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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 8. November 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 03 (Maxvorstadt) und 09 (Neuhausen-Nymphenburg) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Benno-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“) Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg

20-26 / V 10871 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ tritt mit Ablauf des 21.01.2024 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche. Inhalt: Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel “ in erweitertem Umgriff vor. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: 1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „St.- Benno-Viertel“ wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung „St.-Benno-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 16-18) beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch nach: Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe: Blutenburgstr., Maillingerstr., Adamstr., Nymphenburger Str., Lazarettstr., Lothstr., Loristr., Erzgießereistr., Sandstr., Dachauer Str., Kreitmayrstr., Gaiglstr., Linprunstr., Thorwaldsenstr

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Vergabe von Agenturleistungen zur Planung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung Von Regionalen Wohnungsbaukonferenzen der Landeshauptstadt München bis 2028

20-26 / V 11292 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Fortführen der Regionalen Wohnungsbaukonferenzen in den Jahren 2025 bis 2029. Hierfür Vergabe von Leistungen an externen Dienstleister. Inhalt: Beauftragung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, eine Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Planung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung der Regionalen Wohnungsbaukonferenzen an eine/-n externe/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Planung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung der Regionalen Wohnungs-baukonferenzen der Landeshauptstadt München in den Jahren 2025, 2026 und 2027 mit der Option einer Verlängerung für das Jahr 2028 an eine/-n externe/-n Auftragnehmer/-in vergibt. Das Direktorium – Hauptabteilung II, Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Angebot. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Regionale Wohnungsbaukonferenz, Regionale Kooperationen, Wachstum der Region München Ortsangabe: München, Region München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften Fortsetzung des Städtischen Mieten-Stopps


20-26 / V 11300 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit dem Antrag Nr. 20-26 / A 04126 vom 01.09.2023 wurde die Stadtverwaltung von der SPD / Volt – Fraktion aufgefordert Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei allen städtischen Wohnungen und den Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Mieten auch über den 31.12.2024 hinaus nicht erhöht werden. Die Stadtkämmerei solle im Zuge dessen für den Haushalt 2025 entsprechende Finanzierungskonzepte erarbeiten, die sicherstellen, dass die Handlungsfähigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gewährleistet bleibt. Die Stadtratsfraktion Die Linke. / Die Partei fordert in Ihrem Antrag Nr. 20- 26 / A 03880, Ziffer 1 vom 06.06.2023, die GEWOFAG und die GWG unter anderem (u.a.) auf, über den städtischen Mietenstopp hinaus keine Modernisierungsumlage zu erheben. Inhalt Der stetig steigende Bedarf an preisgünstigem Wohnraum ist insbesondere in München ein wachsendes Risiko in der Wohnungspolitik. Die Höhe der Mieten ist für sehr viele Münchner Haushalte die zentrale wirtschaftliche Frage und damit die wichtigste soziale Frage der Landeshauptstadt München in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Angesichts der Tatsache, dass die Mieten in München im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt sehr hochpreisig sind und die Landeshauptstadt München sich das Ziel setzt den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu sichern, schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, vor, den Mieten-Stopp fortzusetzen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)