf Basis des Nutzerbedarfsprogramms und der Vorplanung mit Kostenschätzung als Kostenobergrenze erteilt.