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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 12. Mai 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften 1. Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Antrag Nr. 20-26 / A 00861 der Fraktionen SPD / Volt und DIE GRÜNEN/Rosa Liste vom 10.12.2020, eingegangen am 10.12.2020 2. Weitere Stadtratsanträge von Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Winfried Kaum, Herrn StR Leonhard Agerer, Herrn StR Andreas Babor, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Veronika Mirlach, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 09.02.2021, eingegangen am 09.02.2021 a) Fusion von Gewofag und GWG 1 - Ziele und Gründe Antrag Nr. 20-26 / A 01026 b) Fusion von Gewofag und GWG 2 - Durchführung einer Fusion Antrag Nr. 20-26 / A 01027 c) Fusion von Gewofag und GWG 3 - Die Zukunft der Tochtergesellschaften Heimag und MGS sicherstellen Antrag Nr. 20-26 / A 01028 d) Fusion von Gewofag und GWG 4 - Steuerrechtliche Konsequenzen aus der Fusion? Antrag Nr. 20-26 / A 01029 e) Fusion von Gewofag und GWG 5 - Gibt es eine reelle Zeitschiene? Antrag Nr. 20-26 / A 01030 und weitere


20-26 / V 03182 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 20-26 / A 00861 der Fraktionen SPD/Volt und DIE GRÜNEN/ Rosa Liste sowie weitere zehn Anträge der CSU-Fraktion Inhalt: Darstellung von Ausgangslage, Vorteilen und Chancen, Nachteilen und Risiken einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie diesbezüglicher steuerrechtlicher Fragestellungen. Skizzierung erster Schritte zur Vorbereitung einer Zusammenführung nach Erteilung eines entsprechenden Stadtratsauftrags und möglicher Strukturierungsmodelle. Im Rahmen einer Zusammenführung ist die sukzessive Hinzuziehung externer Berater*innen erforderlich. Gesamtkosten /Gesamterlöse: Die Gesamtkosten einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden. Entscheidungsvorschlag: Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. Eine Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH mit sämtlichen ihrer Beteiligungsunternehmen, insbesondere der Heimag München GmbH, und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH mit ihrem Tochterunternehmen Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH wird vorbereitet. ............ Die geschäftsordnungsgemäße Behandlung der aufgegriffenen Anträge erfolgt im laufenden Prozess innerhalb der nächsten zwei Jahre. Gesucht werden kann im RIS auch nach: GEWOFAG Holding GmbH, GWG München, Zusammenlegung, Zusammenführung städtische Wohnungsgesellschaften, Fusion Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/61 Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl

  • 14-20 / A 05905 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 00417 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Sinne einer Siedlungsergänzung soll der Planungsbereich zukünftig im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung entsprechend der umgebenden Nutzung als Allgemeines Wohngebiet WA dargestellt werden. Dabei sind die Ziele der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen. Inhalte Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB. Gesamtkosten/Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Flächennutzungsplan, Am Schnepfenweg Ortsangabe Am Schnepfenweg

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Stadtsanierung in München Sanierungsgebiet "Zentraler Geschäftsbereich Pasing" a) Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Zentraler Geschäftsbereich Pasing" b) Beendigung der Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Sanierungsgebiet "Zentraler Geschäftsbereich Pasing" Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing

20-26 / V 01648 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ im Stadtteil Pasing-Obermenzing sind im Wesentlichen erreicht, so dass die Sanierung als durchgeführt betrachtet wird. Die Sanierungssatzung wird zum 31.12.2021 aufgehoben. Inhalt Die Ausgangslage und Sanierungsziele werden dargestellt. Die durchgeführten Maßnahmen und damit der Sachstand der Programmumsetzung wird erläutert. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt München über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zum 31.12.2021 aufgehoben und die Sanierungsfrist somit vom 20.08.2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Abschlussdokumentation zu erstellen und hierfür Städtebauförderungsmittel im notwendigen Umfang in der Bedarfsanmeldung sicher zu stellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Stadtsanierung; Aufhebung der Sanierungssatzung Zentraler Geschäftsbereich Pasing. Ortsangabe Zentraler Geschäftsbereich Pasing im Stadtteil Pasing im 21. Stadtbezirk – Pasing-Obermenzing

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten a) Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten I: Aufstockungen von Bestandsgebäuden und Dachgeschoss-Ausbau prüfen und attraktiver für Eigentümer machen Antrag Nr. 14-20 / A 06707 von Herrn BM Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Anja Burkhardt vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020 b) Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten II: Durch Aufstockung und Dachgeschossausbau soziale Mietwohnungen schaffen Antrag Nr. 14-20 / A 06708 von Herrn BM Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020

  • 14-20 / A 06708 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 06707 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02788 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 06707 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin (ehemalig) Anja Burkhardt vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020, sowie Antrag Nr. 14-20 / A 06708 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020 zu Aufstockung von Bestandsgebäuden und Dachgeschoss- Ausbauten Inhalt: Ausführungen zu den bestehenden Förderprogrammen im Kontext der Aufstockung von Bestandsbauten und zum Dachgeschoss-Ausbau. Einschätzung zu den Wohnungsbaupotentialen von Aufstockungen von Bestandsbauten und zu Dachgeschoss-Ausbauten. Informationen zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf Dachgeschossausbauten. Gesamtkosten / -erlöse; -/- Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der bestehenden Förderprogramme wird eine Einführung eines neuen Förderprogramms bzgl. der Aufstockung von Bestandsbauten und für Dachgeschoss-Ausbauten nicht vorgeschlagen. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Ausbau von Bestandsbauten; Dachgeschoss-Ausbau, Förderprogramm

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“) c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD / Volt- Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 22.12.2020 e) Erhaltungssatzung St.-Vinzenz-Viertel ausweiten BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01754 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 09.02.2021


20-26 / V 02835 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 30.06.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Neuhausen“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 37-39) beschlossen. 2. Die Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 40-42) beschlossen. 3. Die Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 43-45) beschlossen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD/Volt, DIE GRÜNEN – RL vom 22.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01754 der SPD-Fraktion im BA 03 vom 09.02.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Bebauungspläne sofort stoppen - Klimatische Gutachten für die Gesamtstadt einführen Antrag Nr. 20-26 / A 00177 von der Fraktion ÖDP / FW vom 29.06.2020, eingegangen am 29.06.2020


20-26 / V 02961 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 20-26 / A 00177 der Fraktion ÖDP / FW. Inhalt: Zunächst wird auf die Auswirkungen durch den Klimawandel in München und die Bedeutung von Grün- und Freiflächen eingegangen. Anschließend wird beschrieben, wie in München die Auswirkung von Bauvorhaben auf das Stadtklima mit der stadtklimatischen Ersteinschätzung und vertiefenden Klima-Gutachten bei Planungsverfahren der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse: (-/-) Entscheidungsvorschlag: 1. Der Stadtrat nimmt die Informationen zum Vorgehen der Stadtverwaltung bei der stadtklimatischen Ersteinschätzung und bei der Vorgabe und Durchführung von vertiefenden stadtklimatischen Gutachten zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, weiterhin in Zusammenarbeit mir dem Referat für Klima- und Umweltschutz bei Planungsverfahren der Bauleitplanung die Notwendigkeit von vertiefenden Klimagutachten zu prüfen und bei Lagen in stadtklimatisch sensiblen Gebieten diese zu veranlassen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00177 der Stadtratsfraktion der ÖDP/FW vom 29.06.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Stadtklima, Klimaanpassung, Stadtklimatische Ersteinschätzung, Vertiefende stadtklimatische Gutachten Ortsangabe: stadtweit

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7.
Ergebnisse der Runden Tische "Landwirtschaft in München" und Aufgreifen der Empfehlungen


20-26 / V 02155 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 03077 der Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 04.05.2017 „Neues Förderprogramm ökologische Landwirtschaft in München“. Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 11475 – Stadtratsbeschluss vom 13.06.2018 (PlA) sowie vom 27.06.2018 (VV) zur Einrichtung eines Runden Tisches zur Bearbeitung dieser Themen. Inhalt: Vorbereitung und Durchführung von insgesamt sieben Runden Tischen zu verschiedenen Themen mit unterschiedlichen Teilnehmer*innen zwischen November 2018 und Februar 2020. Entwicklung weiterer Strategien in den beteiligten Referaten. Gesamtkosten/Gesamterlöse: (-/-) Entscheidungsvorschlag: 1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Durchführung Runder Tische im Zusammenhang mit der Prüfung eines städtischen Förderprogramms für die ökologische Landwirtschaft in München wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die in Kapitel 3.4 genannten Maßnahmenvorschläge der Weiterführung bereits bestehender Kooperationsprojekte im Münchner Grüngürtel sowie zur Anlage von Krautgärten, der Fortsetzung .......... Kalkulation der entstehenden Kosten umzusetzen Gesucht werden kann im RIS auch nach: Landwirtschaft, Runde Tische, Förderung Ökolandbau, Landschaftspflege Ortsangabe; stadtweit

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8.
Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen! Den Freistaat in die Pflicht nehmen und die Einberufung des Vermittlungsausschusses beim Bundesrat verhindern.

  • 20-26 / A 01436 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 03444 (Typ: Sitzungsvorlage zur DA) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Baulandmobilisierungsgesetz, Vermittlungsausschuss, Mieterinnen, Mieter, Mieterschutz

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