HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 29.05.2024 07:09:26)

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 4. März 2020, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Sportausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Inklusionsorientierte Sportstätten - Entwicklung eines Bauleitfadens

  • 14-20 / A 05783 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03996 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 16199 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Entwicklung eines Leitfadens zum inklusionsorientierten Sportstättenbau Inhalt Konzept Inklusion im Sport und Beschlüsse des Stadtrates Inklusion – ein Wandlungsprozess, auch im Sport Leitfaden zum inklusionsorientierten Sportstättenbau Gesamtkosten Insgesamt löst die Umsetzung der Mindestanforderungen 5% mehr Baukosten aus Entscheidungsvorschlag 1. Kenntnisnahme des Leitfadens zum inklusionsorientierten Sportstättenbau. 2. Beschriebene Flächen und Ausstattungen (Mindestanforderungen) sind bei den künftigen Sportbauprojekten der Schul- und Sportbauprogramme sowie der Sportgroß- und Sonderprojekte – soweit es im Zuge des Planungs- und Baufortschritts ohne zeitliche Verzögerung und kostenintensive Umplanung möglich ist – auch bei den bereits in Planung befindlichen Projekten umzusetzen und im Weiteren in die Standardraumprogramme aufzunehmen. 3. Konkrete Vorgaben und Betreiberkonzepte zu den Themen „Warnen, Orientieren, Leiten, Informieren“ und „Alarmierung und Evakuierung“ sind rechtzeitig in den Bauplanungsprozess einzubringen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Zuge der Sportentwicklungsplanung Informationen über den stadtteilbezogenen Bedarf und das stadtteilbezogene Sportverhalten von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln, um die im Leitfaden definierten Sonderanforderungen ggf. zu beauftragen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt die bestehenden Standardraumprogramme im Geschäftsbereich Sport, um die im Leitfaden definierten Mindestanforderungen zu modifizieren. Im nächsten Bericht zu den Schulbauprogrammen und zu den Sportbauprogrammen wird der Finanzrahmen auf Basis der neuen Mindestanforderungen und deren Umsetzbarkeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Inklusion Sportstättenbau Leitfaden Ortsangabe München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)