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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 14. April 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Ablauf eines Bürgergutachtens als Information zum Paketpost-Areal - Bekanntgabe - Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg

20-26 / V 02830 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Rahmen des Vergabebeschlusses vom 27.01.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, im Stadtrat detailiert über den Ablauf eines Bürgergutachtens zu informieren. Inhalt Ausführliche Definition und Beschreibung des Ablaufs eines Bürgergutgutachtens; Darstellung möglicher Themenschwerpunkte Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Bekanntgabe Gesucht werden kann im RIS auch nach Bürgerbeteiligung, Bürgergutachten, Paketpost-Areal Ortsangabe Paketpost-Areal, Stadtbezirk 09 – Neuhausen-Nymphenburg

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben )
2.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/61 Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl

  • 14-20 / A 05905 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 00417 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Sinne einer Siedlungsergänzung soll der Planungsbereich zukünftig im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung entsprechend der umgebenden Nutzung als Allgemeines Wohngebiet WA dargestellt werden. Dabei sind die Ziele der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen. Inhalte Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB. Gesamtkosten/Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Flächennutzungsplan, Am Schnepfenweg Ortsangabe Am Schnepfenweg

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
3.
A) Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/43 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich) Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23.10.1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A1693 vom 18.07.1990 und Teiländerung des Bebauungsplan Nr. 779 vom 28.03.1977 B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes C) Anträge - Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt - Berücksichtigung der neuen „Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)“ BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00189 des Bezirkssausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 28.05.2020 - Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für Eckdatenbeschluss) BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00353 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 16.07.2020 - Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts / Arrondierung Kirchtrudering BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01481 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.12.2020 - Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem


20-26 / V 02683 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Planungsgebiet östlich der Straße Am Mitterfeld soll zu einem Quartier mit Wohnnutzungen, sozialen Infrastruktureinrichtungen, friedhofsbezogenem Gewerbe, Erschließungsmaßnahmen sowie Grün- und Freiflächen entwickelt werden Inhalt - Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den oben genannten Bereich mit Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1728i und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 779 - Eckdaten zur Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs - Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs - Hinweis auf die verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung zu den Entwicklungsgebieten Wohnen am Riemer Park "WaRP“ - Behandlung der Stellungnahme des Bezirksausschusses 15 Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die aufgeführten Grundlagen und Eckdaten zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Projektentwicklung und die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A 1728 vom 23.10.1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A 1693 vom 18.07.1990 Gesucht werden kann im RIS auch nach Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728 n, Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich), Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) Ortsangabe Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960 Schmidbauerstraße zwischen Ottobrunner Straße (östlich) und Hofangerstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 57 aw, 172 a und 172 b) - Satzungsbeschluss -

20-26 / V 02715 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich in Perlach hier: Satzungsbeschluss. Inhalt Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (vom 10.08.2020 bis 21.09.2020) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB. Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (vom 08.01.2021 mit 22.01.2021 und vom 19.02.2021 mit 05.03.2021) gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung dabei insbesondere planungsrechtliche Sicherung des westlichen Teilabschnitt der bestehenden Schmidbauerstraße sowie die Auflösung des vierarmigen Knotenpunkts Ottobrunner Straße / Unterhachinger Straße / Schmidbauerstraße durch eine räumliche Trennung der Einmündungen der Unterhachinger Straße und der Schmidbauerstraße. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Abwägung und Entscheidung über die während den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Äußerungen. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960, Schmidbauerstraße Ortsangabe Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach, Schmidbauerstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a Hufelandstraße Hufelandstraße (alt) (südlich), Oberhofer Weg (westlich), DB-Nordring (nördlich), Knorrstraße (östlich) mit Knoten Max-Diamand-Str. (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 1505b) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtbaulivchen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs B) Weiteres Vorgehen

20-26 / V 02747 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bericht über das Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Hochpunkt und Platzfläche an der Hufelandstraße in München“ Inhalt Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und weiteres Vorgehen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a) Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Bekanntgegeben Gesucht werden kann im RIS auch nach Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a Hufelandstraße (alt) (südlich), Oberhofer Weg (westlich), DB-Nordring (nördlich), Knorrstraße (östlich) mit Knoten Max-Diamand-Str. (westlich), Wettbewerb Ortsangabe Stadtbezirk 11, Milbertshofen – Am Hart

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben )
6.
A) Beschluss zur Aufstellung und (Teil-)Änderung von Bebauungsplänen auf Grundlage der Rahmenplanung Wasserburger Landstraße - Wasserburger Landstraße - 15. Stadtbezirk Trudering - Riem B) Antrag Nr.  14-20 / A 06567 der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste vom 20.01.2020 „Sanierungsbegiet Wasserburger Landstraße“


20-26 / V 01800 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Weiterentwicklung der Randbebauung entlang der Wasserburger Landstraße aus einer Rahmenplanung heraus, die in Folge des Antrags Nr. 14‑20 / B 02845 des BA 15 vom 22.09.2016 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung entwickelt und so vom Stadtrat am 12.02.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15481) beschlossen wurde. Inhalt Vorstellung der Planungsziele sowie des Planungskonzepts, Darstellung des Planungsverfahrens, Ausführungen zur Sozialgerechten Bodennutzung, Ausführungen zu folgenden drei Teilabschnitten: a) Teilabschnitt A Wasserburger Landstraße West b)Teilabschnitt B Gartenstadt Waldtrudering c) Teilabschnitt C Quartierszentrum Waldtrudering Entscheidungsvorschlag s. BE

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
7.
A ) Rahmenplan für das Gewerbeband Frankfurter Ring Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Straße Am Oberwiesenfeld (östlich) - Rahmenplan Gewerbeband Frankfurter Ring - und Beschluss zur Aufstellung und (Teil-) Änderung von Bebauungsplänen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) - Frankfurter Ring - Ost - B) Anträge 1. Gewerbegebiete Relaunch Antrag Nr. 20-26 / A 00798 der CSU-Fraktion im Stadtrat vom 04.12.2020 2. Ein Jugendzentrum und eine Halle für Livekonzerte und Kulturveranstaltung im Gewerbeband am Frankfurter Ring Antrag Nr. 20-26 / B 01852 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 12 Schwabing - Freimann vom 23.02.2021 Stadtbezirke 11 Milbertshofen - Am Hart und 12 Schwabing - Freimann


20-26 / V 02177 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung für das bestehende Gewerbeband am Frankfurter Ring und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Teilgebiet des Frankfurter Rings Inhalt Vorstellung des Planungsanlasses und der Planungsziele sowie des Planungskonzepts, Darstellung des Planungsverfahrens, Ausführungen zur Ausgangslage Entscheidungsvorschlag 1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, einen Rahmenplan für das Gewerbeband am Frankfurter Ring zwischen Ungererstraße im Osten und der Straße Am Oberwiesenfeld im Westen zu erarbeiten und dem Stadtrat im Jahr nach der Beschlussfassung erneut zu berichten. 3. Für das im Übersichtsplan (Anlage 1) des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.11.2020, o. M., rot umrandete Gebiet zwischen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich) Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) ist ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 5 dargelegten Planungszielen wird zugestimmt. 5. Mit diesem Aufstellungsbeschluss werden abweichend zur bisher üblichen Praxis nicht die geltenden Verfahrensgrundsätze der SoBoN (vom 26.07.2017) bei den zukünftigen Fortführungen der Bebauungsplanverfahren zur Anwendung kommen. Anwendung finden vielmehr diejenigen Verfahrensgrundsätze der SoBoN, die im Zeitpunkt künftiger Teil-Aufstellungsbeschlüsse, in denen die planerischen Ziele und der räumliche Geltungsbereich der jeweiligen Teilbebauungspläne konkretisiert werden, gelten. 6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Erschließung zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten in Abhängigkeit der formulierten Entwicklungsperspektiven zu entwickeln. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
8.
Veränderungssperre Nr. 657 Zuccalistraße (südlich) Brunhildenstraße (westlich) Richeldenstraße (nördlich) Zuccalistraße (östlich) Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 125/56, 126/54, 126/75 Gemarkung Nymphenburg - Erste Verlängerung nach §17 Abs.1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg

20-26 / V 02438 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Außer Kraft treten der Veränderungssperre Nr. 657. Inhalt Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2141 vom 22.05.2019 gelegenen Grundstücke wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.05.2019 eine Veränderungssperre (Satzung vom 24.06.2019), Sitzungsvorlage Nr.14-20/ V 14824 erlassen, die mit Ablauf des 02.07.2021 außer Kraft tritt. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur und Bewahrung von zusammenhängenden privaten Grünflächen u. a. in der Veränderungssperre genannten Zielen um ein Jahr erforderlich. Das laufende Bebauungsplanverfahren kann u. a. wegen erforderlicher Gutachten nicht innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre abgeschlossen werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Für die Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 126/56. 126/54, 126/75 der Gemarkung Nymphenburg wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 657 erlassen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre, Zuccalistrasse Erste Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB Ortsangabe Stadtbezirk 09, Neuhausen-Nymphenburg Zuccalistraße (südlich) Brunhildenstraße (westlich) Richildenstraße (nördlich) Zuccalistraße (östlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Festsetzung der Reihenfolge großer Siedlungsmaßnahmen für die Jahre 2020 - 2024 Infrastrukturversorgungskonzept 2020 - 2024 Anpassungsbeschluss zur Sitzungsvorlagen Nr. 20 - 26 / V 01214 vom 16.12.2020 (VV)

20-26 / V 02855 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Fortschreibung des Infrastrukturkonzeptes 2020 - 2024 Ergänzung der Maßnahme Siemens Gelände Obersendling, Teilgebiet Campus Süd, MIP-Nr. 256.01 Inhalt Das in der Anlage aufgeführte Siedlungsgebiet (Wohnen) löst die von den Referaten zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 - 2024 angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen aus. Gesamtkosten/Gesamterlös -/- Entscheidungsvorschlag Die Maßnahme Siemens Gelände Obersendling, Teilgebiet Campus Süd, MIP-Nr. 256.01, wird in die Liste „Wohnungsbau und Infrstruktur-versorgungskonzept“ für die Aufstellung des Mehrjahresinvestitions-programms 2020 – 2024 (Anlage 1) aufgenommen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Reihenfolge; Siedlungsmaßnahmen; MIP 2020 - 2024; Wohnungsbau Ortsangabe -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
10.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 1 (Altstadt-Lehel) und 2 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“) b) Verlängerung und Prüfung der Ausweitung der Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel Antrag BA-02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr. 20-26 / B 01264 vom 24.11.2020


20-26 / V 02659 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssat­zung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“ außer Kraft. Mit Be­schluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wur­de das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuer­lass zu überprüfen. Behandlung des Antrags Nr. 20-26 / B 01264 des Bezirksaus­schuss 02 Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt vom 24.11.2020 Inhalt Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 16 und 18) beschlossen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01264 des Bezirksausschusses 02 vom 24.11.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Stbz. 01 (Altstadt – Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt) Blumen-, Buttermelcher-, Baader-, Erhardt-, Wittelsbacher-, Klen­ze-, Müllerstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB In den Stadtbezirken 5 – (Au-Haidhausen) und 18 (Untergiesing-Halrlaching) a) Satzungsbeschluss Satzung „Untere Au / Untergiesing“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Obere Au“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) c) Die Bevölkerung der Unteren und Oberen Au vor der nächsten Gentrifizierungswelle schützen – Mietpreisniveau stabilisieren – städtebauliche Eigenart wahren BA-Antrags Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhaisen vom 22.07.2020 (Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)

20-26 / V 02490 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Inhalt Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Obere Au“ Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Untere Au / Untergiesing“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 24 bis 26) beschlossen. 2. Die Satzung „Obere Au“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Obere Au“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 27 bis 29) beschlossen. 3. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhausen vom 22.07.2020 wurde hinsichtlich der Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
12.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 06 (Sendling) Satzungsbeschluss Satzung "Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Sendling")

20-26 / V 02753 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 11.07.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Inhalt Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling“ mit bisherigem Umgriff. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Sendling“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 17 - 19) beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Lindwurmstraße, Implerstraße, Gotzinger Straße, Schäftlarnstraße, Valleystraße, Brudermühlstraße, Demleitnerstraße, Esswurmstraße, Danklstraße, Meindlstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
13.
Stadtsanierung in München "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtteil Trudering Sanierungsgebiet "Quartierszentrum Trudering" Verlängerung der Durchführung des Stadtteilmanagements Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem

20-26 / V 01749 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verlängerung des Mandats zur Beauftragung der MGS zur Durchführung des Stadtteilmanagements im Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ Inhalt Inhaltliche Ausführungen zur Beauftragung der MGS Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die Verlängerung des Mandats zur Weiterbeauftragung der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zur Durchführung des Stadtteilmanagements im „Quartierszentrum Trudering“ erforderlich ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die MGS mit der Durchführung des Stadtteilmanagements bis zum Ablauf des 31.12.2022 weiter zu beauftragen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Stadtteilmanagement Ortsangabe Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
14.
Stadtsanierung in München Untersuchungsgebiet "Moosach", Verhandlungsverfahren ohne Teinahmewettbewerb mit vorgeschaltetem städtebaulich- freiraumplanerischen Planungswettbewerb zur Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes mit Umfeld A) Durchführung eines städtebaulichen-freiraumplanerischen Planungswettbewerbes für den Bereich Pelkovenstraße (südlich), Quedlinburger Straße (nördlich), Leipziger Straße und Chemnitzer Platz (westlich), Meißener Straße (östlich) - Eckdatenbeschluss - B) Städetbauförderung C) Vergabe

20-26 / V 00742 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlass für die Vorlage ist der o.g. BA-Antrag „Ein großer Veranstaltungssaal für Moosach“ vom 25.07.2016. Mit vorliegendem Beschluss soll das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb beauftragt werden. Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes, seines Umfelds sowie den zugehörigen Bestandsgebäude und den Neubauten Kultursaal und Azubi-Wohnen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Referatsbudget. Gesamtkosten: einmalig in 2021: 190.000 Euro einmalig in 2022: 60.000 Euro Gesamterlöse: einmalig in 2021: voraussichtlich 114.000 Euro einmalig in 2022: voraussichtlich 36.000 Euro Die Finanzierung der aktuellen Vergabe erfolgt aus dem Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkostenbudget Entscheidungsvorschlag • Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, ein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgeschaltetem städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb durchzuführen und dem Stadtrat über das Ergebnis zu berichten • Beschluss der Planungsziele und Eckdaten zur Durchführung des Planungswettbewerbs • Bitte an das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, das Verfahren zur Vergabe der Wettbewerbsbetreuung durchzuführen • Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Wettbewerbsverfahren sowie das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen • Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, für das Wettbewerbsverfahren Städtebauförderungsmittel zu beantragen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
15.
Temporäre Nutzungsänderungssperren ermöglichen

  • 20-26 / A 00323 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02608 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 20-26 / A 00323 von Herrn Stadtrat Thomas Schmid vom 30.07.2020 Inhalt Der Antrag beinhaltet die Bitte, der Oberbürgermeister möge sich beim Bayerischen und Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die Kommunen temporäre Nutzungsänderungssperren erlassen dürfen, um gewachsene Strukturen vor spontanen, z.B. pandemiebedingten Veränderungen zu schützen und der Umnutzung durch die Eigentümer entgegenzuwirken. Gesamtkosten/Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Möglichkeit des Erlasses von temporären Nutzungsänderungssperren werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München ergreift weiterhin in allen sachlich zuständigen Gremien die Initiative, Erhaltungssatzungen für Kleingewerbetreibende in Bundes- und Landesgesetze einzubringen. Gesucht werden kann im RIS auch nach • Nutzungsänderungssperren • Antrag Nr. 20-26 / A 00323 Ortsangabe - / -

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16.
Preis für Stadtbildpflege - Wettbewerb "Bauen und Sanieren in historischer Umgebung" 2020; Prämierung von Wettbewerbsbeiträgen

20-26 / V 02898 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Preis für Stadtbildpflege; Wettbewerb „Bauen und Sanieren in historischer Umgebung“ 2020; Prämierung von Wettbewerbsbeiträgen Inhalte Ergebnis der Ausschreibung und der Sitzungen der ehrenamtlichen Gutachterkommission. Gesamtkosten/ -erlöse -- Entscheidungsvorschlag Vorschläge der ehrenamtlichen Gutachterkommission zur Vergabe von vier Preisen und drei Lobenden Erwähnungen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Wettbewerbe, Preis für Stadtbildpflege, Bauen und Sanieren in historischer Umgebung, Denkmalschutz und Neues Bauen, Denkmalschutz, Stadtbildpflege Ortsangabe München

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17.
Soziografische Untersuchung Stadtbezirk 11 Milbertshofen - Am Hart Empfehlung Nr. 14-20 / E 02819 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 18.07.2019


20-26 / V 02261 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung Nr. 14-20 / E 02819 vom 18.07.2019 des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen – Am Hart (Anlage), die eine soziodemografische Untersuchung des Stadtbezirkes 11 fordert. Inhalt In der Vorlage werden die soziodemografischen Entwicklungen im 11. Stadtbezirk dargestellt. Als Grundlage dienen u.a. der Demografiebericht, die Stadtteilstudie, das Sozialmonitoring, die Bevölkerungsbefragung zur tadtentwicklung, der interaktive Wahlatlas und der Bildungsbericht. Darüber hinaus wird auf die im 11. Stadtbezirk vorhandenen Angebote und Infrastruktureinrichtungen im Bildungsbereich und sozialen Sektor eingegangen. Gesamtkosten - Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag der Referentin zur sozialen und demografischen Lage und den Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung und zum Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur im Stadtbezirk 11 Milbertshofen Nord – Am Hart wird Kenntnis genommen. Die Landeshauptstadt München besitzt eine Vielzahl von gesamtstädtischen und teilräumlichen Instrumenten zur Beobachtung und Analyse der sozialen und demografischen Situation. Eine weitere soziodemografische Untersuchung ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Die Empfehlung Nr. 14-20/ E 02819 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart vom 18.07.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Stadtbezirk 11, soziodemografische Analyse, Stadtentwicklung, Statistik, Soziale Lage, Lebenssituation Ortsangabe Stadtbezirk 11

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18.
Mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02813 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 18.07.2019


20-26 / V 00553 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung Nr. 14-20 / E 02813 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 18.07.2019 (Konkretisierung des Antragsgegenstands vom 01.10.2019) Inhalt Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen; Bezug genommen wird auf den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1898b GWG-Siedlung Harthof, Teilbereich Nord. Erörterte Themen: Mögliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit einem hohen Ausländeranteil und einem hohen Anteil geförderter Wohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1898b; Gestaltung des Quartierszentrums am Harthof; Wunsch nach einer gemeinsamen Gestaltung der Planung mit Anwohner*innen, z. B. im Rahmen eines Bürgerworkshops. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Der Wunsch der Antragstellerin nach mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen entspricht der bereits gängigen Praxis im Bauleitplanverfahren der Landeshauptstadt München. Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren kann zudem mit Einbindung des Bezirksausschusses, bei geeigneter Konstellation, ein zusätzliches Beteiligungsverfahren, z. B. in Form eines „Workshop-Verfahrens“, für Bürger*innen erfolgen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Bebauungsplan Nr. 1898b – GWG-Siedlung Harthof, Teilbereich Nord Ortsangabe Stadtbezirk 11 Milbertshofen-Am Hart

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