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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 24. November 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Mitgliedschaften der Landeshauptstadt München bei Vereinen, Verbänden und Organisationen im Bereich des Kreisverwaltungsreferates

20-26 / V 04293 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bekanntgabe einer Übersicht über sämtliche Mitgliedschaften der Landeshauptstadt München (LHM) bei Vereinen, Verbänden und Organisationen im Bereich des Kreisverwaltungsreferates (KVR) Inhalt Mit dieser Bekanntgabe wird dem Kreisverwaltungsausschuss zu Beginn einer Amtsperiode über die Mitgliedschaften der LHM bei Vereinen, Verbänden und Organisationen im Bereich des KVR berichtet. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Der Kreisverwaltungsausschuss nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis. Gesucht werden kann im RIS auch unter Mitgliedschaften LHM; Vereine, Verbände und Organisationen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben )
2.
Frauen-Nacht-Taxi für München - Evaluation


20-26 / V 03938 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Zum 01.03.2020 wurde vom Münchner Stadtrat die Einführung des Frauen-Nacht-Taxis beschlossen. Ob sich das Münchner Modell in der Praxis bewährt, sollte während des Probebetriebes bis 31.12.2020 ermittelt werden. Die erneute Stadtratsbefassung war zunächst für Ende 2020 vorgesehen, u.a. um über die erneute Mittelgewährung für die Folgejahre zu entscheiden. Aber da aufgrund des Pandemiegeschehens keine brauchbare Datenlage für eine aussagekräftige Evaluierung vorhanden war, wurde die Stadtratsbefassung verschoben. Anlass:Das Münchner Frauen-Nacht-Taxi konnte aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 nicht evaluiert werden. Die Einbindung des Stadtrats wurde auf Ende 2021 verschoben. Aufgrund eines vorübergehenden Ausgabestopps der Taxi-Gutscheine beantragte die CSU-Fraktion im Stadtrat, das Frauen-Nacht-Taxi weiterzuführen. Inhalt:In der Beschlussvorlage werden insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in Bezug auf die Evaluation des Frauen-Nacht-Taxis sowie die Möglichkeiten für die Fortführung des Probebetriebes dargestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 fallen zahlungswirksame Kosten in Höhe von 2.010.000,00 Euro an. -/- Entscheidungsvorschlag • Die Probephase des Frauen-Nacht-Taxis für München wird für weitere zwei Jahre bis 01.01.2024 fortgeführt Die Ausgabestellen sowie die Taxigewerbetreibenden werden entsprechend unterrichtet, der Druck der Gutscheine veranlasst und die Verteilung der Gutscheine durchgeführt. • Die konsumtiven Haushaltsmittel für die Subventionierung des Frauen-Nacht-Taxis sowie den Druck der Gutscheine werden in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren angemeldet. • Ordnungsgemäße Erledigung des o.g. Stadtratsantrags • Dem Stadtrat wird über das Ergebnis der Evaluation im Herbst 2023 berichtet sowie ein Vorschlag über das weitere Vorgehen unterbreitet.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
3.
Umsetzungsprojekt HandyParken 3: Weiterentwicklung der Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung um Bußgeldverfahren und Anhaltungen

20-26 / V 04360 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass:Abteilung Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferates (KVR-HA I/4) verfolgt und ahndet insbesondere Parkverstöße. Diese werden seit Anfang 2020 im Rahmen des von der MVG (ehemals SWM) realisierten Projektes HandyParken vollständig mittels Smartphones erfasst. Bereits am 09.11.2021 hat der Gesetzgeber die rechtssichere Neuveröffentlichung des Bußgeldkatalogs vollzogen. Dies hat nun zur Folge, dass eine erhebliche Anzahl bestehender Tatbestände, die bisher noch mit der bestehenden ErfassungsApp verarbeitet werden konnten, jetzt (wegen der deutlichen Erhöhung der Beträge) zu sog. Sofortanzeigen wurden. Diese können nun nicht mehr per App erfasst und anschließend in das IT Fachverfahren „KVU“ automatisch übernommen werden. Es handelt sich hierbei um jährliche Fallzahlen im 5 stelligen Bereich, die jetzt zusätzlich zunächst im Außendienst bei Wind und Wetter handschriftlich auf Papier erzeugt werden müssen, um die entsprechenden Daten dann erst im Innendienst per manueller Erfassung in das IT Fachverfahren zu übertragen. Inhalt: In Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher einmaliger Finanzbedarf für die Weiterentwicklung der bestehenden Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung notwendig ist, um auch nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs mit erheblich höheren Bußgeldern die vom Außendienst der Verkehrsüberwachung festgestellten Parkverstöße auch weiterhin vollständig papierlos über die bestehenden Smartphones erfassen zu können. Das Projekt refinanziert sich deutlich bzw. verhindert sonst dauerhaft entstehende höhere Mindererlöse. Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig ca. 895.000 € im Jahr 2022. Mit der Umsetzung der Maßnahme können ab 2022 dauerhaft ca. 8 Mio. € pro Jahr eingenommen werden. Ohne Realisierung der Maßnahme würden die künftig jährlich zu erzielenden Mehrerlöse dauerhaft um über 2,7 Mio € niedriger ausfallen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Ausweisabholstationen und digitale Beantragung von Ausweisen


20-26 / V 04110 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die moderne Gesellschaft strebt eine zunehmende Digitalisierung der sozialen und wirtschaftlichen Prozesse an. Auch die Dienstleistungen der Verwaltung sollen digitaler werden. Seit die Stadt Ludwigsburg im Jahr 2019 das erste Ausweisabholterminal in Deutschland in Betrieb nahm, ist dieser Service Bestandteil der Gespräche über moderne Dienstleistungsangebote der Bürgerämter. Die Fraktion Die Grünen - Rosa Liste sowie die Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion haben beantragt, in einem Pilotprojekt zu prüfen, ob die Ausgabe von amtlichen Dokumenten über einen Ausweis-abholautomaten möglich ist und dem Stadtrat die Ergebnisse nach der Pilotphase darzustellen. Die Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion haben zudem beantragt, in einem Pilotprojekt zu prüfen, ob und wie Personalausweise und Reisepässe online beantragt werden können. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Ausweisabholautomaten und die Online-Beantragung von Ausweisdokumenten dargestellt. Die Online-Beantragung von Ausweisdokumenten ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Nutzung von Ausweisabholautomaten ist rechtlich grundsätzlich möglich; allerdings fehlen aufsichtsbehördliche Ausführungen. Außerdem löst der Betrieb von Ausweisabholstationen einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand aus. Dieser würde wegen der Haushaltskonsolidierung zu einer Reduzierung des Terminangebots für die Münchner Bürger*innen führen. Der in Aussicht stehende optionale Direktversand von Ausweisdokumenten stellt eine erfolgversprechendere Maßnahme dar. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-) (-) Entscheidungsvorschlag • Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen (keine Erprobung der Ausweisabholautomaten und der Online-Beantragung von Ausweisdokumenten). • Ordnungsgemäße Erledigung der o. g. Stadtratsanträge • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Freischankflächengebühren 2021 - Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) und weiteres Vorgehen bezüglich der Freischankflächen auf Parkständen bzw. in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenze hinaus


20-26 / V 03966 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Die Gebühren für Freischankflächen sollen aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen für die Gastronomie und der damit verbundenen Umsatzeinbußen für das Kalenderjahr 2021 auf Null reduziert werden. Ab 2022 werden wieder Gebühren in normaler Höhe erhoben. Zudem wird der Stadtrat im Rahmen dieser Beschlussvorlage um Zustimmung gebeten, dem in Antragsziffer 6 der Vorlage Nr. 20-26/ V 00438 beschlossenen Auftrag, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen bezüglich Parklets zu unterbreiten, erst im Rahmen einer seitens des Mobilitätsreferats gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat für das 1. Quartal 2022 geplanten, die Themen saisonale Straßenräume und Sommerstraßen umfassend behandelnden Beschlussvorlage nachzukommen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) (-/-) Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen der gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat zu den Themen saisonale Stadträume, Sommerstraßen und Parklets für das 1. Quartal 2022 geplanten Beschlussvorlage zu den bisherigen Erkenntnissen bezüglich Parklets berichtet und einen Vorschlag zu deren dauerhafter Etablierung vorlegt. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 01970 vom 05.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Folgebeschluss Soft- und Hardwaretausch der ILS und Not-ILS München

20-26 / V 03885 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die Integrierte Leitstelle (ILS) und Not-ILS München werden im Verbund mit allen Leitstellen in Bayern betrieben. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat eine Neuausschreibung des kompletten Einsatzleitsystems vorgenommen. Die Branddirektion ist daher gefordert, der vorgegebenen technischen Innovation zu folgen, um den gesetzlich vorgeschriebenen bayernweiten Verbund der Integrierten Leitstellen zu sichern.Anlass Die Integrierte Leitstelle (ILS) und Not-ILS München werden im Verbund mit allen Leitstellen in Bayern betrieben. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat eine Neuausschreibung des kompletten Einsatzleitsystems vorgenommen. Die Branddirektion ist daher gefordert, der vorgegebenen technischen Innovation zu folgen, um den gesetzlich vorgeschriebenen bayernweiten Verbund der Integrierten Leitstellen zu sichern. Inhalt:In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche organisatorischen Veränderungen und welcher Finanzmehrbedarf notwendig sind, um die Anforderungen umsetzen zu können. Der Bedarf ist im Hinblick auf Ziffer 7 des Eckdatenbeschlusses vom 28.07.2021 (Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 03492) unabweisbar. Gesamtkosten/Gesamterlöse:Die investiven und konsumtiven Kosten sind im nicht-öffentlichen Beschlussteil Nr. 20-26 / V 03881) dargestellt. Entscheidungsvorschlag•Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, das Projekt nach Maßgabe der im nicht-öffentlichen Beschlussteil (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03881) beschlossenen finanziellen Rahmenbedingungen umzusetzen. •Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Refinanzierung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration aktiv und mit Nachdruck zu betreiben, um so den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Refinanzierung kann bis zu 70 Prozent des Gesamtbrutto betragen und wird erst am Ende der Maßnahme ca. 2027 durchgeführt. •Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Sicherung und Aufrechterhaltung der Brandmeldeanlagentechnik

20-26 / V 03886 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zur Erfüllung Pflichtaufgabe nach dem ILSG, Brandmeldeanlagen zur Feuerwehralarmierung in der Integrierten Leitstelle aufzuschalten und zur Wahrung des kommunalrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz durch Einnahmenerzielung nutzt Branddirektion ein IT-basiertes Kommunikations- und Datenverarbeitungssystem, das alle mit der Alarmübertragung einhergehenden Aspekte–von der Datenübertragung über die Datenverarbeitung bis hin zur Gebührenabrechnung–abdeckt. Technische Entwicklung in allen Bereichen der Kommunikation und der Datenverarbeitung erfordert stetige Anpassung der Systeme in Bezug auf technische und organisatorische Belange. Inhalt In der BV wird dargestellt welche zwingenden Aufgaben und Maßnahmen zur Pflichterfüllung umgesetzt werden müssen. Diese untergliedern sich in folgende vier Bereiche: • Anpassung der Alarmübertragungsanlagen-Abrechnung (AÜA-Abrechnung), um die Gebühren auch nachhaltig abrechnen zu können • Erweiterung der Alarmempfangs-Kapazitäten um auf die vermehrte Bautätigkeit in München reagieren zu können • Not-Anbindung der Alarmübertragungseinrichtung (AÜE) an die Alarmempfangseinrichtung (AÜE), um auch bei Netzausfall eine Alarmierung sicherstellen zu können • Dienstleistung für IP-Umstellung der AÜE, um die Umstellung auf ein zukunftssicheres System gewährleisten zu können. Des Weiteren wird erläutert mit welchen Mehreinnahmen durch Umsetzung der Maßnahmen erreicht werden können. Aufgrund der möglichen Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist die BV in einen öffentl und einen nichtöffentl Beschlussteil aufgeteilt. Der Bedarf ist im Hinblick auf Ziffer 7 des Eckdatenbeschlusses vom 28.07.2021 (Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 03492) unabweisbar.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
8.
Vergabe eines Verkehrsgutachtens zur Beeinflussung der Lichtsignalanlagen auf vordefinierten Fahrstrecken der Feuerwehr

20-26 / V 04396 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Branddirektion wurde mit Stadtratsbeschluss vom 22.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15880) beauftragt die Hilfsfristerreichung in Waldtrudering zu verbessern. Ein Ansatz war die Beeinflussung von Ampeln (Lichtsignalanlagen), wie sie beispielsweise im ÖPNV schon zum Einsatz kommen. In einem Verkehrsgutachten sollen die hierfür wesentlichen Aspekte betrachtet werden. Inhalt Durch den Beschluss wird die erforderliche Vergabeermächtigung erteilt, das o.g. Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Da die für 2020 durch o.g. Beschluss zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion. Fehlende Mittel meldet die Branddirektion zum Nachtragshaushalt an. Gesamtkosten/Gesamterlöse Im nicht öffentlichen Teil (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03965) werden alle mit der Vergabe eines Verkehrsgutachtens in Zusammenhang stehende Kosten und Auftragswerte dargestellt. Entscheidungsvorschlag • Kenntnisnahme und Zustimmung zur externen Auftragsvergabe durch das KVR in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle 1 • Durchführung des Vergabeverfahrens und Erteilung des Zuschlags durch die Vergabestelle 1 • Auftrag zur Umsetzung des Projekts nach Maßgabe der im nicht-öffentlichen Beschlussteil (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03965) beschlossenen finanziellen Rahmenbedingungen. • Auftrag zur Finanzierung aus eigenem Budget und ggf. Anmeldung zum Nachtragshaushalt • Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugs- kontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter • Branddirektion • Hilfsfrist • Verkehrsgutachten Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Personalbedarf 3. QE, Standesamt München, Sachgebiet Geburtenbüro


20-26 / V 04259 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehr-bedarf notwendig ist, um die Beurkundung von Geburten in der rechtlich notwendigen Qualität und in angemessener Bearbeitungs-zeit gewährleisten zu können und welche zusätzliche Führungs-kapazität hierfür erforderlich wäre. Aufgrund der haushaltspolitischen Situation werden von dem bemessenen Personalbedarf in Höhe von 11,58 VZÄ mit dieser Beschlussvorlage nur 6,0 VZÄ als unabweisbarer Bedarf geltend gemacht. Gesamtkosten Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 449.100 € im Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 dauerhaft auf 426.300 €. Die Beurkundung von Geburten sind gebührenfrei. Für jede ausgestellte Geburtsurkunde werden 12,- € vereinnahmt. Wenn davon ausgegangen wird, dass für jede Geburt von Eltern zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden für ihr neugeborenes Kind bestellt werden, werden bei ca. 23.000 Geburtsbeurkundungen jährlich Einnahmen in Höhe von 276.000 € erzielt. Weil ohne zusätzliche Personalkapazitäten die Pflichtaufgabe nicht mehr zu bewältigen ist, stellt die Personalforderung sicher, dass die bereits geplanten und im Budget des Kreisverwaltungsreferates erfassten Einnahmen auch für die kommenden Haushaltsjahre zeitnah erzielt werden können. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisa-torischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff anzumelden.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
10.
Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – eID-Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes


20-26 / V 04255 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die Fallzahlensteigerung und qualitative Aufgabenmehrung, welche durch die Rechtsänderung ausgelöst wurde, abzufangen und eine Einschränkung des Terminangebotes für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros zu verhindern. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wird unabweisbarer Personalbedarf in Höhe von 4,5 VZÄ geltend gemacht, wobei die Verlängerung der Befristung von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 beantragt wird. Gesamtkosten Gesamterlöse Durch die Maßnahme entstehen Personalkosten in Höhe 277.920 € jährlich von 2022 bis 2024. Daneben sind jährlich sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.600 € (Arbeitsplatzkosten) jährlich von 2022 bis 2024 sowie 457.554 € (Zahlungen an die Bundesdruckerei GmbH) jährlich ab 2022 zu tätigen. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 640.544 € jährlich ab 2022. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Befristung von 4,5 VZÄ von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den ermittelten Personalbedarf anhand von tatsächlichen Fallzahlen und Bearbeitungszeiten bis zum 31.12.2024 zu evaluieren. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff. anzumelden. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – Verkürzte Laufzeit von Kinderreisepässen

20-26 / V 04241 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die Fallzahlensteigerung und qualitative Aufgabenmehrung, welche durch die Rechtsänderung ausgelöst wurde, abzufangen und eine Einschränkung des Terminangebotes für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros zu verhindern. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wird unabweisbarer Personalbedarf geltend gemacht, wobei eine Entfristung von 4,9 Stellen, die derzeitig bis 31.12.2021 befristet sind, ab dem Jahr 2022 beantragt wird. Gesamtkosten Gesamterlöse Durch die Maßnahme entstehen Personalkosten in Höhe 302.624 € im Jahr. Daneben sind jährlich sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.920 € (Arbeitsplatzkosten) sowie 157.700 € (Herstellungskosten/Zahlungen an die Bundesdruckerei GmbH) zu tätigen. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 313.977 €. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Entfristung von 4,9 Stellen (derzeitige Befristung bis 31.12.2021) ab dem Jahr 2022 zu veranlassen. • Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff. anzumelden. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
12.
Personalbedarf der Ausländerbehörde 2.QE/ Verlängerung der Befristung von 6,14 VZÄ anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes


20-26 / V 04256 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020 befristet geschaffenen 6,14 VZÄ werden in der Ausländerbehörde weiterhin benötigt. Eine Verlängerung der Befristung bis 31.12.2024 ist nötig. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass auch im Rahmen der aktuellen, reduzierten Migrationsbewegungen, die Fallzahlen der Ausländerbehörde erheblich angestiegen sind. Ein kontinuierlicher Bedarf am Fortbestand der befristeten Kapazitäten ist offensichtlich. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 435.510 € jährlich von 2022 bis 2024. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, eine Verlängerung der Befristung von insgesamt 6,14 Stellen (VZÄ) bis zum 31.12.2024 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Personalbedarf Ausländerbehörde, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Fachkräftemangel, Wirtschaftsstandort München Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
13.
Personalbedarf ABH 2.QE - Parteiverkehrsbereiche


20-26 / V 04288 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bundesgesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze und Verordnungen erlassen, die zu einer Aufgabenmehrung bei der Ausländerbehörde geführt und in einzelnen Bereichen einen messbaren Personalmehrbedarf ausgelöst haben. Insbesondere die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl. I vom 27.10.2015, Nr. 41, S. 1789 ff.) sowie die Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften (BGBl. I vom 18.12.2019, Nr. 49, S. 2585) haben das Aufgabenspektrum der Ausländerbehörde insofern erweitert, als diese einen neuen Kund*innenkreis bedienen und zwingend strengere Verpflichtungen bei der Form der Erteilung von Aufenthaltstiteln („eAT statt Etikett“) erfüllen muss. Inhalt In dem Beschluss wird dargestellt, wie sich das Arbeitsaufkommen in der Ausländerbehörde infolge der genannten Verordnungen des Bundes erhöht hat und welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben zumindest dem Grunde nach erfüllen zu können und die Warte- und Bearbeitungszeiten nicht weiter ansteigen zu lassen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig 20.000 € in 2022/ dauerhaft i.H.v. 709.300 € ab 2022, damit gesamt für 2022 i.H.v. 729.300 €. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Ausländerbehörde, § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung, Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften, elektronischer Aufenthaltstitel, §§ 78, 78a AufenthG Ortsangabe Stadtgebiet München

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14.
Personalbedarf Fahrerlaubnisbehörde Pflichtumtausch


20-26 / V 04242 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis stehenden Angelegenheiten. Dazu gehört auch der aufgrund Gemeinschafts-recht bis 2033 in verschiedenen Phasen notwendige Umtausch aller früher ausgegebenen Papierführerscheine sowie der bis 2013 unbe-fristet ausgestellten Kartenführerscheine in für 15 Jahre befristet gültige Kartenführerscheine. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, in welchen Phasen wie viele Führerscheine umgetauscht werden müssen, wie viel Personal für diese Aufgabe befristet bis Anfang 2029 benötigt wird und in welcher Höhe für diese Aufgabe Erlöse erzielt werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.663.655 € im Jahr 2022 (ohne Information an Bürger*innen) und 1.690.655 € jährlich ab dem Jahr 2023 (einschl. der Kosten für Information der Bürger*innen) bis 2024. Von 20.01.2025 bis 19.01.2029 fallen jährlich 1.060.855 € an (in 2029 anteilig). Die Gesamtkosten von 2022 – Anfang 2029 belaufen sich auf 9.288.385 € (einschl. Kosten der Information an Bürger*innen). Die zusätzlichen Erlöse beim Pflichtumtausch betragen 253.443 €. Folglich sind insgesamt 1.796.300 € im Jahr 2022 und 15.749.554 € bis Anfang 2029 zu erwarten. Bei dieser Maßnahme sind Teile der beantragten Mittel durch Erlöse finanziert. Entscheidungsvorschlag • Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen, 10,0 bis Anfang 2025 befristeten und 10,0 bis Anfang 2029 befristeten Stellen einzurichten. • Ordnungsgemäße Erledigung des o.g. Stadtratsantrags • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)