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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 20. Dezember 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Haushalt 2023 des Kreisverwaltungsreferats - Anpassung der Produkte - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Investitionen - Umsetzung des Eckdatenbeschlusses - Inflations- und Tarifsteigerungsausgleich für Sach- und Personalkosten


20-26 / V 07571 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Der Stadtrat wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 über die Entwicklung des Budgets, die allgemeine Ertrags-/ Einnahmenentwicklung sowie die Aufwands-/ Auszahlungsentwicklung und die geplanten Investitionen informiert. Bei dem Haushaltsplanentwurf sind – wie auch in dieser Vorlage – Informationen zu den Einzel-Finanzierungsbeschlüssen und der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2023 zu entnehmen. Darüber hinaus beinhaltet die Vorlage die Veränderungen der Produktstruktur, Ausführungen zur Umsetzung bzw. möglichen Umsetzung von Einnahmeerhöhungen sowie zur gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) (-/-) Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2023, den produktorientierten Haushalt für das Jahr 2023 auf Basis der vorgelegten Teilhaushalte, Referatsbudgets und Produktblätter zu vollziehen. Von den Ansätzen der Investitionsliste des Mehrjahresinvestitionsprogrammes des Kreisverwaltungsreferates für die Jahre 2022 – 2026 mit verbindlicher Planung für 2027 wird Kenntnis genommen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Mit der unter Nr. 4 dargestellten Anpassung der Produkte des Kreisverwaltungsreferates besteht Einverständnis. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, im Vollzug des Haushalts 2023 die neue Struktur umzusetzen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Mehrwöchige Nutzung der Grünanlagen und des öffentlichen Verkehrsgrunds, Richtlinien für Kultur- und Strandveranstaltungen


20-26 / V 07848 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Suche nach geeigneten Standorten für mehrwöchige Kultur- und Strandveranstaltungen gestaltet sich aus Sicht der Verwaltung zunehmend als schwierig. Gleichwohl sollen diese in der Stadt weiterhin ermöglicht werden. Deshalb ist es angezeigt, das Verfahren zu ändern. Inhalt Mit der Beschlussvorlage sollen ein neues Verfahren zum Ermitteln von geeigneten Veranstaltungsflächen sowie eine grundsätzliche Regelung für mehrwöchige Nutzungen von Grünanlagen und öffentlichen Verkehrsgrund durch Kultur- und Strandveranstaltungen dargestellt werden. Dazu soll der räumliche und zeitliche Anwendungsbereich definiert sowie die grundsätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen aufgezeigt werden. Des Weiteren soll das Auswahlverfahren bei ggf. vorliegenden Konkurrenzen und die Rolle des KVR als Genehmigungsbehörde dargestellt werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) (-/-) Entscheidungsvorschlag Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Kultur- und Strandveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Strandveranstaltungen, Grünanlagen, Öffentlicher Verkehrsgrund Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

20-26 / V 08078 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die bisher für den Inneren Bereich des Hauptbahnhofs bestehende Alkoholverbotsverordnung tritt mit Ablauf des 20.01.2023 außer Kraft. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, dass die gesetzlich normierten Voraussetzungen für den Erlass einer Alkoholverbotsverordnung für bestimmte Bereiche des Hauptbahnhofs gegeben sind. Zum anderen wird in der Abwägung ausgeführt, dass die Fortführung des Alkoholkonsum- und -mitführverbots für den Inneren Bereich unter Einbeziehung weiterer flankierender Maßnahmen angezeigt ist. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 5 wird mit einer Gültigkeitsdauer bis 30.04.2024 beschlossen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, nach Übertragung der Sachmittel durch das GSR die Studie zur Wirksamkeit und zu den sozialen Auswirkungen des Alkoholkonsum- und -mitführverbots, örtlich begrenzt auf das Gebiet des Hauptbahnhofs, zum Zwecke der Evaluierung der AVV mit Unterstützung des Gesundheits- und Sozialreferats durchzuführen. Das Kreisverwaltungsreferat wird dem Stadtrat im April 2024 einen Vorschlag mit Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof und seiner näheren Umgebung zur erneuten Entscheidung vorlegen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotsverordnung, Hauptbahnhof Ortsangabe München, Bereich Hauptbahnhof

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Ausweis-Automaten in München ausprobieren

20-26 / V 07566 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Stadtratsbeschluss vom 24.11.2021 zur Beschlussvorlage Nr. 20-26 / V 04110 „Ausweisabholstationen und digitale Beantragung von Ausweisen“ wurde die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des vierten Quartals 2022 über die Ergebnisse der Evaluation der Stadt Nürnberg zum Pilotversuch der Nutzung von Ausweisabholstationen zu berichten. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die Erfahrungen aus Nürnberg dargestellt und über den Einsatz von Ausweisabholstationen in anderen Städten berichtet. Nach einer Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse unter Einbeziehung der Sachlage in München wird eine Pilotierung von Ausweisabholstationen in München auch aktuell abgelehnt. Das Bürgerbüro möchte die vorhandenen Ressourcen weiterhin für effektiven Bürgerservice, insbesondere aber auch für Fortschritte in der Digitalisierung einsetzen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-) (-) Entscheidungsvorschlag • Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. • Dem Stadtrat wird im ersten Quartal 2024 von den weiteren Erfahrungen mit den Geräten des Herstellers 2 und den Fortschritten bei der Prüfung des Direktversandes von Ausweisdokumenten durch die Bundesdruckerei berichtet. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Personalausweis, Ausweis, Ausweisabholstation Ortangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Deutsches Rettungsrobotik-Zentrum e.V. (DRZ) Mitgliedschaft der Branddirektion

20-26 / V 07828 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Die Branddirektion wird ordentliches Mitglied im Deutschen Rettungsrobotik-Zentrum e.V. und beteiligt sich aktiv am Austauschnetzwerk mit Forschung, Industrie, Anwendern und Politik. Durch die Mitgliedschaft in dem Deutschen Rettungsrobotik-Zentrum e.V. kann sich die Branddirektion München an den entscheidenden Entwicklungen auf dem Gebiet beteiligen, die Umsetzung in der LHM fördern und die Gefahr eigener Fehlentwicklungen reduzieren. Die Mitgliedschaft bietet so die Möglichkeit, die Unterstützung des Feuerwehreinsatzes durch Roboter zur Steigerung von Qualität und Effizienz bei gleichzeitigem Schutz der Einsatzkräfte schneller und ressourcenschonender zu planen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse 1000,- € jährlich für Mitgliedsbeitrag Kostengünstigere Umsetzung des Robotikeinsatzes, in Euro aber nicht bezifferbar Entscheidungsvorschlag • Der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verein Deutsches Rettungsrobotik-Zentrum e.V. wird zugestimmt. Die Branddirektion wird beauftragt, eine geeignete Vertretung zu benennen. • Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes BayFwG; Novellierung der Feuerwehrgebührensatzungen und Änderung der Feuerwehrsatzung

20-26 / V 08012 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die Feuerwehrgebührensatzungen wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 30.09.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01360) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung in der Branddirektion verändert und Entwicklungen ergeben, die sich zum einen auf die Aufgabendarstellung in der Feuerwehrsatzung und zum anderen direkt bzw. indirekt auf die Kalkulation der Gebührensätze auswirken. Eine Änderung der Feuerwehrsatzung und eine Überarbeitung der den Gebührentatbeständen zugrundeliegenden Kostenkalkulation sowie eine Novellierung der bestehenden Gebührensatzungen sind daher erforderlich. Folgende wesentliche Themen wurden der Überarbeitung zugrunde gelegt: • Transparenz für die Bürger*innen durch Zusammenfassung und redaktionelle Neustrukturierung der Kostentatbestände • Änderung allgemeiner rechtlicher Rahmenbedingungen (Umsatzsteuerreform, BayFwG, EU-Arbeitszeitrichtlinie, Besoldungsanpassung) • Kostenentwicklung (Einsatzfahrzeuge, Betriebsmittel, usw.) • Betriebliche und organisatorische Veränderungen bei der Branddirektion (Brandsicherheitswachen, Brandmeldeanlagen, Brandschutzunterweisungen) Aufgrund der deutlichen Reduzierung der fahrzeuggebundenen kalkulatorischen Kosten und einzelner damit zusammenhängender Effekte werden die hierauf bezogenen Kostensätze billiger. Personalkostenbezogene Kostensätze werden aufgrund der Besoldungsanpassungen und der gestiegenen Sachkosten, beispielsweise durch die Erneuerung der Persönlichen Schutzausrüstung, teurer. Auf Basis der Einsatzzahlen der Einsatztätigkeit der letzten Jahre wird daher ein leichter Einnahmenzuwachs ggü. 2022 prognostiziert.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)