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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 14. Oktober 2020, 15:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
IT-Ausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
IT-Ausschuss
1.
KITA Digitalisierungsstufe 2: Förderung gemäß Münchner-Förder-Formel inkl. digitaler Antragsstellung für Freie Träger
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Münchner Förderformel (MFF) unterstützt die Landeshauptstadt München freigemeinnützige und sonstige Träger dabei, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Kinderbetreuung anzubieten. Hierfür ist eine geeignete IT-Unterstützung erforderlich.
Inhalt
Mit der Unterstützung der bislang manuellen Vorgehensweise durch einen bereits bestehende IT-Service für die Zuschussverwaltung soll eine für diesen Fachprozess neue IT-Unterstützung geschaffen werden, die sowohl die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Bewilligung online ermöglichen und zusätzlich Transparenz gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtung über den Status des Bearbeitungsstandes schaffen soll.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Es entstehen Vollkosten für Planung und Erstellung i. H. v. 2,27 Mio. €, davon 1,41 Mio. € n. hw. und 860 T € hw.
Es entsteht keine Ausweitung bei den Kosten für den Betrieb.
Es entsteht ein dauerhaftes Einsparungspotential i. H. v. ca. 330.000 € im RBS ab Inbetriebnahme.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens zu.
Das IT-Referat wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusammen mit dem RBS und der SKA zu verifizieren, wenn die realen Effekte nach Umsetzung des IT-Vorhabens zu wirken beginnen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Münchner Förderformel, MFF, Kindertagesstätten, Kita Digitalisierungsstufe 2, digitale Antragstellung, Freie Träger
Ortsangabe /
2.
Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen
-
14-20 / A 06474 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00566 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01398 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06474 der ÖDP vom 07.01.2020 „Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen“
Inhalt
Die für die IT zuständigen Stellen der Münchner Stadtverwaltung haben in der Vergangenheit mehrfach Lösungen realisiert, die auf quelloffenen Ansätzen beruhten und damit Open Source Aktivitäten gefördert.
Bevor in der öffentlichen Verwaltung eingesetzte Software für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann, sind jedoch verschiedene Aspekte, insbesondere hinsichtlich rechtlicher, finanzieller und nicht zuletzt (sicherheits)technischer Fragestellungen zu klären.
Da eine generelle Aussage für alle Einsatzszenarien von Softwarelösungen nicht ohne weiteres getroffen werden kann, ist in jedem Einzelfall eine Prüfung und Bewertung erforderlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse /
Entscheidungsvorschlag
Die im Stadtratsantrag zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung unterstützt das IT-Referat umfassend. Es werden daher auch weiterhin alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, selbst entwickelte Software in der LHM unter Berücksichtigung aller relevanten und rechtlichen Faktoren als Open Source zur Verfügung zu stellen, jeweils abhängig von den Ergebnissen der Einzelfallprüfungen.
Grundsätzlich muss diese Vorgehensweise bei den grundlegenden Planungen für Architektur und Programmierung berücksichtigt werden, welche Voraussetzungen erforderlich sind und ob der gegebenenfalls erforderliche Mehraufwand inkl. möglicher zeitlicher Verzögerungen seitens des Stadtrates getragen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Öffentlich finanzierte Software; Freie Software; Open Source Software
Ortsangabe /
3.
Beschlussvollzugskontrolle IT-Referat
Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2020 (01.01.2020 – 30.06.2020)
Hinweis:
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Stadtrates vom 06.10.2004 und vom 23.11.2006 zur Einführung einer Beschlussvollzugskontrolle
Inhalt
In der Bekanntgabe wird der Sachstand zu den derzeit der Beschlussvollzugskontrolle des Referats für Informations- und Telekommunikationstechnik unterliegenden Beschlussvorlagen dargestellt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
BVK, Beschlusscontrolling
Ortsangabe /
4.
Lifecycle Friedhofsverwaltung
Kurzinfo:
Anlass
Das alte Fachverfahren für die Friedhofsverwaltung muss abgelöst werden. Der ursprünglich geplante Lebenszyklus des im Jahre 2004 beschafften IT-Systems wurde bereits mehrfach verlängert, der Zeitpunkt End-of-lifecycle ist erreicht. Zudem weist das alte Fachverfahren Schwächen in Bezug auf die Digitalisierung für die Kund*innen auf.
Inhalt
Für den Service zur Verwaltung der Friedhöfe soll eine Kaufsoftware beschafft werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Es entstehen Vollkosten für Planung und Erstellung i. H. v. 591 T € (zw.).
Es entsteht keine Ausweitung bei den Kosten für den Betrieb, für das neue ITSystem fallen vsl. Betriebskosten in der Höhe an, wie sie für das Altsystem entfallen.
Es entsteht ein dauerhaftes Einsparungspotential i. H. v. ca. 191 T € im RGU ab Inbetriebnahme im Jahr 2023.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens zu.
Das IT-Referat wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusammen mit der SKA und dem RGU zu verifizieren, wenn die realen Effekte nach Umsetzung des IT-Vorhabens zu wirken beginnen.
Nach Einführung des IT-Vorhabens ist im Stadtrat über die in der Beschlussvorlage im Vortrag des Referenten unter Ziffer 3.3 Nutzen dargestellten personellen Einspareffekte zu berichten. Bzgl. einer Personalbedarfsermittlung (PBE) ist seitens des RGU mit dem POR rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Friedhofsverwaltung
Ortsangabe /
IT-Ausschuss als Werkausschuss für it@M
5.
Digitalisierung Bürgerservice
-
14-20 / A 07021 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 07021 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl zum Thema „Digitalisierung Bürgerservice".
Inhalt
Der Beschluss enthält Ausführungen zum Stand der Nutzung der von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) angebotenen Online-Dienstleistungen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse /
Entscheidungsvorschlag
Der Antrag Nr. 14-20 / A 07021 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl vom 22.04.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
ADKB, Online-Angebote, Online-Dienste, KfZ-Zulassung, Online-Zugangsgesetz (OZG), Dienstleistungsfinder
Ortsangabe /
6.
Beschlussvollzugskontrolle it@M
Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2020 (01.01.2020 - 30.06.2020)
Hinweis:
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Stadtrates vom 06.10.2004 und vom 23.11.2006 zur Einführung einer Beschlussvollzugskontrolle
Inhalt
In der Bekanntgabe wird der Sachstand zu den derzeit der Beschlussvollzugskontrolle it@M unterliegenden Beschlussvorlagen dargestellt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
BVK, Beschlusscontrolling
Ortsangabe /