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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 3. Mai 2006, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München
Antrag Nr. 02-08 / A 02840 der ÖDP vom 19.01.2006
-
02-08 / A 02840 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 02-08/ A 2840 der ÖDP vom 19.01.2006 auf Erlass einer städtischen Informationsfreiheitssatzung, die jedermann Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Landeshauptstadt München vorhandenen Informationen im eigenen Wirkungskreis gewährt.
Inhalt:
Kurzdarstellung von Sach- und Rechtslage.
Entscheidungsvorschlag:
Auftrag an D – HA I/R zur Klärung der aufgeworfenen rechtlichen und sachlichen Fragen zusammen mit den städtischen Dienststellen unter Einbeziehung der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.
2.
Rechtsformänderung für die Münchner Philharmoniker prüfen
Antrag Nr. 02-08 / A 01925 der Stadtratsfraktion Bündnis90 / Die Grünen / RL vom 30.08.2004
-
02-08 / A 01925 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund des o. g. Stadtratsantrags war die Rechtsform der Münchner Philharmoniker zu untersuchen.
Inhalt:
Analytischer Abgleich zwischen der bestehenden Organisationsform und den in Frage kommenden Rechtsformen.
Entscheidungsvorschlag:
Die Münchner Philharmoniker werden weiterhin in der Organisationsform des optimierten Regiebetriebs geführt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Münchner Philharmoniker, Rechtsformprüfung
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Stellenplan 2006 ff
Vollzug der Bayerischen
Stellenobergrenzenverordnung
(BayStOGV)
Kurzinfo:
1. Die Stellenobergrenzenverordnung wird bei der Landeshauptstandt München wie im Vortrag dargestellt umgesetzt. 2. In den Stellenplänen der Referate werden im Jahr 2006 130 Planstellen der Wertung A8 (Sollwert A9S) nach BesGr. A 9S gehoben. 3. Für die Beförderungen nach A 9S gilt künftig, dass die Beamtinnen und Beamten bei entsprechender Eignung und Vorliegen der stellenplanmäßigen Voraussetzungen abhängig vom Gesamturteil in der letzten dienstlichen Beurteilung bei Erfüllung einer festgelegten Wartezeit befördert werden. Die im Antrag genannten Zeiträume beginnen frühestens ab der Beförderung nach A 8.