HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 27.09.2024 09:30:01)

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 18. September 2024, 09:30 Uhr (TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

1.
PERSPEKTIVE MÜNCHEN Entwurf des Stadtentwicklungsplans STEP 2040 „München – Stadt im Gleichgewicht“ Grundsatzbeschluss zur überarbeiteten Fassung des Stadtentwicklungsplanes nach Beteiligungsprozess Weiteres Vorgehen, Ressourcenbedarfe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V

20-26 / V 10661 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Stadtrat hat mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.5.2019 die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplanes beauftragt. Mit dem Stadtentwicklungsplan STEP2040 sollen die Ziele und Strategien zur räumlichen Entwicklung gebündelt, konkretisiert und visualisiert werden. Der Entwurf des STEP2040 wurde dem Stadtrat am 28.07.2021 bekannt gegeben (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03346). In der Zeit von Herbst 2021 bis Sommer 2022 wurde ein umfassendes, crossmediales Beteiligungsangebot für verschiedene Zielgruppen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Überarbeitung des STEP eingeflossen, die nun vorgelegt wird. Inhalt Der STEP2040 wird als informelles Planwerk mit seiner Funktion als räumliches Leitbild und strategischer Orientierungsrahmen beschrieben. Die wesentlichen Ziele und Inhalte für die Handlungsfelder Freiraum, Mobilität, Wohnquartiere, Wirtschaft, Klimaanpassung, Klimaschutz und Region werden aufgezeigt; Änderungen im Rahmen der Überarbeitung werden komprimiert dargestellt. Die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des digitalen STEP werden aufgezeigt. Der Beteiligungsprozess zum STEP 2040 hat vielfältige Anregungen, Hinweise und Forderungen ergeben. Diese werden zusammengefasst und eingeordnet. Weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Flächen an der Muttenthalerstraße; Behandlung einer Petition, diverser Bürgerversammlungsempfehlungen und eines Bezirksausschuss-Antrags Petition: zu Stadtentwicklungsplan Step 2040 TOP 2.6. Endgültige Ablehnung der Bauplanung Nr. 16 Auflösung Bebauungsplanverfahren A 1433 der Bürgerinitiative Klima- und Landschaftsschutz für Sollner Felder vom 11.12.2022 Behandlung der Petition der Bürgerinitiative Grüngürtel München SÜD vom 24.06.2024 Petition: Keine Bebauung des Grüngürtels München SÜD der Bürgerinitiative Grüngürtel München SÜD vom 24.06.2024


20-26 / V 12413 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlass dieser Beschlussvorlage ist die Petition der Bürgerinitiative „Klima und Landschaftsschutz für Sollner Felder“ vom 11.12.2022, der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Nr. 20.26 / B 04979 vom 08.11.2022 sowie die Empfehlungen aus Bürgerversammlungen des 19. Stadtbezirkes. Inhalt -Darstellung der Ausgangslage und des Sachstands zu einem Gebiet innerhalb des Umgriffes des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1433 „Muttenthalerstraße“ sowie zu den Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Gebiet um das Kloster Warnberg“ -Behandlung der Petition, des Antrags des Bezirksausschusses und der Bürgerversammlungsempfehlungen. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben. Entscheidungsvorschlag s. Beschlussseite Gesucht werden kann im RIS auch nach Petition, Muttenthalerstraße, Reitverein Corona, Landschaftsschutzgebiet Kloster Warnberg Ortsangabe Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried- Solln, Muttenthalerstraße, Solln, Warnberger Riedel

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Wohnungsbauoffensive: Erleichterungen für den Wohnungsbau und Optimierung Bebauungsplanverfahren A) Maßnahmen in der Bebauungsplanung, der Wohnungsbauförderung und in Baugenehmigungsverfahren B) Anträge


20-26 / V 11344 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass • Optimierungsbeschluss der Vollversammlung vom 16.03.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 04459 • Kenntnisnahme der Evaluierung der OptimierungsbeschlussMaßnahmen durch die Vollversammlung vom 25.07.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11585 • Antrag Nr. 20-26 / A 03803 vom 20.04.2023 • Antrag Nr. 20-26 / A 03804 vom 20.04.2023 • Antrag Nr. 20-26 / A 04046 vom 27.07.2023 • Antrag Nr. 20-26 / A 04726 vom 25.03.2024 • Antrag Nr. 20-26 / A 04880 vom 23.05.2024 Inhalt • Diverse Maßnahmenfelder für Erleichterungen im Wohnungsbau • Maßnahmen zur Optimierung von Bebauungsplan- verfahren mit übergeordneten, verwaltungsinternen und externen Möglichkeiten der Beschleunigung • Bericht über die Maßnahmen aus den Jahren 2016 / 2018 und Sachstand im Jahr 2024 Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Es ist keine Klimaschutzprüfungsrelevanz gegeben, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Entscheidungsvorschlag • Kenntnisnahme der Ausführungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Wohnungsbauoffensive für Erleichterungen im Wohnungsbau und der Optimierung von Bebauungsplanverfahren • Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sowie Bitte an alle zuständigen Referate, dem Wohnungsbau in den kommenden Jahren höchste Priorität einzuräumen, insbesondere werden die Bauleitplanverfahren zur Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau priorisiert. • Zustimmung zu dem geplanten Vorgehen und zu der Beauftragung von verschiedenen Maßnahmen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleansstraße (südöstlich), Höhe Spicherenstraße (südwestlich), Bahnlinie München - Rosenheim (nordwestlich), Höhe Elsässer Straße (nordöstlich) - Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 05 - Au-Haidhausen

20-26 / V 14169 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1956a für den Bereich Orleansstraße (südöstlich), Höhe Spicherenstraße (südwestlich), Bahnlinie München - Rosenheim (nordwestlich), Höhe Elsässer Straße (nordöstlich) Hier: Billigungsbeschluss Inhalt Darstellung der Behandlung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ § Abs. 1 BauGB), der Äußerung aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. 1 du 2, 4a Abs. 3 BauGB) sowie der Anhörung des Bezirksausschusses 5 mit Stellungnahme der Verwaltung. Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a zur Entwicklung von Büro- und Wohngebäuden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplanverfahren wurden durch den Klimafahrplan die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über • Die Behandlung der Äußerung aus den Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden, sowie des Bezirksausschusses • Die Billigung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1956a • den Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB • keine Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Orleanshöfe Orleansstraße Ortsangabe Orleansstraße (südöstlich), Spicherenstraße (südwestlich), Bahnlinie München - Rosenheim (nordwestlich), Elsässer Straße (nordöstlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Bebauungsplan Nr. 2177 Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und Westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 06 - Sendling

20-26 / V 14106 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans für den im Betreff genannten Bereich Hier: Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss Inhalt Darstellung der Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie Anhörung des Bezirksausschusses 6 mit Stellungnahme der Verwaltung, Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2177. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag 1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den diesbezüglichen Anlagen 5 und 6 entsprochen werden. 3. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirks Sendling kann nach Maßgabe der Ausführungen der diesbezüglichen Anlage 7 entsprochen werden. weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2153 Riegerhofstraße (westlich), Gotthardstraße (nördlich), Sportanlage Riegerhofstraße (östlich), Lukas-Schule (südlich) - Schulerweiterungsbau mit unterirdischer Dreifachsporthalle - (Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2001) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 25 Laim

20-26 / V 14146 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2153 für den Bereich Riegerhofstraße (westlich), Gotthardstraße (nördlich), Sportanlage Riegerhofstraße (östlich) und der Lukas-Schule (südlich) Inhalt Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Entwurf Satzungstext mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2153 mit Festsetzungen für einen Erweiterungsbau der Lukas-Schule zur Unterbringung einer Schule und Sportvereinsnutzung mit einer Dreifachsporthalle Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplanverfahren wurden durch den Klimafahrplan die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
A.) Rahmenplanung Gartenstadt 2.0 - Endbericht und Evaluation der Steuerungsinstrumente B.) Anträge und Empfehlungen Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach Stadtbezirk 18 Untergiesing - Harlaching Stadtbezirk 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Stadtbezirk 20 Hadern Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing Stadtbezirk 24 Feldmocing - Hasenbergl Stadtbezirk 25 Laim


20-26 / V 13216 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung vom 26.06.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 12716) - Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung Rahmenplanung. Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit der Erarbeitung und anschließender Vorstellung weiterer Rahmenplanungen in drei weiteren Untersuchungsgebieten sowie der Prüfung der Eignung zum Erlass einer Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Inhalt Bericht über die Ergebnisse der Rahmenplanung zur Gartenstadt 2.0 in den Stadtbezirken 19 und 21 sowie die Evaluation der von der Lokalbaukommission entwickelten Steuerungsinstrumente. Weiterhin Vorstellung der Ergebnisse Prüfung für den Erlass einer Gestalterhaltungssatzung Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
8.
Bestellung des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München und seines Stellvertreters; Verlängerung um eine weitere Amtsperiode bis 31.12.2028

20-26 / V 13841 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 31.12.2024 endet die 4-jährige, satzungsgemäße Amtszeit des Heimatpflegers und seines Stellvertreters. Die Amtszeit soll um eine weitere Amtsperiode bis 31.12.2028 verlängert werden. Inhalt Berufung von Herrn Regierungsbaumeister Architekt und Stadtplaner BDA Bernhard Landbrecht in das kommunale Ehrenamt des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München. Berufung von Herrn Dr. phil. Dipl.-Ing. M.A. Hanns Michael Küpper in das kommunale Ehrenamt des stellvertretenden Heimatpflegers. Die Amtsperiode dauert gem. Heimatpflegersatzung vier Jahre, somit bis Ablauf des 31.12.2028. (Jeweils Verlängerung um eine weitere Amtsperiode). Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Herr Regierungsbaumeister Architekt und Stadtplaner BDA Bernhard Landbrecht wird gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung für den Heimatpfleger der Landeshauptstadt München (Heimatpflegersatzung) auf die Dauer von vier Jahren, bis Ablauf des 31.12.2028, in das kommunale Ehrenamt des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen. Herr Dr. phil. Dipl.-Ing. M.A. Hanns Michael Küpper wird gemäß § 2 Abs. 5 der Heimatpflegersatzung auf die Dauer von vier Jahren, bis Ablauf des 31.12.2028, in das kommunale Ehrenamt des Stellvertreters des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen Gesucht werden kann im RIS auch unter Heimatpfleger Ortsangabe ohne

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Änderung Vertretungsregelung im Planungsausschuss Regionaler Planungsverband und Verbandsausschuss Äußerer Wirtschaftsraum München

20-26 / V 14107 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Referentenwechsel im Kommunalreferat neue Kommunalreferentin Jacqueline Charlier, ehemalige Kommunalreferentin Kristina Frank Inhalt Vorschlag zur künftigen Vertretungsregelung der Landeshauptstadt München im Planungsausschuss Regionaler Planungsverband Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag 1. Im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München wird als zweite Stellvertreterin von Hr. OB Dieter Reiter, Frau Kommunalreferentin Jacqueline Charlier benannt. 2. Im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München wird als erster Stellvertreter von Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Hr. StD Stephan Wolf und als zweite Stellvertreterin, Fr. Ltd. BDin Karla Schilde benannt. 3. In der Vertretungsregelung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes entfällt die namentliche Nennung der/des ständigen Vertreter*in der Stadtbaurätin. Es wird nur die Funktionsbezeichnung genannt. 4. In der Vertretungsregelung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München entfällt die namentliche Nennung der/des ständigen Vertreter*in der Stadtbaurätin. Es wird nur die Funktionsbezeichnung genannt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Vertretungsregelung Planungsausschuss Regionaler Planungsverband und Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
10.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 21 (Pasing-Obermenzing) Erhaltungssatzung reformieren V - Satzung nach neuen Kriterien als Pilotprojekt für Pasing Antrag Nr. 14-20 / A 05118 von der Stadtratsfraktion Die Grünen / Rosa Liste vom 21.03.2019 Geschäftsordnungsgemäß erledigt am 24.07.2019 Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing


20-26 / V 13245 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag Nr. 14-20 / A 05118 der Stadtratsfraktion Die Grünen/ Rosa Liste vom 21.03.2019 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, in Pasing einen abgegrenzten Bereich auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Dieser wurde in der VV am 24.07.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15423) geschäftsordnungsgemäß behandelt. Inhalt Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das im Antrag Nr. 14-20 / A 05118 vorgeschlagene Ge-biet nicht für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eignet. Gesamtkosten / Gesamterlöse(-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Gemäß dem Leitfaden „Vorauswahl Klimarelevanz“ des Referats für Klima– und Umweltschutz (RKU II-1) haben Beschlussvorlagen zu Fragen des Mieterschutzes und der Wohnraumversorgung (z. B. Erhaltungssatzungen, Mietpreisgestaltung, Zweckentfremdung von Wohnungen) voraussichtlich keine bzw. eine zu vernachlässigende Auswirkung auf das Klima. Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen zum Nicht-Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Untersuchungsbereich in Pasing (siehe Abbildung 1 auf Seite 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Satzung kann aus fachlicher und rechtlicher Sicht insbesondere aufgrund der geringen Verdrängungsgefahr sowie des nicht ausreichenden Aufwertungspotentials nicht empfohlen werden. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB, Antrag Nr. 14-20 / A 05118 Ortsangabe Weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Siedlungsentwicklung und Infrastrukturversorgung 2023-2027

20-26 / V 13334 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Fortschreibung des Infrastrukturversorgungskonzeptes Inhalt Die in den Anlagen aufgeführten Siedlungsgebiete für Wohnbauvorhaben lösen die aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen aus. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaprüfung ist gegeben: Nein Es ist keine Klimaschutzrelevanz gegeben. Entscheidungsvorschlag 1. Dem Infrastrukturversorgungskonzept 2023-2027 (siehe Anlage 1.1) wird zugestimmt. Es wird künftig regelmäßig im Rahmen einer eigenständigen Sitzungsvorlage „Siedlungsentwicklung und Infrastrukturversorgungskonzept“ aktualisiert. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Infrastrukturversorgungskonzept, Siedlungsmaßnahmen, Wohnungsbau, Siedlungsentwicklung Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
12.
Sanierungsgebiet "Petuelring" a) Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Petuelring" b) Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Sanierungsgebiet "Petuelring" Stadtbezirk 11 - Milbertshofen-Am Hart

20-26 / V 13572 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Petuelring“ sind so umfänglich erreicht, dass die Sanierung insgesamt als durchgeführt betrachtet wird. Inhalt Die Ausgangslage, die wichtigen Sanierungsmaßnahmen und die im Rahmen der Sanierung erzielten Wirkungen im Sanierungsgebiet „Petuelring“ werden dargestellt. Der bestehende Treuhändervertrag mit der MGS wird beendet. Ein kurzes Resümee über den Abschluss und die Ergebnisse der Sanierung entsprechend der externen Abschlussevaluation ist enthalten. Gesamtkosten / Gesamterlöse-/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Petuelring“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes aufgehoben.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
13.
Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge

  • 08-14 / A 04715 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 08-14 / A 04719 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 04220 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05254 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05337 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05818 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
  • 14-20 / A 05835 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)

20-26 / V 14212 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge Inhalt Die Bearbeitung verzögert sich. Der Sachstand hierzu wird mitgeteilt. Es wird um eine Fristverlängerung gebeten. Gesamtkosten/ -erlöse - Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Einer Fristverlängerung wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Fristverlängerung, Terminverlängerung, aufgegriffener Stadtratsantrag Ortsangabe -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)