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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 31. Mai 2022, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
München wird Mitglied des Städtenetzwerks ICLEI
Kurzinfo:
Anlass:
Beantragung der Mitgliedschaft beim Städtenetzwerk ICLEI.
Inhalt:
In der Vorlage wird der Sachstand zum ICLEI Städtenetzwerk dargestellt, zu dem die LHM von ICLEI Europe eingeladen wurde, Mitglied zu werden. ICLEI ist das weltweit führende Netzwerk für nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene und unterstützt Kommunen durch Projekte, Initiativen und Programme dabei, nachhaltige Lösungen zu finden und einen positiven, nachhaltigen Wandel in Europa und weltweit herbeizuführen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Die Kosten der Mitgliedschaft betragen 5.750 Euro pro Jahr. Es ist vorgesehen, den Mitgliedsbeitrag aus dem Budget des Referats für Klima- und Umweltschutz zu zahlen.
Entscheidungsvorschlag:
Dem Mitgliedsgesuch wird zugestimmt und dieser von der Stadtspitze unterschrieben. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird im Falle einer positiven Entscheidung des Stadtrats die Koordination der Mitgliedschaft übernehmen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
ICLEI, Städtenetzwerk, Mitgliedschaft
Ortsangabe:
-/-
2.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
-
20-26 / A 02797 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02803 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02808 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02819 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02868 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01275 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / F 00420 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Am 19.01.2022 beauftragte der Stadtrat mit dem „Grundsatzbeschluss II – Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion“ (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040) unter anderem die Neuausrichtung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES) auf Basis der im Grundsatzbeschluss II beschriebenen Grundprinzipien und Fördertatbestände
Inhalt:
Die Novellierung des bisherigen Förderprogramms Energieeinsparung FES ist von einem radikalen Paradigmenwechsel geprägt, der an einer zielgerichteten, beschleunigten Umsetzung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München im Gebäudesektor orientiert ist. Gefördert werden für den Neubau und die energetische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Gebäudeenergieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Richtlinie des FKG enthält sowohl Fördertatbestände, die an die Bundesförderung gekoppelt sind, als auch Fördertatbestände, die unabhängig von anderen Förderprogrammen als eigenständige kommunale Fördermaßnahmen angeboten werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in Anlage 3 beigefügte Richtlinie „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ und stimmt damit auch den zugehörigen Erläuterungen der Fördermaßnahmen in Ziff. 2.2 der Beschlussvorlage sowie der neuen Namensgebung zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
FKG, FES, Energieeinsparung, Klimaneutrale Gebäude
Ortsangabe:
München
3.
Novellierung und Umbenennung des Förderprogramms „München emobil“
-
20-26 / A 02799 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02818 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02867 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02118 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sowie der neuen Ziele der Stadt München im Bereich des Klimaschutzes, wurde das Förderprogramm „München emobil“ inhaltlich novelliert. Aufgrund dieser neuen Inhalte soll ebenfalls eine Umbenennung in „Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe“ erfolgen
Inhalt:
Im Rahmen der Novellierung sollen im Bereich der Fahrzeuge neue Fördertatbestände wie Lastenräder und Radanhänger als Fördertatbestand eingeführt werden. Die bestehenden Fördertatbestände Lastenpedelecs und E-Leichtfahrzeuge sollen in ihrer maximalen Fördersumme verringert werden, um das Gesamtbudget einzuhalten.
Im Bereich der Ladeinfrastruktur findet eine Teilung der Förderung von Normalladepunkten statt. Hier sollen zukünftig die elektrischen Vorrüstungen und die Anschaffung der Ladestation als getrennte Fördertatbestände gefördert werden. Dadurch ergibt sich mehr Flexibilität für die Antragsteller und bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Fördergeberin.
Der Fördertatbestand der Beratungsleistung soll unverändert fortgeführt und lediglich in seiner maximalen Fördersumme reduziert werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Zustimmung zur neuen Förderrichtlinie und Beauftragung des RKUs mit der Umsetzung des Förderprogramms Klimaneutrale Antriebe
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Elektromobilität, Klimaneutrale Antriebe, Förderprogramm, Ladeinfrastruktur
Ortsangabe:
-/-
4.
Satzung zur Änderung der Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS) vom 12. September 2021
-
20-26 / A 02804 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02866 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die Erfahrungen bei der Anwendung der bisherigen Klimaratssatzung haben gezeigt, dass Änderungen erforderlich sind, um künftig die Arbeit des Klimarates zu erleichtern und zugleich ein satzungskonformes Handeln zu ermöglichen.
Inhalt:
Es werden die folgenden Regelungen der Satzung zur Einführung eines Klimarates bei der Landeshauptstadt München geändert:
§ 2 Rechte des Klimarates
• Änderung der Regelung bezüglich Frist zur Beteiligung des Klimarates
§ 3 Zusammensetzung des Klimarates
• Einschränkung Stimmrecht für Vorsitzende des Klimarates und Leitung Referat für Klima- und Umweltschutz
• Einschränkung des Stimmrechts für berufene Mitglieder aus dem Stadtrat
§ 5 Geschäftsführung
• Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass einer Geschäftsordnung
§ 6 Beschlussfassung des Klimarates
• Aufhebung des Enthaltungsverbotes
• Verkürzung der Ladungsfrist
• Einführung der Möglichkeit der Beschlussfassung in Telefon- oder Videokonferenz oder in hybrider Form
• Einführung der Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS) vom 12. September 2021 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Klimaratssatzung, Klima, Klimarat
Ortsangabe:
-/-
5.
Auswirkungen des PEIMAN-Einsatzes auf die Tätigkeiten des Referates für Klima- und
Umweltschutz
(Es folgt ein mündlicher Vortrag)