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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. März 2007, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Beschlussvollzugskontrolle des Direktoriums
Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2006
(01.07.2006 - 31.12.2006)
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss des Stadtrates vom 06.10.2004 und vom 23.11.2006 zur Einführung einer Beschlussvollzugskontrolle
Inhalt:
In der Bekanntgabe wird der Sachstand zu den derzeit der Beschlussvollzugskontrolle des Direktoriums unterliegenden Beschlussvorlagen dargestellt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
BVK, Beschlusscontrolling
2.
Mehr Sicherheit für Radfahrer/-innen vor rechtsabbiegenden Lkw
Ergebnis der Rückspiegel-Umrüstung
-
02-08 / A 01706 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Der Beschluss des VPA vom 03.02.2005 zum Thema „Mehr Sicherheit für Radfahrer/-innen vor rechtsabbiegenden Lkw“ unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle bis zum 31.07.2006.
Inhalt:
Bericht über den derzeitigen Umrüststand der Außenspiegel an städtischen Lkw ab 3,5 t zGG.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Mehr Sicherheit für Radfahrer/-innen vor rechtsabbiegenden Lkw, Toter Winkel, Außenspiegel
3.
Prüfungsantrag bezüglich Einführung von CarSharing für den städtischen Fuhrpark und den Fuhrpark städtischer Tochtergesellschaften
Antrag Nr. 02-08 / A 03331 von Herrn Stadtrat Thomas Schmatz vom 07.11.2006
-
02-08 / A 03331 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 02-08 / A 03331 von Herrn StR Thomas Schmatz vom 07.11.2006
Inhalt:
Es wird dargestellt, dass der städtische Fuhrpark aufgrund der hohen Fahrzeugauslastung und der besonderen Fahrzeugausstattung nur sehr wenig Einsatzmöglichkeiten für CarSharing bietet. Die bisherige Vorgehensweise der Beschaffung von Kfz ist wesentlich wirtschaftlicher als eine vergleichbare Nutzung von CarSharing. Vereinzelte Ausnahmen sind möglich.
Entscheidungsvorschlag:
Die Nutzungsmöglichkeit von CarSharing wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Einzelfall durch die Vergabestelle 1(im Rahmen der Bedarfsprüfung) geprüft.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
CarSharing, Fuhrpark
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten
Bezahlung nach § 18 TVöD
-
02-08 / A 03622 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhang von "Zielvereinbarungen" oder "systematischer Leistungsbewertung." Eine systematische Leistungsbewertung erfolgt nach dem "ertüchtigten Kriterienkatalog" oder anhand der "Ergebnismessung von Gruppen." Ein Einführungsplan stellt sicher, dass die Instrumente stufenweise starten und die Akteure nach und nach mit dem Leistungsentgelt vertraut werden. Die Inhalte der Dienstvereinbarung sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist der Bezirkstarifvertrag vom 26.05.2003, der zw. ver.di und dem KAV Bayern zur Leistungsbezahlung abgeschlossen wurde, einvernehmlich aufzuheben. Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zu Fortschreibungen der Dienstvereinbarung mit dem GPR, welche die dargestellten Grundzüge nicht berühren, ermächtigt. Der Übertragung der Regelungen für das Leistungsentgelt auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt. Der KAV Bayern wird ermächtigt, nach Abschluss der Dienstvereinbarung einen Aufhebungstarifvertrag mit ver.di zu schließen. Gesucht werden kann im RIS nach Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dienstvereinbarung, Leistungsprämie, Personalentwicklung, Geld