RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 22.07.2024 15:29:17)
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 8. November 2023, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 03 (Maxvorstadt) und 09 (Neuhausen-Nymphenburg)
Satzungsbeschluss Satzung „St.-Benno-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“)
Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
Kurzinfo:
Anlass:
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ tritt mit
Ablauf des 21.01.2024 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine
erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der
benachbarten Bereiche.
Inhalt:
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der
Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel
“ in erweitertem Umgriff vor.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „St.-
Benno-Viertel“ wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung „St.-Benno-Viertel“ der Landeshauptstadt München
zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 16-18)
beschlossen.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172
BauGB
Ortsangabe:
Blutenburgstr., Maillingerstr., Adamstr., Nymphenburger Str.,
Lazarettstr., Lothstr., Loristr., Erzgießereistr., Sandstr., Dachauer Str.,
Kreitmayrstr., Gaiglstr., Linprunstr., Thorwaldsenstr
2.
Vergabe von Agenturleistungen zur Planung,
Koordination, Durchführung und Nachbereitung
Von Regionalen Wohnungsbaukonferenzen der
Landeshauptstadt München bis 2028
Kurzinfo:
Anlass:
Fortführen der Regionalen Wohnungsbaukonferenzen in den Jahren
2025 bis 2029. Hierfür Vergabe von Leistungen an externen
Dienstleister.
Inhalt:
Beauftragung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, eine
Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Planung, Koordination,
Durchführung und Nachbereitung der Regionalen Wohnungsbaukonferenzen
an eine/-n externe/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung stimmt zu, dass das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Rahmenvereinbarung
über Agenturleistungen zur Planung, Koordination, Durchführung und
Nachbereitung der Regionalen Wohnungs-baukonferenzen der
Landeshauptstadt München in den Jahren 2025, 2026 und 2027 mit der
Option einer Verlängerung für das Jahr 2028 an eine/-n externe/-n
Auftragnehmer/-in vergibt.
Das Direktorium – Hauptabteilung II, Vergabestelle 1 führt das
Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen
durch und erteilt den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Angebot.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Regionale Wohnungsbaukonferenz, Regionale Kooperationen,
Wachstum der Region München
Ortsangabe:
München, Region München
3.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Fortsetzung des Städtischen Mieten-Stopps
-
20-26 / A 03880 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
-
20-26 / A 04126 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04433 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04446 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04374 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / F 00797 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
-
20-26 / F 00803 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04339 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit dem Antrag Nr. 20-26 / A 04126 vom 01.09.2023 wurde die Stadtverwaltung
von der SPD / Volt – Fraktion aufgefordert Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass bei allen städtischen Wohnungen und den Wohnungen
der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Mieten auch über den
31.12.2024 hinaus nicht erhöht werden. Die Stadtkämmerei solle im Zuge
dessen für den Haushalt 2025 entsprechende Finanzierungskonzepte erarbeiten,
die sicherstellen, dass die Handlungsfähigkeit der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften gewährleistet bleibt.
Die Stadtratsfraktion Die Linke. / Die Partei fordert in Ihrem Antrag Nr. 20-
26 / A 03880, Ziffer 1 vom 06.06.2023, die GEWOFAG und
die GWG unter anderem (u.a.) auf, über den städtischen Mietenstopp
hinaus keine Modernisierungsumlage zu erheben.
Inhalt
Der stetig steigende Bedarf an preisgünstigem Wohnraum ist
insbesondere in München ein wachsendes Risiko in der Wohnungspolitik.
Die Höhe der Mieten ist für sehr viele Münchner Haushalte die zentrale
wirtschaftliche Frage und damit die wichtigste soziale Frage der
Landeshauptstadt München in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.
Angesichts der Tatsache, dass die Mieten in München im Vergleich zum
bundesweiten Durchschnitt sehr hochpreisig sind und die Landeshauptstadt
München sich das Ziel setzt den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum
zu sichern, schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, vor,
den Mieten-Stopp fortzusetzen.