HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 21.05.2024 09:22:45)

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 4. Februar 2015, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

3
Bezirk Mitte (HA II/2)
1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2056 Deroystraße (östlich) zwischen Tillystraße und Arnulfstraße - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss -

14-20 / V 02099 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2056 für den Bereich Deroystraße (östlich) zwischen Tillystraße und Arnulfstraße. Inhalte: -Darstellung der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und den Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Anhörung des Bezirksausschusses 3 mit Stellungnahme der Verwaltung; -Entwurf Satzungstext mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2056 mit Festsetzung von Wohn sowie Büro- und Verwaltungsnutzung, Bordinghaus- und Hotelnutzungen, nicht störende Handwerksbetrieben und Läden des täglichen Bedarfs -Zustimmung zur Annahme des einseitigen Angebots zum Abschluss eines Durchführungsvertrag mit Projektplänen Entscheidungsvorschlag: Beschlusssfassung über die vorgeschlagene Behandlung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; den Wechsel der Vorhabenträgerin; der Annahme des einseitig bindenden Angebots zum Abschluss eines Durchführungsvertrages; der Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2056 sowie die Beauftragung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen Gesucht werden kann im RIS auch nach: Deroystraße, Tillystraße, Arnulfstraße, Arnulfpost, ehemaliges Paktezustellamt, Mike 2, Mike 4

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2
Hauptabteilung III
1.
Mietkosten senken und Klima schonen durch PV-Eigenverbrauchsanlagen (EVA) - Städtische Wohnungsbaugesellschaften prüfen Potentiale und Realisierungsmöglichkeiten für PV-Eigenverbrauch ihrer Mieter Antrag Nr. 08-14 / A 04263 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 17.05.2013


14-20 / V 01341 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 08-14 / A 04263 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN / ROSA LISTE vom 17.05.2013 Inhalte: Strom aus Photovoltaikanlagen kann wirtschaftlich erzeugt werden, wenn ein möglichst großer Anteil in räumlicher Nähe verbraucht werden kann, zum Beispiel durch Verkauf an Mieterinnen und Mieter. Die Voraussetzungen sind bei Mehrfamilienhäusern prinzipiell günstig, die Gesamtwirtschaftlichkeit ist noch zu prüfen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden daher gebeten, ein Direktstrom-Vermarktungskonzept mit einem Energieversorger zu prüfen, da sie aus rechtlichen Gründen nicht selbst Strom verkaufen können. Entscheidungsvorschlag: • GWG und GEWOFAG werden gebeten, Möglichkeiten für PVStromerzeugung mit möglichst hohem Direktverbrauch zu prüfen. • Die Stadtwerke München GmbH wird gebeten, zusammen mit GWG und GEWOFAG ein Konzept zum Verkauf von Strom an Mieterinnen und Mieter zu prüfen. • Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat vom Ergebnis zu berichten. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Photovoltaik, PV, Eigenverbrauch, Direktverbrauch, Mieterstrom, Stadtwerke München, SWM, Solarinitiative München, SIM, städtische Wohnungsbaugesellschaften, GWG, GEWOFAG

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (Siehe Beschlussseite)
2.
Konradinstraße 23 - 29 - Erhalt des Wohnraums für die Mieter im derzeitigen Zustand und zu derzeitigen Preisen

  • 14-20 / B 00299 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 01951 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirks - Untergiesing-Harlaching stellte am 19.08.2014 parteiübergreifend den Antrag, dass der Wohnraum für die Mieterinnen und Mieter der GBW - Wohnanlage Konradinstraße 23 – 29 im derzeitigen Zustand und zu derzeitigen Preisen erhalten bleiben solle. Inhalte: Nach Aussagen der GBW ist die Wohnanlage Konradinstraße 23-29 derzeit nicht in der Verkaufsplanung. Entscheidungsvorschlag: Vom Vortrag, wonach das Objekt Konradinstraße 23-29 derzeit nicht in der Verkaufsplanung der GBW GmbH steht, wird Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach: GBW, Wohnungsankauf

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
1
Hauptabteilung IV
1.
Umsetzung und Evaluation des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) in München Antrag Nr. 08-14 / A 04205 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.04.2013


14-20 / V 00910 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass:A. d. Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL: D. Einhalt. d. Vorschr. d. Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) soll auch o. bayernweite Vollzugshinweise d. d. PLAN überwacht werden. Inhalte: Für die einheitl. Überwach. d. Vorschri. d. EEWärmeG waren f. Bayern bzw. bundesweit Vollzugshinweise und einheitli. Formulare angekündigt. Diese liegen auch nach fast fünf Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes n. nicht vor. Dem RPLAN soll stadtintern auch formal d. Zuständigk. f. d. Vollzug als Kreisverwaltungsbehörde übertragen werden. Es wird beauftragt, eigene Vollzugsregeln u. Formulare zu entwickl., einzuführen und d. Einhalt. d. Vorschri. zu überwachen. Gesamtkosten Das Produktkostenbudget des PLAN erhöht sich im Jahr 2014 um 235.270 Euro und 2015 um 218.910 Euro, insgesamt also um 454.180 Euro f. d. Zeit der befristeten Stellenzuschaltung (3,5 VZÄ). Darin enthalten sind die jährlich benötigten DV- und Arbeitsplatzkosten in Höhe von 19.560 Euro im Jahr 2014 und 3.200 Euro in 2015. Zusätzlich können bei Stellenbesetzung mit Beamtinnen/Beamten Pensions- und Beihilferückstellungen von jährlich 36.875 Euro entstehen. Die investiven Sachkosten für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze betragen zudem 9.480 Euro. Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt bis zu einer bundesweiten Regelung eigene Vollzugsregeln und Formulare zu entwickeln und die Einhaltung der Vorschriften dauerhaft zu überwachen. Dazu wird bei der Hauptabteilung IV - Lokalbaukommission eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird für den Vollzug dieser Aufgaben mit dreieinhalb Stellen ausgestattet. Gesucht werden kann im RIS auch nach: EEWärmeG, Erneuerbare Energien, Energieeinsparungsgesetze, Wärmegesetze

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (Siehe Beschlussseite)