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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 15. Dezember 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes


20-26 / V 01817 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verordnungen nach Art. 30 LStVG sind gem. Absatz 1 Satz 2 auf höchstens vier Jahre zu befristen. Der Verordnungsgeber bezweckt mit dieser Vorgabe, dass die Verbotsvoraussetzungen kontinuierlich überprüft werden. Die derzeit im Bereich des Münchner Hauptbahnhofe geltende AVV trat am 21.01.2017 entsprechend den Vorgaben des Art. 30 LStVG für vier Jahr in Kraft. Das bedeutet, dass die AVV mit Ablauf des 20.01.2021 außer Kraft tritt. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen. Inhalt Die Voraussetzungen für den erneuten Erlass einer Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes ab 21.01.2021 sind gegeben. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 12 wird beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotverordnung, Hauptbahnhof Ortsangabe München, Bereich Hauptbahnhof

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Haushalt 2021 des Kreisverwaltungsreferats Produkte Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Investitionen

20-26 / V 01607 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens legt das Kreis-verwaltungsreferat mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 die Referats-teilhaushalte vor. Zudem wird der Stadtrat mit dem Mehrjahresinves-titionsprogramm 2020 - 2024 befasst. Inhalt Der Stadtrat wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 über die Ent-wicklung des Budgets, die allgemeine Ertrags-/ Einnahmenent-wicklung sowie die Aufwands-/ Auszahlungsentwicklung und die geplanten Investitionen informiert. Darüber hinaus beinhaltet die Vorlage Ausführungen zur Veränderungen der Produktstruktur und zur gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2021, den produktorientierten Haushalt für das Jahr 2021 auf Basis der vorgelegten Teilhaushalte, Referatsbudgets und Produktblätter zu vollziehen. Von den Ansätzen der Investitionsliste des Mehrjahresinvestitions-programmes des Kreisverwaltungsreferates für die Jahre 2020 – 2024 mit verbindlicher Planung für 2025 wird Kenntnis genommen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Haushalt 2021 des Kreisverwaltungsreferates; Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 - 2024 mit verbindlicher Planung für 2025 des Kreisverwaltungsreferates; Produkte, Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt, Investitionen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Strategieplan "Kommunale Sicherheit und Prävention"


20-26 / V 01818 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Vorlage des erstellten Feinkonzeptes für den Strategieplan „Kommunale Sicherheit und Prävention“ als Auftrag aus Stadtratsbeschluss vom 27.11.2018 Inhalt: Mit Beschluss vom 27.11.18 stimmte der Stadtrat dem Vorschlag des Kreisverwaltungsreferates zu, den bisherigen Sicherheitsbericht auszusetzen und nicht mehr aufzulegen. Gleichzeitig wurde dem Kreisverwaltungsreferat der Auftrag erteilt, ein neues Konzept zu entwickeln, das proaktive Sicherheitsplanung beinhaltet und einen risikobasierten Ansatz hat. Mit dem künftigen Strategieplan soll eine grundlegende Darstellung der Sicherheitslage Münchens erfolgen und relevante Gefährdungen oder Themen für München identifiziert werden, um für die fachlichen und politischen Ebenen mögliche Handlungsbedarfe abzuleiten und künftige Maßnahmen zu entwickeln. Gesamtkosten/Gesamterlöse: (-/-) Entscheidungsvorschlag: Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Stufe 2 (Umsetzungsverfahren) durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter: Strategieplan, proaktive Sicherheitsplanung,Risikomanagement Ortsangabe: Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Notwendige Mittelumschichtungen aufgrund der Haushaltssicherungsmaßnahmen

20-26 / V 01224 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlässlich des Haushaltssicherungspakets, beschlossen am 13.05.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 00225), wurden dem Kreisverwaltungsreferat, Abteilung Verkehrssicherheit und Mobilität, ungenutzte Projektbudgets der Vorjahre seitens Stadtkämmerei nicht wieder bereit gestellt. Inhalt Der Verfall der Mittel aus dem Vorjahr führt im laufenden Haushaltsjahr 2020 zu Kompensationsbedarf für Verbindlichkeiten in Projekten mit zeitlichem Verzug. In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche Maßnahmen Kompensationsbedarf haben und welche Projektbudgets zur Kompensation verwendet werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Durch die Beschlussvorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten. Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt der Mittelumschichtung zu. Gesucht werden kann im RIS auch unter Mittelumschichtung, Wiederbereitstellung, Haushalt, Konsolidierung Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS-)

  • 20-26 / A 00768 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02249 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Um den auch weiterhin geltenden infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen für Gewerbetreibende und deren Umsatzeinbußen Rechnung zu tragen, wird die bereits im Jahr 2020 erfolgte Reduzierung der Gebührenhöhe auf Null für bestimmte Sondernutzungstatbestände bis zum 31.12.2021 verlängert. Hierzu ist eine entsprechende Änderung der Sondernutzungsgebühren-satzung erforderlich. Der Landeshauptstadt München entgehen hierdurch im Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 483.000 Euro. Zudem gilt auch die in der Vorlage Nr. 20-26 / V 00987 vom 22.7.2020 beschlossene Ausnahmeerlaubnis für die Aufstellung eines gebührenfreien Kundenstoppers pro Gewerbebetrieb in der Größe DIN A1 zu Werbezwecken bis zum 31.12.2021 fort. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Sondernutzungsgebühren i.H.v. rund 483.000 € im Jahr 2021 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00768 vom 01.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Feuerwerksverbot an belebten Orten auch außerhalb des Mittleren Rings
Hinweis:
Es erfolgt ein mündlicher Vortrag

  • 20-26 / A 00743 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02331 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
es erfolgt ein mündlicher Vortrag

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)