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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 23. Juli 2024, 09:30 Uhr
(TO freigegeben)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
1.
Umsetzungskonzept zur Reduzierung der investiven Ansätze in den Jahren 2025 – 2027 im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2024 – 2028
Teilhaushalt des Kreisverwaltungsreferates
Kurzinfo:
Anlass
Entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11544 der Vollversammlung vom 20.12.2023 wurde eine stadtweite Reduzierung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in den Jahren 2025 – 2027 beschlossen.
Inhalt
Die Sitzungsvorlage beschreibt die Konsolidierungsvorgabe sowie das konkrete Konsolidierungskonzept des Kreisverwaltungsreferates.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Kürzungsbeträge des Kreisverwaltungsreferates für die
Jahre 2025 – 2027 stellen sich wie folgt dar:
2025: 19.018.000 €
2026: 13.648.000 €
2027: 10.403.000 €
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nicht klimarelevant.
Entscheidungsvorschlag
Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die entsprechende Anpassung der investiven Ansätze im Rahmen des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2024 – 2028 umzusetzen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Mehrjahresinvestitionsprogramm; MIP 2024-2028; Umsetzungskonzept; Reduzierung investiver Ansätze; Investitionen; Konsolidierung; Teilhaushalt
Kreisverwaltungsreferat
Ortsangabe
-/-
(Beschluss liegt noch nicht vor)
2.
Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2024 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2025 ff.
Kurzinfo:
Anlass
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 21.02.2018 zur „Optimierung der Haushaltssteuerung durch den Stadtrat“ ein neues Haushaltsverfahren festgelegt. Danach ist das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, den Kreisverwaltungsausschuss als den zuständigen Fachausschuss über alle für das 2. Halbjahr 2024 geplanten Beschlussvorlagen mit personellen und finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2025 ff. zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt in Form der vorliegenden Bekanntgabe.
Inhalt
Insgesamt sind fünf Sitzungsvorlagen für den Bereich des Kreisverwaltungsreferates geplant. Dabei ist eine Vorlage nicht-öffentlich, welche Gegenstand einer separaten Bekanntgabe ist (SV-Nr. 20-26 / V 13021). Nachfolgend werden die Maßnahmen näher erläutert, die von besonderer Bedeutung sind:
UEFA Champions League Finale 2025 (Lfd. Nr. 001), Fortschreibung der Integrationspauschale für die Digitalisierung der Ausländerbehörde (Lfd. Nr. 003), Ersatzbeschaffung persönlicher Schutzausrüstung; Weiterentwicklung von Technik und Taktik zur langfristigen Kostensenkung darf nur mit gültiger TÜV-Bescheinigung eingesetzt werden (Lfd. Nr. 004) und Fördermitgliedschaft Feuerwehr-Fußballverein (Lfd. Nr. 001n). Im Übrigen wird auf die Formblätter in der Anlage verwiesen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Bekanntgabe
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Optimierung der Haushaltssteuerung, Haushaltsplanung 2025, Eckdatenbeschluss
Ortsangabe
Stadtgebiet München
(Beschluss liegt noch nicht vor)
3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS –) sowie Ergänzung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien - SoNuRL)
hier: Änderungen zum Thema Ladeinfrastruktur-
Kurzinfo:
Anlass
Das Kreisverwaltungsreferat kommt mit dieser Beschlussvorlage den Antragspunkten 10 und 11 aus der SV Nr. 20-26 / V 12728 des Mobilitätsreferats nach. Die bereits in der genannten Vorlage beschlossenen Aspekte werden mithin formell in die Sondernutzungsrichtlinie (SoNuRL) und die Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) übernommen. Im genannten Beschluss der Vollversammlung vom 24.04.2024 zur SV Nr. 20-26 / V 12728 „Ladeinfrastruktur für Pkw in München – weiteres Vorgehen zur Umsetzung auf öffentlichem Grund“ hat der Stadtrat das Kreisverwaltungsreferat gebeten, zeitnah die notwendigen Änderungen in der SoNuRL sowie der SoNuGebS für die Tatbestände der Ladeinfrastruktur vorzunehmen. Die Sondernutzungsgebühren sind in der LHM in der SoNuGebS geregelt. Bisher gibt es in der SoNuGebS keinen gesonderten Tatbestand für Ladeinfrastruktur.
Inhalt:
Die vorliegende BV beinhaltet zum einen die Aufnahme eines neuen §17a mit den ermessensleitenden Vorgaben für Ladeinfrastruktur. Zum anderen wird aufgrund der hohen Bedeutung der Angelegenheit des Transparenzgebots auch ein eigener Tatbestand in der SoNuGebS geschaffen. Es soll daher eine neue Nummer 6.3 in die Anlage der SoNuGebS aufgenommen werden.
Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nicht klimarelevant; Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag:Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (– SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen; Die Änderungen der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (– SoNuRL) mit der Aufnahme eines neuen § 17a „Ladeeinrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge“ werden gem. Anlage 2 beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: Sondernutzung, Sondernutzungsgebühren, Ladeinfrastruktur
Ortsangabe: Stadtgebiet München
(Beschluss liegt noch nicht vor)