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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 11. November 2020, 15:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
IT-Ausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
IT-Ausschuss
1.
Strategische Ausrichtung der IT der LHM
Kurzinfo:
Anlass
Mit dem Beschluss Nr. 14-20 / V 14953 (vom 17.07.2019, IT-Ausschuss, und 24.07.2019, Vollversammlung) wurde das IT-Referat beauftragt, die für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erforderliche weitere strategische Ausrichtung der IT der Verwaltung der Stadt München zu erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Inhalt
In dem Beschluss werden für den Zeitraum bis 2025 strategische Leitlinien und strategische Ziele für die IT der LHM formuliert, um sowohl die IT selbst als auch die IT-Organisation im Sinne von Resilienz und Reaktionsfähigkeit weiterzuentwickeln und sie an den Anforderungen der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der digitalen Transformation auszurichten.
Gesamtkosten/Gesamterlöse /
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der dargestellten strategischen Ausrichtung der IT mit den formulierten Leitlinien und strategischen Zielen für die IT zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
IT, IT-Strategie, strategische Ausrichtung, IT-Organisation
Ortsangabe /
2.
Programm digital/4finance – Sachstandsbericht
-
14-20 / A 05523 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Sachstandsbericht zum Programm digital/4finance und Behandlung Stadtratsantrag
Inhalt
Information über den aktuellen Status sowie alle wichtigen Aktivitäten seit dem Umsetzungsbeschluss;
Sachstand zum Antrag Nr. 14-20 / A 05523 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 25.06.2019 und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Keine zusätzlichen Kosten / Erlöse
Entscheidungsvorschlag
Aussetzung des Auftrages zur Überprüfung der Umstellungskosten durch eine unabhängige Organisation; erneute Entscheidung wird anlässlich des ersten Controllingberichtes im 2. Quartal 2021 getroffen
Bis auf weiteres soll keine Beauftragung externer Beratungsfirmen hinsichtlich Kostenprüfung erfolgen.
Beauftragung Stadtkämmerei und IT-Referat die im Vortrag der BV unter Punkt 4 genannten Maßnahmen während der Gesamtlaufzeit des Programms umzusetzen. Es ist vorgesehen nach vorheriger Abstimmung das Revisionsamt situativ/punktuell zu konkreten Fragestellungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einzubinden.
Bearbeitungsfrist des Stadtratsantrages wird bis zum 30.06.2021 verlängert.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
S/4HANA, digital/4finance, SAP
Ortsangabe
-/-
3.
KITA Digitalisierungsstufe 2: Förderung gemäß Münchner-Förder-Formel inkl. digitaler Antragsstellung für Freie Träger
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Münchner Förderformel (MFF) unterstützt die Landeshauptstadt München freigemeinnützige und sonstige Träger dabei, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Kinderbetreuung anzubieten. Hierfür ist eine geeignete IT-Unterstützung erforderlich.
Inhalt
Mit der Unterstützung der bislang manuellen Vorgehensweise durch einen bereits bestehende IT-Service für die Zuschussverwaltung soll eine für diesen Fachprozess neue IT-Unterstützung geschaffen werden, die sowohl die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Bewilligung online ermöglichen und zusätzlich Transparenz gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtung über den Status des Bearbeitungsstandes schaffen soll.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Es entstehen Vollkosten für Planung und Erstellung i. H. v. 2,27 Mio. €, davon 1,41 Mio. € n. hw. und 860 T € hw.
Es entsteht keine Ausweitung bei den Kosten für den Betrieb.
Es entsteht ein dauerhaftes Einsparungspotential i. H. v. ca. 330.000 € im RBS ab Inbetriebnahme.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens zu.
Das IT-Referat wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusammen mit dem RBS und der SKA zu verifizieren, wenn die realen Effekte nach Umsetzung des IT-Vorhabens zu wirken beginnen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Münchner Förderformel, MFF, Kindertagesstätten, Kita Digitalisierungsstufe 2, digitale Antragstellung, Freie Träger
Ortsangabe /
4.
Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen
-
14-20 / A 06474 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00566 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01398 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06474 der ÖDP vom 07.01.2020 „Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen“
Inhalt
Die für die IT zuständigen Stellen der Münchner Stadtverwaltung haben in der Vergangenheit mehrfach Lösungen realisiert, die auf quelloffenen Ansätzen beruhten und damit Open Source Aktivitäten gefördert.
Bevor in der öffentlichen Verwaltung eingesetzte Software für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann, sind jedoch verschiedene Aspekte, insbesondere hinsichtlich rechtlicher, finanzieller und nicht zuletzt (sicherheits)technischer Fragestellungen zu klären.
Da eine generelle Aussage für alle Einsatzszenarien von Softwarelösungen nicht ohne weiteres getroffen werden kann, ist in jedem Einzelfall eine Prüfung und Bewertung erforderlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse /
Entscheidungsvorschlag
Die im Stadtratsantrag zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung unterstützt das IT-Referat umfassend. Es werden daher auch weiterhin alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, selbst entwickelte Software in der LHM unter Berücksichtigung aller relevanten und rechtlichen Faktoren als Open Source zur Verfügung zu stellen, jeweils abhängig von den Ergebnissen der Einzelfallprüfungen.
Grundsätzlich muss diese Vorgehensweise bei den grundlegenden Planungen für Architektur und Programmierung berücksichtigt werden, welche Voraussetzungen erforderlich sind und ob der gegebenenfalls erforderliche Mehraufwand inkl. möglicher zeitlicher Verzögerungen seitens des Stadtrates getragen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Öffentlich finanzierte Software; Freie Software; Open Source Software
Ortsangabe /
IT-Ausschuss als Werkausschuss für it@M
5.
it@M Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Kurzinfo:
Anlass
Vorlage des Wirtschaftsplans 2021 nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EBV) §§ 13 mit 17 sowie §§ 6 Abs. 1 Nr. 7 und 14 Abs. 3 der Betriebssatzung des Dienstleisters für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München it@M.
Inhalt
Der Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München it@M berichtet im Rahmen dieser Vorlage zum Wirtschaftsplan 2021 über die Veränderungen der geplanten Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Erfolgsplanes, die geplanten Ausgaben des Vermögensplanes und den Stellenplan.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die geplanten Gesamterlöse betragen 278.180.092 EUR.
Die geplanten Gesamtkosten betragen 278.180.092 EUR.
Der geplante Jahresüberschuss beträgt 0 EUR.
Entscheidungsvorschlag
1. Festsetzung Erfolgsplan und Vermögensplan
2. Festsetzung Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
3. Festsetzung Höchstbetrag der Kassenkredite
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
it@M, Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Vermögensplan, Kreditaufnahme, Kassenkredite, Rückstellungen
Ortsangabe /
6.
it@M - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Hinweis:
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Gemäß den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (§ 19
EBV) und der Betriebssatzung (§ 4 Ziffer 9) berichtet der Eigenbetrieb
it@M dem Stadtrat halbjährlich über den Geschäftsgang,
insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie über die Abwicklung des Vermögensplans,
anhand schriftlicher Unterlagen.
Inhalt
Mit dem ersten Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
wird der Stadtrat über die Entwicklung des Eigenbetriebes im
laufenden Wirtschaftsjahr informiert.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Betriebsgewöhnliche Erträge: 134.563.860,87 EUR
(Gesamterlöse)
Betriebsgewöhnliche Aufwendungen: -137.508.140,40 EUR
(Gesamtkosten)
Erträge und Aufwendungen des Finanzbereichs: -175.810,58
EUR
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: -3.120.090,11
EUR
sonstige Steuern: -2.022,00 EUR
Halbjahresverlust: -3.122.112,11 EUR (zum 30.06.2020)
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
Ortsangabe /