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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 10. April 2024, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

1.
Implerstraße 17 Flurstücke Nrn. 10441/16, 10442/5 der Gemarkung München, Sektion VI Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658 Erlass nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB Stadtbezirk 06 - Sendling

20-26 / V 12186 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes mit Tiefgarage auf dem Flurstück Nr. 10442/5 der Gemarkung München, Sektion VI Inhalt Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den Planungen für die Entlastungsspange U9 an einem neu zu erschaffenden U-Bahnhof zwischen Impler- und Poccistraße, Notwendigkeit der ersten Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658 Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658 um ein Jahr Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 658 Implerstraße 17, Bebauungsplan Nr. 2177, U9, IP/PC; Kapellenweg, Implerstraße Ortsangabe Stadtbezirk 06 – Sendling, Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann) Erhaltungssatzung für Kieferngarten-Freimann – Verdrängung durch Vonovia verhindern Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann


20-26 / V 11581 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 08.09.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, das Gebiet zwischen den U-Bahn Haltestellen Freimann und Kieferngarten entlang der Burmesterstraße und der Lützelsteinerstraße (entsprechend dem Kartenausschnitt im Antrag, siehe Anlage 1) auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu prüfen. Inhalt Die Überprüfung des im Antrag Nr. 20-26 / A 01868 vorgeschlagenen Gebiets sowie der umliegenden Bereiche hat ergeben, dass das Gebiet aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Orientierungswertes zur Größe, der fehlenden städtebaulichen Homogenität sowie dem nicht hinreichenden Aufwertungspotenzial nicht für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geeignet ist. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Kieferngarten-Freimann werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Erhaltungssatzung wird aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht empfohlen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 08.09.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Bauerfeindstraße, Burmesterstraße, Lützelsteinerstraße, Leutkircherstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 24 (Feldmoching-Hasenbergl) a) Satzungsbeschluss Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hasenbergl“) b) Erhaltungssatzung für das Hasenbergl – Verdrängung durch Modernisierung und Umwandlung verhindern Antrag Nr. 20-26 / A 00947 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021 Stadtbezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl


20-26 / V 11559 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021 wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, für das Gebiet Hasenbergl zu prüfen, ob und in welchem Umgriff die Einführung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist. Inhalt Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzung „Hasenbergl“ vor. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Hasenbergl“ wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hasenbergl“) wird in nachstehender Fassung beschlossen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Dülferstraße, Blodigstraße, Wellenkampstraße, Paulckestraße, Stanigplatz, Petrarcastraße, Aschenbrennerstraße, Stösserstraße, Linkstraße, Schleißheimer Straße, Harpprechtstraße, Frühlingsanger

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB


20-26 / V 08905 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 06828 Fraktion DIE GRÜNEN / RL vom 19.02.2020, eingegangen am 20.02.2020: Prüfung einer Erhaltungssatzung für die Siedlung Ludwigsfeld Antrag Nr. 20-26 / A 02392 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 15.02.2022, eingegangen am 15.02.2022: Erhaltungssatzung Ludwigsfeld – Verdrängung durch Aufteilung in Eigentumswohnungen verhindern! Inhalt Bekanntgabe des Überprüfungsergebnisses Formale Behandlung der beiden Anträge Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaschutzprüfung Eine Klimarelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Siedlung Ludwigsfeld werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Erhaltungssatzung für die Siedlung Ludwigsfeld kann aus fachlicher und rechtlicher Sicht insbesondere aufgrund der zu kleinen Gebietsgröße nicht empfohlen werden. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06828 der Fraktion DIE GRÜNEN / RL vom 19.02.2020 ist damit geschäftsmäßig behandelt. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02392 der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 15.02.2022 ist damit geschäftsmäßig behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB, Antrag Nr. 14-20 / A 06828, Antrag Nr. 20-26 / A 02392 Ortsangabe Stadtbezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl, Siedlung Ludwigsfeld

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge

  • 02-08 / A 03571 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05822 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05858 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)

20-26 / V 12693 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Weitere Fristverlängerung für drei aufgegriffene Stadtratsanträge Inhalt Begründung der weiteren Fristverlängerung für die Stadtratsanträge: • Erholungsgebiet und Bademöglichkeiten für Freiham! Antrag Nr. 14-20 / A 05822 vom 20.08.2019 • Planungen für die Umgestaltung der Münchner Freiheit wieder aufnehmen Antrag Nr. 02-08 / A 03571 vom 09.03.2007 • Belebung der Münchner Freiheit Antrag Nr. 14-20 / A 05858 vom 05.09.2019 Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben. Entscheidungsvorschlag Der jeweiligen Fristverlängerungen wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Aufgegriffene Stadtratsanträge, Fristverlängerung Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Gewerbegebiet Neumarkter Straße/Temmler-Areal - Anpassung der Ziele für die Neuentwicklung des Temmler-Areals und der Neumark-ter Straße auf die Bedürfnisse und Defizite des Stadtviertels unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Ortskern mit Einzelhandel, die umliegenden Wohnviertel und die Verkehrsbelastung - Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Mischgebiet, als Grundlage für ein lebendiges und ein langfristig nachhaltiges Viertel - Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren

  • 14-20 / E 01404 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

20-26 / V 12306 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Formale Behandlung der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 vom 06.04.2017 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14, die die Weiterentwicklung des Temmler-Areals forderte. Im Rahmen des Beschlusses zur Fortschreibung und Finanzierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms vom 19.12.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02731) wurden die durch die Empfehlung geltend gemachten Inhalte bereits behandelt. Inhalt Die Behandlung der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim vom 06.04.2017. Gesamtkosten/ Gesamterlöse - Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben. Entscheidungsvorschlag Die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Entwicklung des Temmler-Areals und zur Berücksichtigung der Forderungen der Empfehlung im Strukturkonzept und im Gewerbegebietsmanagement Neumarkter Straße werden zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 06.04.2023 ist mit diesem Beschluss gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Gewerbegebietsmanagement Neumarkter Straße; Macherei; Stadtbezirk 14 - Berg am Laim Ortsangabe Gewerbegebiet Neumarkter Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
7.
Keine neuen Bürohäuser


20-26 / V 12448 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Behandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 vom 05.10.2021 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24, die den Baustopp von Bürohäusern beantragt. Inhalt Die Behandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 05.10.2021 Gesamtkosten/ Gesamterlöse - Entscheidungsvorschlag Die Ausführungen im Vortrag der Referentin, welche aufzeigen, dass das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm mit den Strategien zur Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete neben der Schaffung von Planungsvoraussetzungen für die Neuausweisung eine ausgewogene gewerbliche Entwicklung verfolgt und mit der Hochhausstudie eine Prüfung von geeigneten Standorten für Hochhäuser einhergeht, werden zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist mit diesem Beschluss gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Hochhausstudie Ortsangabe gesamtes Stadtgebiet

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
8.
Werksviertel Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 WA 2(1) und WA 2(2) In-House-Vergabe; WA 1 Senior*innenwohnanlage mit Mehrgenerationenanteil Wohnen in Holzbauweise Modellprojekt Fahrradwohnen


20-26 / V 12752 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vorschlag zur Übertragung der Wohnbauflächen WA 2(1) und WA 2(2) im Werksviertel an die Münchner Wohnen. Zusätzlich soll auf dem bereits vergebenen WA 1 eine Senior*innenwohnanlage mit Mehrgenerationenanteil errichtet werden. Inhalt Darstellung der zu vergebenden Wohnbauflächen und Festlegung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Wohnbauvorhabens Gesamtkosten/ -erlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben. Entscheidungsvorschlag Die Münchner Wohnen wird als Bauträgerin für die Wohnbauflächen WA 2(1) und WA 2(2) im Werksviertel (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061) für ein Projekt mit ca. 250 Wohneinheiten mit einer Gesamtgeschossfläche (GF) von ca. 25.400 m² ausgewählt. Die Bebauung der Wohnbaufelder beinhaltet nach derzeitigem Stand: - eine GF von ca. 12.353 m² für das Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF); Grundstückskaufpreis 375,00 €/m² GF bei einer 55-jährigen Bindungsdauer. Davon entfallen rund 3.920 m² auf akut Wohnungslose mit ca. 70 Wohneinheiten als besondere Wohnform im Sinne des Art. 19 BayWoFG. - Ca. 70 Wohneinheiten und eine GF von rund 5.670 m² für das München Modell-Miete (MMM); Grundstückskaufpreis 675,00 €/m² GF bei einer 80-jährigen Bindungsdauer. - Ca. 70 Wohneinheiten und eine GF von ca. 7.400 m² für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB); Grundstückskaufpreis 1.050,00 €/m² GF bei einer 80-jährigen Bindungsdauer. Davon entfallen rund 780 m2 auf die besondere Wohnform sozial betreutes Einzelwohnen und 550 m2 auf Pflege-Wohngemeinschaften. Die Erstvermietungsmiete für die Wohnungen des KMB beträgt aktuell maximal 14,50 €/m² Wohnfläche (netto kalt). usw.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Fachexkursion des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zur IBA`27 Stadtregion Stuttgart, Freitag, 18.10.2024

20-26 / V 12845 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Landeshauptstadt München befindet sich in einem Transformationsprozess, der in verschiedenen Bereichen der Stadtentwicklung – insbesondere im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum, Entwicklung zukunftsfähiger Quartiere, innovative nachhaltige Bauweisen und zugleich hohe Qualitätsstandards – komplexe Herausforderungen erzeugt und schnell umsetzbare, tragfähige Lösungen erfordert. Die 2017 gestartete Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBAʼ27) ist diesbezüglich als Fachexkursion des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung für einen fachlichen Austausch mit Expert*innen vor Ort und mit Blick auf Best-Practice-Lösungen von besonderem Interesse. Inhalt Fachexkursion der Mitglieder des Ausschusses Stadtplanung und Bauordnung nach Stuttgart am 18.10.2024 mit den Schwerpunkten: Die Produktive Stadt, zukunftsweisende Stadtentwicklungsprojekte, die Transformation bestehender Areale, einfaches suffizientes & ressourcenschonendes Bauen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten pro Person belaufen sich auf ca. 150 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.000 Euro. Die von der Stadt zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 5.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den eigenen Referatsbudgets des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Direktoriums. Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben. Entscheidungsvorschlag Der Durchführung der Fachexkursion der Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung nach Basel vom 29.06. - 01.07.2023 wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Fachexkursion Stuttgart, IBA´27 Ortsangabe Stuttgart

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)