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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 29. November 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Evaluation: Stabsstelle Steuerungsunterstützung bei der Hauptabteilungsleitung II - Bürgerangelegenheiten
Kurzinfo:
Erneute Befassung des Stadtrats bezüglich der strategisch-konzeptionellen Aufgaben nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung. Darstellung der tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sowie Begründung, warum die Stelle dauerhaft benötigt wird. Grundlage: Beschluss des KVA vom 26.11.2019, Ziffer 6 (Sitzungsvorlage Nr.14-20 / V 15879); Die Stelle selbst war bereits zum 01.02.2019 besetzt worden.
2.
Neue Plakatierungsverordnung für Wahlplakate in München erarbeiten
-
20-26 / E 00528 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / E 00569 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / E 00745 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03163 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 25.04.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00528, die Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen – Nymphenburg am 05.05.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00569 und die Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing - Freimann am 05.07.202 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00745 beschlossen.
Die drei inhaltsgleichen Bürgerversammlungsempfehlungen zielen darauf ab, das Kreisverwaltungsreferat zu beauftragen, eine neue Plakatierungsverordnung für zukünftige Wahlen zu erarbeiten, die folgende Punkte beinhaltet:
Parteien sollen in Wahlzeiten (2 Monate vor einer Wahl) ausschließlich auf zentralen von der Stadt vorgegebenen Flächen Plakatwerbung anbringen dürfen. Um das gesamte Stadtgebiet mit ausreichenden Standorten für die Wahlwerbung abdecken zu können, sollen digitale und analoge Werbeflächen genutzt werden, die vom Referat für Arbeit und Wirtschaft vergeben werden.
Inhalt
Es werden die zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben sowie die Vor- und Nachteile für eine Verkürzung des Plakatierungszeitraums vor Wahlen sowie für eine Vergabe von zentralen Flächen für Plakatwerbung dargelegt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Eine Änderung der Plakatierungsverordnung wird abgelehnt.
3. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nr. 20-26 / E 00528 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 25.04.2022, Nr. 20-26 / E 00569 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen - Nymphenburg am 05.05.2022 und Nr. 20-26 / E 00745 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing – Freimann am 05.07.2022 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
3.
Digitalisierung ausbauen und Bürgerfreundlichkeit steigern
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20-26 / A 03265 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03331 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Für die digitale Durchgängigkeit des Behördengangs und der
Sachbearbeitung ist es jedoch notwendig, dass eine
entsprechende interne Digitalisierung die auf Bürger*innen
ausgerichtete „externe“ Digitalisierung ergänzt und unterstützt.
Die Vielfältigkeit der Produkte und Dienstleistungen des KVR, die
bauliche Größe des Stammhauses und die sich ständig
ändernden Einflussfaktoren des Gesetzgebers erfordern zudem,
dass das KVR seine Besucherströme und das Management der
Sachbearbeitungsressourcen schnell anpassen kann. Aus
diesem Grund muss sichergestellt werden, dass jederzeit und
überall medienbruchfrei auf Akten zugegriffen werden kann. Für
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die Einführung einer elektronischen Akte ist von 2023 bis 2025
ein Personalbedarf von 8,5 VZÄ erforderlich, 4 VZÄ hiervon sind
dauerhaft nach der Einführung für den Betrieb und
Optimierungsmaßnahmen notwendig.
Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 716.720 € im Jahr 2023
und 699.720 € ab dem Jahr 2024.
Entscheidungsvorschlag
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, im laufenden
Haushaltsjahr unverzüglich die Einrichtung von 8,5 Stellen und
deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu
veranlassen. Den Ausführungen zur Unplanbarkeit und
Unabweisbarkeit wird zugestimmt. Die Stellen sind sofort
besetzbar.
4.
Tierschutz stärken – Teil 2
Förderung des Vereins Wildtierhilfe Bayern e. V.
Kurzinfo:
Inhalt
Die Beschlussvorlage erläutert den aktuellen Sachstand des Aufbaus einer gemeinsamen Wildtierauffangstation der Tierschutzorganisationen und -institutionen, die sich um die Versorgung und Wiederauswilderung von Wildtieren aus dem Stadtgebiet München kümmern.
Des Weiteren werden die förderrechtlichen Voraussetzungen im freiwilligen Aufgabenbereich skizziert und eine Prüfung und Bewertung der finanziellen und sachlichen Unterstützung des Vereins Wildtierhilfe Bayern e. V. dargestellt. Es wird dargelegt, dass aufgrund der aktuellen Haushaltsvorgaben eine finanzielle Unterstützung im freiwilligen Aufgabenbereich weiterhin nicht möglich ist.
Zur sachlichen Unterstützung wird vorgeschlagen, dem Verein im Wege einer Nutzungsüberlassung die Ausgleichsfläche der Allianzarena als Auswilderungsfläche zu einem angemessenen jährlichen Nutzungsentgelt anzubieten.
5.
Serviceoffensive Ausländerbehörde
-
20-26 / A 03329 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche
organisatorischen Veränderungen und Maßnahmen und welcher
Personalmehrbedarf notwendig sind, um die Ausländerbehörde
antragsgemäß als echte Willkommensbehörde auszugestalten.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Personalkosten dieser Maßnahmen betragen ab 2023
dauerhaft insgesamt 888.149 Euro sowie befristet für die Jahre
2023 bis 2026 2.334.480 Euro.
Die konsumtiven Sachmittelkosten dieser Maßnahmen betragen
in 2023 einmalig 39.920 Euro sowie für die Jahre 2023 bis 2026
befristet insg. 89.350 Euro und ab dem Jahr 2023 dauerhaft
14.968 Euro p.a.
-/-
Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem
Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen
organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die
notwendigen Stellen einzurichten.
6.
Refinanzierter Stellenbedarf im Bereich Großraum- und Schwertransporte
Kurzinfo:
Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf und welche Entfristungen von Planstellen notwendig sind, um auch weiterhin die Sondernutzungsgebühren wie vom Stadtrat gewünscht erheben und die quantitative Mehrbelastung bei den Antragstellungen auffangen zu können. Zudem werden die Auswirkungen für den Haushalt, aber auch für die Münchner Bürger*innen sowie den Wirtschaftsstandort München skizziert, die ohne die Stellenmehrungen entstehen würden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse Die Personalkosten dieser Maßnahmen betragen anteilig für das Jahr 2023 anteilig 373.151 € und ab 2024 dauerhaft insgesamt 456.905 €.
Die konsumtiven Sachmittelkosten dieser Maßnahmen betragen 13.008 € im Jahr 2023 und 5.128 € ab dem Jahr 2024.
Die Kosten sind schon allein durch die Einnahmen aus der Sondernutzungsgebühr refinanziert. Bezüglich der entstehenden Mehreinnahmen wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage 20-26 / V 02393 vom 05.05.2021 Bezug genommen.
Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten und die Planstellen B441824 und B441825 zu entfristen.
• Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
7.
Einsatzbereitschaft der Branddirektion im Jahre 2023
Kurzinfo:
Inhalt
Der Beschluss besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. In diesem öffentlichen Teil werden die von außen auf die Branddirektion einwirkenden Einflüsse und Rahmenbedingungen dargestellt, welche zu einem Personalmehrbedarf führen. Alle Möglichkeiten zur Prozessoptimierung wurden überprüft und voll ausgeschöpft. Es verbleibt ein Personalmehrbedarf von 61,5 VZÄ, der mit diesem Beschluss beantragt wird.
Der Beschluss behandelt dabei die Bedarfe, die Bemessungsgrundlagen, die möglichen Alternativen sowie die notwendigen Büroraumbedarfe.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme für das Jahr 2023 betragen 5.040.200 €. Die restlichen Kosten werden aus vergaberechtlichen Gründen im nicht-öffentlichen Beschlussteil (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 08163) dargestellt.