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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. September 2022, 13:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Transparenz der Ratsarbeit – zuwendungsbezogene Verhaltensregelungen für Mandatsträger*innen
-
20-26 / A 03106 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00454 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01174 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01228 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01248 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01249 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01256 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01257 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01326 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Diverse Anträge zur Transparenz der Ratsarbeit und zu zuwendungsbezogenen Verhaltensregelungen für Mandatsträger*innen sowie zu einer möglichen Mitgliedschaft bei Transparency International e.V.
Inhalt:
Die Beschlussvorlage stellt dar, dass gegen die Einführung entsprechender Regelungen auch auf Grundlage von „freiwilligen Selbstverpflichtungen“ oder „Ehrenregelungen“ erhebliche und nicht auszuräumende rechtliche Bedenken seitens des BayLfD sowie der Rechtsaufsichtsbehörden geltend gemacht wurden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
Keine
Entscheidungsvorschlag:
Die Einführung der beantragten Regelungen bzw. Selbstverpflichtungen wird mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage abgelehnt.
Aus den im Vortrag genannten Gründen wird von der Beantragung einer Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. abgesehen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Transparenz, Ehrenkodex, Ehrenordnung
Ortsangabe:
-/-
2.
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Evaluation des 1. Aktionsplanes der Landeshauptstadt München, 2019 – 2021
Kurzinfo:
Anlass:
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Evaluation des 1. Aktionsplanes der Landeshauptstadt München
Inhalt:
Darstellung des Umsetzungsstandes der 68 Maßnahmen des
1. Aktionsplanes
Zukunft des 1. Aktionsplanes
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
(-/-)
Entscheidungsvorschlag:
1. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen des 1. Aktionsplanes der Landeshauptstadt München, 2019 – 2021, zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Referate/Eigenbetriebe, in deren Verantwortungsbereich Maßnahmen des 1. Aktionsplans noch nicht (vollständig) durchgeführt worden sind, werden gebeten, in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle für Frauen die Umsetzung der Maßnahmen fortzuführen bzw. zu beginnen und zum Abschluss zu bringen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern, 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München, Evaluation
Ortsangabe:
(-/-)
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Beschlussvollzugskontrolle;
Bericht des Personal- und Organisationsreferats
für die Zeit vom 01.07.2020-30.06.2022
Kurzinfo:
Bericht zur Beschlussvollzugskontrolle des Personal- und Organisationsreferats für die Zeit vom 01.07.2020-30.06.2022 zu Beschlüssen aus öffentlicher Sitzung
2.
Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
(Art. 60 BayBesG) in Parteiverkehrsbereichen (AMZ-PV);
Verlängerung des Modellzeitraums
Kurzinfo:
Der Stadtrat hat mit Beschluss der Vollversammlung vom 19.02.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V17781) die Einführung eines Arbeitsmarktzuschlags auch für Beamt*innen in bestimmten Parteiverkehrsbereichen mit erheblichen Problemen bei der Personalgewinnung und beim -erhalt beschlossen.
Mit Schreiben vom 23.01.2020 hat das BayStMFH das notwendige Einvernehmen zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit in Parteiverkehrsbereichen bis 31.12.2022 erteilt, anschließend sollte die Zuschlagsgewährung evaluiert werden. Die bisherigen Erfahrungen aus den Jahren 2020 und 2021 sind von den durch die Corona-Krise ausgelösten Belastungen gekennzeichnet. Um sich ein realistischeres Bild machen zu können, ist das BayStMFH dem Vorschlag der Landeshauptstadt München gefolgt und hat mit Schreiben vom 09.06.2022 der Verlängerung des Modellzeitraums bis 31.12.2024 zugestimmt.
Die Weitergewährung des Zuschlags über den 31.12.2022 soll vom Stadtrat beschlossen werden.
Zudem wir der Stadtrat über die beabsichtigte Anpassung der Zuschlagshöhe informiert und ihm eine Anpassungsoption des fachlichen Geltungsbereichs in besonderen Fällen vorgeschlagen.
3.
Gewährung von Arbeitsmarktzulagen für Beschäftigte im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Kurzinfo:
Das Kreisverwaltungsreferat verantwortet die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen im Stadtgebiet München. Die Landeshauptstadt München ist gesetzlich verpflichtet, genügend qualifiziertes und erfahrenes Personal zu stellen, um die amtlichen Kontrollen effizient und wirksam durchzuführen und eine Schlachtung im Rahmen der geltenden Betriebsgenehmigung der Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Der aktuellen und prognostizierten schwierigen Personalsituation im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung muss dringend gegengesteuert werden, damit diese im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene wichtige Aufgabenerfüllung sowie ein geordneter Schlachtbetrieb fortlaufend und auch zukünftig sichergestellt werden kann.
Mit Schreiben vom 20.07.2022 wurde der Landeshauptstadt München vom KAV Bayern die Zustimmung erteilt, Arbeitsmarktzulagen auch im Bereich des TV-Fleisch gewähren zu können. Damit steht das personalwirtschaftliche Instrument der Arbeitsmarktzulage nun für beide Bereiche (TVöD / TV-Fleisch) zur Verfügung. Die Anwendung soll vom Stadtrat beschlossen werden.