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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 27. Oktober 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags Befristete Ergänzungsvereinbarungen für ehemalige Betriebsträger Modifizierung der Zuschussrichtlinie und sonstige Weiterentwicklungen Alternativmodell zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage


14-20 / V 04093 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel. Inhalt Darstellung der Überführung städtischer Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel; Gesamtkosten /Gesamterlöse Gesamtkosten dauerhaft konsumtiv bis zu 8.271.340 Euro ab 2016 einmalig investiv 34.830 Euro in 2016 befristet konsumtiv bis zu 1.970.450 Euro jährlich (01.01.2016 bis 31.12.2018) Von den dauerhaft konsumtiven Kosten werden 3.800.000 Euro und von den befristet konsumtiven Kosten werden 1.500.000 Euro über den geplanten Haushaltsansatz abgedeckt. Die weitere Finanzierung der restlichen dauerhaft konsumtiven Kosten in Höhe von 3.271.340 Euro und der restlichen befristet konsumtiven Kosten in Höhe von 470.450 Euro erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Entscheidungsvorschlag Der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel, wie im Vortrag beschrieben, wird zu gestimmt. Die notwendigen Stellenkapazitäten werden genehmigt. Der Einführung der Geschwisterermäßigung für das zweite Kind in Einrichtungen, die über die Münchner Förderformel bezuschusst werden, wird zugestimmt. Der Modifizierung der Zuschussrichtlinie, der Erhöhung des Faktors eallg und des Faktors Miete, der Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags und dem Alternativmodell zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Abgesetzt
Pädagogische Qualifizierungsangebote für das Personal in Münchner Kindertageseinrichtungen durch stiftungsfinanzierte Programme
3.
Freiwilliger Gebührenangleichungszuschuss für Kindergärten und Horte freier Träger im Kalenderjahr 2015

14-20 / V 04101 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Förderung von Gebührenangleichungen bei Kindertageseinrich- tungen freier Träger zur Vermeidung sozialer Härten Inhalt Darstellung der aktuellen Sachlage Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 248.457,80 € im Jahr 2015. Entscheidungsvorschlag Die Auszahlung eines freiwilligen Gebührenangleichungszu- schusses an die Trägerverbände und freien Träger von Kinder- gärten und Horten wird in der im beiliegenden Verteilungsplan ausgewiesenen Höhe genehmigt. Der Gebührenangleichungszu- schuss wird zum 31.12.2015 beendet, das Verfahren eingestellt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
4.
Freiwillige Mietkostenzuschüsse für anerkannte Kindergärten freier Träger im Kalenderjahr 2015 (Auszahlungsbeschluss)

14-20 / V 04025 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss des Stadtrates vom 02.12.1992, freien Trägern aner- kannter Kindergärten, deren Kindergärten in angemieteten Räu- men untergebracht sind, ab 1993 freiwillige Mietkostenzuschüsse zu gewähren Inhalt 55 Kindergärten haben einen Antrag auf Mietkostenzuschuss ge- stellt, sie erhalten 2015 einen Mietkostenzuschuss von zusam- men 260.400,00 €. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 260.400,00 € im Jahr 2015. Entscheidungsvorschlag 1. Der Bildungsausschuss genehmigt die Auszahlung freiwilliger Mietkostenzuschüsse an Träger freigemeinnütziger und sons- tiger Kindergärten in Höhe von 260.400,00 € gemäß beilie- gendem Verteilungsplan. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, die noch im Haushaltsjahr 2015 eingehenden Anträge von Kindergär- ten auf Mietkostenzuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf dem Büroweg abzuwickeln.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )