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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 1. Juli 2020, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Altes Rathaus
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Freigabe des Zuschusses an die "Projektwerkstatt"
für die Münchner Grund-, Mittel- und Förderschulen im
Jahr 2021 und der Restrate in 2020
- Bereich "Förderung freier Träger" -
Kurzinfo:
Anlass:
Freigabe des Zuschusses an die „Projektwerkstatt“ im Jahr 2021 sowie der Restrate im Jahr 2020
Inhalt:
Darstellung des Konzepts und der pädagogischen Arbeit der „Projektwerkstatt“ sowie der vorgesehenen Finanzierung und Auszahlung des Zuschusses
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die Finanzierung der entstehenden Gesamtkosten im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 237.827,00 EUR und im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 74.276,00 EUR erfolgt, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt 2021, aus Referatsmitteln
Entscheidungsvorschlag:
Der Bildungsausschuss genehmigt, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt 2021, die Freigabe und Auszahlung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2021 sowie die Freigabe und Auszahlung der Restrate im Dezember 2020
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
„Projektwerkstatt“
Ortsangabe:
-/-
2.
Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München
(Sing- und Musikschulsatzung)
Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung)
Kurzinfo:
Anlass:
Anpassung der Benutzungs- und der Gebührensatzung der Sing- und Musikschule an die aktuelle Situation
Inhalt:
Vorstellung und Erläuterung der Neufassungen der Sing- und Musikschulsatzung und Sing- und Musikschulgebührensatzung sowie Darstellung des Sachstands zu möglichen staatlichen Mehreinnahmen
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Mindereinnahmen 2020 in Höhe von 675.000,00 EUR durch Erlass der Monatsraten im Zusammenhang mit Unterrichtsausfall wegen „Corona“
Entscheidungsvorschlag:
Die Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) wird gemäß Anlage 1 und die Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen; vom Sachstand zu möglichen Mehreinnahmen aus Hilfsprogrammen des Freistaats Bayern wir Kenntnis genommen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Sing- und Musikschulsatzung
Sing- und Musikschulgebührensatzung
Ortsangabe:
-/-
3.
"Kombimodell 1+x"
Integration von Geflüchteten, Migrant*innen und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Kurzinfo:
Anlass:
Es fällt Unternehmen zunehmend schwer, passende Auszubildende für ihre Ausbildungsplätze zu finden. Um diesem Trend und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat die IHK zu Coburg zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Kombimodell 1+3 ins Leben gerufen, welches nun auch modifiziert in der Landeshauptstadt München einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten soll.
Inhalt:
Beim Kombimodell 1+x wird ein bestehendes Ausbildungsverhältnis in dualer Ausbildung mit Sprachförderunterricht an einer Berufsschule kombiniert. Dadurch verlängert sich die Dauer der Ausbildung um ein Jahr. So soll gewährleistet werden, dass Jugendliche mit Sprachdefiziten die duale Ausbildung erfolgreich beenden können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die Umwidmung der Planstellen erfolgt kostenneutral.
Entscheidungsvorschlag:
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das Kombimodell 1+x für die Städtische Berufsschule für den Einzelhandel Mitte zu realisieren.
Die kostenneutrale Kompensation/Umwidmung von 1,0 VZÄ (23,4 LWSt) ab 01.09.2020 ist aus vorhandenen Ressourcen zu veranlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Sprachförderung – Kombimodell – Ausbildungsförderung
Ortsangabe:
- - -
4.
Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule gGmbH für das Jahr 2020
Kurzinfo:
Anlass:
Der im Haushalt 2020 bereitgestellte Zuschuss an die Münchner Volkshochschule gGmbH soll zur Auszahlung freigegeben werden.
Inhalt:
Die Förderung der beruflichen Eingliederung von jugendlichen Arbeitslosen durch Angebote der Münchner Volkshochschule zum nachträglichen Erwerb des Erfolgreichen sowie des Qualifi-zierenden Mittelschulabschlusses und des Mittleren Bildungsabschlusses stellt weiterhin eine unverändert wichtige Aufgabe dar.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
1.370.904,62 € - Finanzierung aus Planmitteln des Jahres 2020.
Entscheidungsvorschlag:
Der im Haushalt 2020 bereitgestellte Zuschuss in Höhe von 1.370.904,62 € wird zur Auszahlung freigegeben.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Münchner Volkshochschule Freigabe
Ortsangabe:
--
5.
Änderung der Zulassungssatzung zur Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege um drei dauerhaft aufsteigende Eingangsklassen
-
14-20 / A 05879 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 14-20/ A 05879 „Wege aus der Kita-Krise I: München braucht Erziehungspersonal – Ausbildungskapazitäten erhöhen und inklusiv gestalten“ vom 10.09.2019.
Laut einer Schätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2018 fehlen in Bayern bis 2023 etwa 30.000 sozial-pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten.
Da die Eltern der Kinder einen gesetzlichen Betreuungsanspruch für ihre Kinder ggü. den Kommunen geltend machen können, ist es eine dauerhafte Pflichtaufgabe der LHM, ein entsprechendes Betreuungsangebot sicherzustellen.
Inhalt:
Darstellung und Beantragung der Ressourcen für die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an der Städt. Berufsfachschule für Kinderpflege um drei Eingangsklassen, die zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger ausbildet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Ab Haushaltsjahr 2020:
Bis zu drei Klassen in der Regelausbildung
Lehrdienst 2020 für 7,4 VZÄ aus bereits vorhandenen Stellen aus dem EDB 2019 für den Haushalt 2020
Erlöse i.H.v. bis zu 93.664 €
Ab Haushaltsjahr 2021:
Bis zu drei aufsteigende Klassen in der Regelausbildung
Lehrdienst 2021 für 7,6 VZÄ durch Kompensation bereits vorhandener Planstellen des RBS
Erlöse i.H.v. bis zu 376.404 €
Ab Haushaltsjahr 2022:
Bis zu drei aufsteigende Klassen in der Regelausbildung
Lehrdienst: bis zu 1.134.454 € für 15,0 VZÄ
Erlöse i.H.v. bis zu 567.227 €
[...]
6.
Öffnung der Schulhöfe und Sportflächen in den Sommerferien - für mehr Spiel- und Sportflächen für Kinder und Jugendliche während der Coronapandemie und darüber hinaus
Antrag Nr. 20-26 / A 00147 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt - Fraktion vom 18.06.2020, eingegangen am 18.06.2020
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20-26 / A 00147 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Öffnung der Schulhöfe und Sportflächen in den Sommerferien als Spiel- und Sportflächen für Kinder und Jugendliche während der Coronapandemie. Darüber hinaus soll ein Alternativangebot zu Spielplätzen und Parkanlagen ermöglicht werden.
Inhalt:
Im wachsenden München gibt es aufgrund fehlender Platzressourcen wenig Möglichkeiten, neue und notwendige Bewegungsflächen zu schaffen. Insbesondere in den stark verdichteten Innenstadtgebieten fehlt es an Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche. Geeignete Pausen- und Sportflächen sollen unter Berücksichtigung verschiedener Ziele auch außerhalb des Schulbetriebes genutzt werden können (Synergieeffekt).
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
./.
Entscheidungsvorschlag:
Kenntnis der Ausführungen der Ziffern 1-5; Beauftragung des RBS zur Realisierung der Öffnung einzelner Schulstandorte; Kenntnis, dass derzeit eine generelle Öffnung nicht realisierbar ist; Entwicklung eines neuen Konzeptes gem. Ziffer 6.3 der Vorlage
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Öffnung der Schulhöfe und Sportflächen, Spiel- und Sportflächen auf Schulgelände, Alternative zu Spielplätzen und Parkanlagen
Ortsangabe:
Stadtgebiet München