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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 14. April 2021, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Ablauf eines Bürgergutachtens als Information zum Paketpost-Areal
- Bekanntgabe -
Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
Kurzinfo:
Anlass
Im Rahmen des Vergabebeschlusses vom 27.01.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, im Stadtrat detailiert über den Ablauf eines Bürgergutachtens zu informieren.
Inhalt
Ausführliche Definition und Beschreibung des Ablaufs eines Bürgergutgutachtens; Darstellung möglicher Themenschwerpunkte
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Bekanntgabe
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bürgerbeteiligung, Bürgergutachten, Paketpost-Areal
Ortsangabe
Paketpost-Areal, Stadtbezirk 09 – Neuhausen-Nymphenburg
2.
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich V/61
Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich),
Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
-
14-20 / A 05905 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Im Sinne einer Siedlungsergänzung soll der Planungsbereich zukünftig im Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung entsprechend der umgebenden Nutzung als Allgemeines Wohngebiet WA dargestellt werden. Dabei sind die Ziele der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flächennutzungsplan, Am Schnepfenweg
Ortsangabe
Am Schnepfenweg
3.
A) Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem:
Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich VI/43
und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n
Kirchtrudering (östlich),
Alter Riemer Friedhof (südlich),
Riemer Park (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23.10.1991 und
Aufstellungsbeschluss Nr. A1693 vom 18.07.1990 und
Teiländerung des Bebauungsplan Nr. 779 vom 28.03.1977
B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes
C) Anträge
- Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt -
Berücksichtigung der neuen „Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)“
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00189 des Bezirkssausschusses
des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 28.05.2020
- Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im
neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung
Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für
Eckdatenbeschluss)
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00353 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 16.07.2020
- Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts /
Arrondierung Kirchtrudering
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01481 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.12.2020
- Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss -
Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem
-
20-26 / A 01302 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01485 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 00353 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 01481 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 00189 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01475 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet östlich der Straße Am Mitterfeld soll zu einem Quartier mit Wohnnutzungen, sozialen Infrastruktureinrichtungen, friedhofsbezogenem Gewerbe, Erschließungsmaßnahmen sowie Grün- und Freiflächen entwickelt werden
Inhalt
- Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den oben genannten Bereich mit Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1728i und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 779
- Eckdaten zur Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs
- Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs
- Hinweis auf die verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung zu den Entwicklungsgebieten Wohnen am Riemer Park "WaRP“
- Behandlung der Stellungnahme des Bezirksausschusses 15
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die aufgeführten Grundlagen und Eckdaten zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Projektentwicklung und die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A 1728 vom 23.10.1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A 1693 vom 18.07.1990
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728 n, Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich), Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
Ortsangabe
Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem
4.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960
Schmidbauerstraße zwischen
Ottobrunner Straße (östlich) und Hofangerstraße (westlich)
(Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 57 aw, 172 a und 172 b)
- Satzungsbeschluss -
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich in Perlach hier: Satzungsbeschluss.
Inhalt
Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (vom 10.08.2020 bis 21.09.2020) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB.
Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (vom 08.01.2021 mit 22.01.2021 und vom 19.02.2021 mit 05.03.2021) gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung dabei insbesondere planungsrechtliche Sicherung des westlichen Teilabschnitt der bestehenden Schmidbauerstraße sowie die Auflösung des vierarmigen Knotenpunkts Ottobrunner Straße / Unterhachinger Straße / Schmidbauerstraße durch eine räumliche Trennung der Einmündungen
der Unterhachinger Straße und der Schmidbauerstraße.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Abwägung und Entscheidung über die während den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Äußerungen. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960, Schmidbauerstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach, Schmidbauerstraße
5.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a Hufelandstraße
Hufelandstraße (alt) (südlich), Oberhofer Weg (westlich),
DB-Nordring (nördlich), Knorrstraße (östlich)
mit Knoten Max-Diamand-Str. (westlich)
(Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 1505b)
A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtbaulivchen
und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs
B) Weiteres Vorgehen
Kurzinfo:
Anlass
Bericht über das Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Hochpunkt und Platzfläche an der Hufelandstraße in München“
Inhalt
Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und weiteres Vorgehen
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a)
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Bekanntgegeben
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2116a
Hufelandstraße (alt) (südlich), Oberhofer Weg (westlich), DB-Nordring (nördlich), Knorrstraße (östlich) mit Knoten Max-Diamand-Str. (westlich), Wettbewerb
Ortsangabe
Stadtbezirk 11, Milbertshofen – Am Hart
6.
A) Beschluss zur Aufstellung und (Teil-)Änderung von Bebauungsplänen auf Grundlage der
Rahmenplanung Wasserburger Landstraße
- Wasserburger Landstraße -
15. Stadtbezirk Trudering - Riem
B) Antrag Nr. 14-20 / A 06567 der Fraktion
Die Grünen / Rosa Liste vom 20.01.2020
„Sanierungsbegiet Wasserburger Landstraße“
-
20-26 / A 01306 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01307 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 06567 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Weiterentwicklung der Randbebauung entlang der Wasserburger Landstraße aus einer Rahmenplanung heraus, die in Folge des Antrags Nr. 14‑20 / B 02845 des BA 15 vom 22.09.2016 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung entwickelt und so vom Stadtrat am 12.02.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15481) beschlossen wurde.
Inhalt
Vorstellung der Planungsziele sowie des Planungskonzepts, Darstellung des Planungsverfahrens, Ausführungen zur Sozialgerechten Bodennutzung, Ausführungen zu folgenden drei Teilabschnitten:
a) Teilabschnitt A Wasserburger Landstraße West
b)Teilabschnitt B Gartenstadt Waldtrudering
c) Teilabschnitt C Quartierszentrum Waldtrudering
Entscheidungsvorschlag
s. BE
7.
A ) Rahmenplan für das Gewerbeband Frankfurter Ring
Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich),
Ungererstraße (westlich),
Frankfurter Ring (nördlich),
Straße Am Oberwiesenfeld (östlich)
- Rahmenplan Gewerbeband Frankfurter Ring -
und Beschluss zur Aufstellung und
(Teil-) Änderung von Bebauungsplänen
Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich),
Ungererstraße (westlich),
Frankfurter Ring (nördlich),
Am Nordring (östlich)
- Frankfurter Ring - Ost -
B) Anträge
1. Gewerbegebiete Relaunch
Antrag Nr. 20-26 / A 00798 der
CSU-Fraktion im Stadtrat vom 04.12.2020
2. Ein Jugendzentrum und eine Halle für
Livekonzerte und Kulturveranstaltung
im Gewerbeband am Frankfurter Ring
Antrag Nr. 20-26 / B 01852 des
Bezirksausschusses des Stadtbezirks 12
Schwabing - Freimann vom 23.02.2021
Stadtbezirke 11 Milbertshofen - Am Hart und 12 Schwabing - Freimann
-
20-26 / B 01852 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00798 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01305 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01304 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01303 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01313 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung für das bestehende Gewerbeband am Frankfurter Ring und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Teilgebiet des Frankfurter Rings
Inhalt
Vorstellung des Planungsanlasses und der Planungsziele sowie des Planungskonzepts, Darstellung des Planungsverfahrens, Ausführungen zur Ausgangslage
Entscheidungsvorschlag
1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, einen Rahmenplan für das Gewerbeband am Frankfurter Ring zwischen Ungererstraße im Osten und der Straße Am Oberwiesenfeld im Westen zu erarbeiten und dem Stadtrat im Jahr nach der Beschlussfassung erneut zu berichten.
3. Für das im Übersichtsplan (Anlage 1) des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.11.2020, o. M., rot umrandete Gebiet zwischen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich) Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) ist ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 5 dargelegten Planungszielen wird zugestimmt.
5. Mit diesem Aufstellungsbeschluss werden abweichend zur bisher üblichen Praxis nicht die geltenden Verfahrensgrundsätze der SoBoN (vom 26.07.2017) bei den zukünftigen Fortführungen der Bebauungsplanverfahren zur Anwendung kommen. Anwendung finden vielmehr diejenigen Verfahrensgrundsätze der SoBoN, die im Zeitpunkt künftiger Teil-Aufstellungsbeschlüsse, in denen die planerischen Ziele und der räumliche Geltungsbereich der jeweiligen Teilbebauungspläne konkretisiert werden, gelten.
6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Erschließung zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten in Abhängigkeit der formulierten Entwicklungsperspektiven zu entwickeln.
7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
8.
Veränderungssperre Nr. 657
Zuccalistraße (südlich)
Brunhildenstraße (westlich)
Richeldenstraße (nördlich)
Zuccalistraße (östlich)
Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 125/56, 126/54, 126/75
Gemarkung Nymphenburg
- Erste Verlängerung nach §17 Abs.1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
Kurzinfo:
Anlass
Außer Kraft treten der Veränderungssperre Nr. 657.
Inhalt
Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2141 vom 22.05.2019 gelegenen Grundstücke
wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.05.2019 eine Veränderungssperre (Satzung vom 24.06.2019), Sitzungsvorlage Nr.14-20/ V 14824 erlassen, die mit Ablauf des 02.07.2021 außer Kraft tritt.
Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur und Bewahrung von zusammenhängenden privaten Grünflächen u. a. in der Veränderungssperre genannten Zielen um ein Jahr erforderlich. Das laufende Bebauungsplanverfahren kann u. a. wegen erforderlicher Gutachten nicht innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre abgeschlossen werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Für die Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 126/56. 126/54, 126/75 der Gemarkung Nymphenburg wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 657 erlassen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre, Zuccalistrasse
Erste Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Ortsangabe
Stadtbezirk 09, Neuhausen-Nymphenburg
Zuccalistraße (südlich)
Brunhildenstraße (westlich)
Richildenstraße (nördlich)
Zuccalistraße (östlich)
9.
Festsetzung der Reihenfolge großer Siedlungsmaßnahmen für die Jahre 2020 - 2024
Infrastrukturversorgungskonzept 2020 - 2024
Anpassungsbeschluss zur Sitzungsvorlagen Nr. 20 - 26 / V 01214 vom 16.12.2020 (VV)
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung des Infrastrukturkonzeptes 2020 - 2024
Ergänzung der Maßnahme Siemens Gelände Obersendling, Teilgebiet Campus Süd, MIP-Nr. 256.01
Inhalt
Das in der Anlage aufgeführte Siedlungsgebiet (Wohnen) löst die von den Referaten zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 - 2024 angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen aus.
Gesamtkosten/Gesamterlös
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Maßnahme Siemens Gelände Obersendling, Teilgebiet Campus Süd, MIP-Nr. 256.01, wird in die Liste „Wohnungsbau und Infrstruktur-versorgungskonzept“ für die Aufstellung des Mehrjahresinvestitions-programms 2020 – 2024 (Anlage 1) aufgenommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Reihenfolge; Siedlungsmaßnahmen; MIP 2020 - 2024; Wohnungsbau
Ortsangabe
-
10.
Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
in den Stadtbezirken 1 (Altstadt-Lehel) und 2 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“)
b) Verlängerung und Prüfung der Ausweitung der Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel
Antrag BA-02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr. 20-26 / B 01264 vom 24.11.2020
-
20-26 / A 01308 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 01264 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Behandlung des Antrags Nr. 20-26 / B 01264 des Bezirksausschuss 02 Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt vom 24.11.2020
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 16 und 18) beschlossen.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01264 des Bezirksausschusses 02 vom 24.11.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Stbz. 01 (Altstadt – Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt)
Blumen-, Buttermelcher-, Baader-, Erhardt-, Wittelsbacher-, Klenze-, Müllerstraße
11.
Erlass von Erhaltungssatzungen
nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
In den Stadtbezirken 5 – (Au-Haidhausen) und
18 (Untergiesing-Halrlaching)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Untere Au / Untergiesing“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Obere Au“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“)
c) Die Bevölkerung der Unteren und Oberen Au vor der nächsten Gentrifizierungswelle schützen – Mietpreisniveau stabilisieren – städtebauliche Eigenart wahren
BA-Antrags Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhaisen vom 22.07.2020 (Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ außer Kraft.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Obere Au“
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Untere Au / Untergiesing“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 24 bis 26) beschlossen.
2. Die Satzung „Obere Au“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Obere Au“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 27 bis 29) beschlossen.
3. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhausen vom 22.07.2020 wurde hinsichtlich der Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
12.
Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 06 (Sendling)
Satzungsbeschluss Satzung "Sendling"
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Sendling")
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 11.07.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling“ mit bisherigem Umgriff.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Sendling“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 17 - 19) beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Lindwurmstraße, Implerstraße, Gotzinger Straße, Schäftlarnstraße, Valleystraße, Brudermühlstraße, Demleitnerstraße, Esswurmstraße, Danklstraße, Meindlstraße
13.
Stadtsanierung in München
"Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtteil Trudering
Sanierungsgebiet "Quartierszentrum Trudering"
Verlängerung der Durchführung des Stadtteilmanagements
Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem
Kurzinfo:
Anlass
Verlängerung des Mandats zur Beauftragung der MGS zur Durchführung des Stadtteilmanagements im Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“
Inhalt
Inhaltliche Ausführungen zur Beauftragung der MGS
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die Verlängerung des Mandats zur Weiterbeauftragung der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zur Durchführung des Stadtteilmanagements im „Quartierszentrum Trudering“ erforderlich ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die MGS mit der Durchführung des Stadtteilmanagements bis zum Ablauf des 31.12.2022 weiter zu beauftragen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Stadtteilmanagement
Ortsangabe
Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem
14.
Stadtsanierung in München
Untersuchungsgebiet "Moosach",
Verhandlungsverfahren ohne Teinahmewettbewerb
mit vorgeschaltetem städtebaulich-
freiraumplanerischen Planungswettbewerb zur
Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes mit Umfeld
A) Durchführung eines städtebaulichen-freiraumplanerischen
Planungswettbewerbes
für den Bereich
Pelkovenstraße (südlich),
Quedlinburger Straße (nördlich),
Leipziger Straße und Chemnitzer Platz (westlich),
Meißener Straße (östlich)
- Eckdatenbeschluss -
B) Städetbauförderung
C) Vergabe
Kurzinfo:
Anlass
Anlass für die Vorlage ist der o.g. BA-Antrag „Ein großer Veranstaltungssaal für Moosach“ vom 25.07.2016. Mit vorliegendem Beschluss soll das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb beauftragt werden. Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes, seines Umfelds sowie den zugehörigen Bestandsgebäude und den Neubauten Kultursaal und Azubi-Wohnen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Referatsbudget.
Gesamtkosten: einmalig in 2021: 190.000 Euro
einmalig in 2022: 60.000 Euro
Gesamterlöse: einmalig in 2021: voraussichtlich 114.000 Euro
einmalig in 2022: voraussichtlich 36.000 Euro
Die Finanzierung der aktuellen Vergabe erfolgt aus dem Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkostenbudget
Entscheidungsvorschlag
• Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, ein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgeschaltetem städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb durchzuführen und dem Stadtrat über das Ergebnis zu berichten
• Beschluss der Planungsziele und Eckdaten zur Durchführung des Planungswettbewerbs
• Bitte an das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, das Verfahren zur Vergabe der Wettbewerbsbetreuung durchzuführen
• Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Wettbewerbsverfahren sowie das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen
• Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, für das Wettbewerbsverfahren Städtebauförderungsmittel zu beantragen
15.
Temporäre Nutzungsänderungssperren ermöglichen
-
20-26 / A 00323 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 20-26 / A 00323 von Herrn Stadtrat Thomas Schmid vom 30.07.2020
Inhalt
Der Antrag beinhaltet die Bitte, der Oberbürgermeister möge sich beim Bayerischen und Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die Kommunen temporäre Nutzungsänderungssperren erlassen dürfen, um gewachsene Strukturen vor spontanen, z.B. pandemiebedingten Veränderungen zu schützen und der Umnutzung durch die Eigentümer entgegenzuwirken.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Möglichkeit des Erlasses von temporären Nutzungsänderungssperren werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Landeshauptstadt München ergreift weiterhin in allen sachlich zuständigen Gremien die Initiative, Erhaltungssatzungen für Kleingewerbetreibende in Bundes- und Landesgesetze einzubringen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
• Nutzungsänderungssperren
• Antrag Nr. 20-26 / A 00323
Ortsangabe
- / -
16.
Preis für Stadtbildpflege -
Wettbewerb "Bauen und Sanieren in historischer Umgebung" 2020;
Prämierung von Wettbewerbsbeiträgen
Kurzinfo:
Anlass
Preis für Stadtbildpflege; Wettbewerb „Bauen und Sanieren in historischer Umgebung“ 2020; Prämierung von Wettbewerbsbeiträgen
Inhalte
Ergebnis der Ausschreibung und der Sitzungen der ehrenamtlichen Gutachterkommission.
Gesamtkosten/ -erlöse
--
Entscheidungsvorschlag
Vorschläge der ehrenamtlichen Gutachterkommission zur Vergabe von vier Preisen und drei Lobenden Erwähnungen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Wettbewerbe, Preis für Stadtbildpflege, Bauen und Sanieren in historischer Umgebung, Denkmalschutz und Neues Bauen, Denkmalschutz, Stadtbildpflege
Ortsangabe
München
17.
Soziografische Untersuchung
Stadtbezirk 11 Milbertshofen - Am Hart
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02819
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 -
Milbertshofen-Am Hart am
18.07.2019
-
14-20 / E 02819 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02819 vom 18.07.2019 des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen – Am Hart (Anlage), die eine soziodemografische Untersuchung des Stadtbezirkes 11 fordert.
Inhalt
In der Vorlage werden die soziodemografischen Entwicklungen im 11. Stadtbezirk dargestellt. Als Grundlage dienen u.a. der Demografiebericht, die Stadtteilstudie, das Sozialmonitoring, die Bevölkerungsbefragung zur tadtentwicklung, der interaktive Wahlatlas und der Bildungsbericht. Darüber hinaus wird auf die im 11. Stadtbezirk vorhandenen Angebote und Infrastruktureinrichtungen im Bildungsbereich und sozialen Sektor eingegangen.
Gesamtkosten
-
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag der Referentin zur sozialen und demografischen Lage und den Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung und zum Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur im Stadtbezirk 11 Milbertshofen Nord – Am Hart wird Kenntnis genommen. Die Landeshauptstadt München besitzt eine Vielzahl von gesamtstädtischen und teilräumlichen Instrumenten zur Beobachtung und Analyse der sozialen und demografischen Situation. Eine weitere soziodemografische Untersuchung ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Die Empfehlung Nr. 14-20/ E 02819 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart vom 18.07.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Stadtbezirk 11, soziodemografische Analyse, Stadtentwicklung, Statistik, Soziale Lage, Lebenssituation
Ortsangabe
Stadtbezirk 11
18.
Mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02813 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 -
Milbertshofen-Am Hart am 18.07.2019
-
14-20 / E 02813 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02813 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 18.07.2019 (Konkretisierung des Antragsgegenstands vom 01.10.2019)
Inhalt
Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen; Bezug genommen wird auf den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1898b GWG-Siedlung Harthof, Teilbereich Nord.
Erörterte Themen: Mögliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit einem hohen Ausländeranteil und einem hohen Anteil geförderter Wohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1898b; Gestaltung des Quartierszentrums am Harthof; Wunsch nach einer gemeinsamen Gestaltung der Planung mit Anwohner*innen, z. B. im Rahmen eines Bürgerworkshops.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Der Wunsch der Antragstellerin nach mehr Bürgerbeteiligung bei Stadtteilentwicklungen bzw. -planungen entspricht der bereits gängigen Praxis im Bauleitplanverfahren der Landeshauptstadt München.
Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren kann zudem mit Einbindung des Bezirksausschusses, bei geeigneter Konstellation, ein zusätzliches Beteiligungsverfahren, z. B. in Form eines „Workshop-Verfahrens“, für Bürger*innen erfolgen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan Nr. 1898b – GWG-Siedlung Harthof, Teilbereich Nord
Ortsangabe
Stadtbezirk 11 Milbertshofen-Am Hart