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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 27. April 2005, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Flächennutzungsplan (HA I)
1.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich I/20
Karl-Scharnagl-Ring,
Franz-Josef-Strauß-Ring (beiderseits)
Stadtbezirk 1 Altstadt-Lehel
Kurzinfo:
Anlass
Die östlich des Karl-Scharnagl-Rings dargestellte Gemeinbedarfsfläche Verwaltung wird vom Freistaat Bayern nicht mehr als Erweiterungsfläche für die öffentliche Verwaltung vorgehalten, und soll deshalb einer allgemeinen Büronutzung zugeführt werden.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen.
2.
Endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich V/25
Georg-Brauchle-Ring (südlich),
Hanauer Straße (östlich),
Dachauer Straße (nördlich)
- ehemaliges Gaswerksgelände -
einschließlich Bereich Gärtnerstraße (südlich),
Hanauer Straße (östlich)
Stadtbezirk 10 Moosach
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet soll aufgrund seiner günstigen Lage im Stadtgebiet und der umgebenden Nutzungen einer höherwertigen Gewerbe- und Wohnnutzung zugeführt werden.Die geplanten Darstellungen im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung orientieren sich größtenteils an der für das Areal durchgeführten Rahmenplanung.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird endgültig beschlossen.
Bezirk Mitte (HA II/2)
3.
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1964
Rainer-Werner-Fassbinder-Platz (beiderseits),
Erika-Mann-Straße (nördlich),
Lilli-Palmer-Straße (südlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1873)
Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymhphenburg
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung für den oben genannten Bereich
Inhalte
Wesentliche Inhalte sind u.a. die Nutzungsänderung im Bereich des ehemaligen Heizkraftwerks von Gemeinbedarf Kultur im Bebauungsplan Nr. 1873 in Kerngebiet (MK), unter Einbeziehung von kultureller Nutzung in den bestehen bleibenden Gebäudeteil sowie die Anpassung der Flächen des Rainer-Werner-Fassbinder-Platzes und Umgebung an das Ergebnis des Freiflächenwettbewerbes „Arnulfpark“
Entscheidungsvorschlag
Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zur Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1873 im Änderungsverfahren nach§ 13 Baugesetzbuch (BauGB)
4.
Satzungsbeschlüsse
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937 (SB)
Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße
Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Verlagerung von Teilbereichen der Ludwig Maximilians Universität (LMU) wurden die bisher mit einer Universitätsnutzung belegten Flächen für eine städtebauliche Neuordnung freigestellt.
Inhalte
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937. Festsetzung eines Kerngebietes, Mischgebietes und eines Allgemeinen Wohngebietes
Entscheidungsvorschlag
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937 für den Bereich Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.Den während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen kann, soweit sie im bisherigen Verfahren ohnehin nicht schon berücksichtigt waren, nicht entsprochen werden.
5.
Bebauungsplan Nr. 1965
Paul-Heyse-Straße, Bayer-, Mitterer- und
Schwanthalerstraße
(Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1622 und 1745)
Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Kurzinfo:
Anlass
Der Vertreter des Grundeigentümers beantragte die Berichtigung der fehlerhaft festgesetzten Grundfläche und eine Neuregelung bezüglich der Abstandsflächen aus Anlass der baulichen Verwertung des Anwesens Bayerstraße 47 (sogen. Lloydhaus) auf dem Gelände des Postsparkassenamtes.
Inhalte
Satzung mit Begründung zur Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1622 und 1745 für den Bereich des Postsparkassenamtes.Berichtigung der bisher festgesetzten Grundfläche und Neuregelung der Abstandsflächen.
Entscheidungsvorschlag
Der Bebauungsplan Nr. 1965 für den Bereich Paul-Heyse-Straße, Bayer-,Mitterer- und Schwanthalerstraße zur Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1622 und 1745 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Bezirk Ost (HA II/3)
6.
Satzungsbeschlüsse
Teiländerung und Ergänzung des
Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1581
für den Bereich
Sohnckestraße 12, 12 a / Irmgardstraße 22
Flurstück Nr. 343/1
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass
Gegen den am 10.08.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1581 wurde für den Bereich des Grundstücks Flurst. Nr. 343/1 (Sohnckestr. 12, 12a/Irmgardstr. 22) durch den Grundeigentümer Normenkontrollantrag erhoben.
Inhalt
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1581 wird in dem in Rede stehenden Teilbereich geändert bzw. ergänzt, wodurch eine einvernehmliche Beendung des anhängigen, derzeit ruhenden Normenkontrollverfahrens erreicht werden kann.
Entscheidungsvorschlag
Fassung eines Satzungsbeschlusses über die Teiländerung und Ergänzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1581
7.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1758 a
Truderinger Straße (südl.), Friesenstraße (westl.),
Kreillerstraße (beids.), Bajuwarenstraße (beids.),
St.-Augustinus-Straße (nördl.), Forellenstraße (östl.)
und Elritzenstraße (östl.)
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich in Trudering hier: Satzungsbeschluss
Inhalte
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei FestsetzungReine und Allgemeine Wohngebiete; Kerngebiete; Gewerbegebiet; Gemeinbedarfsflächen: Kindertagesstätten, Grundschule mit Sporthalle, Rasenspielfeld und Hort, Sozialbürgerhaus, Volkshochschule, Bibliothek, Jugendarbeit, Bürgerbüro; Straßenverkehrsflächen; öffentliche Grünflächen; Ver- und Entsorgungsfläche Erdgasdruckregelanlage
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnung, Satzung und Begründung sowie über die Behandlung der Anregungen, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebracht wurden
8.
Bericht über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
und weiteres Vorgehen
Richard-Strauss-Straße 107 – 145
(Lärmschutzbebauung)
a) Bericht über das Ergebnis des
Realisierungswettbewerbes
b) Weiteres Vorgehen
Stadtbezirk 13 Bogenhausen
Kurzinfo:
Anlass
Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.09.2004, über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes für die Anwesen Richard-Strauss-Straße 111 - 145 zu berichten und Ermöglichung einer Lärmschutzbebauung an der Richard-Strauss-Straße 107 – 145 anstelle der planfestgestellten Lärmschutzwand.
Inhalte
1. Vorgeschichte
2. Bericht über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
3. Weiteres Vorgehen, u.a.-
Beabsichtigte Genehmigung der Lärmschutzbebauung auf Basis des § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB (keine Bauleitplanung erforderlich)
- evtl. Einbeziehung des Nachbargrundstückes Flst. 218/53 Gem. Bogenhausen
- Bitte an das Baureferat zur Herbeiführung eines Stadtratsbe-schlusses hinsichtlich Tektur der
Planfeststellung für den Mittleren Ring Ost und Übertragung von Mitteln aus dem Entfall der
Lärmschutzwand
- Bitte an das Kommunalreferat zur Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses hinsichtlich Verkauf
einer Teilfläche des städt. Grundstücks Flst. 225 Gem. Bogenhausen für die Realisierung einer
Lärmschutzbebauung
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme vom Vortrag, Zustimmung zum weiteren Vorgehen und Bitten an das Baureferat und Kommunalreferat zur Herbeiführung entsprechender Stadtratsbeschlüsse, keine Beschlussvollzugskontrolle
9.
Änderung des Konzepts der Rahmenplanung
und weiteres Vorgehen
Umstrukturierung des Areals der Firma Siemens AG
an der Hofmannstraße in Obersendling
a) Strukturkonzept
Änderung des Konzepts der Rahmenplanung
(aus der Überarbeitung des Ergebnisses des
städtebaulichen
und landschaftspflegerischen Wettbewerbs) vom
09.04.2003 in ein neues Strukturkonzept
b) Bauleitplanung
- Fortführung der Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung für den
Bereich III/10
(Siemens Obersendling) auf der Grundlage des neuen
Strukturkonzeptes
- Entwicklung eines Teil-Bebauungsplanes mit
Grünordnung für den „Siemens-Kernbereich“ an der
Siemensallee
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
-
02-08 / A 02429 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Fa. Siemens AG hat für ihr Gelände an der Hofmannstraße in Obersendling die bisher verfolgte Gesamtplanung neu überdacht.Nach mehreren Gesprächen mit der Stadt wurde für das Siemens-Areal Obersendling ein neues Strukturkonzept entwickelt.
Inhalt
Dem Stadtrat wird mit dieser Beschlussvorlage das neue Strukturkonzept als Ergebnis der Überarbeitung der Planung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Das neue Strukturkonzept soll vor einer weiteren Konkretisierung in einer erneuten, formlosen Beteiligung mit den Bürgern diskutiert werden.
- Da die dem Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2003 zugrunde liegenden Ziele auch mit der geänderten Planung aufrecht erhalten werden können, soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt werden.
- Für den „Siemens-Kernstandort“ nördlich der Siemensallee hat die Fa. Siemens einen kurzfristigen Neubau- und Modernisierungsbedarf, um den betrieblichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der Mitarbeiter nach adäquaten Büroflächen gerecht werden zu können. Für diesen Bereich soll ein erster Teilbebauungsplan erarbeitet werden.- Zur weiteren Umsetzung der angestrebten Planungen für das gesamte Siemens-Areal werden weitere Teilbebauungspläne erforderlich, die Zug um Zug entwickelt werden.
Entscheidungsvorschlag
- Kenntnisnahme vom neuen Strukturkonzept für das Areal der Fa. Siemens AG; Beauftragung des Planungsreferats, hierfür eine erneute,
Bezirk West (HA II/4)
10.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich IV/19
Agnes-Bernauer-Straße (südlich),
Fischer-von-Erlach-Straße (östlich),
Kapruner Straße (westlich)
- ehemaliges Alfons-Hoffmann-Heim -
Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing
Kurzinfo:
Anlass
Das 1957 errichtete Altenheim entspricht nicht mehr den modernen Ansprüchen an die Altenpflege. Sinnvolle Altenhilfekonzepte sind aufgrund der baulichen Struktur im Bestand nicht umzusetzen. Das Gebäude weist zudem umfangreiche Bauschäden auf, welche hohe laufende Unterhaltskosten zur Folge haben. Aus diesem Grunde hat die Vollversammlung des Stadtrates am 29.07.1998 zum Erhalt des Standortes und der Finanzierbarkeit eine Abriss- und eine Neubauvariante, verbunden mit der Schaffung von Wohnungen und einem Teil-Grundstücksverkauf, genehmigt.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen.
11.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1897
Agnes-Bernauer-Straße (südlich),
Kapruner Straße (westlich),
Fischer-von-Erlach-Straße (östlich)
Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing
-
02-08 / A 02430 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 02455 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des Bebauungsplanes für o.g. Bereich
Inhalte
Satzung mit Begründung des BebauungsplanesDarstellung der Äußerungen aus der Frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und der Bezirksausschüsse 21 und 25 je mit Stellungnahme der Verwaltung
Entscheidungsvorschlag
Billigung des Bebauungsplanes und Entscheidung über die eingegangenen Äußerungen sowie vorbehaltlicher Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
12.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich V/4
Ludwigsfelder Straße (südlich)
- Hackersiedlung -
Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
Kurzinfo:
Anlass
Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Behandlung der restlichen bisher unzureichend erschlossenen Gebiete der Landeshauptstadt München (Zweites - 10 - Jahres - Kanalbauprogramm / Zweites - Trinkwasser - Flachbrunnen - Sanierungsprogramm) vom 18.05.1988 hat der Stadtrat die ungenehmigte Siedlung den Gebieten zugeordnet, deren weitere Behandlung von konkreten Planungen abhängt. Das Planungsreferat wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.04.1993 beauftragt, für o.g. Bereich den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen.
13.
Zweiter Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1871
Ludwigsfelder Straße (südlich)
- Hackersiedlung -
Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des Bebauungsplanes für o.g. Bereich zur Legalisierung einer Schwarzbausiedlung.
Inhalte
Satzung mit Begründung des BebauungsplanesDarstellung der Äußerungen aus der Frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB je mit Stellungnahme der Verwaltung und Darstellung der Äußerung des Bezirksausschusses 23
Entscheidungsvorschlag
2. Billigung des Bebauungsplanes und Entscheidung über die eingegangenen Äußerungen sowie vorbehaltlicher Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
14.
Endgültiger Beschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich IV/16
Bodenseestraße (südlich) - Bundesstraße B 2 -,
Bundesbautobahn A 96 München-Lindau (nördlich),
Bundesautobahn A 99 West (östlich)
Siedlungsschwerpunkt Freiham (Freiham – Süd)
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Kurzinfo:
Anlass
Weiterführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Siedlungsschwerpunkt Freiham (Südteil). Gleichzeitig wird das Bebauungsplanverfahren (BebPlan Nr. 1916 a) mit dem 2. Billigungs- / vorbeh. Satzungsbeschluss weiter verfolgt.Da während der öffentlichen Auslegung Äußerungen abgegeben worden sind, muss dem Vorbehalt im Billigungsbeschluss (vorbehaltlich endgültiger Beschluss) der Vollversammlung vom 06.10.2004 entsprechend, eine endgültige Beschlussfassung erfolgen.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Äußerungen im Zuge der Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den im Betreff genannten Bereich wird endgültig beschlossen. Das Planungsreferat wird beauftragt die Genehmigung der Regierung von Oberbayern einzuholen und die abschließende Bekanntmachung zu veranlassen.
15.
Zweiter Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916 a
Bodenseestraße (südlich) - Bundesstraße B 2 -,
Bundesautobahn A 96 München-Lindau (nördlich),
Bundesautobahn A 99 West (östlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 67 b)
Siedlungsschwerpunkt Freiham
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des Bebauungsplanes für o.g. Bereich .
Inhalte
Satzung mit Begründung des BebauungsplanesDarstellung der Äußerungen aus der Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 4 BauGB (alter Fassung) und des Bezirksauschusses 21 je mit Stellungnahme der Verwaltung
Entscheidungsvorschlag
2. Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes und Entscheidung über die eingegangenen Äußerungen sowie vorbehaltlicher Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
Referatsgeschäftsleitung
16.
Mehrjahresinvestitionsprogramm
für die Jahre 2005 – 2009
mit verbindlicher Planung für 2010;
Stadtentwicklungsplanerische Beurteilung
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes2005 - 2009
Inhalte
Beurteilung der von den Sachreferaten gemeldeten Bauvorhaben in stadtentwicklungsplanerischer Hinsicht (Schreiben der Stadtkämmerei vom 18.03.2005)
Entscheidungsvorschlag
Gegen die in Investitionsliste 1 der Referate vorgesehenen Bauvorhaben bestehen aus stadtentwicklungsplanerischer Sicht keine Bedenken.
17.
Mehrjahresinvestitionsprogramm
für die Jahre 2005 – 2009
Gliederungsziffern
6100 Referat für Stadtplanung und Bauordnung
6110 Lokalbaukommission
6150 Städtebauförderung
6200 Wohnungsbauförderung, Wohnungsfürsorge
Stellungnahme zum Antrag der
Bezirksausschüsse 4, 10, 11, 19, 20 und 21
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes2005 – 2009
Inhalte
Investitionsvorhaben des PlanungsreferatesStellungnahme zu Anträgen der BA 4, 10, 11, 19, 20 und 21
Entscheidungsvorschlag
Den Ansätzen der Investitionsliste 1 der Anlagen 1 – 4 wird zugestimmt.
18.
Festsetzung der Reihenfolge großer
Siedlungsmaßnahmen für die
Jahre 2005 – 2009
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes2005 - 2009
Inhalte
Die in den Anlagen aufgeführten Siedlungsgebiete (Wohnen, Gewerbe- und Industriesiedlungen sowie nicht siedlungsbezogene Gemeinbedarfs- und sonstige Einrichtungen) lösen die von den Referaten zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2005 – 2009 angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen aus.
Entscheidungsvorschlag
Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Siedlungsmaßnahmen bilden die Grundlage für die Aufstellung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2005 – 2009.
Hauptabteilung I
19.
Keine Bebauung der Grünfläche an der
Burmester-/ Reuschstraße und Darstellung im
Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan als Allgemeine Grünfläche
a)Keine Bebauung der Grünfläche an der Burmester-/
Reuschstraße
Empfehlung Nr. 183 der Bürgerversammlung des
12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 04.07.2001
b)Erhalt der Spielfläche an der Burmester-/ Reuschstraße
Empfehlung Nr. 57 der Bürgerversammlung des
12. Stadtbezirkes Bezirksteil Freimann vom 08.07.2003
c)Errichtung eines Sportplatzes in Freimann
Empfehlung Nr. 115 der Bürgerversammlung des
12. Stadtbezirkes Bezirksteil Freimann vom 06.07.2004
Kurzinfo:
Anlass
Folgende Empfehlung der Bürgerversammlungen des 12. Stadtbezirkes: Nr. 183 vom 04.07.2001; Nr. 57 vom 08.07.2003 und Nr. 115 vom 06.07.2004 mit den Zielen, die Grünflächen und den Spiel- und Bolzplatz an der Burmester-/Reuschstraße zu erhalten und durch Darstellung im Flächennutzungsplan zu sichern, sowie die Errichtung eines Sportplatzes in Freimann.
Inhalte
Auf den nördlich der Reuschstraße gelegenen Grundstücken, einschließlich einer ca. 1 ha großen städtischen Fläche, laufen Planungen für einen Baumarkt und ein Spastikerzentrum. Auf der städtischen Fläche befindet sich ein Spiel- und Bolzplatz, der wegen der geplanten Nutzungen verlegt werden muss. Von der Stadtentwicklungsplanung wurde ein Nutzungskonzept für das städtische Areal an der Burmester-/Reuschstraße ausgearbeitet, mit dem Ziel, auf der verbleibenden ca. 3 ha. großen städtischen Fläche eine Gemeinbedarfsfläche sowie eine öffentliche Grünfläche mit Spieleinrichtungen zu sichern. Für einen Bolzplatz und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen soll ein Areal nördlich der Bezirkssportanlage an der Bauernfeindstraße entwickelt werden.
Entscheidungsvorschlag
Bei der Überplanung der städtischen Grundstücke an der Burmester-/Reuschstraße sind die Bedarfe an öffentlichen Grünflächen für Spiel- und Naherholung zu berücksichtigen.
Für die Flächen nördlich der Bezirkssportanlage an der Bauernfeindstraße ist unter Federführung des Baurefera
Hauptabteilung II
20.
Dorfkern Aubing
a) Städtebaulicher Ideenwettbewerb für einen
Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1633
(Aufstellungsbeschluss vom 18.05.1998);
Antrag Nr. 153 von Stadtrat Fürst vom 01.08.1990
b) Städtebaulicher Wettbewerb für den Dorfkern
Aubing;
Antrag Nr. 1484 von Stadtrat Pfundstein vom
30.06.1999
c) Künftige Nutzung des Stadtorts Ubostraße 7;
Empfehlung Nr. 87 der Bürgerversammlung
des 22. Stadtbezirkes, Bezirksteil Aubing am
08.07.1999
d) Kein Durchgangsverkehr in der Georg-Böhmer-
Straße;
Empfehlung Nr. 132 der Bürgerversammlung des
22. Stadtbezirkes, Bezirksteil Aubing am
12.07.2001
Kurzinfo:
Anlass
Anträge von Herrn Stadtrat Fürst vom 01.08.1990 und von Herrn Stadtrat Pfundstein vom 30.06.1999 sowie Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen vom 08.07.1999 und 12.07.2001
Inhalte
Analysierung des Bestandes in dem zu untersuchenden Gebiet, rahmenplanerische Überlegungen für den Dorfkern Aubing sowie Maßnahmen und Vorgehensweisen zu den Handlungsfeldern 1 bis 4
Entscheidungsvorschlag
Es sollen Verhandlungen zwischen dem Planungsreferat und den zuständigen Grundstückseigentümern geführt werden über die künftige Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich der Georg-Böhmer-Straße.Sobald die Verfügbarkeit der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1633 liegenden städtischen Flächen Fl.Nrn. 586/9, 723, 723/2 gegeben ist, wird das Planungsreferat die notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen.Der gewünschte Wettbewerb für die Gestaltung des Dorfkerns Aubing wird nicht durchgeführt.
Hauptabteilung I
21.
Workshopreihe
Diskurs „Stadtgestalt und neue Architektur“
Hochhäuser im Spannungsfeld von Identität
und Wandel der Stadt
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Die Bekanntgabe war im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 06.04.2005 von der Referentin zurückgezogen worden. Die hiermit vorliegende neue Bekanntgabe berücksichtigt die vorgebrachten Vorschläge und sieht neben neuen Terminen eine bessere Beteiligung der Stadtratsfraktionen und Gruppierungen vor.
Nach dem Bürgerentscheid soll die Diskussion in einem weiter gefassten Diskurs zum Spannungsfeld „Identität und Wandel der Stadtgestalt Münchens“ auf Grundlage der Leitlinie 6 „Bewahrung der Münchner Stadtgestalt – Förderung neuer Architektur“ der „PERSPEKTIVE MÜNCHEN“ qualifiziert fortgesetzt werden.
Inhalt
In einem Fachkreis von Expertinnen und Experten werden unter Beteiligung der im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppierungen im Personenverhältnis (3-3-2-1) an drei Diskurs-Abenden mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten Leitsätze und Aussagen vorbereitet, die in einem öffentlichen Stadtratshearing mit einem erweiterten Teilnehmerkreis diskutiert werden.
Nach Befassung der Kommission für Stadtgestaltung soll darauf aufbauend ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates vorbereitet werden.
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme
Hauptabteilung III
22.
Wohnen in München, III
a) Verfahrensänderungen im Vollzug des
Handlungsprogramms im Jahr 2004
b) Verlängerung des Wohnungspolitischen
Handlungsprogramms 2001 – 2005
um das Jahr 2006
c) Kürzere Wartefrist für Familien mit Kindern
im München Modell;
Antrag Nr. 02-08 / A 02271 von Frau Stadträtin
Constanze Lindner-Schädlich vom 04.02.2005
d) Erbbaumodell für Familien mit Kindern;
Antrag Nr. 02-08 / A 02202 von Herrn Stadtrat
Marian Offmann vom 07.01.2005
e) Bezahlbarer Wohnraum für Familien;
Antrag Nr. 02-08 / A 02306 von Herrn Stadtrat
Marian Offmann und Herrn Stadtrat Max Strasser
vom 22.02.2005
-
02-08 / A 02462 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 02306 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 02202 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 02456 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
· Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms werden einige
Modifikationen (München Modell, SoBoN) empfohlen.
· Das Wohnungspolitische Handlungsprogramm 2001 – 2005 soll um das Jahr 2006 verlängert
werden.
· Antrag von Frau Stadträtin Lindner-Schädlich sowie Anträge der Herren Stadträte Offman und
Strasser.
Inhalte
· Darstellung der Modifikationen aus dem Vollzug in 2004.
· Begründung der vorgeschlagenen Verlängerung des Handlungsprogramms für das Jahr 2006.
· Vorschlag für geänderte Zugangsvoraussetzungen zum München Modell (verringerte und gestaffelte
Wartefristen für Haushalte mit und ohne Kinder; Öffnung des München Modells für Haushalte mit
Kindern aus der Region 14).
· Behandlung der Stadtratsanträge.
Entscheidungsvorschlag
· Kenntnisnahme bzw. Beschlussfassung über die Modifikationen aus dem Vollzug des
Handlungsprogramms in 2004.
· Beschlussfassung über eine Verlängerung des Handlungsprogramms für das Jahr 2006.
· Beschlussfassung über geänderte Zugangsvoraussetzungen zum München Modell.
· Behandlung bzw. Aufgreifen der Stadtratsanträge.
23.
Wohnen in München, III
a) Erfahrungsbericht für das Jahr 2004
b) Ergänzungen des Erfahrungsberichtes
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Im Beschluss zu „Wohnen in München, III – Wohnungspolitisches Handlungsprogramm 2001-2005“ vom 24.07.2001 hat der Stadtrat das Planungsreferat u.a. „beauftragt, die Wirksamkeit der beschlossenen wohnungspolitischen Zielvorgaben zu beobachten und dem Stadtrat jährlich zu berichten, inwieweit die Vorgaben dieses Programmes noch Gültigkeit haben und wie sich der Mittelabfluss darstellt“.
Inhalte
Darstellung der im Jahr 2004 im Zusammenhang mit dem Handlungsprogramm erzielten Ergebnisse
Bekanntgabe
Kenntnisnahme des Erfahrungsberichts für das Jahr 2004