RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 23.07.2024 09:16:42)
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 9. März 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Entwicklung Europark
Wohnungen bauen und Grün schützen – das geht so:
Den Euroindustriepark neu denken – Weiterentwicklung der Gewerbeflächen,
mehr Platz für Wohnen, Grün und soziale Infrastruktur
Antrag Nr. 14-20 / A 04531 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 11.10.2018
Wohnungsbau – mutig, und mal anders
Antrag Nr. 14-20 / A 05246 von Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz vom 17.04.2019
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme III – Mit einer „SEM Europark“ den Euro Industriepark erfolgreich zu einer „Eurocity“ umstrukturieren
Antrag Nr. 14-20 / A 05359 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 14.05.2019
-
20-26 / A 02475 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02486 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04531 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05246 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05359 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Drei Stadtratsanträge zum Europark bezüglich Umstrukturierung und/oder Wohnnutzung bzw. eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Antrag Nr. 14-20 / A 04531 der Fraktion Die GRÜNEN/RL vom 11.10.2018
Antrag Nr. 14-20 / A 05246 von Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz vom 17.04.2019
Antrag Nr. 14-20 / A 05359 der Fraktion Die GRÜNEN/RL vom 14.05.2019
Inhalt
Darstellung der Ausgangslage, Bedeutung des Europarks, verkehrliche und planungsrechtliche Situation, sowie bekannte Neuplanungen im und um Europark.
Antworten auf Anträge und Empfehlungen
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
--
Entscheidungsvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt die o. g. Ausführungen zur Kenntnis, wonach der Europark einen hohen Anteil an versiegelter Fläche hat und einen exzessiven Flächenverbrauch aufweist.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Gebiet des Europarks hinsichtlich eventueller gewerblicher Nachverdichtungspotenziale und Potenziale zur Verbesserung der Grünausstattung zu untersuchen. Insbesondere auch die Übergangsbereiche zu benachbarten Wohnbebauungen sind in die Weiterentwicklung miteinzubeziehen. Der Stadtrat ist vom Ergebnis der Untersuchungen zu unterrichten.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Europark, Euro-Industriepark
Ortsangabe
Europark, Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
2.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 25 - Laim
a) Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzung "Pfarrer-Endres-Weg / Landsberger Straße"
b) Satzungsbeschluss der veränderten Erhaltungssatzung "Agnes-Bernauer-Straße" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzng der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Agnes-Bernauer-Straße")
Stadtbezirk 25 - Laim
Kurzinfo:
Anlass
In der Vollversammlung vom 18.03.2020 wurde die auf zwei Jahre befristete Erhaltungssatzung „Pfarrer-Endres-Weg / Landsberger Straße“ beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20 / V 17686). Mit Ablauf des 09.04.2022 tritt diese außer Kraft. Daher erfolgte eine erneute Untersuchung. Die am 18.03.2020 ebenfalls beschlossenen, räumlich benachbarten Erhaltungssatzungen „Agnes-Bernauer-Straße“ und „Friedenheimer Straße“ gelten unbefristet.
Inhalt
Darstellung des Untersuchungsergebnisses: Die unbefristete Erhaltungssatzung „Agnes-Bernauer-Straße“ wird um
Teilbereiche der auslaufenden Erhaltungssatzung „Pfarrer-Endres-Weg“ erweitert und mit erweitertem Umgriff neu und mit unbefristeter Geltungsdauer erlassen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse --
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Agnes-Bernauer-Straße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Agnes-Bernauer-Straße“) wird in
nachstehender Fassung beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Landsberger Straße, Mitterhoferstraße, Schäufeleinstraße, Elsenheimerstraße, Ludwig-Richter-Straße, Schrobenhauser Straße, Valpichlerstraße, Friedenheimer Straße, Schrottstraße, Designweg, Agnes-Bernauer-Straße, Fürstenrieder Straße
3.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Im Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt und Schwanthalerhöhe
a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Ludwigsvorstadt")
b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Schwanthalerhöhe")
Stadtbezirk 02 - Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt
Stadtbezirk 08 - Schwanthalerhöhe
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 02.05.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu prüfen, dementsprechend erfolgte die turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Aufteilung der bisherigen Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ aufgrund städtebaulicher und bevölkerungsstruktureller Verschiedenheit der Teilbereiche.
• Unbefristeter Erlass der zwei neuen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“.
• Die zwei neuen Satzungen bilden den gesamten räumlichen Umgriff des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ ab.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Ludwigsvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 – 28) beschlossen.
2. Die Satzung „Schwanthalerhöhe“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schwanthalerhöhe“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 26 - 28) beschlossen.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
4.
Vereinbarkeit von § 10 Abs. 3 und 4 der Satzung des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. mit dem Gebot der Haftungsbegrenzung
gem. Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO – Prüfauftrag des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013 / 2021
Kurzinfo:
Anlass
Prüfvermerk des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013/2021
Inhalt
Der Bayer. Kommunale Prüfverband zweifelt die Vereinbarkeit des §10 Abs. 3 und 4 der Satzung des Erholungsflächenvereins mit Art. 92 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung an.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dies geprüft und teilt die Einschätzung des Prüfverbandes.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Die LHM dringt im Vorstand des Erholungsflächenvereins auf eine Satzungsänderung, die die Vereinbarkeit mit der Gemeindeordnung sicherstellt und die Haftung nach BGB bzw. Vereinsrecht regelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V., Erholungsflächenverein, Prüfauftrag, Satzung, Haftung
Ortsangabe --
5.
Informationssystem für soziale Infrastrukturplanung - ISI
-
20-26 / A 02524 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Mit dem IT-Projekt „Informationssystem für soziale Infrastrukturplanung (ISI)“ soll eine Fachanwendung realisiert werden, die eine bedarfsgerechte Planung von sozialen Infrastrukturen (zunächst für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen) ermöglicht. Eine Fachanwendung für diese spezifische Aufgabe steht bisher nicht zur Verfügung.
Inhalt:
Teil A (fachliche Teil):
Darstellung der Ziele, Anwendungsbereiche und des Nutzens des IT-Projekts ISI.
Teil B (IT-Teil):
Darstellung der IST- und SOLL-Situation der geplanten Fachanwendung sowie der Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Kosten i. H. v. 3,64 Mio. Euro für die Realisierung und den Betrieb (Betrachtungszeitraum 10 Jahre), davon sind 3,13 Mio. Euro haushaltswirksam.
Entscheidungsvorschlag:
Vom Planungsausschuss zu beschließen:
Der hohe Nutzen für die Stadtgesellschaft und die Stadtverwaltung des IT-Projekts ISI wird vor dem Hintergrund der rechtlich vorgegebenen Aufgabe der sozialen Infrastrukturplanung (zunächst für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen) als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge anerkannt.
Vom IT-Ausschuss zu beschließen:
• Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens ISI zu.
• Das IT‑Referat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Betriebskostenkalkulation nach dem neuen Modell zu gegebener Zeit, spätestens zum Sitzungszyklus November 2023, vorzulegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Soziale Infrastrukturplanung, ISI, Fachanwendung, Kindertageseinrichtungen, Schulen, IT-Projekt
Ortsangabe: -/-
6.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);
Stellungnahme der Landeshauptstadt München
-
20-26 / A 02564 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02498 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);
Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Inhalt
Darstellung der Hintergründe der Fortschreibung;
Darstellung der Betroffenheit der Landeshauptstadt München;
Fachliche Bewertung sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen;
Stellungnahme zur Fortschreibung des LEP
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die in Anlage 3 zusammengefasste Position der Landeshauptstadt München zusammen mit Anlage 2 als Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abzugeben.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diesen Beschluss und seine Anlagen der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags und der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München zu übermitteln.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Regionalplanung, Landesplanung, Landesentwicklungsprogramm Bayern, LEP; Anbindungsziel, Flächensparen, 5 Hektar-Ziel
Ortsangabe
(-/-)