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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Markthalle München
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb
1.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2006
Erster Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2007
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Stichwort:
Abfallwirtschaftsbetrieb München – Jahresabschluss 2006 und erster
Zwischenbericht 2007
Anlass:
Gemäß den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung berichtet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb München dem Werkausschuss über den Jahresabschluss 2006 (§ 25 EBV) sowie mit dem ersten Zwischenbericht über die Abwicklung des Erfolgs- und Vermögens-
plans 2007 (§19 EBV).
Inhalt:
Mit dem Jahresabschluss 2006 wird der Stadtrat über die Entwicklung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr informiert. Der erste Zwischenbericht zeigt die voraussichtlichtliche Entwicklung im laufenden Jahr auf. Die Bekanntgabe verknüpft zwei Geschäfts-
jahre, um ein umfassenderes Bild vom Eigenbetrieb zu vermitteln.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
Gesucht werden kann auch nach:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, Erfolgsplan, Vermögensplan
2.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten
Bezahlung nach § 18 TVöD
Kurzinfo:
Stichwort:
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Anlass:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt in § 18 TVöD das Leistungsentgelt. Danach ist das jeweilige System zur leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich zu vereinbaren. Die Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt München (DV-LoB) gilt nicht für die Beschäftigten der Eigenbetriebe. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München hat mit der örtlichen Personalvertretung eine Dienstvereinbarung erarbeitet.
Inhalt:
Der spezifischen Struktur und Aufgabenstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes wurde im neuen System Rechnung getragen. Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhand eines Kombimodells, dass entsprechend der festgelegten Kriterien Zielvereinbarungen in Kombination mit einer systematischen Leistungsbewertung zulässt. Ein Einführungsplan stellt sicher, dass die Akteure nach und nach mit dem Leistungsentgelt vertraut werden. Die Inhalte der Dienstvereinbarung sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten.
Entscheidungsvorschlag:
Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Der Übertragung der Regelungen für das Leistungsentgelt auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt.
Gesucht werden kann auch nach:
Personal, Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dienstvereinbarung
Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Landwirtschaftlichen Betriebe
3.
Landwirtschaftliche Betriebe (LB);
Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2006
Erster Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2007
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Stichwort:
Landwirtschaftliche Betriebe – Jahresabschluss 2006 und
Erster Zwischenbericht 2007
Anlass:
Gemäß den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) berichtet der Eigenbetrieb LB dem Werkausschuss über den Jahresabschluss 2006 (§ 25 EBV) sowie mit dem Ersten Zwischenbericht über die Abwicklung des Erfolgs- und Vermögensplanes 2007 (§ 19 EBV).
Inhalt:
Mit dem Jahresabschluss 2006 wird der Stadtrat über die Entwicklung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr informiert. Aufgrund des positiven Geschäftsverlaufes konnte ein Jahresgewinn in Höhe von 7 T€ erzielt werden. Der Erste Zwischenbericht für 2007 zeigt die voraussichtliche Entwicklung im laufenden Jahr auf. Die Bekanntgabe verknüpft zwei Geschäftsjahre, um ein umfassenderes Bild vom Eigenbetrieb zu vermitteln.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
Gesucht werden kann auch nach:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, Erfolgsplan, Vermögensplan
Kommunalausschuss
4.
Straßenbenennung im
10. Stadtbezirk Moosach
Melitta-Benz-Straße
Berta-Hummel-Straße
Käthe-Kruse-Straße
Margarete-Steiff-Straße
Kurzinfo:
Stichwort:
Straßenbenennung im 10. Stadtbezirk Moosach
Anlass:
Schaffung eines Wohn- und Gewerbegebiets im Bereich südwestlich des Moosacher Bahnhofs
Inhalt:
Im Bereich südwestlich des Moosacher Bahnhofs, zwischen Untermenzinger Straße, Allacher Straße und der Bahnlinie München-Regensburg, liegt das Betriebsgelände der Firmen Meiller und Rathgeber. Auf einem Teil dieses Geländes entsteht ein Wohn- und Gewerbegebiet, das zukünftig durch vier neue Straßen erschlossen wird (U-1551, U-1552, U-1553 und U-1554). Diese vier neuen Straßen müssen benannt werden.
Entscheidungsvorschlag:
Die Straße U-1551 soll Melitta-Benz-Str., die Straße U-1552 soll Margarete-Steiff-Str., die Straße U-1553 soll Käthe-Kruse-Str. und die Straße U-1554 soll Berta-Hummel-Str. benannt werden.
Gesucht werden kann auch nach:
Bebauungsplan Nr. 1903; Meiller-Gelände
5.
Straßenbenennung im
10. Stadtbezirk Moosach
Agnes-Pockels-Bogen
Kurzinfo:
Stichwort:
Straßenbenennung im 10. Stadtbezirk Moosach
Anlass:
Schaffung des neuen Technologieparks Moosach
Inhalt:
Auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Gaswerksgeländes entsteht der neue Technologiepark Moosach (Bebauungsplan Nr. 1927 a). Die verkehrliche Erschließung dieses Technologieparks erfolgt durch eine bogenförmige Straße (U-1562), die an die bestehende Emmy-Noether-Straße angebunden wird. Diese Erschließungsstraße muss benannt werden.
Entscheidungsvorschlag:
Die Straße U-1562 soll Agnes-Pockels-Bogen benannt werden.
Gesucht werden kann auch nach:
Bebauungsplan 1927 a; Technologiepark Moosach
6.
Straßenbenennung im
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Toni-Berger-Straße
Bally-Prell-Straße
Erni-Singerl-Straße
Kurzinfo:
Stichwort:
Straßenbenennung im 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied.
Anlass:
Schaffung eines Neubaugebietes im Rahmen eines Umlegungsver-fahrens.
Inhalt:
Im Bereich zwischen Schussenrieder Straße, Schubinweg und Amelbrechtweg wurden im Rahmen eines Umlegungsverfahrens 82 Baugrundstücke neu gebildet. Die verkehrsmäßige Erschließung wird in Zukunft durch drei verkehrsberuhigte Stichstraßen (U-1456, U-1457 und U-1458) von der Schussenrieder Straße aus erfolgen. Diese drei neuen Straßen müssen benannt werden.
Entscheidungsvorschlag:
Die Straße U-1456 soll Toni-Berger-Straße, die Straße U-1457 soll Bally-Prell-Straße und die Straße U-1458 soll Erni-Singerl-Straße benannt werden.
Gesucht werden kann auch nach:
Bebauungsplan Nr. 1703; Schussenrieder Straße.
7.
"Konzept Soziale Mietobergrenzen" (KSM)
Umsetzung und Auswirkungen des
Beschlusses der Vollversammlung des
Stadtrates vom 26.07.2006
unter Einbeziehung von Mieterhöhungen bspw.
durch Nachholung von Aufwendungsverzichten
bei Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus
(1. Förderweg)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.07.2006
Inhalt: Im Rahmen der üblichen Mietpreisfestsetzung, unter Berücksichtigung des KSM, übernimmt das Kommunalreferat künftig im Zuge von Mietanpassungen auch die Überprüfung des Einkommens der Mieter, soweit diese das beantragen.
Das KSM wird künftig grundsätzlich auch bei Kostenmietberechnungen im 1. Förderweg des Sozialen Wohnungsbaus angewandt, bei denen es zu Überschreitungen der KSM-Obergrenzen und damit zu Wertungswidersprüchen zwischen gebundenem und ungebundenem Wohnungsbestand kommen würde.
Sofern bisher geleistete Aufwendungsverzichte durch Neuberechnung der Kostenmieten nachzuholen sind, werden die Mieterhöhungen im Bedarfsfall auf mehrere Schritte verteilt und auf max. 1,- €/m²/p.a. pro Mietanpassung festgesetzt.
Entscheidungsvorschlag:
-Die aufgrund des modifizierten KSM-Beschlusses vom 26.07.2006 im Rahmen der Prüfung von Mieteranträgen vorzunehmende Ermittlung des anrechenbaren Einkommens im Sinne des § 9 WoFG wird grundsätzlich vom Kommunalreferat selbst durchgeführt.
-Zur Deckung des Mehraufwands wird das POR gebeten, die stellenplanmäßige Voraussetzung durch Zuschaltung einer halben Stelle zu schaffen.
-Die Kostenmietfestsetzung für Sozialwohnungen des 1. Förderwegs erfolgt künftig auch im gebundenen Wohnungsbestand grundsätzlich unter Beachtung der Mietobergrenzen des KSM.
-Bei Fortschreibung der KS
8.
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2007 bis 2011;
Maßnahmen im Bereich des Kommunalreferates;
Programmentwurf
Kurzinfo:
Stichwort:
Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
Anlass:
Fachauschussberatungen zum Programmentwurf, der dem Stadtrat am 09.05.2007 übergeben wurde
Inhalt:
Investitionsvorhaben aus dem Bereich des Kommunalreferates
Entscheidungsvorschlag:
1. Der Kommunalausschuss stimmt den Vorhaben aus dem Bereich des Kommunalreferates zum Mehrjahresinvestitionsprogramms für die Jahre 2007 – 2011 mit den Ansätzen in Investitionsliste 1 gemäß der beigefügten Anlage zu.
2. Den Anregungen der Bezirksausschüsse kann nicht entsprochen werden, soweit sie über die bereits im Entwurf des Mehrjahresin-vestitionsprogramms 2007 – 2011 enthaltenen Investitionsmaß-nahmen hinausgehen.
Gesucht werden kann auch nach:
Maßnahmen im Bereich des Kommunalreferates