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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
1.
Umsetzung Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Energetische Standards: Kostenkennwerte, CO².Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategien
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08-14 / A 02213 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01976 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03966 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Sanierungsstudie des Forschungsinstitutes für Wärmeschutz e.V. (FIW) München: „Ermittlung von Kostenkennwerten, CO2-Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategien für die energetische Sanierung im Wohnungsbau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in München“;
Antrag Nr. 20-26 / A 01976 der SPD / Volt-Fraktion und der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 06.10.2021;
Antrag Nr. 08-14 / A 02213 von Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Claudia Tausend, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Ingo Mittermair, Herrn StR Nikolaus Gradl, Frau StRin Heide Rieke vom 15.02.2011.
Inhalt:
Bekanntgabe der Ergebnisse der Sanierungsstudie des FIW München: „Ermittlung von Kostenkennwerten, CO2-Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategien für die energetische Sanierung im Wohnungsbau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in München“;
Vorschlag in der Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Empfehlungen des Gutachters der beiliegenden Studie folgend, den Effizienzhausstandard (EH) 55 bei einer Sanierungsquote von 4 % als Zielvorgabe, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich, festzulegen;
Bekanntgabe des Sanierungsfahrplans und des Kostenrahmens der Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:s. Beschlussseite
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Wohnungsbau in München; Städtische Wohnungsbaugesellschaften; GEWOFAG Holding GmbH; GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH, Gebäudeenergiestandard, Effizienzhaus Standard
Ortsangabe:
Über das gesamte Stadtgebiet verteilte Wohnanlagen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG.
2.
Sanierungsoffensive zur Steigerung der jährlichen Sanierungsquote
Finanzierung
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2023 – 2027
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20-26 / A 04431 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04432 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Befassung zu den Finanzierungsbedarfen zur Beschlussvorlage Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 08442 „Umsetzung der Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Energetische Standards: Kostenkennwerte, CO2-Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategie“, die dem Stadtrat am 05.07.2023 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt und vertragt wurde.
Inhalt
Erarbeitung einer Sanierungsoffensive durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit der Zielvorgabe für eine Sanierungsrate von 4 %, als Sanierungstiefe den Effizienzhausstandard (EH) 55, soweit technisch, ökologisch, sozial und wirtschaftlich sinnvoll möglich unter Benennung des dafür erforderlichen Finanzmittelbedarfes.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Für den Haushalt 2024 in Höhe von 20,49 Mio. Euro.
Für den Haushalt 2025 in Höhe von 84,41 Mio. Euro.
Entscheidungsvorschlag
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel für die Planungs-, Bau- und Nebenkosten zur Steigerung der Sanierungsquote und Heizungsumstellungen für den Haushalt 2025 in Höhe von 84,41 Mio. Euro zum Eckdatenbeschluss 2024 für den Haushalt 2025 anzumelden.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel für die Planungs-, Bau- und Nebenkosten zur Steigerung der Sanierungsquote und Heizungsumstellungen für den Haushalt 2024 in Höhe von 20,49 Mio. Euro anzumelden.
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (ab 01.01.2024 der Münchner Wohnen) um den Wert der gemäß Antragsziffer 2 einzulegenden Barmittel wird zugestimmt.
usw.
3.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Fortsetzung des Städtischen Mieten-Stopps
Anträge
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20-26 / A 03880 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
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20-26 / A 04126 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04433 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04446 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04374 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / F 00797 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
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20-26 / F 00803 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04339 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit dem Antrag Nr. 20-26 / A 04126 vom 01.09.2023 wurde die Stadtverwaltung
von der SPD / Volt – Fraktion aufgefordert Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass bei allen städtischen Wohnungen und den Wohnungen
der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Mieten auch über den
31.12.2024 hinaus nicht erhöht werden. Die Stadtkämmerei solle im Zuge
dessen für den Haushalt 2025 entsprechende Finanzierungskonzepte erarbeiten,
die sicherstellen, dass die Handlungsfähigkeit der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften gewährleistet bleibt.
Die Stadtratsfraktion Die Linke. / Die Partei fordert in Ihrem Antrag Nr. 20-
26 / A 03880, Ziffer 1 vom 06.06.2023, die GEWOFAG und
die GWG unter anderem (u.a.) auf, über den städtischen Mietenstopp
hinaus keine Modernisierungsumlage zu erheben.
Inhalt
Der stetig steigende Bedarf an preisgünstigem Wohnraum ist
insbesondere in München ein wachsendes Risiko in der Wohnungspolitik.
Die Höhe der Mieten ist für sehr viele Münchner Haushalte die zentrale
wirtschaftliche Frage und damit die wichtigste soziale Frage der
Landeshauptstadt München in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.
Angesichts der Tatsache, dass die Mieten in München im Vergleich zum
bundesweiten Durchschnitt sehr hochpreisig sind und die Landeshauptstadt
München sich das Ziel setzt den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum
zu sichern, schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, vor,
den Mieten-Stopp fortzusetzen.
4.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Einführung von Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung von THG-Emissionen im Gebäudelebenszyklus sowie Änderungen der Richtlinien der Förderprogramme FES und FKG
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20-26 / A 04427 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04429 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04091 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
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20-26 / A 04157 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02451 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02452 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01277 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02377 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
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20-26 / A 01271 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Auftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 29.06.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103, zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude unter den Aspekten Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen, Graue Energie/Emissionen des Bauwerks, Kreislauffähigkeit. Behandlung offener Stadtratsanträge, u. a. zur Circular Economy und zum Nachhaltigen Bauen. Erforderliche Anpassungen der Richtlinien FES und FKG.
Inhalt:
Umstellung der Effizienzhaus-Förderung auf eine lebenszyklus-treibhausgas-basierte Förderung in der Bundesförderung und im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Holzbauförderung, Anpassung der Förderung Photovoltaik, Rahmenbedingungen vor Inkrafttreten der Richtlinie; Behandlung der Stadtratsanträge; Richtlinienänderungen FES und FKG.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Beschlossen wird:
- die Neueinführung der beiden Lebenszyklus-THG-basierten Fördermaßnahmen „Klimagerechter Gebäudestandard bei Neubau“ bzw. „- bei Sanierung“.
- Die Außer-Kraft-Setzung der Fördermaßnahmen Effizienzhaus im Neubau und Passivhaus-Standards bei Neubau und Sanierung
- Fristverlängerung für alle offenen, förderfähigen Antragspunkte nach FES-Richtlinie 2019
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung von THG-Emissionen im Gebäudelebenszyklus, Änderung der Richtlinien Förderprogramme FES und FKG
Ortsangabe:
-/-
5.
Grundsatzbeschluss III
Fortschreibung des Klimabudgets
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20-26 / A 04428 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04323 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Grundlegende Beschlüsse des RKU Grundsatzbeschluss I und Finanzierungsrahmen für den Klimaschutz: Verabschiedung durch VV am 28.07.2021 der Leitsätze für eine Klimastrategie und einen Finanzierungsrahmen für den Klimaschutz.
Mit diesem Beschluss soll die zukünftige Verwendung des Klimabudgets ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. und damit die Umsetzung weiterer 13 Maßnahmen beschlossen werden.
Inhalt:
Dieser Beschluss zeigt die zukünftige Verwendung des Klimabudgets ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. und damit die Umsetzung weiterer 13 Maßnahmen auf.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Die Summe der zahlungswirksamen Kosten beträgt
im Jahr 2024 29.763.000 Euro, im Jahr 2025 137.415.000 Euro, im Jahr 2026 111.324.000 Euro, im Jahr 2027 264.860.000 Euro, im Jahr 2028 269.991.000 Euro und im Jahr 2029 21.078.000 Euro. Diese Kosten werden aus dem vom Stadtrat i.H.v. jährlich 170 Mio. Euro beschlossenen Klimabudget finanziert.
Entscheidungsvorschlag:
Zustimmung zur Umsetzung und Finanzierung weiterer 13 Maßnahmen unter Verwendung des investiven Klimabudgets.
Der Kofinanzierungsfonds wird ab dem Jahr 2025 dauerhaft etabliert, um die Akquise externen Fördermittel zu erleichtern und den nötigen Eigenanteil zu decken. Das RKU wird beauftragt, die dafür benötigten jährlichen Mittel i.H.v. jeweils jährlich 1 Mio. Euro konsumtiv und 1 Mio. Euro investiv im Eckdatenverfahren zum Haushalt 2025 anzumelden.
Das RKU wird ermächtigt, für die Erstellung und Umsetzung von Quartierskonzepten bis zur Unterzeichnung des Rahmenvertrages mit der Münchner Gesellschaft mbH (MGS) einzelne Dienstleistungsverträge abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt jeweils aus dem Budget des RKU.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Klimabudget, Grundsatzbeschluss, Kofinanzierungsfonds
Ortsangabe:
München