HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 04.06.2024 10:42:10)

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 12. Oktober 2021, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Kreisverwaltungsausschusses und der Vollversammlung des Stadtrates im Berichtszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

20-26 / V 04008 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2004 und 23.11.2006 wurden die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die einer Beschlussvollzugskontrolle (BVK) unterliegen, zu berichten. Inhalt Darstellung der Beschlussvollzugskontrolle für den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Bekanntgabe Gesucht werden kann im RIS auch unter Beschlussvollzugskontrolle; BVK; KVR; Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
2.
Ausweisabholstationen und digitale Beantragung von Ausweisen


20-26 / V 04110 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die moderne Gesellschaft strebt eine zunehmende Digitalisierung der sozialen und wirtschaftlichen Prozesse an. Auch die Dienstleistungen der Verwaltung sollen digitaler werden. Seit die Stadt Ludwigsburg im Jahr 2019 das erste Ausweisabholterminal in Deutschland in Betrieb nahm, ist dieser Service Bestandteil der Gespräche über moderne Dienstleistungsangebote der Bürgerämter. Die Fraktion Die Grünen - Rosa Liste sowie die Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion haben beantragt, in einem Pilotprojekt zu prüfen, ob die Ausgabe von amtlichen Dokumenten über einen Ausweis-abholautomaten möglich ist und dem Stadtrat die Ergebnisse nach der Pilotphase darzustellen. Die Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion haben zudem beantragt, in einem Pilotprojekt zu prüfen, ob und wie Personalausweise und Reisepässe online beantragt werden können. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Ausweisabholautomaten und die Online-Beantragung von Ausweisdokumenten dargestellt. Die Online-Beantragung von Ausweisdokumenten ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Nutzung von Ausweisabholautomaten ist rechtlich grundsätzlich möglich; allerdings fehlen aufsichtsbehördliche Ausführungen. Außerdem löst der Betrieb von Ausweisabholstationen einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand aus. Dieser würde wegen der Haushaltskonsolidierung zu einer Reduzierung des Terminangebots für die Münchner Bürger*innen führen. Der in Aussicht stehende optionale Direktversand von Ausweisdokumenten stellt eine erfolgversprechendere Maßnahme dar. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-) (-) Entscheidungsvorschlag • Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen (keine Erprobung der Ausweisabholautomaten und der Online-Beantragung von Ausweisdokumenten). • Ordnungsgemäße Erledigung der o. g. Stadtratsanträge • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
3.
Münchner Feuerwehr unterstützt Orienthelfer e.V.

  • 20-26 / A 01284 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 03871 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Die Spende ist im Rahmen einer Schenkung möglich. Diese ist nur mit Zustimmung des Stadtrats möglich. Durch den Sitz des Vereins in München greift eine Ausnahme zum kommunalrechtlichen Schenkungsverbot. Bzgl. der Feuerwehranzüge besteht die Maßgabe, dass Applikationen (Hoheitszeichen, Kennzeichnung zur Zugehörigkeit) entfernt werden müssen. Dadurch verliert die Kleidung zwar die hier geltenden Zertifikate zur Schutzwirkung. Die Verwendbarkeit am Bestimmungsort muss der Verein Orienthelfer anhand der dort geltenden Schutzvorgaben prüfen und bei der Entfernung der Applikationen beachten. Die Auswahl der zu spendenden Feuerwehrfahrzeuge trifft das KVR Branddirektion anhand der zukünftig zur Aussonderung anstehenden Fahrzeuge in direkter Abstimmung mit dem Verein Orienthelfer. Das Gebot zur Nutzung aller Einnahmemöglichkeiten tritt in Anbetracht der zu erwartenden geringen Erlöse vor dem Hintergrund der ausschließlich humanitären Aspekte der Schenkung zu Gunsten wesentlich hilfsbedürftigerer Regionen zurück. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Der Schenkung der ausgesonderten Brandschutzkleidung und der im Vollzug des Beschlusses noch näher zu bestimmenden ausgesonderten Einsatzfahrzeuge der Münchner Feuerwehr an den Verein Orienthelfer e.V. wird zugestimmt. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, zusammen mit der Vergabestelle 1 im Direktorium die Schenkungen vertragsrechtlich umzusetzen und die Fahrzeuge an den Verein Orienthelfer e.V. zu übergeben. • Der Antrag Nr. 20-26 / A 01284 vom 08.04.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. • Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Sicherung und Aufrechterhaltung der Brandmeldeanlagentechnik

20-26 / V 03886 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zur Erfüllung Pflichtaufgabe nach dem ILSG, Brandmeldeanlagen zur Feuerwehralarmierung in der Integrierten Leitstelle aufzuschalten und zur Wahrung des kommunalrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz durch Einnahmenerzielung nutzt Branddirektion ein IT-basiertes Kommunikations- und Datenverarbeitungssystem, das alle mit der Alarmübertragung einhergehenden Aspekte–von der Datenübertragung über die Datenverarbeitung bis hin zur Gebührenabrechnung–abdeckt. Technische Entwicklung in allen Bereichen der Kommunikation und der Datenverarbeitung erfordert stetige Anpassung der Systeme in Bezug auf technische und organisatorische Belange. Inhalt In der BV wird dargestellt welche zwingenden Aufgaben und Maßnahmen zur Pflichterfüllung umgesetzt werden müssen. Diese untergliedern sich in folgende vier Bereiche: • Anpassung der Alarmübertragungsanlagen-Abrechnung (AÜA-Abrechnung), um die Gebühren auch nachhaltig abrechnen zu können • Erweiterung der Alarmempfangs-Kapazitäten um auf die vermehrte Bautätigkeit in München reagieren zu können • Not-Anbindung der Alarmübertragungseinrichtung (AÜE) an die Alarmempfangseinrichtung (AÜE), um auch bei Netzausfall eine Alarmierung sicherstellen zu können • Dienstleistung für IP-Umstellung der AÜE, um die Umstellung auf ein zukunftssicheres System gewährleisten zu können. Des Weiteren wird erläutert mit welchen Mehreinnahmen durch Umsetzung der Maßnahmen erreicht werden können. Aufgrund der möglichen Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist die BV in einen öffentl und einen nichtöffentl Beschlussteil aufgeteilt. Der Bedarf ist im Hinblick auf Ziffer 7 des Eckdatenbeschlusses vom 28.07.2021 (Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 03492) unabweisbar.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Vergabe eines Verkehrsgutachtens zur Beeinflussung der Lichtsignalanlagen auf vordefinierten Fahrstrecken der Feuerwehr

20-26 / V 04396 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Branddirektion wurde mit Stadtratsbeschluss vom 22.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15880) beauftragt die Hilfsfristerreichung in Waldtrudering zu verbessern. Ein Ansatz war die Beeinflussung von Ampeln (Lichtsignalanlagen), wie sie beispielsweise im ÖPNV schon zum Einsatz kommen. In einem Verkehrsgutachten sollen die hierfür wesentlichen Aspekte betrachtet werden. Inhalt Durch den Beschluss wird die erforderliche Vergabeermächtigung erteilt, das o.g. Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Da die für 2020 durch o.g. Beschluss zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion. Fehlende Mittel meldet die Branddirektion zum Nachtragshaushalt an. Gesamtkosten/Gesamterlöse Im nicht öffentlichen Teil (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03965) werden alle mit der Vergabe eines Verkehrsgutachtens in Zusammenhang stehende Kosten und Auftragswerte dargestellt. Entscheidungsvorschlag • Kenntnisnahme und Zustimmung zur externen Auftragsvergabe durch das KVR in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle 1 • Durchführung des Vergabeverfahrens und Erteilung des Zuschlags durch die Vergabestelle 1 • Auftrag zur Umsetzung des Projekts nach Maßgabe der im nicht-öffentlichen Beschlussteil (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03965) beschlossenen finanziellen Rahmenbedingungen. • Auftrag zur Finanzierung aus eigenem Budget und ggf. Anmeldung zum Nachtragshaushalt • Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugs- kontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter • Branddirektion • Hilfsfrist • Verkehrsgutachten Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Winterstrand / Isarstrand im Winter 2021/2022

20-26 / V 04679 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Schreiben vom 24.09.2021 beantragte die Urbanauten GbR die Durchführung einer Veranstaltung von 26.11.2021 bis 08.01.2022 in der städtischen Grünanlage auf der Bastion der Corneliusbrücke und auf Straßenbegleitgrün am Westufer der Isar zwischen Corneliusbrücke und Reichenbachbrücke. Die beantragte mehr als sechswöchige Veranstaltungsdauer entspricht nicht der für Grünanlagen und öffentlichen Verkehrsgrund üblicherweise genehmigungsfähigen Dauer, so dass das Kreisverwaltungsreferat eine mögliche Ausnahme unter den Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates stellt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird das Ergebnis der Prüfung auf Genehmigung vorgestellt. Dazu wird das Konzept der Veranstalterin und die Stellungnahmen der Fachdienststellen sowie der Bezirksausschüsse dargestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Ergebnisses des noch durchzuführenden Anhörungsverfahrens eine Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung zur Nutzung der Bastion auf der Corneliusbrücke für die dargestellte Veranstaltung „Winterstrand 2021/22“ mit der Dauer von bis zu sechs Wochen und zwei Tagen im Winter 2021/22 mit den in der BV dargestellten Einschränkungen zu erteilen, soweit die Rechtslage und die infektiologische Situation dies zulassen. • Veranstaltungseinrichtungen des „Kulturstrandes 2021“ dürfen ausnahmsweise bis zum Beginn des „Winterstrandes 2021/22“ gesichert und verschlossen im Bereich der Corneliusbrücke gelagert werden, soweit sie für die Veranstaltung „Winterstrand 2021/22“ benötigt werden, nur mit unverhältnismäßig hohem (vor allem finanziellem) Aufwand beseitigt werden können und gleichzeitig keine erheblichen Behinderungen bzw. Störungen für Dritte bedeuten.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
7.
Schanigärten und Stadtterrassen in den November verlängern


20-26 / V 04729 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit o.g. Antrag wird gefordert, ausnahmsweise Freischankflächen auf Parkplätzen und in der seitlichen Ausdehnung hinaus, Heizstrahler auf Freischankflächen und Stadtterrassen bis 30.11.2021 nutzen zu können. Gleiches soll auch für die temporären Erweiterungen von Wirtschaftsgärten gelten. Inhalt Dem Antrag wird gefolgt und die dort beschriebenen Sondernutzungen werden ausnahmsweise und in Abweichung zu den Vorgaben der Sondernutzungsrichtlinien bis zum 30.11.2021 geduldet. Die betroffenen Gastronomiebetreiber*innen sowie die für Stadtterrassen verantwortlichen Personen werden hierüber in einem Anschreiben informiert. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) (-/-) Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat duldet ausnahmsweise und in Abweichung zu den Vorgaben der Sondernutzungsrichtlinien bis zum 30.11.2021 Freischankflächen auf Parkständen und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenze hinaus, ökostrombetriebene Heizstrahler auf Freischankflächen und Stadtterrassen. Zudem werden auch Erweiterungen von Wirtschaftsgärten auf Privatgrund bis 30.11.2021 geduldet. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01973 vom 06.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Stadtterrassen, Freischankflächen, Sondernutzung, Wirtschaftsgärten, Schanigärten Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)