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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 15. Dezember 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
-
20-26 / A 00900 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Verordnungen nach Art. 30 LStVG sind gem. Absatz 1 Satz 2 auf höchstens vier Jahre zu befristen. Der Verordnungsgeber bezweckt mit dieser Vorgabe, dass die Verbotsvoraussetzungen kontinuierlich überprüft werden.
Die derzeit im Bereich des Münchner Hauptbahnhofe geltende AVV trat am 21.01.2017 entsprechend den Vorgaben des
Art. 30 LStVG für vier Jahr in Kraft. Das bedeutet, dass die AVV mit Ablauf des 20.01.2021 außer Kraft tritt. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen.
Inhalt
Die Voraussetzungen für den erneuten Erlass einer Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes ab 21.01.2021 sind gegeben.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 12 wird beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotverordnung, Hauptbahnhof
Ortsangabe
München, Bereich Hauptbahnhof
2.
Haushalt 2021 des Kreisverwaltungsreferats
Produkte
Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt
Investitionen
Kurzinfo:
Anlass
Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens legt das Kreis-verwaltungsreferat mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 die Referats-teilhaushalte vor. Zudem wird der Stadtrat mit dem Mehrjahresinves-titionsprogramm 2020 - 2024 befasst.
Inhalt
Der Stadtrat wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 über die Ent-wicklung des Budgets, die allgemeine Ertrags-/ Einnahmenent-wicklung sowie die Aufwands-/ Auszahlungsentwicklung und die geplanten Investitionen informiert. Darüber hinaus beinhaltet die Vorlage Ausführungen zur Veränderungen der Produktstruktur und zur gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2021, den produktorientierten Haushalt für das Jahr 2021 auf Basis der vorgelegten Teilhaushalte, Referatsbudgets und Produktblätter zu vollziehen.
Von den Ansätzen der Investitionsliste des Mehrjahresinvestitions-programmes des Kreisverwaltungsreferates für die Jahre 2020 – 2024 mit verbindlicher Planung für 2025 wird Kenntnis genommen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Haushalt 2021 des Kreisverwaltungsreferates;
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 - 2024 mit verbindlicher Planung für 2025 des Kreisverwaltungsreferates;
Produkte, Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt, Investitionen
3.
Strategieplan "Kommunale Sicherheit und Prävention"
-
20-26 / A 01236 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01238 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Vorlage des erstellten Feinkonzeptes für den Strategieplan „Kommunale Sicherheit und Prävention“ als Auftrag aus Stadtratsbeschluss vom 27.11.2018
Inhalt:
Mit Beschluss vom 27.11.18 stimmte der Stadtrat dem Vorschlag des Kreisverwaltungsreferates zu, den bisherigen Sicherheitsbericht auszusetzen und nicht mehr aufzulegen. Gleichzeitig wurde dem Kreisverwaltungsreferat der Auftrag erteilt, ein neues Konzept zu entwickeln, das proaktive Sicherheitsplanung beinhaltet und einen risikobasierten Ansatz hat. Mit dem künftigen Strategieplan soll eine grundlegende Darstellung der Sicherheitslage Münchens erfolgen und relevante Gefährdungen oder Themen für München identifiziert werden, um für die fachlichen und politischen Ebenen mögliche Handlungsbedarfe abzuleiten und künftige Maßnahmen zu entwickeln.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
(-/-)
Entscheidungsvorschlag:
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Stufe 2 (Umsetzungsverfahren) durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen
Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Strategieplan, proaktive Sicherheitsplanung,Risikomanagement
Ortsangabe:
Stadtgebiet München
4.
Notwendige Mittelumschichtungen aufgrund der Haushaltssicherungsmaßnahmen
Kurzinfo:
Anlass
Anlässlich des Haushaltssicherungspakets, beschlossen am 13.05.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 00225), wurden dem Kreisverwaltungsreferat, Abteilung Verkehrssicherheit und Mobilität, ungenutzte Projektbudgets der Vorjahre seitens Stadtkämmerei nicht wieder bereit gestellt.
Inhalt
Der Verfall der Mittel aus dem Vorjahr führt im laufenden Haushaltsjahr 2020 zu Kompensationsbedarf für Verbindlichkeiten in Projekten mit zeitlichem Verzug. In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche Maßnahmen Kompensationsbedarf haben und welche Projektbudgets zur Kompensation verwendet werden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Durch die Beschlussvorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Mittelumschichtung zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Mittelumschichtung, Wiederbereitstellung, Haushalt, Konsolidierung
Ortsangabe
Stadtgebiet München
5.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS-)
-
20-26 / A 00768 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Um den auch weiterhin geltenden infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen für Gewerbetreibende und deren Umsatzeinbußen Rechnung zu tragen, wird die bereits im Jahr 2020 erfolgte Reduzierung der Gebührenhöhe auf Null für bestimmte Sondernutzungstatbestände bis zum 31.12.2021 verlängert. Hierzu ist eine entsprechende Änderung der Sondernutzungsgebühren-satzung erforderlich. Der Landeshauptstadt München entgehen hierdurch im Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 483.000 Euro.
Zudem gilt auch die in der Vorlage Nr. 20-26 / V 00987 vom 22.7.2020 beschlossene Ausnahmeerlaubnis für die Aufstellung eines gebührenfreien Kundenstoppers pro Gewerbebetrieb in der Größe DIN A1 zu Werbezwecken bis zum 31.12.2021 fort.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Sondernutzungsgebühren i.H.v. rund 483.000 € im Jahr 2021 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden.
4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00768 vom 01.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
6.
Feuerwerksverbot an belebten Orten auch außerhalb des Mittleren Rings
Hinweis:
Es erfolgt ein mündlicher Vortrag
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20-26 / A 00743 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
es erfolgt ein mündlicher Vortrag