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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. September 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Bebauungsplan Nr. 2061a
Rosenheimer Straße (nördlich),
Anzinger Straße (nördlich),
Aschheimer Straße (westlich),
Ampfingstraße (westlich),
Mühldorfstraße (südlich) und
Friedenstraße (östlich),
(Teiländerung des Bebauungsplanes mit
Grünordnung Nr. 2061)
- Aufstellungsbeschluss-
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Kurzinfo:
Anlass
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 wurde am 20.09.2017 durch den Stadtrat als Satzung beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09891). Gemäß der Satzungsbestimmung laut § 15 Abs. 3 Buchstabe a des bestehenden Bebauungsplanes ist in Kerngebieten MK 1 – MK 7 und Gewerbegebieten GE 1 – GE 8 pro Hauptzugang und Hauptzufahrt je eine freistehende Werbeanlage bzw. Sammelwerbeanlage bis zu einer Höhe von 35 m zulässig. Damit steht § 15 Abs. 3 Buchstabe a im Widerspruch zu § 15 Abs. 1 Buchstabe d: „Die Errichtung von Werbeanlagen über den realisierten Wandhöhen der Gebäude ist unzulässig.“ Die planerische Intention war lediglich die Zulassung einer Höhe von bis zu 3,5 m für freistehende Werbeanlagen.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung soll geändert werden, weil u.a. der in § 15 Abs. 3 Buchstabe a der Satzung enthaltene Tippfehler die planerische Intention ändert und einer redaktionellen Änderung und Klarstellung bedarf.
Inhalt
Darstellung der Gründe für die Notwendigkeit der Teiländerung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2061,
Begründung für die Durchführung des Verfahrens nach § 13 BauGB
Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Für den angegebenen Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2061 nördlich der Rosenheimer Straße und Anzinger Straße, westlich der Aschheimer Straße und Ampfingstraße, südlich der Mühldorfstraße und östlich der Friedenstraße ist der Satzungstext entsprechend den Ausführungen im Vortrag der Referentin unter 1. zu ändern.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061, Werksviertel, Rosenheimer Straße
Ortsangabe
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
2.
GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG Holding)
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG München)
Vertretung der Landeshautstadt München als Gesellschafterin in den
Gesellschafterversammlungen
Kurzinfo:
Anlass:
Aktualisierung des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2016 zur Vertretung
der Landeshauptstadt München in den Gesellschafterversammlungen
der GEWOFAG Holding GmbH sowie der GWG München (Sitzungsvorlagen-
Nr. 14-20 / V 07400) aufgrund der Geschäftsverteilung des Oberbürgermeisters
und personeller Veränderungen.
Inhalt:
Bevollmächtigung von Frau Bürgermeisterin Dietl zur dauerhaften
Vertreung der Landeshauptstadt München in den
Gesellschafterversammlungen der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften. Namentliche Bestimmung der
Vertretungsberechtigten aus dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
. / .
Entscheidungsvorschlag:
Herr Oberbürgermeister Reiter bevollmächtigt Frau Bürgermeisterin Dietl
zur dauerhaften Vertretung der Landeshauptstadt München in den Gesellschafterversammlungen
der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
GEWOFAG Holding GmbH und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft
München mbH.
Zur Vertretung der Landeshauptstadt München in den Gesellschafterversammlungen
der GEWOFAG Holding GmbH sowie der GWG Städtische
Wohnungsgesellschaft München mbH werden als Vertretung von Frau
Bürgermeisterin Dietl gemäß Art. 93 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung
(GO) – in der angegebenen Reihenfolge – wie bisher widerruflich
bestellt:
a) Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk,
b) Frau Ulrike Klar, Leitung der Hauptabteilung III des Referates für
Stadtplanung und Bauordnung
c) Frau Irina Rieger, Leitung der Stabsstelle Beteiligungsmanagement
des Referates für Stadtplanung und Bauordnung.
In jedem Vertretungsfall wird durch Frau Bürgermeisterin Verena Dietl
eine entsprechende Einzelvollmacht erteilt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
GEWOFAG Holding GmbH; GWG München; Vertretung der Stadt in
Gesellschafterversammlungen
Ortsangabe:
-/-
3.
Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 17 (Obergiesing-Fasangarten)
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Tegernseer Landstraße"
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Trauchberg-/Forggenseestraße"
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Scharfreiterplatz"
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 10.11.2020 treten die derzeit geltenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Trauchberg-/ Forggenseestraße“.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Scharfreiterplatz“.
Gesamtkosten/Gesamterlöse -/-
weiter siehe Beschluss
4.
Sport- und Kulturbedarfe in der wachsenden Stadt
Antrag Nr. 14-20 / A 05624 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele,
Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor,
Frau StRin Birgit Volk, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Klaus Peter Rupp,
Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Christian Vorländer
vom 10.07.2019, eingegangen am 10.07.2019
-
14-20 / A 05624 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Mit oben genanntem Antrag wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten zu sportlicher und kultureller Betätigung bei Neubaumaßnahmen und Nachverdichtungen zusätzlich in der Umgebung abgedeckt werden können. Dabei sollen Sportstätten, Bewegungs- und Freiräume, kulturelle Einrichtungen und Möglichkeiten zur kulturellen Betätigung berücksichtigt werden. Für die Bereiche, in denen bestehende
Wohnnutzung nachverdichtet wird, soll ein Konzept entwickelt werden, das parallel zur Nachverdichtung im Umkreis der Wohnnutzung auch zu zusätzlichen Möglichkeiten zur sportlichen und kulturellen Betätigung
führt.
Inhalt:
In Abstimmung mit dem Kulturreferat, dem Referat für Bildung und Sport und dem Baureferat stellt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Vorgehensweise dar, wie die sportlichen und kulturellen Bedarfe bei
Neubaumaßnahmen und Nachverdichtungen von Bestandswohnraum aktuell berücksichtigt werden können und nennt die angewandten und geplanten Konzepte dazu.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Ausführungen der Referentin zu den bestehenden Konzepten zu Sicherstellung und Entwicklung von Sport- und Kulturbedarfen in der Landeshauptstadt München werden zur Kenntnis genommen, wodurch weitere Konzepte zur Sicherstellung von Sport- und Kulturbedarfen in der Landeshauptstadt München aktuell nicht erforderlich sind.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Sport- und Kulturbedarfe, wachsende Stadt
Ortsangabe: -/-
5.
Berichtigung der Anlage „E2 - 124. Spielraumkommission“
- Vertretung der Referate und Dienststellen
- Vertretungen der Träger der Kinder- und Jugendarbeit
zur Beschlussvorlage:
Neubildung des Stadtrats
- Bildung, Fortbestand und Besetzung von Stadtratsgremien;
Vertretung der Landeshauptstadt München in
- Stiftungen und Schenkungen
- Beteiligungsunternehmen und Organisationen
- Vereinen und Verbänden
- Kommissionen und sonstigen Gremien
Sitzungsvorlage Nr. 20 - 26 / V 00452
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.06.2020
Kurzinfo:
Anlass
Berichtigung der Anlage zu Punkt: „E2 – 124. Spielraumkommission“
Inhalt
Aktualisierung der weiteren Mitglieder der Spielraumkommission
- Verwaltung
- Externe Mitglieder
Gesamtkosten/ Gesamterlöse --
Entscheidungsvorschlag
Der im Vortrag dargelegten Aktualisierung der Anlage zu Punkt E2 – 124. Spielraumkommission wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Spielraumkommission
Ortsangabe --
6.
Eine städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §172 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet der sog. "Ami-Siedlung" erlassen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 04.07.2019
-
20-26 / A 00509 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing am 04.07.2019
Inhalt
Behandlung der Empfehlung bezüglich des Erlasses einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gem. § 172 Satz 1 Nr. 1 BauGB und gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“
Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist vom Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gem. § 172 Satz 1 Nr. 1 BauGB jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Erst nach Abschluss der Prüfung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen kann über ein geeignetes Instrument der Zielerreichung entschieden werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den in der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 genannten Bereich durchzuführen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Städtebauliche Erhaltungssatzung, Ami-Siedlung, Behandlung der BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756
Ortsangabe
Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“, 17. Stadtbezirk
7.
Unterstützung der Artenvielfalt in München durch Erhalt und Ausweitung des Bestandes von Hecken,
Büschen und Wandbegrünungen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02572 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 -
Schwanthalerhöhe am 04.04.2019
-
14-20 / E 02572 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00418 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 04.04.2019 die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02572 beschlossen. In der Empfehlung werden alle Verantwortlichen, Stadtverwaltung Genossenschaften und andere Grundbesitzer aufgefordert, einen Beitrag zur Artenvielfalt durch den Erhalt und die Ausweitung des Bestandes an Hecken, Büschen und Wandbegrünung im Stadtgebiet zu leisten.
Inhalte
Die Stadtratsvorlage stellt dar, welchen Beitrag die Stadtverwaltung im Rahmen ihres eigenen Handelns bzw. im Vollzug der vorhandenen rechtlichen Vorschriften zum Erhalt der Artenvielfalt im gesamten Stadtgebiet leisten kann. Es wird differenziert zwischen Flächen der Landeshauptstadt München und ihre Gesellschaften sowie Flächen privater Grundeigentümer / Genossenschaften. Es werden die Handlungsmöglichkeiten auf unterschiedlichsten Ebenen dargestellt.
weiter siehe Vorlage
8.
Verhinderung weiteren Zuzugs
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01973 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 -
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 15.05.2018
-
14-20 / E 01973 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01973 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 15.05.2018, in dem die Stadtverwaltung gebeten wurde, den Zuzug im Stadtbezirk mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten zu begrenzen oder zumindest deutlich zu verringern.
Inhalte
Darstellung der Möglichkeiten der städtischen Konzepte zur Gestaltung des Wachstums
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
Die Ausführungen im Vortrag werden zur Kenntnis genommen, wonach eine grundsätzliche Verhinderung des Zuzugs mit planerischen Mitteln nicht möglich ist und das Wachstum konstruktiv gestaltet werden soll. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird vielmehr weiterhin zur Gestaltung der Effekte des Wachstums auf bestimmten Flächen qualitätvolle Nachverdichtungsmaßnahmen als eine Strategie der Langfristigen Siedlungsentwicklung unter Einbeziehung aller Stadtbezirke weiterverfolgen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zuzug, Nachverdichtung, Begrenzung
Ortsangabe
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln