RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 23.05.2024 09:48:48)
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 18. Oktober 2022, 09:30 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK);
Bericht über die der BVK unterliegenden
Beschlüsse des Kreisverwaltungsausschusses
und der Vollversammlung des Stadtrates
im Berichtszeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kurzinfo:
Anlass
Gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2004 und 23.11.2006 wurden die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die einer Beschlussvollzugskontrolle (BVK) unterliegen, zu berichten.
Inhalt
Darstellung der Beschlussvollzugskontrolle für den Zeitraum
01.07.2021 bis 30.06.2022
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Bekanntgabe
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Beschlussvollzugskontrolle; BVK; KVR;
Ortsangabe
-/-
2.
Neue Plakatierungsverordnung für Wahlplakate in München erarbeiten
-
20-26 / E 00528 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / E 00569 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / E 00745 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03163 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 25.04.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00528, die Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen – Nymphenburg am 05.05.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00569 und die Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing - Freimann am 05.07.202 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00745 beschlossen.
Die drei inhaltsgleichen Bürgerversammlungsempfehlungen zielen darauf ab, das Kreisverwaltungsreferat zu beauftragen, eine neue Plakatierungsverordnung für zukünftige Wahlen zu erarbeiten, die folgende Punkte beinhaltet:
Parteien sollen in Wahlzeiten (2 Monate vor einer Wahl) ausschließlich auf zentralen von der Stadt vorgegebenen Flächen Plakatwerbung anbringen dürfen. Um das gesamte Stadtgebiet mit ausreichenden Standorten für die Wahlwerbung abdecken zu können, sollen digitale und analoge Werbeflächen genutzt werden, die vom Referat für Arbeit und Wirtschaft vergeben werden.
Inhalt
Es werden die zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben sowie die Vor- und Nachteile für eine Verkürzung des Plakatierungszeitraums vor Wahlen sowie für eine Vergabe von zentralen Flächen für Plakatwerbung dargelegt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Eine Änderung der Plakatierungsverordnung wird abgelehnt.
3. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nr. 20-26 / E 00528 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 25.04.2022, Nr. 20-26 / E 00569 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen - Nymphenburg am 05.05.2022 und Nr. 20-26 / E 00745 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing – Freimann am 05.07.2022 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
3.
Verband der bayerischen Leitstellenbetreiber
Mitgliedschaft als Gründungsmitglied
Kurzinfo:
Inhalt
Unter maßgeblicher Beteiligung und Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München soll ein Verband aller Leitstellenbetreiber Bayerns gegründet werden. Die Verbandsorganisation und Systematik der Zusammenarbeit werden in einer Satzung festgelegt.
Die Gründe für die nötige Ablösung der ARGE-KommILS durch den Verband werden dargestellt: Die Neugründung dient der Harmonisierung der heterogenen bayerischen Leitstellenlandschaft mit dem Zweck, die Interessen der ILS-Betreiber als Mitglieder nach Außen verbindlich zu vertreten, als auch deren interne Zusammenarbeit besser zu steuern und zu unterstützen.
Alle ILS Betreiber beteiligen sich intensiv in sog. Sachgebieten an der fachlichen Arbeit und entwickeln eine abgestimmte einheitliche Haltung aller bayerischen ILSen zu den Fachthemen.
Der neue Verband wird sich mit den bestehenden Verbands- Gremien- und Behördenstrukturen vernetzen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Mit diesem Beschluss werden keine Finanzmittel geltend gemacht. Die Mitgliedsbeiträge werden aus dem vorhandenen Budget finanziert.
Erlöse können über die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes verhandelt werden. Diese finden jedoch erst am Jahresende statt, so dass konkrete Angaben zur Höhe derzeit noch nicht gemacht werden können. Die erzielten Ergebnisse gehen jedoch in die Entgeltabrechnung mit ein und werden so im Einnahmehaushalt verbucht.
Entscheidungsvorschlag
• Der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verband Bayerischer Leitstellenbetreiber wird zugestimmt. Die Branddirektion wird beauftragt eine geeignete Vertretung zu benennen, die auch eine mögliche Vorstandsposition im Verband bekleiden kann sowie diese mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
4.
Aufrechterhaltung und Ertüchtigung der Fahrzeugflotte
Projekt zur Beschaffung neuer Hilfeleistungslöschfahrzeuge und zusätzlicher Einsatzleitwagen
Bedarfsfeststellung, Finanzierung und Vergabeermächtigung
Kurzinfo:
Inhalt
Der Beschluss besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. In diesem öffentlichen Teil werden neben den Bedarfen die erforderlichen technischen Innovationen am Fahrzeug und der Ausrüstung dargestellt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme werden aus vergaberechtlichen Gründen im nicht-öffentlichen Beschlussteil dargestellt.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 90.000 € im Jahr 2024 und je 5 Mio. € in den Jahren 2027 und 2028.
Entscheidungsvorschlag
• Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
• Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle 1 im Direktorium die notwendigen Vergabeverfahren vorzubereiten und durchzuführen.
• Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Baureferat die Stromversorgung in den Fahrzeughallen der Münchner Feuerwehr (Feuerwachen und Gerätehäuser) entsprechend der neuen Ladetechnik und entsprechend den dargestellten Beschaffungszeitpunkten anzupassen.
• Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion wird beauftragt, die Erlöse im Rahmen der jeweiligen Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung anzumelden.
• Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, bei Inanspruchnahme der Preisgleitklausel, die jeweiligen investiven Mittel zum jeweiligen Haushaltsverfahren anzumelden.
• Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
• Feuerwehreinsatzfahrzeuge
• Fahrzeugbeschaffung
• Hilfeleistungslöschfahrzeug
• Einsatzleitwagen
• Branddirektion
Ortsangabe
Stadtgebiet München