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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 14. Dezember 2021, 09:30 Uhr
(TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Altes Rathaus
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Evaluationsbericht Stabstelle " Tierschutz und Sonderaufgaben"
Kurzinfo:
Anlass
Inhalt Der vom Kreisverwaltungsreferat erstellte Evaluationsbericht zeigt die erreichten positiven Effekte und Ziele der Stellenzuschaltungen Stabsstelle „Tierschutz und Sonderaufgaben“ bei KVR I/221 sowie bei KVR III/4 auf.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag 1. Von den positiven Ergebnissen der vom KVR vorgenommenen Evaluation zu den mit der Stellenzuschaltung Stabsstelle „Tierschutz und Sonderaufgaben“ bei KVR I/221 sowie bei KVR-I/51 erreichten Effekten und Zielen wird Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00974 von Frau Stadträtin Dr. Menges vom 30.04.2015, beschlossen in der Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 14.06.2016, ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter Stabsstelle; Evaluationsbericht
Ortsangabe
Stadtgebiet München
2.
Umsetzungsprojekt HandyParken 3: Weiterentwicklung der Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung um Bußgeldverfahren und Anhaltungen
Kurzinfo:
Anlass:Abteilung Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferates (KVR-HA I/4) verfolgt und ahndet insbesondere Parkverstöße. Diese werden seit Anfang 2020 im Rahmen des von der MVG (ehemals SWM) realisierten Projektes HandyParken vollständig mittels Smartphones erfasst. Bereits am 09.11.2021 hat der Gesetzgeber die rechtssichere Neuveröffentlichung des Bußgeldkatalogs vollzogen. Dies hat nun zur Folge, dass eine erhebliche Anzahl bestehender Tatbestände, die bisher noch mit der bestehenden ErfassungsApp verarbeitet werden konnten, jetzt (wegen der deutlichen Erhöhung der Beträge) zu sog. Sofortanzeigen wurden. Diese können nun nicht mehr per App erfasst und anschließend in das IT Fachverfahren „KVU“ automatisch übernommen werden. Es handelt sich hierbei um jährliche Fallzahlen im 5 stelligen Bereich, die jetzt zusätzlich zunächst im Außendienst bei Wind und Wetter handschriftlich auf Papier erzeugt werden müssen, um die entsprechenden Daten dann erst im Innendienst per manueller Erfassung in das IT Fachverfahren zu übertragen.
Inhalt: In Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher einmaliger Finanzbedarf für die Weiterentwicklung der bestehenden Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung notwendig ist, um auch nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs mit erheblich höheren Bußgeldern die vom Außendienst der Verkehrsüberwachung festgestellten Parkverstöße auch weiterhin vollständig papierlos über die bestehenden Smartphones erfassen zu können. Das Projekt refinanziert sich deutlich bzw. verhindert sonst dauerhaft entstehende höhere Mindererlöse.
Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig ca. 895.000 € im Jahr 2022.
Mit der Umsetzung der Maßnahme können ab 2022 dauerhaft ca. 8 Mio. € pro Jahr eingenommen werden. Ohne Realisierung der Maßnahme würden die künftig jährlich zu erzielenden Mehrerlöse dauerhaft um über 2,7 Mio € niedriger ausfallen.
3.
Personalbedarf 3. QE, Standesamt München, Sachgebiet Geburtenbüro
-
20-26 / A 02159 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehr-bedarf notwendig ist, um die Beurkundung von Geburten in der rechtlich notwendigen Qualität und in angemessener Bearbeitungs-zeit gewährleisten zu können und welche zusätzliche Führungs-kapazität hierfür erforderlich wäre.
Aufgrund der haushaltspolitischen Situation werden von dem bemessenen Personalbedarf in Höhe von 11,58 VZÄ mit dieser Beschlussvorlage nur 6,0 VZÄ als unabweisbarer Bedarf geltend gemacht.
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 449.100 € im Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 dauerhaft auf 426.300 €.
Die Beurkundung von Geburten sind gebührenfrei. Für jede ausgestellte Geburtsurkunde werden 12,- € vereinnahmt. Wenn davon ausgegangen wird, dass für jede Geburt von Eltern zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden für ihr neugeborenes Kind bestellt werden, werden bei ca. 23.000 Geburtsbeurkundungen jährlich Einnahmen in Höhe von 276.000 € erzielt.
Weil ohne zusätzliche Personalkapazitäten die Pflichtaufgabe nicht mehr zu bewältigen ist, stellt die Personalforderung sicher, dass die bereits geplanten und im Budget des Kreisverwaltungsreferates erfassten Einnahmen auch für die kommenden Haushaltsjahre zeitnah erzielt werden können.
Entscheidungsvorschlag
Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisa-torischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten.
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Einnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff anzumelden.
4.
Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – eID-Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des
Europäischen Wirtschaftsraumes
-
20-26 / A 02154 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die Fallzahlensteigerung und qualitative Aufgabenmehrung, welche durch die Rechtsänderung ausgelöst wurde, abzufangen und eine Einschränkung des Terminangebotes für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros zu verhindern.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wird unabweisbarer Personalbedarf in Höhe von 4,5 VZÄ geltend gemacht, wobei die Verlängerung der Befristung von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 beantragt wird.
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Durch die Maßnahme entstehen Personalkosten in Höhe 277.920 € jährlich von 2022 bis 2024. Daneben sind jährlich sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.600 € (Arbeitsplatzkosten) jährlich von 2022 bis 2024 sowie 457.554 € (Zahlungen an die Bundesdruckerei GmbH) jährlich ab 2022 zu tätigen.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 640.544 € jährlich ab 2022.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Befristung von 4,5 VZÄ von derzeit bis zum 31.12.2021 befristeten Stellen bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den ermittelten Personalbedarf anhand von tatsächlichen Fallzahlen und Bearbeitungszeiten bis zum 31.12.2024 zu evaluieren.
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff. anzumelden.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
5.
Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – Verkürzte Laufzeit von Kinderreisepässen
Kurzinfo:
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die Fallzahlensteigerung und qualitative Aufgabenmehrung, welche durch die Rechtsänderung ausgelöst wurde, abzufangen und eine Einschränkung des Terminangebotes für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros zu verhindern.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wird unabweisbarer Personalbedarf geltend gemacht, wobei eine Entfristung von 4,9 Stellen, die derzeitig bis 31.12.2021 befristet sind, ab dem Jahr 2022 beantragt wird.
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Durch die Maßnahme entstehen Personalkosten in Höhe 302.624 € im Jahr. Daneben sind jährlich sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.920 € (Arbeitsplatzkosten) sowie 157.700 € (Herstellungskosten/Zahlungen an die Bundesdruckerei GmbH) zu tätigen.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 313.977 €.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Entfristung von 4,9 Stellen (derzeitige Befristung bis 31.12.2021) ab dem Jahr 2022 zu veranlassen.
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zu erwartenden Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2022 ff. anzumelden.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
6.
Personalbedarf der Ausländerbehörde 2.QE/
Verlängerung der Befristung von 6,14 VZÄ anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
-
20-26 / A 02153 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020 befristet geschaffenen 6,14 VZÄ werden in der Ausländerbehörde weiterhin benötigt. Eine Verlängerung der Befristung bis 31.12.2024 ist nötig.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass auch im Rahmen der aktuellen, reduzierten Migrationsbewegungen, die Fallzahlen der Ausländerbehörde erheblich angestiegen sind. Ein kontinuierlicher Bedarf am Fortbestand der befristeten Kapazitäten ist offensichtlich.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 435.510 € jährlich von 2022 bis 2024.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, eine Verlängerung der Befristung von insgesamt 6,14 Stellen (VZÄ) bis zum 31.12.2024 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Personalbedarf Ausländerbehörde, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Fachkräftemangel, Wirtschaftsstandort München
Ortsangabe
Stadtgebiet München
7.
Personalbedarf ABH 2.QE - Parteiverkehrsbereiche
-
20-26 / A 02155 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Der Bundesgesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze und Verordnungen erlassen, die zu einer Aufgabenmehrung bei der Ausländerbehörde geführt und in einzelnen Bereichen einen messbaren Personalmehrbedarf ausgelöst haben. Insbesondere die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl. I vom 27.10.2015, Nr. 41, S. 1789 ff.) sowie die Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften (BGBl. I vom 18.12.2019, Nr. 49, S. 2585) haben das Aufgabenspektrum der Ausländerbehörde insofern erweitert, als diese einen neuen Kund*innenkreis bedienen und zwingend strengere Verpflichtungen bei der Form der Erteilung von Aufenthaltstiteln („eAT statt Etikett“) erfüllen muss.
Inhalt
In dem Beschluss wird dargestellt, wie sich das Arbeitsaufkommen in der Ausländerbehörde infolge der genannten Verordnungen des Bundes erhöht hat und welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben zumindest dem Grunde nach erfüllen zu können und die Warte- und Bearbeitungszeiten nicht weiter ansteigen zu lassen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig 20.000 € in 2022/ dauerhaft i.H.v. 709.300 € ab 2022, damit gesamt für 2022 i.H.v. 729.300 €.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen Stellen einzurichten.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Ausländerbehörde, § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung, Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften, elektronischer Aufenthaltstitel, §§ 78, 78a AufenthG
Ortsangabe
Stadtgebiet München
8.
Personalbedarf Fahrerlaubnisbehörde Pflichtumtausch
-
20-26 / A 02152 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis stehenden Angelegenheiten. Dazu gehört auch der aufgrund Gemeinschafts-recht bis 2033 in verschiedenen Phasen notwendige Umtausch aller früher ausgegebenen Papierführerscheine sowie der bis 2013 unbe-fristet ausgestellten Kartenführerscheine in für 15 Jahre befristet gültige Kartenführerscheine.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, in welchen Phasen wie viele Führerscheine umgetauscht werden müssen, wie viel Personal für diese Aufgabe befristet bis Anfang 2029 benötigt wird und in welcher Höhe für diese Aufgabe Erlöse erzielt werden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.663.655 € im Jahr 2022 (ohne Information an Bürger*innen) und 1.690.655 € jährlich ab dem Jahr 2023 (einschl. der Kosten für Information der Bürger*innen) bis 2024. Von 20.01.2025 bis 19.01.2029 fallen jährlich 1.060.855 € an (in 2029 anteilig).
Die Gesamtkosten von 2022 – Anfang 2029 belaufen sich auf 9.288.385 € (einschl. Kosten der Information an Bürger*innen).
Die zusätzlichen Erlöse beim Pflichtumtausch betragen 253.443 €. Folglich sind insgesamt 1.796.300 € im Jahr 2022 und 15.749.554 € bis Anfang 2029 zu erwarten. Bei dieser Maßnahme sind Teile der beantragten Mittel durch Erlöse finanziert.
Entscheidungsvorschlag
• Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen, 10,0 bis Anfang 2025 befristeten und 10,0 bis Anfang 2029 befristeten Stellen einzurichten.
• Ordnungsgemäße Erledigung des o.g. Stadtratsantrags
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
9.
Haushalt 2022 des Kreisverwaltungsreferats
- Anpassung der Produkte
- Umsetzung der Konsolidierung
- Erhöhung der Einzahlungen
- Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt
- Investitionen
Kurzinfo:
Haushalt 2022 des Kreisverwaltungsreferats
- Anpassung der Produkte
- Umsetzung der Konsolidierung
- Erhöhung der Einzahlungen
- Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt
- Investitionen
10.
Sicherstellung Referats-IT-Betrieb
Kurzinfo:
Anlass Die Sicherstellung des Betriebs der im Kreisverwaltungsreferat
eingesetzten KVR-Referats-IT kann allein durch die Geschäftsleitung
und das GPAM nicht gewährleistet werden.
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche Maßnahmen
notwendig sind um das bestehende Medienzentrum und die im
Aufbau befindliche Besucherleitsteuerung auf einem technisch
aktuellen Stand zu betreiben und eine Schließanlage zu installieren,
die ressourcenschonend bedient werden kann und den sicherheitstechnischen
Standards entspricht.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die investiven und konsumtiven Kosten sind in der
Beschlussübersicht zur Sitzungsvorlage 20-26 / V 5076 dargestellt.
-/-
Entscheidungsvorschlag
Das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, die notwendigen
Maßnahmen umzusetzen.
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter
-/-
Ortsangabe Ruppertstraße 11 und 19, 80337 München, Kreisverwaltungsreferat