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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 17. September 2024, 14:00 Uhr
(Niederschrift) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
1.
Zustimmung zur Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
nach Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) auf das Baureferat
(ohne Münchner Stadtentwässerung),
Anpassung wegen personeller Veränderungen
Kurzinfo:
Anlass
Auf Grund von personellen Veränderungen innerhalb des
Baureferates sollen personalrechtliche Befugnisse neu übertragen werden.
Diese Befugnisübertragung bedarf der Zustimmung des Stadtrats.
Infolge einer Änderung der Gemeindeordnung ist es seit dem 01.01.2024
nicht mehr erforderlich, dass sich die Zustimmung des Stadtrats
auf namentlich zu benennende Bedienstete bezieht.
Sie wird nunmehr erstmals funktionsbezogen eingeholt.
Inhalt
Die Veränderungen werden dargestellt.
Es wird um Zustimmung zur Übertragung der personalrechtlichen Befugnisse
auf die in der Anlage aufgeführten Funktionen bis zu den dort
aufgeführten Umfängen gebeten.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Vorhaben ist nicht klimarelevant.
Entscheidungsvorschlag
Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen bezüglich
der Beamt*innen bis einschließlich BesGr. A 14 und der Arbeit-
nehmer*innen bis einschließlich EGr. 14 TVöD oder einem
entsprechenden Entgelt auf die in der Anlage aufgeführten Funktionen
bis zu den dort aufgeführten Umfängen wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- personalrechtliche Befugnisse
- Delegations- und Steuerungsmodell
Ortsangabe
-/-
2.
Zustimmung zur Übertragung der Vergabe von Leistungen
nach Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) auf das Baureferat
(ohne Münchner Stadtentwässerung),
Anpassung wegen personeller Veränderungen
Kurzinfo:
Anlass
Die Weiterübertragung der vom Oberbürgermeister auf die
Baureferentin übertragenen Befugnis zur Vergabe von Leistungen
aus dem Zuständigkeitsbereich des Baureferates mit einem
geschätzten Auftragswert von über 2 Mio. Euro mit Ausnahme
solcher, bei denen ein Unterangebot vorliegt, das als das
annehmbarste nicht den Zuschlag erhalten soll und solcher,
bei denen sämtliche Planungs- und/oder Bauleistungen für eine Baumaßnahme
zusammengefasst an einen Auftragnehmer vergeben werden sollen,
auf weitere Beschäftigte des Baureferates ist dem Bauausschuss
als Fachausschuss mit anschließender Befassung der Vollversammlung
des Stadtrates gemäß Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 GO zur Zustimmung vorzulegen.
Infolge einer Änderung der Gemeindeordnung ist es seit dem 01.01.2024
nicht mehr erforderlich, dass sich die Zustimmung des Stadtrats
auf namentlich zu benennende Bedienstete bezieht.
Sie wird nunmehr erstmals funktionsbezogen eingeholt.
Inhalt
Die Veränderungen werden dargestellt. Es wird um Zustimmung
zur Übertragung der Befugnisse zur Vergabe von Leistungen
auf die im Vortrag genannten Funktionen gebeten.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Vorhaben ist nicht klimarelevant.
Entscheidungsvorschlag
Der Übertragung der auf die Baureferentin übertragenen Befugnis
zur Vergabe von Leistungen aus dem Zuständigkeitsbereich
des Baureferates gemäß § 23 Satz 1 Nr. 8 GeschO
auf die im Vortrag genannten Funktionen wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Delegation von Vergaben im Bereich des Baureferates
auf die Verwaltung
Ortsangabe
-/-
Hauptabteilung Gartenbau
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
Hauptabteilung Tiefbau
3.
Programm im Zuge der Erneuerung von
Eisenbahnbrücken durch die DB AG
Hier:
Eisenbahnüberführung über die Rosenheimer Straße
im 5. Stadtbezirk Au - Haidhausen,
im 14. Stadtbezirk Berg am Laim und
im 16. Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach
Vorprojektgenehmigung für die Verkehrsanlagen
im Zuge des Neubaus der Eisenbahnüberführung
Rosenheimer Straße durch die DB AG
-
20-26 / A 05113 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Sitzungsvorlage)
-
20-26 / A 05115 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Sitzungsvorlage)
Kurzinfo:
Anlass
Programmbeschluss vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02840)
– Erneuerung von Eisenbahnbrücken in München
Inhalt
Vorprojektgenehmigung für die Verkehrsanlagen im Zuge der
Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Rosenheimer Straße
durch die DB AG.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Belastbare Gesamtprojektkosten können erst nach Abschluss
des Planfeststellungsverfahrens ermittelt werden.
Die Kosten werden dem Stadtrat im Rahmen der Projektgenehmigung vorgelegt.
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
1. Die Vorplanung für die Verkehrsanlagen im Zuge des
Neubaus der Eisenbahnüberführung Rosenheimer Straße
durch die DB AG wird genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, für die Verkehrsanlagen
im Zuge des Neubaus der Eisenbahnüberführung Rosenheimer Straße
durch die DB AG die Entwurfs- und Genehmigungsplanung
für die Variante 2 (geringerer Gesamtumgriff gemäß Darstellungen
im Vortrag der Referentin unter Punkt 2) zu erarbeiten
sowie Teile der Ausführungsplanung vorzuziehen.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch
die DB AG wird das Baureferat die Projektgenehmigung herbeiführen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Eisenbahnunterführung
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahme
- Friedenstraße
- Kustermannpark
Ortsangabe
- Stadtbezirk 5 Au - Haidhausen
- Stadtbezirk 14 Berg am Laim
- Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach
- Rosenheimer Straße
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
4.
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung der Landeshauptstadt München
(Straßenreinigungssatzung)
Kurzinfo:
Anlass
Die Straßenreinigungssatzung wurde zuletzt zum 01.05.2019
geändert (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates
vom 10.04.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12769).
Zwischenzeitlich hat sich Anpassungsbedarf für das Anschlussverzeichnis
ergeben, in dem die Straßen aufgeführt sind, die von der Stadt gereinigt werden.
Inhalt
Darstellung und Erläuterung von Änderungen der
Straßenreinigungssatzung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung der Landeshauptstadt München
(Straßenreinigungssatzung) wird gemäß Anlage 1
beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Reinigungsklasse
- Vollanschlussgebiet
- Günter-Behnisch-Straße
- Frei-Otto-Straße
- Fritz-Schuster-Straße
- August-Everding-Straße
- Heßstraße
- Georg-Lindau-Straße
- Franziska-Schmitz-Straße
- Josef-Obenhin-Straße
- Hanne-Hiob-Straße
- Ludwig-Jung-Straße
- Grafinger Straße
- Erika-Köth-Straße
- Helmut-Dietl-Straße
- Gisela-Stein-Straße
- Maistraße
- Heckenstallerstraße
- De-Gasperi-Bogen
Ortsangabe
- Günter-Behnisch-Straße
- Frei-Otto-Straße
- Fritz-Schuster-Straße
- August-Everding-Straße
- Heßstraße
- Georg-Lindau-Straße
- Franziska-Schmitz-Straße
- Josef-Obenhin-Straße
- Hanne-Hiob-Straße
- Ludwig-Jung-Straße
- Grafinger Straße
- Erika-Köth-Straße
- Helmut-Dietl-Straße
- Gisela-Stein-Straße
- Maistraße
- Heckenstallerstraße
- Heckenstallertunnel
- De-Gasperi-Bogen
- Stadtbezirk 4 Schwabing-West
- Stadtbezirk 9 Neuhausen - Nymphenburg
- Stadtbezirk 14 Berg am Laim
- Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt
- Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
- Stadtbezirk 7 Sendling - Westpark
- Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
Nachtrag
5.
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“
Maßnahmen im Sanierungsgebiet Aubing-Neuaubing-Westkreuz
Neubau öffentliche Grünfläche südlicher Eingang
zur Parkmeile Neuaubing im Grünzug L
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
Ausführungsgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Mit Beschluss des Bezirksausschusses 22 vom 09.08.2023
wurde der Projektauftrag erteilt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09480).
Inhalt
- Ausgangslage
- Projektbeschreibung
- Bauablauf und Termine
- Kosten
- Finanzierung
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2.070.000 Euro.
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
1. Die Realisierung des Projektes mit Ausführungskosten
in Höhe von 2.070.000 Euro wird genehmigt.
2. Dem Baubeginn wird zugestimmt.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten,
die erforderlichen Mittel in Abstimmung mit dem Baureferat
termingerecht im Rahmen der jeweiligen Nachtragshaushaltsplanung
von der Finanzposition 6150.940.9000.3 auf die Finanzposition 5800.950.8555.2
zu übertragen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Aubing-Lochhausen-Langwied
- Grünzug L, Eingang Süd
- AWO's Fredl
Ortsangabe
- Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
- Bodenseestraße
- Überlinger Weg