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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. März 2007, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Berufung des Wahlleiters für die Gemeindewahlen am 02.03.2008
Kurzinfo:
Anlass:
Gemeindewahlen 2008
Inhalt:
Berufung des Leiters der Gemeidewahlen 2008 und einer Stellvertretung
Entscheidungsvorschlag:
Berufung von Herrn berufsmäßigen Stadtrat Dr. Blume-Beyerle und Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Günther
Gesucht werden kann im RIS unter:
Stadtratswahl 2008, Berufung Gemeindewahlleiter
2.
Bildung der Bezirksausschüsse für die Amtsperiode 2008 - 2014
Änderung
- von § 3 Abs. 2 Satz 2 BA-Satzung
- der Anlage 2 zur BA-Satzung
- von § 4 Abs. 2 BA-Satzung
Kurzinfo:
Anlass:
Festlegung des Stichtages der für die Kommunalwahl 2008 in Bayern zugrunde zu legenden Einwohnerzahlen
Inhalt:
Überprüfung der derzeitigen Größe der Bezirksausschüsse auf ihre Richtigkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BA-Satzung);
Neuberechnung der Größe der Bezirksausschüsse für die Amtsperiode 2008 - 2014
Anpassung von § 3 Abs. 2 Satz 2 BA-Satzung an landesweite Praxis
Anpassung von § 4 Abs. 2 BA-Satzung infolge Änderung von Art. 60 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung
Entscheidungsvorschlag:
Änderung von § 3 Abs. 2 Satz 2 BA-Satzung
Änderung der Anlage 2 zur BA-Satzung
Änderung von § 4 Abs. 2 BA-Satzung
Gesucht werden kann im RIS unter:
Änderung Bezirksausschuss – Satzung; Kommunalwahl; BA-Wahl; Gemeindewahl 2008
3.
Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der
Bezirksausschüsse bei Standortfragen und
Baumaßnahmen für Kindertagesstätten
-
02-08 / A 03575 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Auffassungsunterschiede zwischen der Verwaltung und der Bezirksausschuss-Satzungskommission über das Entscheidungsrecht für Bezirksausschüsse bei der Standortauswahl und der baulichen Realisierung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen.
Inhalt:
Die Bezirksausschuss-Satzungskommission sieht in Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen stadtteilbezogene Einrichtungen mit der Folge, dass den Bezirksausschüssen bei der Festlegung des Standorts und der baulichen Realisierung das alleinige Entscheidungsrecht zustünde.
Dem kann die Verwaltung nicht zustimmen. Die besagten Einrichtungen sind vielmehr von stadtviertelübergreifender Bedeutung und unterliegen gesamtstädtischen Kriterien. Die Entscheidungszuständigkeit über die Situierung des Standortes und die bauliche Realisierung liegt daher ausschließlich beim Stadtrat.
Entscheidungsvorschlag:
Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen sind stadtviertelübergreifende Einrichtungen. Bei der Festlegung des Standortes und der baulichen Realisierung bestehen daher nur Anhörungsrechte für die Bezirksausschüsse.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
BA-Satzungskommission, stadtteilbezogene Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen
II.
Personal- und Organisationsreferat