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(Download erfolgte am 16.07.2024 13:08:19)

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. Juli 2024, 14:00 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

1.
Lärmaktionsplanung für München – 4. Runde Entwurf des Lärmaktionsplans

20-26 / V 13487 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
Anlass: Mit Beschluss des Stadtrates, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05435 vom 23.03.2022 wurde das Referat für Klima- und Umweltschutz beauftragt, den Lärmaktionsplan für München gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG fortzuschreiben. Inhalt: In der Beschlussvorlage wird der Entwurf des Lärmaktionsplans, Runde 4, vorgestellt. Dieser enthält Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen für 18 Untersuchungsgebiete, übergeordnete strategische Maßnahmen, Vorschläge für Ruhige Gebiete und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Gesamtkosten / Gesamterlöse: -/- Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag: Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird gebilligt. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, diesen Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich auszulegen. Die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans wird dem Stadtrat nach der Auslegung und der Behandlung der Einwendungen bzw. Anregungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Lärmminderungsplanung, Lärmaktionsplan Ortsangabe: München

(Beschluss liegt noch nicht vor)
2.
Weiterentwicklung FKG – kreislauffähiges Bauen, klimagerechte Gebäudestandards im geförderten Wohnungsbau, Finanzierung FÖMIS

  • 20-26 / A 01186 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 20-26 / A 02377 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 20-26 / A 04091 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)

20-26 / V 13093 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Stadtratsanträge zum Thema kreislaufgerechtes Bauen und Beschluss des Stadtrats zu verbesserten Rahmenbedingungen für den geförderter Wohnungsneubau im FKG Inhalt: Bekanntgabe von notwendigen Änderungen im FKG - Einstellung Förderung Sanierungsberatung - Anpassungen Förderung Einzelmaßnahmen Neue Bonusmaßnahmen zum kreislauffähigen Bauen - Integrale Planung - Einsatz von Recycling-Baustoffen Verbesserte Rahmenbedingungen für geförderten Wohnungsneubau in der bereits beschlossenen Förderung „Klimagerechte Gebäudestandards“ Gesamtkosten /Gesamterlöse: Die durch den Stadtrat beauftragten zusätzlichen Maßnahmen erhöhen aufgrund der erforderlichen Anpassungen des Fördermittelportals FÖMIS die bereits für 2024 angemeldeten Mittel um 75 TSD €. Diese werden durch das Referatsbudget gedeckt. Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja, positiv Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt die Klimaschutzziele der LHM bei Neubau- und Sanierungsvorhaben. Entscheidungsvorschlag: Einführung der beiden neuen Förderbausteine (Bonusmaßnahmen) zum kreislauffähigen Bauen „Integrale Planung“ und „RC-Baustoffe. Erweiterung des bereits beschlossenen klimagerechten Gebäudestandards bei Neubau um einen klimagerechten Gebäudestandard im geförderten Wohnungsneubau. Gesucht werden kann im RIS auch unter: FKG, kreislaufgerechtes Bauen, zirkuläres Bauen, geförderter Wohnungsbau Ortsangabe: -/-

(Beschluss liegt noch nicht vor)
3.
Umsetzungskonzept zur Reduzierung der investiven Ansätze in den Jahren 2025 – 2027 im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2024 – 2028 Teilhaushalt des Referates für Klima- und Umweltschutz

20-26 / V 13313 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
-/-

(Beschluss liegt noch nicht vor)
4.
Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) Erlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund im Münchner Nordosten“


20-26 / V 13018 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
Anlass: Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Gemeindeverordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Landeshauptstadt München (Landschaftsschutzverordnung) vom 21.07.1993 Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München -Perspektiven- Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V04468 Empfehlung Nr. 20-26 / E 00519 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 28.10.2021 Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund“ nicht in dieser Form ausweisen Inhalt: Beschreibung des Schutzgebietes. Information über die Beteiligungsverfahren aus den Jahren 2014 und 2020 zum Erlass der Schutzgebietsverordnung. Würdigung der vorgebrachten verfahrensrelevanten Einwendungen und Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen sowie der betroffenen Fachstellen und -behörden, der Naturschutzvereinigungen, des Landkreises München und der angrenzenden Gemeinden, der städtischen Dienststellen, des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes und des Naturschutzbeirates der LHM. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag: Der Würdigung der Anregungen und Bedenken im Öffentlichkeitsverfahren wird zugestimmt. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Moosgrund im Münchner Nordosten wird beschlossen. Die Empfehlung ist satzungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Moosgrund im Münchner Nordosten, Empfehlung Nr. 20-26 / E 00519, Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 Bogenhausen Ortsangabe: Stadtbezirk 13 Bogenhausen Im Moosgrund Lebermoosweg

(Beschluss liegt noch nicht vor)
5.
Nachtrag (1)
Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2024 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2025 ff. für das Referat für Klima- und Umweltschutz

20-26 / V 13660 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
Anlass: Die Referate wurden verpflichtet, einmal jährlich ihrem jeweiligen Fachausschuss einen Bericht über geplanten Beschlussvorlagen mit finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre als Bekanntgabe vorzulegen. Inhalt: Bekanntgabe der geplanten Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2024 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2025 ff. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Drei Maßnahmen werden budgetneutral finanziert. Für diese kommet es zu keiner Budgetausweitung. Die Maßnahme RKU-003, Einrichtung einer Naturschutzwacht verursacht ab dem Jahr 2025 dauerhaft Kosten i.H.v. 50.000 €. Entscheidungsvorschlag: -/- Gesucht werden kann im RIS auch unter: Eckdatenbeschluss 2025 Ortsangabe: -/-

(Beschluss liegt noch nicht vor)
6.
Nachtrag (1)
City Soundscapes Beziehungen zwischen Biodiversität, Geräuschkulissen und menschlicher Gesundheit in urbaner grüner Infrastruktur gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsphase

20-26 / V 13146 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
Anlass: Damit auch in Zukunft die Biodiversität in München erhalten bleibt, soll die Zusammenarbeit auch mit der Wissenschaft intensiviert und ausgebaut werden. Die TU München hat in einer 1. Phase des Projekts „City Soundscapes“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ein Projektnetzwerk aus LMU München, der TU Berlin, dem RKU der Landeshauptstadt München sowie der BUND Naturschutz Kreisgruppe München, BIOTOPIA Lab und Green City e.V. aufgebaut. In der 2. Phase des Projektes engagiert sich das RKU nun in einem eigenen Teilprojekt. Die Finanzierung erfolgt durch eine 100%-ige Förderung durch das BMBF. Inhalt: Die zur Abmilderung der Biodiversitätskrise notwendige Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und das Stadtwachstum stellen die LHM vor eine große Herausforderung. Die Teilnahme am dargestellten Projekt ermöglicht eine Qualitätssteigerung bei der Erfüllung der Aufgaben im Bereich Naturschutz und Biodiversität durch zusätzliche Ressourcen und Kooperation mit wissenschaftlichen Partner*innen. Gesamtkosten /Gesamterlöse: Gesamtkosten i.H.v. 194.974,07 € (Förderung zu 100 % durch das BMBF) davon befristet von 2024-2027:- Personalauszahlungen i.H.v. 192.574,07 € - Sachauszahlungen für laufende Arbeitsplatzkosten in Höhe von 2400 € einmalig in 2024:- Sachauszahlungen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in Höhe von 2.000 €, einmalig in 2027: - Sachauszahlungen für die Vergabe eines Werkvertrages in Höhe von 20.000 € Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag: Auftrag an das RKU zur Einrichtung einer Stelle im Ausmaß von 30 Wochenstunden (0,75 VZÄ) befristet für 3 Jahre nach Zugang Förderbescheid; Veranlassung der Stellenbesetzung beim POR; Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel und der Erlöse aus den Fördermitteln bei der Stadtkämmerei Gesucht werden kann im RIS auch unter: Biodiversitätsstrategie, City Soundscapes Ortsangabe: -/-

(Beschluss liegt noch nicht vor)
7.
Nachtrag (1)
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Anpassungen Fördermaßnahmen

20-26 / V 14026 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Freigabe OB)
Kurzinfo:
Anlass: Haushaltskonsolidierung Inhalt: Aufgrund der akuten Haushaltslage der Landeshauptstadt München werden Anpassungen im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) vorgeschlagen, die eine Mittelumschichtung von Maßnahmen mit geringer Fördereffizienz (= Verhältnis ausbezahlter Fördermittel zu eingesparten THG-Emissionen) in Maßnahmen mit hoher Fördereffizienz vorsehen. Gesamtkosten /Gesamterlöse: Die Mittelumschichtung innerhalb des FKG-Budgets umfasst ein Volumen von etwa 50 Mio. €. Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja, positiv Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt die Klimaschutzziele der LHM bei Neubau- und Sanierungsvorhaben. Entscheidungsvorschlag: Anpassungen von Fördermaßnahmen: 1. Absenkung des Fördersatzes für Effizienzmaßnahmen von 15 % auf 10 %. 2. Förderstopp für die Fördermaßnahmen „Neubaustandards & Passivhaus“ nach aktueller Förderrichtlinie im laufenden FKG für den frei finanzierten Wohnungsbau. 3. Die in Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11088 vorgeschlagene und am 20.12.2023 im Plenum beschlossene Fördermaßnahme „Klimagerechter Gebäudestandard im Neubau“ wird aus der Förderrichtlinie gestrichen und tritt nicht in Kraft. 4. Die in Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13093 vorgeschlagene Fördermaßnahme „Neubau mit Lebenszyklus-Treibhausgas-Bilanz im geförderten Neubau“ wird wie folgt angepasst: Absenkung des Fördersatzes für die Stufe 2 von 17,5% auf 15%. Gesucht werden kann im RIS auch unter: FKG, Haushaltskonsolidierung, geförderter Wohnungsbau Ortsangabe: -/-

(Beschluss liegt noch nicht vor)