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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 30. Juni 2005, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Internationales Tanzfestival DANCE
DANCE 2006
- Antrag Nr. 2421 von Frau Stadträtin Ursula Sabathil vom 26.04.2005
- Antrag Nr. 2437 von Frau Stadträtin Ursula Sabathil vom 04.05.2005
-
02-08 / A 02437 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 02421 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Anträge Nr. 2421 sowie Nr. 2437 von Frau Stadträtin Sabathil vom 26.04.2005 bzw. 04.05.2005
Inhalt
Der Stadtrat wird über den Fortgang der inhaltlichen und konzeptionellen Vorbereitungen hinsichtlich des internationalen Tanzfestivals DANCE informiert sowie über die zeitliche Verschiebung statt Herbst/Winter 2006 auf Frühjahr 2007 in Kenntnis gesetzt.
Entscheidungsvorschlag
Eine Strukturveränderung des Tanzfestivals DANCE ist und wird nicht geplant. Von der beabsichtigten Vertragsschließung mit der Kuratorin Bettina Wagner-Bergelt, mit dem Ziel, das folgende Festival im Frühjahr 2007 stattfinden zu lassen, wird Kenntnis genommen.
2.
Bürgerpark Oberföhring
Notwendige Sanierungsmaßnahmen
Kurzinfo:
Anlass
Die Lokalbaukommission hat die abgelaufenen, befristet erteilten Baugenehmigungen für die genutzten Häuser auf dem Gelände des Bürgerparks Oberföhring, Oberföhringer Str. 156, Fl. Nr. 287/0, Gemarkung Oberföhring, nicht verlängert. Gefordert wird die Vorlage und Umsetzung eines schlüssigen Brandschutz-konzeptes, das mit einem neuen Bauantrag bei der LBK einzureichen ist.
Das Kulturreferat ist mit Schreiben vom 23.02.2005 von der Münchner Stadtentwässerung aufgefordert worden, die Dichtheit der erdverlegten Entwässerungsleitungen bis spätestens 10.09.2005 nachzuweisen.
Inhalt
Das Baureferat hat mit dem Kulturreferat die erforderlichen Maßnahmen, auch unter Einbindung der beiden Nutzergemeinschaften auf dem Gelände IBO und VG29, geplant.
Die geforderten Maßnahmen seitens der Branddirektion und der Münchner Stadtentwässerung sind termingerecht zu erfüllen.
Die Alternative zu dieser Sanierung wäre die Schließung des Bürgerparks Oberföhring im Herbst 2005.
Entscheidungsvorschlag
1.Mit der Weiterführung der in der Vorlage dargestellten Kunst-, Kultur- und sonstigen Nutzung des Bürgerparks Oberföhring besteht Einverständnis.
2.Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen zur notwendigen Brandschutzsanierung, Kanalinstandsetzung und Gebäudenutzung – befristete 10-iährige Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz bis zur Neubauplanung – besteht Einverständnis.
3.
Anschaffung eines Museumsmanagementsystems
für das Münchner Stadtmuseum
Kurzinfo:
Anlass
Einführung einer Museumssoftware zur Inventarisation und Verwaltung des Sammlungsbestandes im Münchner Stadtmuseum: Sachstandsbericht.
Inhalt
Bisher erfolgte Maßnahmen zur Einführung der Museumssoftware und zur Digitalisierung
Angaben zur weiteren Vorgehensweise
Vorstellung kurzfristiger Teilrealisationen sowie einzelner Projekt- und Kooperationspartner
Erfolgte Präsentationen des Projektes
Informationen über Personal- und Sachausgaben
4.
Können die Einnahmen der Kultureinrichtungen
durch Vermietungen erhöht werden ?
Antrag Nr. 02-08 / A 02101 der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 18.11.2004
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02-08 / A 02101 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 02-08 / A 02101 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 18.11.2004
Inhalt
Darstellung der aktuellen und zukünftigen Einnahmesituation bei den Raumvermietungen
Stellungnahme der Gasteig München GmbH
Entscheidungsvorschlag
Die aktuelle und zukünftige Situation bei den Raumvermietungen der Kultureinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.
5.
Kulturelles Zentrum Milbertshofen
im 11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart
- Gewährung von Zuwendungen für den
"Trägerverein Kulturhaus Milbertshofen e.V.";
Betreiber des Kulturhauses M ilbertshofen
- Freigabe der Zuwendung für das Haushaltsjahr 2005
Kurzinfo:
6.
Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele
Zweiter Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2004/2005
- Bekanntgabe
Kurzinfo:
Anlass
Gemäss § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Münchner Kammerspiele sind der Werkausschuss, der Oberbürgermeister und die Stadtkämmerei halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans zu unterrichten.
Der zweite Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2004/2005 wird hiermit vorgelegt.
Inhalt
Im zweiten Zwischenbericht werden die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung für den Zeitraum 01.09.2004 bis 28.02.2005 dargestellt. Außerdem wird aus den Ist-Werten und den zwischenzeitlichen Erkenntnissen eine Prognose für das Wirtschaftsjahr abgeleitet und diese den Plan-Werten aus dem Wirtschaftsplan gegenüber gestellt.
7.
Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele
1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2005/2006
2. Bestellung des Abschlussprüfers
Kurzinfo:
Anlass:
Für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 ist entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (§ 13 EBV) und der Betriebssatzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 7) der Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vorzulegen
Inhalt:
In der Vorlage wird der finanzielle Rahmen des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 und die mittelfristige Finanzplanung dargestellt.
Entscheidungsvorschlag
Zustimmung zur Neukalkulation der Betriebszuschüsse
Zustimmung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan
Zustimmung für die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen
Entscheidung über den Höchstbetrag der Kassenkredite
Entscheidung über den Höchstbetrag für Kreditaufnahmen
Bestellung des Abschlussprüfers
8.
Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele
Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.2004 bis 31.08.2004
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Kurzinfo:
Anlass
Die Werkleitung des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele hat entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.2004 bis 31.08.2004, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt. Nachdem inzwischen die örtliche Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, hat der Stadtrat nunmehr den Jahresabschluss festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Inhalt
Jahresabschluss und Lagebericht
Entscheidungsvorschlag
Der Jahresabschluss wird festgestellt und die Entlastung erteilt.
Dem Gewinnverwendungsvorschlag der Werkleitung wird zugestimmt.