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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 19. Juli 2005, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (ca.)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
1.
Ziele des Baureferates 2006;
Fortschreibung des Produktplanes
und der -beschreibungen
-
02-08 / A 02569 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Nach dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates
vom 23.07.2003 (NSM-Module Ziele, Produkte, Berichte;
zukünftiges Verfahren zur Aufstellung des produktorientierten Haushalts) sind von allen Referaten Stadtratsziele zu formulieren, die Verknüpfung mit den Produkten aufzuzeigen und dem Stadtrat im Sitzungszyklus vor dem Eckdatenbeschluss
vorzulegen.
Gleichzeitig ist über die Zielerreichung der zurückliegenden Periode zu berichten.
Inhalt
Mit dieser Vorlage unterbreitet das Baureferat seine Stadtratsziele und die Produkt-Ziel-Verknüpfung.
Ferner wird der Produktplan um ein Produkt zur Stiftungs-verwaltung fortgeschrieben.
Entscheidungsvorschlag
1.Den Stadtratszielen des Baureferates für das Jahr 2006 wird zugestimmt.
2.Das Baureferat wird beauftragt, die weitere Haushalts-planung auf der Basis der vorgelegten Ziele und Produkte weiter zu führen.
2.
Beschlussvollzugskontrolle
1. Halbjährlicher Bericht
für den Zeitraum 01.01.2005 - 30.06.2005
Kurzinfo:
Anlass
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 06.10.2004 die
Einführung einer Beschlussvollzugskontrolle (BVK) beschlossen.
Danach sind die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss
halbjährlich in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand
der Aufträge, die der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, zu
berichten.
Inhalt
Darstellung des jeweiligen Sachstandes
Hauptabteilung Gartenbau
3.
Aufwertung der Würm
1. Aufwertung der Würm
2. Würm I: Aufwertung der öffentlichen Freiflächen am Manzingerweg
-
02-08 / A 02567 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
96-02 / A 03110 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
96-02 / A 03529 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 96-02 / A 03110
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, eine Gesamtuntersuchung für die Würm durchzuführen. Hierbei sollten der Zustand des Flusslaufes dargestellt, bestehende Defizite aufgezeigt und Konzepte für deren Beseitigung bzw. für weitere Aufwertungsmaßnahmen entwickelt werden.
Antrag Nr. 96-02 / A 03529
Die Stadtverwaltung wurde gebeten, ein Konzept zur Aufwertung der Freifläche am Manzingerweg in Pasing vorzulegen.
Inhalt
Die Bearbeitung des Maßnahmenkonzeptes erfolgte durch
das Münchner Landschaftsarchitekturbüro Irene Burkhardt. Das Planungsgebiet umfasst den Würmgrünzug und die angrenzenden Siedlungsteile und Grünverbindungen innerhalb des Stadtgebietes München.
Eine Kurzfassung des Gutachtens liegt der Beschlussvorlage bei; die Langfassung mit sämtlichen Plänen und Erläuterungsbericht liegt beim Baureferat (Gartenbau) vor und kann bei
Bedarf angefordert werden.
Das Baureferat wird die Planung zur Aufwertung der Freifläche am Manzingerweg in Auftrag geben. Diese bedarf auf Grund ungeklärter Besitzverhältnisse auf Teilen der Fläche und
wegen des Biotopcharakters der vorhandenen Gehölzbestände einer intensiven Vorabstimmung innerhalb der Stadtver-waltung.
In Folge ist die Durchführung einer Bürgerbeteiligung
vorgesehen.
4.
Dezimierung der Wasservögel an den Seen
im Münchner Norden
Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung
des 10. Stadtbezirkes Moosach
am 14.10.04
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach:
Die Wasservögel an den Badeseen im Münchner Norden sollen dezimiert werden um die Verunreinigung der Seen zu reduzieren.
Behandlung im Bauausschuss wegen stadtweiter Bedeutung
Inhalt
Die Problematik der Dezimierung von Wasservögeln, insbesondere Gänsen, wird auf der Grundlage eines Gutachtens der Universität Rostock, das vom Referat für Gesundheit und Umwelt gemeinsam mit dem Baureferat beauftragt wurde, dargelegt. Eine Bejagung kommt demnach nicht in Frage. Vergrämungsmaßnahmen sind auf öffentlichen Grünflächen nur sehr begrenzt durchführbar. Die Durchsetzung des Fütterungsverbots durch die Grünanlagenaufsicht ist auf Grund der begrenzten Personalkapazitäten schwierig. Aufklärungsaktionen und Versuche zur teilweisen Vergrämung der Gänse sind insbesondere am Lerchenauer See vorgesehen.
Entscheidungsvorschlag
1.Kenntnisnahme von der Sachbehandlung (laufende Angelegenheit § 22 GeschO).
Eine weitgehende Verdrängung des Wasservogelbestandes ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit vertretbaren Mitteln nicht möglich.
Versuche zum Freihalten von Teilflächen werden im Sommer 2005 am Lerchenauer See durchgeführt.
2.Kontrollen des unerlaubten Fütterns erfolgen weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten.
Hauptabteilung Tiefbau
5.
Mittlerer Ring Südwest
Ziffer 2 und 3
Empfehlung Nr. 26 der Bürgerversammlung
des 7. Stadtbezirkes Sendling-Westpark
am 17.11.04
-
02-08 / B 00073 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 26:
Die Baumaßnahme Mittlerer Ring Südwest soll mit sofortiger Wirkung in den Mehrjahresinvestitionsplan (MIP)
aufgenommen werden. (Ziffer 2)
Die Landeshauptstadt soll bei der Regierung von Ober-bayern eine „Anordnung zum sofortigen Vollzug“ erwirken.
(Ziffer 3)
Inhalt
Die Situation des Projektes unterscheidet sich nicht gegenüber der Beschlusslage vom 19.10.2004 (BauA).
Die Maßnahme ist bereits in den Entwurf des MIP 2005 – 2009 eingestellt: erste Baurate in 2009, Vorabmaßnahmen ab 2008.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden keine
Klagen erhoben, er ist damit bereits rechtskräftig.
Eine „Anordnung des sofortigen Vollzugs“ ist daher nicht möglich und auch nicht nötig.
Entscheidungsvorschlag
1.Ein Vorziehen der Maßnahme Mittlerer Ring Südwest auf einen Baubeginn vor 2009 ist derzeit nicht möglich.
2.Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig.
Eine „Anordnung zum sofortigen Vollzug“ ist weder möglich noch nötig.
6.
Ausbau des Mittleren Ringes (B2R) Ost
Lärmschutzbebauung an der Richard-Strauss-Straße
zwischen Denninger Straße und Effnerplatz
im 13. Stadtbezirk Bogenhausen
1. Sachstandsbericht
2. Tektur der Planfeststellung
3. Bezuschussung der geplanten Lärmschutzbebauung
in Höhe von 818.000 E
Kurzinfo:
Anlass
Die planfestgestellte Lärmschutzwand westlich der Richard-Strauss-Straße soll durch eine sogenannte "Riegelbebauung" der Bayerischen Versorgungskammer und der „Erste BL
Verwaltungs-GmbH & Co. KG (Tochtergesellschaft der Bayern Versicherung Lebensversicherung AG) ersetzt werden.
Hierzu wurde dem Stadtrat bereits am 11.05.2005 durch das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgetragen.
Inhalt
Die Bayerische Versorgungskammer und die „Erste BL
Verwaltungs-GmbH & Co. KG“ (Tochtergesellschaft der
Bayern Versicherung Lebensversicherung AG) planen,
anstelle der Wand eine Lärmschutzbebauung zu errichten,
die mindestens die gleiche Schutzwirkung für die dahinter
liegende Bebauung erzielen wird.
Der "Ersatz" der Lärmschutzwand muss in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren genehmigt werden.
Den Eigentümern sollen u.a. für bauliche Mehraufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude Mittel in Höhe der Einsparungen, die sich durch den Wegfall der Lärmschutzwand ergeben, zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Tektur der Planfeststellung
zu beantragen.
3. Die Bezuschussung der geplanten Lärmschutzbebauung in
Höhe von 818.000 € wird genehmigt.
7.
Masterplan MAN
hier:
Karlsfelder Straße (neu)
zwischen Dachauer Straße bis Schwabenbächl und
Bauschingerstraße
im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing und
im 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Ausbau bzw. Neubau von Verkehrsflächen gemäß Masterplan MAN vom 05.08.2004 zur geordneten Entwicklung des Werks-geländes der Firma MAN Nutzfahrzeuge AG München.
Inhalt
Das Baureferat hat für die neu- und umzubauenden Straßen Karlsfelder und Bauschingerstraße im Umgriff des Masterplanes ein Bedarfsprogramm erarbeitet.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, das Bedarfsprogramm
zum weiteren Ausbau der Karlsfelder Straße zwischen Schwabenbächl und Achatstraße einschließlich der
Brückenerneuerung und Aufweitung zu erarbeiten.
8.
Keferloherplatz
im 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart
Projektkosten (Kostenobergrenze):
2.075.000,-- E
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
-
02-08 / A 02566 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Für das Sanierungsgebiet Milbertshofen wurde im Sommer/ Herbst 2003 ein Plangutachten „Quartierskonzept zur Auf-wertung des öffentlichen Raums“ durchgeführt.
Inhalt
Das Baureferat hat für den Bereich Keferloherplatz/ Schleiß-heimer Straße vor dem Kulturzentrum ein Bedarfsprogramm
erarbeitet. Im Vorfeld wurde bereits die Vor- und Entwurfs-planung beauftragt.
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung aus-
zuarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen.
9.
Nymphenburg Süd
- innere Erschließung -
Neubau der Erschließungsstraßen
im Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1925
im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Projektkosten (Kostenobergrenze):
6.300.000,-- E
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Neubau der Erschließungsstraßen gemäß Bebauungsplan
Nr. 1925 durch die Vivico (Erschließungsträger).
Inhalt
Das Baureferat hat für den Neubau der Erschließungsstraßen ein Bedarfsprogramm erarbeitet.
Entscheidungs-
vorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
Hauptabteilung U-Bahn-Bau
10.
Optimierung der Beteiligungssteuerung
Bericht im Rahmen des Beteiligungscontrollings - Juli 2005
für die Münchner Tunnel-Gesellschaft mbH (MTG)
Kurzinfo:
Anlass
Optimierung der Beteiligungssteuerung
Bericht im Rahmen des Beteiligungscontrollings für die MTG
Inhalt
Bericht der MTG für 2004/2005 zur Unterstützung von Steuerungsentscheidungen des Stadtrates
Ziele 2006 der Beteiligungsgesellschaft im vorgegebenen Sitzungszyklus vor dem Eckdatenbeschluss
Entscheidungsvorschlag
Das Jahresergebnis 2004 und das voraussichtliche Jahresergebnis 2005 werden zur Kenntnis genommen. Handlungsempfehlungen sind nicht veranlasst.
Die formulierten Ziele 2006 werden beschlossen.
Nachtrag
11.
Kommission für Kunst am Bau und
im öffentlichen Raum;
a) Bestellung der fachlichen Mitglieder
für die 8. Amtsperiode
b) Zuständigkeitsabgrenzung zur
Kommission für Freie Kunst im öffentlichen Raum
Kurzinfo:
Anlass
Am 24.07.2005 endet die 7. Amtsperiode der „Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ (QUIVID) und es wird eine Neubestellung erforderlich.
Die Kulturreferentin regte aus diesem Anlass eine klarere Abgrenzung des Aufgabenbereichs gegenüber der Kommission für Freie Kunst im öffentlichen Raum (Ortstermine) an.
Inhalt
a) Neubestellung
Es werden die Zusammensetzung der Kommission und die Auswahlkriterien für die fachlichen Mitglieder erläutert und eine mit dem Kulturreferat abgestimmte Liste vorgelegt.
b) Zuständigkeitsabgrenzung
Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum (Quivid) für maßnahmegebundene Kunst zuständig.
Kommission für Freie Kunst im öffentlichen Raum (Ortstermine) für maßnahmeungebundene Kunst zuständig.
Entscheidungsvorschlag
zu a) Zustimmende Kenntnisnahme.
zu b) Festlegung der Zuständigkeitsabgrenzung entsprechend
dem Antrag der Referentin.
12.
Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum;
- Mittelansätze
- Regelungen
Kunst am Bau, Kunst im öffentlichen Raum;
Antrag Nr. 02-08/ A 02368 von
Frau StRin Dr. Ingrid Anker,
Herrn StR Haimo Liebich,
Herrn StR Alexander Reissl und
Frau StRin Monika Renner
vom 15.03.2005
Reduzierung der Mittel
für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum;
Antrag Nr. 02-08/ A 01782 der Stadtratsfraktion
der CSU vom 13.07.2004
-
02-08 / A 01782 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 02368 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die o.g. Anträge der SPD und der CSU befassen sich mit der Frage der Mittelansätze für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum angesichts der derzeitigen Haushaltslage. Im SPD-Antrag sind außerdem Änderungen der Regelungen vorgesehen.
Im Stadtratsbeschluss vom 28.07.2004 zur "Überprüfung der Baukosten für Bauvorhaben der Landeshauptstadt München im Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen" wurde das Baureferat beauftragt, die Regelungen für Kunst am Bau zu überprüfen.
Inhalt
Grundlagen
Darlegung der derzeit existierenden Regelungen bzgl. der Mittelansätze
Einsparungsmöglichkeiten
Denkbare Kostenreduzierungen und deren Konsequenzen
Änderung der Regelungen
Vorschläge des SPD-Antrages zur stärkeren Einbindung des Stadtrates bei maßnahmegebundener Kunst
Empfehlungen der Kommission
Die Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum hat sich mit den Anträgen befasst und zu den vorgeschlagenen Mittelansätzen und Regularien eine Stellungnahme abgegeben.
Entscheidungsvorschlag
1. Ab Haushaltsjahr 2006 neue Obergrenze für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum in Höhe
von 1,5 % der anrechenbaren jährlichen Gesamtbauinvestitionen, jeweils zur Hälfte für QUIVID und Ortstermine.
2. Auftrag zur Richtlinienüberarbeitung entsprechend SPD-Antrag und Anregungen der Kommission.
3. Entspr. Beschluss zur maßnahmeungebundenen Kunst vom Kulturreferat in eig. Zuständigkeit
4. StR-Auftra
13.
Laimer Unterführung - "Umweltverbundröhre"
im 9. Stadtbezirk Neuhausen-/Nymphenburg
und 25. Stadtbezirk Laim
Projektkosten (Kostenobergrenze): 58,12 Mio E
Anteil LHM: 50,77 Mio. E
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
mit Darstellung des Finanzierungskonzeptes
2. Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
3. Verzicht auf die Verfahrensstufe "Vorprojektgenehmigung"
4. Genehmigung zur vorgezogenen Ausführungsplanung
5. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2005 - 2009,
Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6300 "Gemeindestraßen"
Kurzinfo:
Anlass
Planungen der DB ProjektBau GmbH für den Neubau der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit geplantem Baubeginn 2006 und Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28.07.2004, in dem das Baureferat beauftragt wurde, gemeinsam mit der DB ProjektBau GmbH die Genehmigungsplanung für die Umweltverbundröhre (UVR) und das zugehörige Finanzierungskonzept zu erstellen.
Inhalt
Der Beschluss stellt die Bedeutung der UVR im Zusammenhang mit dem DB-Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke dar.
Es wird erläutert, welche Kosten der zeitgleiche Bau mit der 2. S-Bahn-Stammstrecke verursacht und wie sich diese auf die beteiligten Maßnahmenträger aufteilen.
Die Projektkosten betragen insgesamt 58,12 Mio. €, mit einem Anteil der LHM von 50,77 Mio. €.
Nach Berücksichtigung von Beteiligungen Dritter und der voraussichtlich zu erwartenden Förderung verbleibt bei der LHM ein
Finanzierungsanteil von 43,77 Mio. €.
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung und die Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung werden erteilt.
Der Verkürzung des Verfahrens mit Verzicht auf die Verfahrensstufe Vorplanung wird zugestimmt.
Die Zustimmung für eine vorgezogene Ausführungsplanung wird erteilt.
Das Baureferat wird beauftragt, nach dem Planfeststellungs-
beschluss die Projektgenehmigung herbeizuführen.
Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2005 – 2009 wird geändert.
14.
Parkleitsystem für die Altstadt und
das angrenzende Hauptbahnhofviertel;
neu: Parkleitsystem Zentrum
im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel
im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Projektkosten (Ausführungskosten):
1.343.050.-- E
Anteil Baureferat ca. 1.183.050 E
Anteil Parkhausbetreiber ca. 160.000 E
1. Ausführungsgenehmigung (SB)
2. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitions-
programmes 2005 - 2009
beim Unterabschnitt 6300 "Gemeindestraßen" (VB)
Kurzinfo:
Anlass
Der gemeinsame Kreisverwaltungs- und Bauausschuss hat am 18.03.2003 das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 2.475.000,-- €
genehmigt und das Baureferat beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
Inhalt
Gegenstand der hier vorgelegten Ausführungsgenehmigung ist die
Realisierung des Parkleitsystem Zentrum.
Entscheidungsvorschlag
1.Der Realisierung des Parkleitsystem Zentrum mit Ausführungskosten in Höhe von 1.273.050,-- € wird zugestimmt.
2.Der Durchführung eines Internetauftrittes mit dynamischen Belegungsdaten sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Akzeptanz in Höhe von 70.000,-- € wird zugestimmt.
3.Dem Baubeginn wird zugestimmt.
4.Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2005 – 2009 wird
beim Unterabschnitt 6300 „Gemeindestraßen“ geändert.
15.
Ackermannbogen, Quartie Nord-West
Ackermannstraße (östlich)
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1905 d
im 4. Stadtbezirk Schwabing-West
Projektkosten (Ausführungskosten):
2.700.000,-- ¿
1. Ausführungskosten (SB)
2. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitions-
programmes 2005 - 2009 beim Unterabschnitt 6300
"Gemeindestraßen" (VB)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 19.10.2004 wurde das Baureferat beauftragt, die Ausführung der Straßen im Baugebiet vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
Inhalt
Gegenstand der hier vorgelegten Ausführungsgenehmigung
ist die Herstellung der Erschließungsstraßen des Baugebietes Ackermannbogen, Quartier Nord-West.
Entscheidungsvorschlag
1.Die Realisierung des Projektes mit Projektkosten in
Höhe von 2.700.000,-- € wird genehmigt.
2. Dem Baubeginn wird zugestimmt.
3.Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms
2005 - 2009 wird geändert.
16.
Siedlungsschwerpunkt Freiham
Verkehrliche Erschließung
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
2. Bauabschnitt
Neubau von zwei Bahnüberführungen
über die Verbindungsspange (U-1519)
und die U-1525
der Bahnlinie S5 München - Herrsching
mit den erforderlichen Rampen
3. Bauabschnitt
Verkehrliche Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes
gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916 a
Ingenieurbauwerke aus dem 2. und 3. Bauabschnitt
Projektkosten (Ausführungskosten):
2.950.000 E
Kurzinfo:
Anlass
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 28.01.2004 das
Gesamtprojekt mit Projektkosten in Höhe von 52.000.000,- € nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt und das Baureferat beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
Inhalt
Gegenstand der hier vorgelegten Ausführungsgenehmigung sind
die Ingenieurbauwerke des 2. und 3. Bauabschnittes (Stützmauern an den Eisenbahnüberführungen und die Fuß-/Radweg-unterführung unter der Verbindungsspange).
Entscheidungsvorschlag
1. Die Realisierung des Projektes mit Ausführungskosten in
Höhe von 2.950.000 € wird genehmigt.
2. Dem Baubeginn wird zugestimmt.