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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 17. November 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Feuerwerk im Stadtgebiet weiter einschränken Tiere im Tierpark Hellabrunn durch örtliche Abbrennverbote von pyrotechnischen Gegenständen und Grillverbote im unmittelbaren Umfeld des Tierparks besser schützen


20-26 / V 00958 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund der Anträge Nr. 14-20 / A 06472 und Nr. 14-20 / A 06497 soll die Ausweitung von Feuerwerksverboten – insbesondere an Silvester – in München geprüft werden. Es soll auch ein Grillverbot in der Nähe des Tierkparks Hellabrunn geprüft werden. Inhalt Die Ausweitung der bestehenden Feuerwerksverbote in München wird geprüft. Es wird auch ein Grillverbot in der Nähe des Tierparks Hellabrunn geprüft. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- -I- Entscheidungsvorschlag Es werden keine weiteren Areale festgesetzt, in denen aus Sicherheitsgründen das Abbrennen von privatem Feuerwerk generell verboten wird. Es erfolgt keine Ausweitung des Verbotes des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung auf weitere dicht besiedelte Bereiche außerhalb des Mittleren Ringes. Bei Neuausweisungen von Landschaftsschutzgebieten bzw. geschützten Landschaftsbestand-teilen wird geprüft, ob Feuerwerksverbote in die entsprechenden Verordnungen mit aufgenommen werden. Es wird kein zusätzliches Grillverbot in der Nähe des Tierparkes Hellabrunn eingerichtet. Gesucht werden kann im RIS auch unter Silvester, Pyrotechnik, Böller, Tierpark, Hellabrunn, Feuerwerk, Grillverbot, Grünanlagensatzung, Landschaftsschutzgebiet, Mittlerer Ring Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Vorprojekt zum Soft-/Hardwaretausch der ILS und der Not-ILS München

20-26 / V 01298 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die ILS München ging in Ihrer aktuellen Ausgestaltung im Juli 2017 in Betrieb. In 2022 wird die Software- und Hardwareausstattung somit 5 Jahre alt. Der Freistaat Bayern fördert den Austausch der ILS-Hard- und Software bei regelmäßigem Austausch nach 5 Jahren. Es gibt verschieden Varianten, den Austausch durchzuführen. Diese müssen vorbereitet und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regularien unter Berücksichtigung der staatlichen Förderbedingungen finanziert werden. Inhalt Der Beschluss stellt die Notwendigkeit dar, im Rahmen eines Vorprojektes zum Software und Hardwareaustausch in der ILS zu überprüfen, auf welche Weise der Austausch im Jahr 2022 vorgenommen werden soll. Hierzu sind zusätzliche Finanzmittel zur Finanzierung von Personal- und Sachbedarfen erforderlich. Da einzelne Teile des Beschlusses die Basis für ein Vergabeverfahren beinhalten, erfolgt wird diese Beschlussvorlage durch die nicht-öffentliche Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00903 ergänzt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Das Vorprojekt verursacht ab 2021 dauerhaft Personalkosten in Höhe von 147.160 € und konsumtive Sachkosten in Höhe von 1.600 €. Durch das Vorprojekt werden keine Erlöse erzielt. Die weiteren Angaben zu Kosten sind in der Kurzfassung zur Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00903 dargestellt. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt beim POR die Einrichtung und Besetzung von 2 VZÄ zur Durchführung des Vorprojektes zu veranlassen, die erforderlichen zusätzlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2021 ff. anzumelden, Der Beschluss unterliegt hinsichtlich der strategisch-konzeptionellen Aufgabenstellung der zusätzlichen VZÄ der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter - Integrierte Leitstelle - Software- und Hardwaretausch - Branddirektion - Feuerwehr

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Bildung einer Regiestelle zur Weiterentwicklung des bayernweiten Leitstellenwesens im Rahmen des KommZG - VK ILS

20-26 / V 01248 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Staatsministerium des Inneren (StMI) hat die bayerischen Leitstellen aufgefordert und beauftragt, eine Gegenstelle zur Verfahrenskoordination Integrierte Leitstellen“ (VK-ILS) zu schaffen und ebenfalls mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Diese Regiestelle soll in enger Abstimmung mit der VK-ILS Themen und Bedarfe der bayerischen Leitstellen bündeln und bearbeiten. Dieser Auftrag ist einer gesetzlichen Vorgabe gleich zu setzen. Damit werden künftig in der „Verfahrenskoordination kommunale Leitstellenbetreiber“ (VK-Kommunal) die Interessen der 26 bayerischen Leitstellen gegenüber der VK-ILS und dem StMI gebündelt. Die Federführung soll dabei in München liegen. Mit der Aufnahme der Arbeit der VK-Kommunal entsteht somit der geforderte aktive Gegenpol zu der VK-ILS, der zunächst den Arbeitsschwerpunkt auf die „zukünftige Einsatzleitsoftware und Leitstellenstruktur“ legen wird. Die neue Einsatzleitsoftware wird in den nächsten fünf Jahren die derzeitige Software ablösen. Das Vorgehen ist laut StMI unaufschiebbar. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, aus welchem Bedarf heraus der Beschluss ausgelöst wurde und zum anderen werden die Vorteile und Risiken der VK-Kommunal dargestellt. Des Weiteren wird erläutert, welche Mehrarbeit auf das Personal zukommen wird, jedoch kann genauer Personalbedarf derzeit schwer ermittelt werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse Durch das Projekt fallen vorerst keine Kosten an. Durch das Projekt werden keine Erlöse erzielt. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt, sich an der o.g. VK-Kommunal zu beteiligen und alle hierzu notwendigen Schritte einzuleiten. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter - VK-Kommunal - VK-ILS - Arge KommILS - Regiestelle - StMI - AGBF - Leitstellen Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Innendienstkleidung; Erweiterung der Persönlichen Schutzausrüstung

20-26 / V 01280 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr München (FFM) unterstützen und ergänzen die Berufsfeuerwehr München (BFM) bei Einsätzen im gesamten Münchener Stadtgebiet und leisten hierdurch einen wichtigen Beitrag zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Die Einführung der neuen Einsatzdienstkleidung für die Feuerwehr München sichert den Einsatzkräften eine dem Stand der Technik angepasste Schutzausrüstung, mit der in den verschiedensten Einsatzlagen vorgegangen wird. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, warum durch die neue Schutzkleidung geschlechterspezifische Umkleidemöglichkeiten benötigt werden und zum anderen wird dargestellt, weswegen eine professionelle Reinigung ausgeschrieben wird. Des Weiteren wird erläutert, welcher Bedarf an Mannschaftstransportwagen und IT-Betreuung für die Freiwillige Feuerwehr benötigt wird. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten des benötigten Personalbedarfes betragen 136.000 € ab dem Jahr 2021. Durch den Beschluss werden keine Erlöse erzielt. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i.H.v. 136.000 € für das Jahr 2021 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter - Freiwillige Feuerwehr - Innendienstkleidung - Branddirektion - Feuerwehr - PSA - Mannschaftstransportwagen - Reinigung Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Digitalisierung des Einsatzbetriebes, der Einsatzvorbereitung und der Einsatzvorbeugung

20-26 / V 01278 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Rahmen des Wachstums der Stadt spielen die Erreichbarkeiten der Einsatzstellen die maßgebliche Rolle bei der Dimensionierung der Feuerwehr. Hierzu muss auch die Alarmierung von Einsatzkräften der Branddirektion weiter optimiert werden, um die erforderlichen Hilfsfristen halten zu können. Im Rahmen dieser Maßnahme wird das System zur stillen Wachalarmierung ausgeweitet und sowohl im Stadtgebiet, als auch auf den Rettungswachen verfügbar gemacht. Damit werden Einsatzkräfte deutlich schneller und zielgerichteter alarmiert. Zusätzlich ist es erforderlich das System weiter zu härten und gegen Ausfälle zu schützen. Inhalt In der Beschlussvorlage werden zum einen die Sachmittelbedarfe dargestellt, die unter anderem für eine Anpassung der Alarmierung und für die Umstellung Notruf und Telefonie auf IP benötigt werden. Zum anderen werden die Vorteile der einzelnen Maßnahmen aufgezeigt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die konsumtiven Sachkosten dieser Maßnahmen betragen 1.173.000 € für die Jahre 2021 bis 2024 und 225.000 € ab dem Jahr 2025. Die investiven Sachkosten betragen für 2021 und 2022 1.965.000 €. Durch den Beschluss werden keine Erlöse erzielt. Entscheidungsvorschlag • Das KVR wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen konsumtiven HHmittel i.H.v. 225.000 € dauerhaft ab dem Jahr 2025 in den jeweiligen HHplanaufstellungsverfahren anzumelden. • Das KVR wird beauftragt, die einmalig erforderlichen konsumtive HHmittel i.H.v. 493.000 € für 2021, 260.000 € für 2022, 205.000 € für 2023 sowie 215.000 € für 2024 in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. • Das KVR wird beauftragt, die Mehreinnahmen im Rahmen der jeweiligen HHplanaufstellung anzumelden. • Das KVR wird beauftragt, die erforderlichen investiven HHmittel i.H.v. 1.400.000 € für das Jahr 2021 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. • Keine Aufnahme in die BVK

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Winterstrand / Isarstrand im Winter

20-26 / V 01986 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Schreiben vom 23.10.2020 beantragte die Urbanauten GbR die Durchführung einer Veranstaltung von 28.11.2020 bis 09.01.2021 in der städtischen Grünanlage auf der Bastion der Corneliusbrücke und Nebenflächen. Die beantragte sechswöchige Veranstaltungsdauer entspricht nicht der für Grünanlagen üblicherweise genehmigungsfähigen Dauer, so dass das Kreisverwaltungsreferat eine mögliche Ausnahme unter den Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates stellt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird das Ergebnis der Prüfung auf Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung vorgestellt. Dazu wird das Konzept der Veranstalterin und die Stellungnahmen der Fachdienststellen sowie der Bezirksausschüsse dargestellt. In der Sitzungsvorlage wird vorgetragen, dass die Veranstalterin den „Winterstrand / Isarstrand im Winter“ auf der Bastion der Corneliusbrücke in der pandemiebedingten Ausnahmesituation für sechs Wochen derzeit nicht bespielen kann. Eine Ausnahmegenehmigung wird nicht erteilt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Eine Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung wird nach Maßgabe der aktuellen infektiologischen Bewertung des RGU derzeit nicht erteilt. • Das Kreisverwaltungsreferat wird ermächtigt, die Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung mit der Dauer von bis zu sechs Wochen im Winter 2020/21 mit oben beschriebenen Einschränkungen -vorbehaltlich der Regelungen in der jeweils geltenden BayIfSMV- zu erteilen, wenn die Rechtslage und die infektiologische Situation dies zulassen. • Das KVR kann die Ausnahmegenehmigung um längstens zwei Wochen verlängern, falls keine begründeten Beschwerden über die Veranstaltung eingegangen sind. Gesucht werden kann im RIS auch unter Winterstrand, Isarstrand, Stadtstrand, Strandveranstaltung, Corneliusbrücke, Grünanlage, Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung Ortsangabe • Stadtbezirk 02 • Corneliusbrücke

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)