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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 14. November 2023, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
8. Fortschreibung Luftreinhalteplan und neue EU-Luftqualitätsrichtlinie: Mittel für weitere notwendige lufthygienische Untersuchungen, juristische Unterstützung in Klageverfahren und weiterführende Untersuchungen in 2024 und 2025 (EDB 2024 – RKU-001) Produkt 45561100 Umweltvorsorge Produkt 45111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2024 und 2025

20-26 / V 11180 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mittelbeantragung für weitere notwendige lufthygienische Untersuchungen, juristische Unterstützung in Klageverfahren und weiterführende Untersuchungen in 2024 und 2025 Inhalt: Im Rahmen der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und den diesbezüglichen Klageverfahren ist weitergehende juristische sowie fachgutachterliche Unterstützung erforderlich. Zudem soll in Vorsorge einer zu erwartenden Grenzwertverschärfung durch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie eine Projektuntersuchung über die Auswirkungen und Anforderungen für die Landeshauptstadt München beauftragt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel für externe Unterstützung werden beantragt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen jeweils 400.000 € im Jahr 2024 und 2025. Entscheidungsvorschlag: Beauftragung des Referates für Klima- und Umweltschutz - zur weiteren Beauftragung der bisher befassten Rechtsanwaltskanzlei mit der juristischen Unterstützung sowie - zur Vergabe der weiter erforderlichen fachgutachterlichen Unterstützung im Rahmen der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und zur Projektuntersuchung über die Anforderungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie in Zusammenarbeit mit der HA II, Vergabestelle 1 im Direktorium Gesucht werden kann im RIS auch unter: 8. Fortschreibung Luftreinhalteplan, Luftreinhaltung, Dieselfahrverbot, EU-Luftqualitätsrichtlinie Ortsangabe: Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Fluglärm unterbinden


20-26 / V 10850 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann am 04.07.2023 Inhalt: Verminderung des Fluglärms; keine Flugrouten mehr über den Wohngebieten, insbesondere dem Münchener Norden Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann kann nicht entsprochen werden Gesucht werden kann im RIS auch unter: Fluglärm, Flugrouten Ortsangabe: Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Jährlicher Bericht über die Entnahme von Tertiärgrundwasser durch Münchner Firmen

20-26 / V 11048 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Umweltschutzausschuss vom 01.04.2008 – Tertiärgrundwasser (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11563) Inhalt: Jährlicher Bericht über die Tertiärgrundwasserentnahmen im Stadtgebiet München Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: -/- Gesucht werden kann im RIS auch unter: Wasserrechtliche Genehmigung, Tertiärgrundwasser, Tertiärgrundwasserentnahmen Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
4.
Vollzug der Naturschutzgesetze; Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die einstweilige Sicherstellung der Erweiterungsflächen zum Landschaftsschutzgebiet „Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und das Waldstück südlich dieses Parkes“ („Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens-Sportpark“)

20-26 / V 11051 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die einstweilige Sicherstellung der Erweiterungsflächen zum Landschaftsschutzgebiet „Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und das Waldstück südlich dieses Parkes“ („Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens Sportpark“) läuft am 29.12.2023 aus. Aufgrund der Abhängigkeiten von der Neukonzeption des ehemaligen Hermann-von-Siemens-Sportparks konnte das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftspark Isar-Solln“, das auch die Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens Sportpark umfasst, nicht wie vorgesehen innerhalb der auf zwei Jahre befristeten einstweiligen Sicherstellung zum Abschluss gebracht werden. Die einstweilige Sicherstellung wird daher einmalig um zwei Jahre verlängert. Inhalt: Ausgangslage, Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung durch Änderungsverordnung, weiteres Vorgehen zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftspark Isar-Solln“, Beteiligung des Bezirksausschusses, Beteiligung des Naturschutzbeirates Gesamtkosten/ Gesamterlöse:-/- Entscheidungsvorschlag: Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die einstweilige Sicherstellung der Erweiterungsflächen zum Landschaftsschutzgebiet „Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und das Waldstück südlich dieses Parkes“ („Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens-Sportpark") als LSG wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Das RKU wird beauftragt, das formelle Verfahren zur Novellierung und Erweiterung des bestehenden LSG „Sportpark der Firma Siemens […]“ auf der Grundlage des unter Ziffer 3 des Vortrags der Referentin dargestellten Vorgehens Zug um Zug weiter zu betreiben. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Hermann-von-Siemens-Sportpark, Siemens-Sportpark, Landschaftspark Isar-Solln, Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung, Änderung der einstweiligen Sicherstellung, Schutzgebiet, LSG, Landschaftsschutzverordnung Ortsangabe:-/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Erfolgreiche Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen fortführen III, Sachmittelbedarf Produkt 45554200 Naturschutz und Biodiversität Beschluss über die Finanzierung ab dem Jahr 2024

20-26 / V 11058 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit Beschluss d. PlanA vom 09.10.2019 „Erfolgreiche Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen fortführen II“ wurden für den Zeitraum 2020-2023 Sachmittel i. H. v. 480.000 € für die Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen bereitgestellt und das PLAN beauftragt, nach vier Jahren dem Stadtrat über den Sachstand zu berichten. Durch die im Jahr 2022 vollzogene Transition der uNB zum RKU ist die Zuständigkeit an das RKU gewechselt. Inhalt: Teil A: Sachberichte zur Biotop- und Landschaftspflege auf nichtstädt. Flächen, zu den BayernNetzNatur-Projekten mit Beteiligung der LHM, sowie zum Forum Biotoppflege. Die Hintergründe für die Erforderlichkeit der Fortführung der erfolgreichen Biotoppflege auf nichtstädt. Flächen werden dargelegt, sowie die Aufgaben und Inhalte der Koordinierungsstelle invasive Arten und der Artenhilfsprogramme und -projekte beschrieben. Teil B: Kosten und die Finanzierung Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 300.000 € ab dem Jahr 2024. Entscheidungsvorschlag: Das RKU beauftragt, das Forum Biotoppflege als Fachgremium und Organisationsform für Biotop- und Landschaftspflege in der LH, die Biotoppflege auf nichtstädt. Flächen, die Koordinierung invasiver Arten sowie die notwendigen Artenhilfsprogramme und -projekte fortzuführen bzw. neu zu initiieren. Ab 2024 werden dafür jährl. Mittel i. H. v. 130.000 € für die Biotoppflege auf nichtstädt. Flächen, 70.000 € für die Koordinierung invasiver Arten sowie 100.000 € für Artenhilfsprogramme und -projekte zur Verfügung gestellt. Das RKU wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen HHmittel i. H. v. 300.000 € im Rahmen der HHplanaufstellung 2024 bei der SKA anzumelden und im Jahr 2027 erneut zu berichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Biodiversität, Biotoppflege, Landschaftspflege, Vertragsnaturschutz, BayernNetzNatur-Projekt, Artenhilfsmaßnahmen, Koordinierungsstelle invasive Arten Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Einführung von Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung von THG-Emissionen im Gebäudelebenszyklus sowie Änderungen der Richtlinien der Förderprogramme FES und FKG


20-26 / V 11088 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Auftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 29.06.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103, zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude unter den Aspekten Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen, Graue Energie/Emissionen des Bauwerks, Kreislauffähigkeit. Behandlung offener Stadtratsanträge, u. a. zur Circular Economy und zum Nachhaltigen Bauen. Erforderliche Anpassungen der Richtlinien FES und FKG. Inhalt: Umstellung der Effizienzhaus-Förderung auf eine lebenszyklus-treibhausgas-basierte Förderung in der Bundesförderung und im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Holzbauförderung, Anpassung der Förderung Photovoltaik, Rahmenbedingungen vor Inkrafttreten der Richtlinie; Behandlung der Stadtratsanträge; Richtlinienänderungen FES und FKG. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Beschlossen wird: - die Neueinführung der beiden Lebenszyklus-THG-basierten Fördermaßnahmen „Klimagerechter Gebäudestandard bei Neubau“ bzw. „- bei Sanierung“. - Die Außer-Kraft-Setzung der Fördermaßnahmen Effizienzhaus im Neubau und Passivhaus-Standards bei Neubau und Sanierung - Fristverlängerung für alle offenen, förderfähigen Antragspunkte nach FES-Richtlinie 2019 Gesucht werden kann im RIS auch unter: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung von THG-Emissionen im Gebäudelebenszyklus, Änderung der Richtlinien Förderprogramme FES und FKG Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
7.
Grundsatzbeschluss III Fortschreibung des Klimabudgets


20-26 / V 10568 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Grundlegende Beschlüsse des RKU Grundsatzbeschluss I und Finanzierungsrahmen für den Klimaschutz: Verabschiedung durch VV am 28.07.2021 der Leitsätze für eine Klimastrategie und einen Finanzierungsrahmen für den Klimaschutz. Mit diesem Beschluss soll die zukünftige Verwendung des Klimabudgets ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. und damit die Umsetzung weiterer 13 Maßnahmen beschlossen werden. Inhalt: Dieser Beschluss zeigt die zukünftige Verwendung des Klimabudgets ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. und damit die Umsetzung weiterer 13 Maßnahmen auf. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Summe der zahlungswirksamen Kosten beträgt im Jahr 2024 29.763.000 Euro, im Jahr 2025 137.415.000 Euro, im Jahr 2026 111.324.000 Euro, im Jahr 2027 264.860.000 Euro, im Jahr 2028 269.991.000 Euro und im Jahr 2029 21.078.000 Euro. Diese Kosten werden aus dem vom Stadtrat i.H.v. jährlich 170 Mio. Euro beschlossenen Klimabudget finanziert. Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zur Umsetzung und Finanzierung weiterer 13 Maßnahmen unter Verwendung des investiven Klimabudgets. Der Kofinanzierungsfonds wird ab dem Jahr 2025 dauerhaft etabliert, um die Akquise externen Fördermittel zu erleichtern und den nötigen Eigenanteil zu decken. Das RKU wird beauftragt, die dafür benötigten jährlichen Mittel i.H.v. jeweils jährlich 1 Mio. Euro konsumtiv und 1 Mio. Euro investiv im Eckdatenverfahren zum Haushalt 2025 anzumelden. Das RKU wird ermächtigt, für die Erstellung und Umsetzung von Quartierskonzepten bis zur Unterzeichnung des Rahmenvertrages mit der Münchner Gesellschaft mbH (MGS) einzelne Dienstleistungsverträge abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt jeweils aus dem Budget des RKU. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Klimabudget, Grundsatzbeschluss, Kofinanzierungsfonds Ortsangabe: München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )