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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 31. Januar 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Bezirk Mitte (HA II/2)
1.
Satzungsbeschluss 1.1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1872 Nymphenburger Straße, Sandstraße, Dachauer Straße, Rottmannstraße, Schleißheimer Straße, Stiglmaierplatz (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1523) 2. Aufhebung des nicht überplanten Restbereiches des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1872 vom 26.07.2000 Stadtbezirk 3 Maxvorstadt

02-08 / V 09394 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den oben genannten Bereichhier: Satzungsbeschluss Inhalte Wesentliche Inhalte sind unter anderem- die städtebauliche Neuordnung des bisher überwiegend industriell genutzten ehemaligen Brauereibetriebsgeländes. Unter Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude und unter teilweisem Erhalt der denkmalgeschützten Bierkeller ist im Bebauungsplan eine Neubebauung mit Wohnungen und kerngebietsspezifischen Nutzungen ausgewiesen. Die Brauereigaststätte Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz bleibt erhalten.- die Festsetzung des städtischen Grundstücks südlich der Rottmannstraße zwischen Dachauer Straße und Schleißheimer Straße als öffentliche Grünfläche; die daran angrenzenden Straßenabschnitte der Rottmannstraße und der Schleißheimer Straße werden als Fußgängerbereiche festgesetzt. Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnung, Satzung und Begründung sowie über die Behandlung der Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritten gemäß §§ 3 Abs. 2 und4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Gesucht werden kann im RIS auch unter Nymphenburger StraßeDachauer StraßeLöwenbräukeller

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
Bezirk Ost (HA II/3)
2.
Umstrukturierung des Areals der Fa. Siemens AG an der Hofmannstraße in Obersendling A.Bericht über das konkurrierende Verfahren (Workshopverfahren) für den Bereich südlich der Rupert-Mayer-Straße, westlich der Colmarer-/St.-Wendel-Straße, nördlich der Siemensallee und östlich der Baierbrunner Straße B.Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln

  • 02-08 / A 03551 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09376 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auftrag des Stadtrates, für das Siemensareal die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens (Workshopverfahren) für die Wohnbereiche östlich der Baierbrunner Straße und das Gewerbegebiet an der Koppstraße sowie den Bereich für Wohnen und Arbeiten zwischen Bahnlinie und Koppstraße zu veranlassen. Inhalt - Vorlage der Ergebnisse des von der Fa. Siemens Real Estate GmbH & Co. ausgelobten Workshopverfahrens sowie der Überarbeitung des ersten Preises zur Kenntnisnahme.- Auftrag der Firma Siemens an den Verfasser des zweiten Preises, das Wettbewerbsergebnis zu überarbeiten. - Nach Abschluss dieser Überarbeitung wird dem Stadtrat das Gesamtergebnis vorgestellt und eine Empfehlung ausgesprochen, auf welcher Basis die Entwicklung eines Bebauungsplanes erfolgen soll. Entscheidungsvorschlag - Kenntnisnahme vom Ergebnis des Workshopverfahrens. - Beauftragung des Planungsreferats, nach Abschluss der Überarbeitung des 2. Preises über das Gesamtergebnis der Überarbeitung und das geplante weitere Vorgehen zu berichten. Gesucht werden kann im RIS auch nach Umstrukturierung Areal Fa. Siemens Hofmannstraße;Workshopverfahren

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt in den nächsten Ausschuss )
Bezirk West (HA II/4)
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1997 Landsberger Straße (nördlich) Bahnlinie Hauptbahnhof – Pasing (südlich) zwischen Am Knie und Willibaldstraße Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing - Aufstellungsbeschluss -

02-08 / V 09378 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den o. g. Bereich zur Neuordnung der Grundstücke und Schaffung einer Wegeverbindung entlang der Bahnstrecke Inhalte Darstellung der Grundlagen und der Planungsziele und Darstellung der Äußerungen der Bezirksausschüsse 21 und 25 Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Gesucht werden kann im RIS auch nach Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1997Landsberger Straße (nördlich)Bahnlinie Hauptbahnhof – Pasing (südlich)zwischen Am Knie und Willibaldstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
4.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Stadtgrenze (nördlich), ehemaliges Gleislager (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127) Stadtbezirk 22 Aubing – Lochhausen - Langwied - Aufstellungsbeschluss -

  • 02-08 / A 03498 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 03495 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09383 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den o. g. Bereich zur Schaffung von Gewerbenutzung und Wohnnutzung sowie Sicherung wertvoller Freiflächen Inhalte Darstellung der Grundlagen und der Planungsziele und Darstellung der Äußerungen des Bezirksausschusses 22 mit Stellungnahme der Verwaltung Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Gesucht werden kann im RIS auch nach Änderung des Flächennutzungsplanesmit integrierter Landschaftsplanungund Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998 Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Stadtgrenze (nördlich), ehemaliges Gleislager (östlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (Änderung,siehe Beschnlussseite,endg. Entscheidung durch die Vollversammlung)
5.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1953 Am Kiefernwald (nördlich), U-Bahnhof Fröttmaning (westlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 244 a, Nr. 885 a und Nr. 1451) - Wohngebiet Fröttmaning - Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann

02-08 / V 09395 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den o. g. Bereich in Schwabing-Freimann; hier Satzungsbeschluss. Inhalte Behandlung der Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung;Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (Anlage 4). Entscheidungsvorschlag Satzungsbeschluss den Bebauungsplan mit Grünordnung, Satzung und Begründung sowie Behandlung der Stellungnahme aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gesucht werden kann im RIS auch nach Am Kiefernwald; Fröttmaning.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der Fraktion B90/Die Grünen )
Hauptabteilung II
6.
Abgesetzt
Schutz der Münchner Vorgärten - Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten (Vorgartensatzung) - Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten - Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner Vorgärten

  • 02-08 / A 03607 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09138 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Obergerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis Bauordnungsrecht-Bauplanungsrecht (sog. „Aschaffenburger Urteil“, BayVGH, Urteil vom 20.12.2004, Az. 25 B 98.1863)Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.05.2003 im Zusammenhang mit der Lockerung der Vorgartensatzung für schwierige Grundstückssituationen · Rechtliche Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung auf das gestalterische Ortsrecht der Landeshauptstadt München· Aktuelle Situation der Münchner Vorgärten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten· Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Lockerung der Vorgartensatzung· Instrumente zur Sicherstellung der stadtplanerischen Vorgartensituation und Lösung von Problemlagen im Vollzug · Erlass einer Satzung zur Änderung der Vorgartensatzung· Auftrag an die Verwaltung, den Erhalt und Schutz der Münchner Vorgärten möglichst konsequent sicherzustellen Aschaffenburger UrteilFreiflächengestaltungssatzungAlignementsGartenhäuschenStellplätze
Hauptabteilung III
7.
Münchner Wohnungsbaugesellschaften verpflichten sich dem Klimaschutz Antrag Nr. 02-08 / A 02994 der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste vom 03.04.2006

  • 02-08 / A 02994 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 03423 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09148 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 02-08 / A 02994 der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste vom 03.04.2006 Inhalte · „Münchner Sanierungsstandard“: Vergleich mit Stuttgart, Schwerpunkt Qualitätssicherung, Übertragbarkeit auf München · Freiwillige Selbstverpflichtung: Voraussetzungen, Bewertung und Angebot · Demonstrationssanierungsprojekt: Erkenntnisse aus gebauten und Ziele für geplante Projekte· Rahmenbedingungen: Hintergründe zu Mietrecht, Eigenwohnraum und Modernisierungskrediten der KfW-Bank Entscheidungsvorschlag 1. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden über das Planungsreferat in die Ausarbeitung eines „Münchner Sanierungsstandards“ einbezogen. 2. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften streben an, bei allen ihren Projekten den nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) individuell errechneten Höchstwert für den spezifischen Transmissionswärmeverlust um 10 % zu unterschreiten. Dabei erfolgt die Berechnung fernwärmeversorgter Gebäude analog zu gasversorgten Gebäuden. 3. Zielorientierte Modellprojekte werden weiterhin gefördert oder von der Stadt initiiert. 4. Damit Vermieter die Kosten für energiesparende Maßnahmen besser amortisieren können, versucht das Planungsreferat, über den Deutschen Städtetag und andere geeignete Gremien wie beispielsweise GdW und VdW Einfluss auf das Mietrecht zu gewinnen. 5. Städtische Grundstücke im geförderten Wohnungsbau werden vorzugsweise an Bieter

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,endgültige Entscheidung durch die Vollversammlung )
8.
Prüfung einer Nachverdichtung im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation für Haushalte mit Kindern in Obergiesing Ziffer 2 des Antrages Empfehlung Nr. 02-08 / E 00518 der Bürger- versammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing – am 19.07.2006

  • 02-08 / E 00518 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09406 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Prüfung einer Nachverdichtung im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation für Haushalte mit Kindern in Obergiesing. Inhalte Ausführungen zu dem für den betroffenen Bereich geltenden förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.Stellungnahme der GEWOFAG zu einer Nachverdichtung in ihrer dortigen Wohnanlage. Entscheidungsvorschlag Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen.Die Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Nachverdichtung, geförderter Wohnungsbau, Obergiesing

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )