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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 10. April 2024, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
1.
Implerstraße 17
Flurstücke Nrn. 10441/16, 10442/5 der Gemarkung München, Sektion VI
Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658
Erlass nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
Stadtbezirk 06 - Sendling
Kurzinfo:
Anlass
Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes mit Tiefgarage auf dem
Flurstück Nr. 10442/5 der Gemarkung München, Sektion VI
Inhalt
Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den Planungen für die
Entlastungsspange U9 an einem neu zu erschaffenden U-Bahnhof
zwischen Impler- und Poccistraße, Notwendigkeit der ersten Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Klimaprüfung
Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 658 um ein Jahr
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 658 Implerstraße 17, Bebauungsplan Nr. 2177,
U9, IP/PC; Kapellenweg, Implerstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 06 – Sendling, Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr.
10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich)
2.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann)
Erhaltungssatzung für Kieferngarten-Freimann – Verdrängung durch Vonovia verhindern
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
-
20-26 / A 04750 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01868 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die
PARTEI vom 08.09.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung beauftragt, das Gebiet zwischen den U-Bahn
Haltestellen Freimann und Kieferngarten entlang der Burmesterstraße
und der Lützelsteinerstraße (entsprechend dem Kartenausschnitt
im Antrag, siehe Anlage 1) auf Eignung für den Erlass einer
Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu prüfen.
Inhalt
Die Überprüfung des im Antrag Nr. 20-26 / A 01868 vorgeschlagenen
Gebiets sowie der umliegenden Bereiche hat ergeben, dass das
Gebiet aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Orientierungswertes
zur Größe, der fehlenden städtebaulichen Homogenität sowie
dem nicht hinreichenden Aufwertungspotenzial nicht für den Erlass
einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
geeignet ist.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß §
172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Kieferngarten-Freimann
werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen
Erhaltungssatzung wird aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten
Gründen nicht empfohlen.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Fraktion DIE LINKE. / Die
PARTEI vom 08.09.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172
BauGB
Ortsangabe
Bauerfeindstraße, Burmesterstraße, Lützelsteinerstraße, Leutkircherstraße
3.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 24 (Feldmoching-Hasenbergl)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hasenbergl“)
b) Erhaltungssatzung für das Hasenbergl – Verdrängung durch Modernisierung und Umwandlung verhindern
Antrag Nr. 20-26 / A 00947 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021
Stadtbezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl
-
20-26 / A 04749 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00947 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die LINKE. / Die
PARTEI vom 21.01.2021 wird das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung gebeten, für das Gebiet Hasenbergl zu prüfen, ob und in
welchem Umgriff die Einführung einer Erhaltungssatzung nach § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist.
Inhalt
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der
Erhaltungssatzung „Hasenbergl“ vor.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Hasenbergl“
wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung
„Hasenbergl“) wird in nachstehender Fassung beschlossen.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die
LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021 ist geschäftsordnungsgemäß
behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Dülferstraße, Blodigstraße, Wellenkampstraße, Paulckestraße, Stanigplatz,
Petrarcastraße, Aschenbrennerstraße, Stösserstraße,
Linkstraße, Schleißheimer Straße, Harpprechtstraße, Frühlingsanger
4.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
-
20-26 / A 04748 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 06828 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02392 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04746 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 14-20 / A 06828 Fraktion DIE GRÜNEN / RL vom 19.02.2020, eingegangen am 20.02.2020: Prüfung einer Erhaltungssatzung für die Siedlung Ludwigsfeld
Antrag Nr. 20-26 / A 02392 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 15.02.2022, eingegangen am 15.02.2022: Erhaltungssatzung Ludwigsfeld – Verdrängung durch Aufteilung in Eigentumswohnungen verhindern!
Inhalt
Bekanntgabe des Überprüfungsergebnisses
Formale Behandlung der beiden Anträge
Gesamtkosten/
Gesamterlöse -/-
Klimaschutzprüfung
Eine Klimarelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Siedlung Ludwigsfeld werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Erhaltungssatzung für die Siedlung Ludwigsfeld kann aus fachlicher und rechtlicher Sicht insbesondere aufgrund der zu kleinen Gebietsgröße nicht empfohlen werden.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06828 der Fraktion DIE GRÜNEN / RL
vom 19.02.2020 ist damit geschäftsmäßig behandelt.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02392 der Fraktion DIE LINKE. / Die
PARTEI vom 15.02.2022 ist damit geschäftsmäßig behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB, Antrag Nr. 14-20 / A 06828, Antrag Nr. 20-26 / A 02392
Ortsangabe
Stadtbezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl, Siedlung Ludwigsfeld
5.
Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge
-
02-08 / A 03571 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
-
14-20 / A 05822 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
-
14-20 / A 05858 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
Kurzinfo:
Anlass
Weitere Fristverlängerung für drei aufgegriffene Stadtratsanträge
Inhalt
Begründung der weiteren Fristverlängerung für die Stadtratsanträge:
• Erholungsgebiet und Bademöglichkeiten für Freiham!
Antrag Nr. 14-20 / A 05822 vom 20.08.2019
• Planungen für die Umgestaltung der Münchner Freiheit wieder aufnehmen
Antrag Nr. 02-08 / A 03571 vom 09.03.2007
• Belebung der Münchner Freiheit
Antrag Nr. 14-20 / A 05858 vom 05.09.2019
Gesamtkosten /
Gesamterlöse -/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben.
Entscheidungsvorschlag
Der jeweiligen Fristverlängerungen wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Aufgegriffene Stadtratsanträge, Fristverlängerung
Ortsangabe -/-
6.
Gewerbegebiet Neumarkter Straße/Temmler-Areal
- Anpassung der Ziele für die Neuentwicklung des Temmler-Areals und der Neumark-ter Straße auf die Bedürfnisse und Defizite des Stadtviertels unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Ortskern mit Einzelhandel, die umliegenden Wohnviertel und die Verkehrsbelastung
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Mischgebiet, als Grundlage für ein lebendiges und ein langfristig nachhaltiges Viertel
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren
-
14-20 / E 01404 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Formale Behandlung der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 vom
06.04.2017 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14, die die
Weiterentwicklung des Temmler-Areals forderte. Im Rahmen des
Beschlusses zur Fortschreibung und Finanzierung des
Gewerbeflächenentwicklungsprogramms vom 19.12.2018
(Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02731) wurden die durch die Empfehlung
geltend gemachten Inhalte bereits behandelt.
Inhalt
Die Behandlung der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim vom
06.04.2017.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben.
Entscheidungsvorschlag
Die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Entwicklung des
Temmler-Areals und zur Berücksichtigung der Forderungen der
Empfehlung im Strukturkonzept und im Gewerbegebietsmanagement
Neumarkter Straße werden zur Kenntnis genommen.
Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01404 der Bürgerversammlung des 14.
Stadtbezirkes Berg am Laim am 06.04.2023 ist mit diesem Beschluss
gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS nach
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Gewerbegebietsmanagement
Neumarkter Straße; Macherei; Stadtbezirk 14 - Berg am Laim
Ortsangabe
Gewerbegebiet Neumarkter Straße
7.
Keine neuen Bürohäuser
-
20-26 / E 00474 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Behandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 vom 05.10.2021 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24, die den Baustopp von Bürohäusern beantragt.
Inhalt
Die Behandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 05.10.2021
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -
Entscheidungsvorschlag
Die Ausführungen im Vortrag der Referentin, welche aufzeigen,
dass das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm mit den
Strategien zur Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete neben
der Schaffung von Planungsvoraussetzungen für die
Neuausweisung eine ausgewogene gewerbliche Entwicklung
verfolgt und mit der Hochhausstudie eine Prüfung von geeigneten
Standorten für Hochhäuser einhergeht, werden zur Kenntnis
genommen.
Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00474 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist mit diesem Beschluss gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm
Hochhausstudie
Ortsangabe
gesamtes Stadtgebiet
8.
Werksviertel
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061
WA 2(1) und WA 2(2) In-House-Vergabe;
WA 1 Senior*innenwohnanlage mit Mehrgenerationenanteil
Wohnen in Holzbauweise
Modellprojekt Fahrradwohnen
-
20-26 / A 04747 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Vorschlag zur Übertragung der Wohnbauflächen WA 2(1) und WA 2(2) im Werksviertel an die Münchner Wohnen. Zusätzlich soll auf dem bereits vergebenen WA 1 eine Senior*innenwohnanlage mit Mehrgenerationenanteil errichtet werden.
Inhalt
Darstellung der zu vergebenden Wohnbauflächen und Festlegung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Wohnbauvorhabens
Gesamtkosten/ -erlöse -/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben.
Entscheidungsvorschlag
Die Münchner Wohnen wird als Bauträgerin für die Wohnbauflächen WA 2(1) und WA 2(2) im Werksviertel (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061) für ein Projekt mit ca. 250 Wohneinheiten mit einer Gesamtgeschossfläche (GF) von ca. 25.400 m² ausgewählt.
Die Bebauung der Wohnbaufelder beinhaltet nach derzeitigem Stand:
- eine GF von ca. 12.353 m² für das Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF); Grundstückskaufpreis 375,00 €/m² GF bei einer 55-jährigen Bindungsdauer. Davon entfallen rund 3.920 m² auf akut Wohnungslose mit ca. 70 Wohneinheiten als besondere Wohnform im Sinne des Art. 19 BayWoFG.
- Ca. 70 Wohneinheiten und eine GF von rund 5.670 m² für das München Modell-Miete (MMM); Grundstückskaufpreis 675,00 €/m² GF bei einer 80-jährigen Bindungsdauer.
- Ca. 70 Wohneinheiten und eine GF von ca. 7.400 m² für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB); Grundstückskaufpreis 1.050,00 €/m² GF bei einer 80-jährigen Bindungsdauer. Davon entfallen rund 780 m2 auf die besondere Wohnform sozial betreutes Einzelwohnen und 550 m2 auf Pflege-Wohngemeinschaften. Die Erstvermietungsmiete für die Wohnungen des KMB beträgt aktuell maximal 14,50 €/m² Wohnfläche (netto kalt).
usw.
9.
Fachexkursion des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
zur IBA`27 Stadtregion Stuttgart, Freitag, 18.10.2024
Kurzinfo:
Anlass
Die Landeshauptstadt München befindet sich in einem Transformationsprozess, der in verschiedenen Bereichen der Stadtentwicklung – insbesondere im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum, Entwicklung zukunftsfähiger Quartiere, innovative nachhaltige Bauweisen und zugleich hohe Qualitätsstandards – komplexe Herausforderungen erzeugt und schnell umsetzbare, tragfähige Lösungen erfordert.
Die 2017 gestartete Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBAʼ27) ist diesbezüglich als Fachexkursion des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung für einen fachlichen Austausch mit Expert*innen vor Ort und mit Blick auf Best-Practice-Lösungen von besonderem Interesse.
Inhalt
Fachexkursion der Mitglieder des Ausschusses Stadtplanung und Bauordnung nach Stuttgart am 18.10.2024 mit den Schwerpunkten: Die Produktive Stadt, zukunftsweisende Stadtentwicklungsprojekte, die Transformation bestehender Areale, einfaches suffizientes & ressourcenschonendes Bauen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Gesamtkosten/
Gesamterlöse Die Kosten pro Person belaufen sich auf ca. 150 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.000 Euro. Die von der Stadt zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 5.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den eigenen Referatsbudgets des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Direktoriums.
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben.
Entscheidungsvorschlag
Der Durchführung der Fachexkursion der Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung nach Basel vom 29.06. - 01.07.2023 wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Fachexkursion Stuttgart, IBA´27
Ortsangabe
Stuttgart