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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 30. Juni 2005, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Einrichtung einer/es Demographiebeauftragten
Antrag Nr. 02-08 / A 02384 von Frau Stadträtin Elisabeth Schosser vom 18.03.2005
-
02-08 / A 02384 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Entscheidungsvorschlag: Die im Antrag von Frau Stadträtin Schosser geforderte Koordinierung ist bereits jetzt gegeben. Eine neue zentrale Stelle einer/eines Demographiebeauftragten wird deshalb nicht als notwendig angesehen. Dem Stadtratsantrag wird daher nicht entsprochen.
2.
Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Direktorium
Ziele und Produkte
-
02-08 / A 02571 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage werden die NSM-Module Ziele und Produkte im Direktorium dargestellt.
Entscheidungsvorschlag:
- Kenntnisnahme der Darstellung des Zusammenwirkens der Steuerungsmodule Ziele und Produkte
- Zustimmung zu der Neufassung des Produktplans im Direktorium aufgrund organisatorischer Neustrukturierung
- Kenntnisnahme des Zielerreichungsberichtes 2004
- Zustimmung zu den Zielen 2006 des Direktoriums
3.
Bildung von interkommunalen Kooperationen
Antrag Nr. 02-08 / A 02201 von Frau Stadträtin Christine Strobl vom 04.01.2005
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02-08 / A 02201 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 02658 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit interkommunaler Kooperationen bei der Beschaffung wird vom Direktorium allgemein und aus Sicht der Stadt dargestellt und beurteilt.
Entscheidungsvorschlag: Die Bildung von interkommunalen Kooperationen bei der Beschaffung ist aus kartellrechtlichen Gründen für München unzulässig. In Bezug auf die Verfahrenskosten wäre sie zwar zulässig, für München aber unrentabel. Sollten sich die Bedingungen für München durch Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder das Urteil des EuGH zur Rechtssache Hinte günstiger entwickeln, wird dem Stadtrat darüber berichtet.
Die zwischen den Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetrieben und dem Hoheitsbereich bestehenden Kooperationen sollen weiter ausgebaut werden.
4.
Münchens Stadtrat fordert eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung
Antrag Nr. 02-08 / A 02423 der ÖDP vom 28.04.2005
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02-08 / A 02423 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Nach Rechtssprechung und Literatur haben die Gemeinden ein Recht zur Beschlussfassung nur, soweit die Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben betroffen ist.
Entscheidungsvorschlag: Der Antrag kann aus rechtlichen Gründen nicht inhaltlich behandelt werden. Es erfolgt ein Nichtbefassungsbeschluss.
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Mietverrechnung stadteigene und
angemietete Verwaltungsgebäude;
Verrechnungsmodell für stadteigene
Verwaltungsgebäude (UA 0640) ab 2006
Kurzinfo:
Anlass
der Vorlage
Änderung des Verrechnungsmodells von der Einheitsmiete zur
objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungs-
gebäude des (UA 0640) ab 2006.
Beibehaltung des Verfahrens bei angemieteten Verwaltungs-gebäuden.
Inhalt
der Vorlage
Die seit Einführung der Einheitsmietverrechnung gewonnenen Erkenntnisse werden erläutert. Das daraus resultierende Rechnungsergebnis 2004 wird dargestellt. Die Anregungen der flächennutzenden Referate werden behandelt und die für den Wechsel der Verrechnungsmethode ausschlaggebenden Gründe werden beschrieben. Die Verrechnung einer objektbezogenen Kostenmiete für stadteigene Verwaltungsgebäude wird vorgestellt. Darüber hinaus wird dargelegt, warum das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude unverändert bleiben soll. Die Übergabe von Büroflächen an die Referate wird in Form einer innerstädtischen Vereinbarung der sog. Überlassung geregelt.
Entscheidungsvorschlag des
Referenten
Das Mietverrechnungsverfahren für stadteigene Verwaltungs-gebäude wird geändert. Eine objektbezogene Kostenmiete löst ab 01.01.2006 die Einheitsmiete ab. Das Verfahren für angemietete Verwaltungsgebäude bleibt unverändert bestehen. Als „stadtinterner Mietvertrag“ dient eine Überlassungsvereinbarung. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt die Mietverrechnung an Hand von Marktpreisen zu prüfen und zu bewerten.
2.
Stadtratsziele des Personal- und
Organisationsreferates für 2006
Kurzinfo: