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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 9. November 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2153
Riegerhofstraße (westlich),
Gotthardstraße (nördlich),
Sportanlage Riegerhofstraße (östlich),
Lukas-Schule (südlich)
- Schulerweiterungsbau mit unterirdischer Dreifachsporthalle -
(Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2001)
- Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 25 Laim
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2153 für den Bereich Riegerhofstraße (westlich), Gotthardstraße (nördlich), Sportanlage Riegerhofstraße(östlich) und der Lukas-Schule (südlich)
Inhalt
Darstellung der Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und der Anhörung des Bezirksausschusses 25 mit Stellungnahme der Verwaltung.
Entwurf Satzungstext mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2153 mit Festsetzungen für einen Erweiterungsbau der Lukas-Schule zur Unterbringung einer Schule und Sportvereinsnutzung mit einer unterirdischen Dreifachsporthalle
usw.
2.
Teilbebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956c
Haidenauplatz (nordöstlich und südwestlich),
Bahnlinie München - Rosenheim (nordwestlich) zwischen Leuchtenbergring und Ostbahnhof
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 491)
A) Fortschreibung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1956 vom 28.07.2004 und der Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.02.2008;
Aufstellung des Teilbebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1956c
B) Vorbereitung und Durchführung eines Planungswettbewerbs
Stadtbezirk 5 – Au-Haidhausen
Kurzinfo:
Anlass
Die Grundstückseigentümerin Omnia Grundstücks-GmbH & Co. Objekt Haidenauplatz KG beabsichtigt, im nordöstlichen Teil des Planungsgebiets ein zweites Headquarter für die UniCredit Bank AG – (HVB) zu entwickeln. Zugleich besteht die Notwendigkeit, für das hier zu behandelnde Planungsgebiet ein neues städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept zu entwickeln, da sich seit Einstellung der Planungen im Jahr 2010 die Rahmenbedingungen erheblich geändert haben.
Inhalt
Darstellung des Planungsanlasses, der Beschlusslage und der Ausgangssituation und Festlegung der Ziele und Eckdaten der Planungen;
Ausführungen zur Durchführung eines Ideen- und Realisierungsswettbewerbs
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
• Aufstellung des Teilbebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1956c im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
• Dem weiteren Bauleitplanverfahren werden die in Ziffer A) Nr.4 des Vortrags genannten Planungsziele zugrunde gelegt.
• Zustimmung zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens unter der angemessenen Beteiligung der Landeshauptstadt München am Preisgericht
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956; Haidenauplatz Nord; HVB, Omnia, S-Bahnhaltepunkt Leuchtenbergring
Ortsangabe
Stadtbezirk 5 – Au-Haidhausen
3.
Sektoraler Bebauungsplan Nr.
Claude-Lorrain-Straße (östlich)
Untere Weidenstraße (nördlich)
-Aufstellungsbeschluss-
Stadtbezirk 18 Untergieseing-Harlaching
Kurzinfo:
Anlass
„Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Claude-Lorrain-Straße“
(Änderungs-/Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktionen Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt und Die LINKE vom 29.06.2022 zu Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / 06659 vom 29.06.2022)
Inhalt
Darstellung der derzeitigen Situation und Aufzeigen der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung eines Anteils an geförderten Wohnungen.
Beteiligung des Bezirksausschusses 18 – Untergiesing-Harlaching.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.07.2022, M = 1:5.000 (Anlage 2) schwarz umrandete Gebiet Claude-Lorrain-Straße (östlich) Untere Weidenstraße (nördlich) wird ein sektoraler Bebauungsplan Nr. 2181 aufgestellt. Planungsziel ist die Festsetzung eines Anteils von 40 % gefördertem Wohnen für das bislang nicht realisierte, erstmalig nach § 34 BauGB in Anspruch genommene Baurecht.
Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, sektoraler Bebauungsplan Nr. 2181, Claude-Lorrain-Straße, Untere Weidenstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 18 – Untergiesing-Harlaching
4.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/35
Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich)
Endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Kurzinfo:
Anlass
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung ist die Schaffung von Wohnbauflächen und ergänzender Nutzungen unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen Infrastruktur sowie einer ausreichenden Ausstattung mit Grün- und Freiflächen. Wichtiges landschaftsplanerisches Ziel ist die Freihaltung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen im Bereich des ehemaligen Rosenheimer Bahndamms, des freizulegenden Hachinger Bachs sowie der Übergeordneten Grünbeziehung im Bereich der "Tangente T5 Ost".
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Anregungen aus den Beteiligungsverfahren können nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin unter Ziffer 4 berücksichtigt werden.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den BereichVI/35 Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.03.2019 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flächennutzungsplan, Truderinger Straße, Roßsteinstraße,
Schwanhildenweg
Ortsangabe
Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich),
Schwanhildenweg (östlich)
5.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127
Truderinger Straße (südlich),
Westlich der Roßsteinstraße,
Östlich des Schwanhildenwegs
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 14 – Berg am Laim
-
20-26 / A 03274 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für den o.g. Bereich, hier: Satzungsbeschluss
Inhalt
Darstellung zum Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020 mit Stellungnahme.
Darstellung der Änderungen der Festsetzungen in Plan und Satzung sowie Änderungen in der Begründung nach dem Billigungsbeschluss.
Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB.
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei insbesondere Festsetzung von Wohngebieten, integrierten Kinderbetreuungseinrichtungen als Gemeinbedarf und öffentlichen Grünflächen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme der Darstellung zum Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020 mit Stellungnahme.
Zustimmung zu den vorgenommenen Änderungen nach dem Billigungsbeschluss.
Abwägung und Entscheidung über die während den öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren eingegangenen Äußerungen. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 wird entsprechend dem Antrag der Referentin und gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127, Truderinger Straße
Ortsangabe
Stadtbezirk 14 – Berg am Laim, Truderinger Straße
6.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/28
Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich), Dönnigesstraße (südlich)
Endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass
Nach Aufgabe des Unternehmensstandortes der Firma Siemens soll ein Teilbereich in ein neues Wohnquartier umstrukturiert werden. Im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung soll der Planungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche W und als Allgemeine Grünfläche AG dargestellt werden.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.2 BauGB können nur nach Maßgabe des Vortrags der Referentin unter Punkt 4 berücksichtigt werden.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/28 Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich), Dönnigesstraße (südlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.11.2020 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flächennutzungsplan,
Hofmannstraße, Baierbrunner Straße, Siemensallee,
Campus Süd, Hofmann Höfe
Ortsangabe
Baierbrunner Straße, Siemensallee, Gleisweilerstraße,
Allmannshausener Straße, Dönnigesstraße
7.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d
Hofmannstraße (östlich)
Baierbrunner Straße (westlich),
Siemensallee (nördlich),
Gleisweilerstraße (östlich),
Allmannshausener Straße (östlich),
Dönnigesstraße (südlich),
(Teilaufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a
Im westlichen Teilbereich des Flurstücks Nr. 501/67,
Gemarkung Thalkirchen)
(Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1930a und 155)
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 303a)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930d für den o. g. Bereich, hier Satzungsbeschluss
Inhalt
- Darstellung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen mit Stellungnahme der Verwaltung;
- Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d und die Teilaufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a im westlichen Teilbereich des Grundstücks Flurst. Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen werden als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d, Hofmannstraße, Baierbrunner Straße, Campus Süd
Ortsangabe
Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
8.
A) Stadtentwicklung im Münchner Norden (Feldmoching - Ludwigsfeld)
- Ideenwerkstatt mit Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperativer Baustein im Planungsprozess -
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
B) Antrag
-
14-20 / A 06429 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die vorbereitenden Untersuchungen im Münchner Norden (Feldmoching – Ludwigsfeld) sollen um eine sog. Ideenwerkstatt als zusätzlichen Baustein erweitert werden. Mit der Sitzungsvorlage soll der Stadtrat dem geplanten Vorgehen zur Ideenwerkstatt zustimmen und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Ausarbeitung des Formates der Ideenwerkstatt und der planerischen Eckdaten sowie zur Durchführung von Bürger*innendialogen zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Ideenwerkstatt beauftragt werden.
Inhalt
Ideenwerkstatt mit Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperativer Baustein im Planungsprozess.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Mit dem parallel vorgelegten Finanzierungs- und Vergabebeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07510) sollen die entsprechenden Sachmittel für die Ideenwerkstatt sowie weitere Themenbereiche und außerdem Stellen u. a. im Zusammenhang mit der Ideenwerkstatt sowie für das Projekt Münchner Norden allgemein in den Hauptabteilungen I und II des Referates für Stadtplanung und Bauordnung beantragt werden.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Ideenwerkstatt (einschließlich Honorare, Räumlichkeiten, Veranstaltungen, Kommunikation, Steuerungsleistungen) durch den/die externe/n Dienstleister*in werden in 2023 und 2024 Kosten in Höhe von insg. 1 Mio. € (brutto) veranschlagt. Hinzu kommen noch die Kosten der mit der Ideenwerkstatt im Zusammenhang stehenden Stellenbedarfe.
Der Stadtrat hat der Finanzierung mit Eckdatenbeschluss vom 27.07.2022 grundsätzlich zugestimmt.
usw.
9.
Stadtentwicklung im Münchner Norden (Feldmoching - Ludwigsfeld)
Sachstand und Ausweitung der vorbereitenden Untersuchungen
für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM)
- Finanzierungs- und Vergabebeschluss -
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
Kurzinfo:
Anlass
Die Sitzungsvorlage beinhaltet die Beauftragung von Leistungen, die erforderlich sind, um die Machbarkeitsstudie für die geplante Stadtentwicklung im Münchner Norden vollumfänglich bearbeiten zu können, die im bisherigen Untersuchungsumfang noch nicht enthalten waren. Im Einzelnen werden dem Stadtrat folgende Leistungen vorgeschlagen: Vorbereitung und Durchführung einer Ideenwerkstatt, Ausbau der Kommunikation, Verlängerung der Projektsteuerungsunterstützung. Mit der Beschlussvorlage sollen die entsprechenden Finanzmittel bewilligt werden, um die o. g. Aufgaben erfüllen zu können. Des Weiteren soll mit dem Beschluss die Neuschaffung von Stellen in den Hauptabteilungen I und II des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie die Zustimmung zur Entfristung bereits befristet bewilligter Stellen eingeholt werden. Schließlich beinhaltet der Beschluss auch die notwendigen Vergabebeschlüsse zur Beauftragung der o. g. Leistungen.
Inhalt
A) Einleitung
B) Finanz- und Personalbedarf
C) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung) im Bereich Ideenwerkstatt
D) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung) im Bereich Kommunikation
E) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung) im Bereich Projektsteuerung
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Kosten:
Haushaltsmitte für Ideenwerkstatt (2023/2024) 1.000.000 €
Haushaltsmittel für Ausbau der Kommunikation (2023-2025) 600.000 €
Haushaltsmittel für Projektsteuerung (2024-2027) 400.000 €
Haushaltsmittel für Personalauszahlungen (2023-2025) 1.642.272,50 €
Haushaltsmittel für Personalauszahlungen (ab 2026) 482.645€
jährl. Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen bis zu 159.892 €
jährl. Sachmittel für Arbeitsplatzkosten (2023-2025) 14.800 €
jährl. Sachmittel für Arbeitsplatzkosten ab 2026 4.400 €
einmal. Sachkosten für Ersteinrichtung (2023) 10.000 €
usw.
10.
Stadtentwicklung im Münchner Nordosten
- Finanzierungs- und Vergabebeschluss -
Stadtbezirk 13 Bogenhausen
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Beschlussvorlage sollen die entsprechenden Finanzmittel für verschiedene Planungsleistungen und den Ausbau der Kommunikation bewilligt werden. Des Weiteren soll mit dem Beschluss die Zustimmung zur Neuschaffung von Stellen in den Hauptabteilungen I und II des Referates für Stadtplanung und Bauordnung eingeholt werden. Schließlich beinhaltet der Beschluss auch die notwendigen Vergabebeschlüsse zur Beauftragung der o. g. Leistungen.
Inhalt
A) Einleitung
B) Finanz- und Personalbedarf
C) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung): Integriertes Strukturkonzept (Leitplankenplan)
D) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung): Immissionsgutachten (insb. Schall, Lufthygiene)
E) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung): Hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen zum Grundwasser, zum Hüllgraben und zu Potentialen für nachhaltiges Regenwassermanagement (Regenwasserrückhalt, Verdunstung, Versickerung, Starkregenvorsorge)
F) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung): Machbarkeitsstudie Gartenschau
G) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung): Konzept für Zwischennutzungen und erste Maßnahmen
H) Extern zu vergebende Leistung (Vergabeermächtigung) im Bereich Kommunikation
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Kosten:
Haushaltsmittel für Planungsleistungen (2023 - 2027) 1.700.000 €
Haushaltsmittel für Ausbau der Kommunikation (2023 - 2025) 700.000 €
Haushaltsmittel für Personalauszahlungen (2023-2025) 2.520.555 €
Haushaltsmittel für Personalauszahlungen (jährlich ab 2026) 659.425 €
jährl.Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen bis zu 116.572 €
jährl. Sachmittel für Arbeitsplatzkosten (2023-2025) 8.000 €
jährl. Sachmittel für Arbeitsplatzkosten ab 2026 6.400 €
einmal. Sachkosten für Ersteinrichtung der Arbeitsplätze (2023) 20.000 €
11.
Allgemeine Zuwendungsrichtlinien der Stadtentwicklungsplanung
Kurzinfo:
Anlass
In Zeiten stetig wachsenden Interesses der Stadtgesellschaft an den Belangen der Stadtentwicklungsplanung mehren sich Anfragen zur Förderfähigkeit von Projekten, die sich konstruktiv und differenziert mit dem Thema Stadtentwicklungsplanung auseinandersetzen.
Inhalt
Zur Förderung von Veranstaltungen, Projekten oder Publikationen, die sich in kreativer und differenzierter Weise mit Themen der Stadtentwicklungsplanung auseinandersetzen, soll ein auf die Jahre 2023 bis 2024 befristeter Testlauf für ein allgemeines Zuschussprogramm ab dem 1. Quartal 2023 begonnen werden. Der maximale Förderbetrag pro Maßnahme soll auf 5.000 Euro festgelegt werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Ab 2023 bis Ende 2024: Pro Kalenderjahr 20.000 Euro aus dem laufenden Budget der HA I Stadtentwicklungsplanung für den Testlauf des Zuschussprogramms.
Entscheidungsvorschlag
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren.
2. Der Stadtrat beschließt den Testlauf eines für die Jahre 2023 bis 2024 befristeten Zuschussprogramms der Stadtentwicklungsplanung.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Testlaufs des Zuschussprogramms im Eckdatenbeschluss 2024 ein extra Budget ab 2025 anzumelden und das Zuschussprogramm in einer erneuten Beschlussvorlage unbefristet zu verlängern.
4. Der Stadtrat beschließt für das befristete Zuschussprogramm die in der Anlage beigefügten allgemeinen Zuwendungsrichtlinien des Referats für Stadtplanung und Bauordnung / Stadtentwicklungsplanung. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Allgemeine Zuwendungsrichtlinien Stadtentwicklungsplanung; Befristeter Testlauf Zuschussprogramm.
Ortsangabe
(-/-)
12.
Erneute Informationsveranstaltung
Bebauungsplan Truderinger Acker
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
-
20-26 / E 00684 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bürgerversammlungsempfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 14 Berg am Laim am 07.07.2022
Inhalt
Ausführungen der Referentin zu folgender Empfehlung:
- da für Laien die im Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 relevanten Informationen nicht unmittelbar aus den Plänen zu erfassen seien, soll den Bürger*innen und Politerker*innen in einer Veranstaltung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung Gelegenheit gegeben werden, umfassend die Konsequenzen daraus zu verstehen
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Eine weitere informelle Bürger*inneninformationsveranstaltung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 wird neben den bereits durchgeführten Veranstaltungen und der beabsichtigten BA-Einwohnerversammlung seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für nicht erforderlich angesehen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127, Truderinger Straße
Ortsangabe
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
13.
Heideflächenverein Münchner Norden e.V. - Dynamisierung und Anpassung des Mitgliedsbeitrags
Finanzbedarf
Kurzinfo:
Anlass
Die Anpassung und Dynamisierung der Vereinsbeiträge der Landeshauptstadt München im interkommunalen Verein „Heideflächenverein Münchner Norden e.V.“ (HFV e.V.) soll mit dem vorliegenden Beschluss grundsätzlich ermöglicht werden.
Inhalt
In dem bereits 1990 gegründeten interkommunalen Verein ergaben sich seit der letzten Vereinsbeitragsanpassung im Jahr 2013 konkrete Aufgabenmehrungen durch erweiterte Projektflächen und Kostensteigerungen im Bereich Personal-, Sach- und Verwaltungskosten. Der Vereinsbeitrag für die Landeshauptstadt München soll künftig einwohnerbezogen erhoben und erhöht werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Der Neuregelung des jährlichen Vereinsbeitrags der Landeshauptstadt München Heideflächenverein Münchner Norden e.V. als einwohnerbezogener Beitrag in Höhe von 1,20 € pro Einwohner*in bezogen auf 45% der vom Amt für Statistik der Landeshauptstadt München zum 31. Dezember des Vor-Vorjahres festgestellten amtlichen Einwohnerzahl des Stadtbezirks 12 Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt München ab dem Jahr 2023 wird zugestimmt.
2. Der städtische Vertreter/die städtische Vertreterin in der Mitgliederversammlung des Heideflächen Verein Münchner Norden e. V. wird ermächtigt, dem Haushaltsentwurf mit der oben genannten Neuregelung des Vereinsbeitrags der Landeshauptstadt am Heideflächen Verein Münchner Norden e. V. wie im Vortrag der Referentin beschrieben in der anstehenden Mitgliederversammlung zuzustimmen.
usw.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Heideflächenverein, Mitgliedsbeitrag, interkommunaler Verein, Anpassung, Dynamisierung
Ortsangabe
Fröttmaninger Heide, München, Garching, Eching, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München, Landkreis Freising
14.
Regionalmanagement München Südwest – Verstetigung der Mitgliedschaft und Anpassung Mitgliedsbeiträge
Kurzinfo:
Anlass
Die dauerhafte Fortführung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im interkommunalen Verein „Regionalmanagement München Südwest e.V.“ (RMMSW e.V.) unabhängig von der Förderung Dritter soll mit dem vorliegenden Beschluss grundsätzlich ermöglicht werden.
Inhalt
Auch in den zweiten Förderperiode wurden erfolgreich Projekte umgesetzt. Nun ist eine Verstetigung des Vereins in der dritten Förderperiode geplant. Eine Beitragsanpassung, die sich grundsätzlich positiv auf die Ausschöpfung der Fördermittel auswirkt, ergibt sich aufgrund von steigenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Für 2023 werden die notwendigen Kosten aus dem Referatsbudget getragen. Zum Eckdatenverfahren 2023 werden ab 2024 die dauerhaft erforderlichen Mittel angemeldet.
Entscheidungs-vorschlag
1. Der Stadtrat beschließt, die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verein „Regionalmanagement München Südwest e.V.“ unabhängig von der Förderung Dritter dauerhaft zu verstetigen.
2. Der städtische Vertreter/ die städtische Vertreterin in der Mitgliederversammlung des Regionalmanagement München Südwest e. V. wird ermächtigt, dem Haushaltsentwurf mit der oben genannten Neuregelung des Mitgliedsbeitrags der Landeshauptstadt am Regionalmanagement München Südwest e. V. und der Verstetigung des Vereins, wie im Vortrag der Referentin beschrieben in der Mitgliederversammlung zuzustimmen.
usw.
Gesucht werden kann im RIS nach
interkommunaler Verein, Beitragsanpassung, Regionalmanagement, Regionale Entwicklung
Ortsangabe
Gauting, Krailling, Planegg, Gräfelfing, Neuried, Starnberg, Germering, Landeshauptstadt München
15.
47. städtischer Fassadenwettbewerb;
Fassadenpreise und Lobende Erwähnungen 2021;
Erweiterung der ehrenamtlichen Gutachterkommission um eine Vertretung des Fachbereichs Fassaden/Stuck und Putze
Kurzinfo:
Anlass
Die ehrenamtliche Gutachterkommission schlägt dem Stadtrat Preisträger*innen im städtischen Fassadenwettbewerb 2021 vor. Zudem wird die Erweiterung der ehrenamtlichen Gutachterkommission vorgeschlagen.
Inhalt
Informationen zur Wettbewerbsdurchführung; Zusammensetzung der Gutachterkommission; Anzahl der Bewerbungen;
Beurteilungskriterien; Fassadenpreise und Lobenden Erwähnungen 2021;
Begründung zur Erweiterung der ehrenamtlichen Gutachterkommission um eine stimmberechtigte Vertretung des Fachbereichs Fassaden/Stuck und Putze
Anhang: Würdigungstexte zu den einzelnen Preisen und Lobenden Erwähnungen
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Preisgeld: 8.500 €
Plakat, Broschüre, Ausstellung: rd. 24.000 €
Preistafeln: rd. 1.300 €
Die Kosten werden aus lfd. Budgetmitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung finanziert.
Entscheidungsvorschlag
Mit der Verleihung von 17 Fassadenpreisen zu je 500 € und der Prämierung der von der ehrenamtlichen Gutachterkommission dazu vorgeschlagenen Fassaden besteht Einverständnis, ebenso mit der Zuerkennung von 13 Lobenden Erwähnungen.
Mit der Erweiterung der ehrenamtlichen Gutachterkommission um eine stimmberechtigte Vertretung des Fachbereichs Fassaden/Stuck und Putze besteht Einverständnis.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Städtischer Fassadenwettbewerb, Fassadenpreise 2021, Lobende Erwähnungen 2021, Wettbewerb, Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Untere Denkmalschutzbehörde München.
Ortsangabe
Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 13, 16 und 21
16.
Internationale Bauausstellung (IBA)
Metropolregion München
Personal- und Finanzierungsbedarf
-
20-26 / A 03410 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Sitzungsvorlage „Internationale Bauausstellung (IBA) Metropolregion München“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06296) vom 29.06.2022 hat der Stadtrat die Beteiligung der Landeshauptstadt München an der IBA grundsätzlich beschlossen. Mit dem Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2023 (Haushaltsplan 2023, Eckdatenbeschluss vom 27.07.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / 06456) wurden die zur Umsetzung dieser Aufträge erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe vom Stadtrat anerkannt.
Inhalt
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde beauftragt, eine interkommunal getragene IBA-Gesellschaft zu gründen, die notwendigen Strukturen zur Durchführung der IBA innerhalb der Landeshauptstadt München zu erarbeiten und die Koordination der IBA seitens der Landeshauptstadt München zu übernehmen.
Gesamtkosten
Ab 2024 dauerhaft: 535.620,00 Euro für Personalkosten
einmalig in 2023: 460.790,00 Euro für Personalkosten
befristet von 2023 mit 2035: 1.600.000 Euro jährlich
17.
"Wohnen ohne Lärm"
Zuschussprogramm für Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an lauten Straßen
Fortführung und Ausweitung des Förderprogramms "Wohnen am Ring"
Kurzinfo:
Anlass
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06790) wurde das Programm „Wohnen am Ring“ bis einschließlich 2022 fortgesetzt. Das Zuschussprogramm läuft Ende 2022 aus.
Da noch eine ganze Reihe von Lärmschutzmaßnahmen entlang des Mittleren Rings in der Umsetzung wünschenswert sind und vermehrt lärmbelastete Gebiete in der Stadt München für den Wohnungsbau in Anspruch genommen werden, ist es umso wichtiger, gesundheitliche Belange und den Immissionsschutz zu berücksichtigen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung schlägt dem Stadtrat vor, das Schallschutzprogramm um weitere sechs Jahre zu verlängern und zudem auf laute Straßen im gesamten Stadtgebiet zu erweitern.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird die Ausgestaltung des neuen Zuschussprogramms „Wohnen ohne Lärm“ dargestellt.
Gesamtkosten
5,4 Mio. €
Entscheidungsvorschlag
Den Förderrichtlinien für das Zuschussprogramm „Wohnen ohne Lärm” wird zugestimmt (s. Anlage 2). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Haushaltsjahre 2023-2028 benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von je 900.000,- € sowie im Rahmen der Mehrjahresinvestitionsplanung anzumelden.
Gesucht werden kann im RIS
Lärmschutz, Zuschussprogramm
Ortsangabe
---
18.
Mieter*innenstrom bei den Wohnungsbaugesellschaften
-
20-26 / A 03431 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02407 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / F 00477 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03558 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03272 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 20-26 / A 02407 von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste und der SPD / Volt – Fraktion vom 16.02.2022. Schriftliche Anfrage Nr. 20-26 / F 00477 von der Fraktion ÖDP/München-Liste gemäß § 68 GeschO.
Inhalt
Inhaltliche Ausführungen zu Mieter*innenstrom und Photovoltaik bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG) und GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (GWG). Beantwortung der mit vorliegendem Antrag im thematischen Zusammenhang stehenden schriftlichen Anfrage.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die Etablierung von Mieter*innenstrom bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG) und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020 beschlossen wurde, auf dieser Basis Grundlagenermittlungen von Solarstrategien durch die Wohnungsgesellschaften erarbeitet werden sowie deren entsprechende Umsetzung verstärkt zu erfolgen hat.
2. Photovoltaik-Ausbau und Mieter*innenstrom für Bestand und Neubau werden in den Entwurfsvorlagen der vom Stadtrat jährlich zu beschließenden strategischen Ziele der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG verankert. Dabei sollen alle Neubauten ab 2021 zeitnah und jährlich etwa 10% der Bestandswohnungen (Baujahr 2020 und früher) mit PV-Anlagen ausgerüstet werden, soweit rechtliche, technische und nutzungsbedingte Gründe nicht entgegenstehen.
siehe Beschlusstext
19.
Neufreimann (ehemalige Bayernkaserne) 2. Bauabschnitt
A. Festlegung der Grundstücksflächen für die Zielgruppen und Wohnbauarten (Aufteilungsplan)
B. Bauträgerauswahl der Grundstücksflächen für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (In-House-Vergaben)
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Kurzinfo:
Anlass
Vergabe der Grundstücksflächen in Neufreimann (ehem. Bayernkaserne) durch Festlegung des Aufteilungsplans der Wohnbauarten und Zielgruppen für den Gesamtbereich des 2. Bauabschnitts (BA) und In-House-Vergaben von vier der acht Bauquartiere des 2. BA an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG
Inhalt
• Ausführliche Darstellung der Verteilung der Wohnbauarten und der Zielgruppen auf die insgesamt acht Bauquartiere des 2. BA mit einem Baurecht für ca. 1.620 Wohneinheiten (Aufteilungsplan)
• Darstellung der an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu vergebenden Grundstücksflächen mit einem Wohnbaurecht für ca. 825 Wohneinheiten einschließlich der Sonderwohnformen und Wohngruppen und zuzüglich der Geschossflächen der Nichtwohnnutzungsanteile und Gemeinbedarfseinrichtungen
• Darstellung sämtlicher Gemeinbedarfseinrichtungen und Wohnbedarfe in den Projekten der In-House-Vergaben und der Nichtwohnnutzungen
siehe Sitzungsvorlage
20.
Neufreimann(ehemalige Bayernkaserne)
– Erster Zwischenbericht
– Finanzierungs- und Vergabebeschluss
Lebendige Erdgeschosszonen fördern
Antrag Nr. 14-20 / A 05254 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Horst Lischka vom 18.04.2019
Konzept für Co-Working in Erdgeschosszonen
Antrag Nr. 14-20 / A 05337 von Herr StR Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Herr StR Dr. Michael Mattar, Frau StRin Gabriele Neff, Herr StR Thomas Ranft, Herr StR Wolfgang Zeilnhofer vom 10.05.2019
Projektsteuerung für den guten Start des Neubaugebiets Bayernkaserne
Antrag Nr. 14-20 / A 05613 von Frau StRin Heide Rieke, Herr StR Horst Lischka, Herr StR Klaus Peter Rupp, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herr StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Bettina Messinger, Herr StR Jens Röver, Herr StR Dr. Ingo Mittermaier, Frau StRin Ulrike Boesser vom 08.07.2019
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14-20 / A 05254 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
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14-20 / A 05337 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
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14-20 / A 05613 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit dieser Beschlussvorlage wird mit dem ersten Zwischenbericht über den derzeitigen Stand der Quartiersentwicklung informiert.
Die vorliegende Beschlussfassung dient zudem der finanziellen Hinterlegung von Aufgaben im Zuge der baulichen Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 für den Zeitraum von 2023 bis 2027. Diese Aufgaben stellen wesentliche Bausteine dar, damit die bauliche Entwicklung der Maßnahme gut gelingen kann und sich ein für die künftigen Bewohner*innen urbanes, lebendiges und identitätsstiftendes Quartier entwickeln kann.
Des Weiteren soll mit dem Beschluss die Zustimmung zur Neuschaffung von 1 Stelle in der Hauptabteilung II des Referates für Stadtplanung und Bauordnung eingeholt werden. Schließlich beinhaltet der Beschluss auch die notwendigen Vergabebeschlüsse zur Beauftragung der o. g. Leistungen. Weiterhin werden StR-Anträge behandelt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
zahlungswirksame Kosten: 2.593.300,- €
Personalkosten (1 VZÄ) ohne Sachmittel jährlich ab 2023 71.140,-. €
Entscheidungsvorschlag
1. Von den Ausführungen unter Buchstabe B) erster Zwischenbericht wird Kenntnis genommen.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beauftragung der Planungsleistungen gemäß Buchstabep C) des Vortrages in Höhe von insgesamt 2.593.300,- € (inkl. MwSt.) für die Jahre 2023 bis 2027, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 1 VZÄ unbefristeten Stellen bei der Hauptabteilung II – Stadtplanung zu beantragen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
4. Durch die beantragten Stellen im Umfang von 1,0 VZÄ bei PLAN-HA II/6 entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf. ...