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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 27. Oktober 2015, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel
Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags
Befristete Ergänzungsvereinbarungen für ehemalige Betriebsträger
Modifizierung der Zuschussrichtlinie und sonstige Weiterentwicklungen
Alternativmodell zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage
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14-20 / A 00924 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04290 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04437 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 00514 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 02593 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00855 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01971 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01497 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel.
Inhalt
Darstellung der Überführung städtischer Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel;
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Gesamtkosten
dauerhaft konsumtiv bis zu 8.271.340 Euro ab 2016
einmalig investiv 34.830 Euro in 2016
befristet konsumtiv bis zu 1.970.450 Euro jährlich (01.01.2016 bis
31.12.2018)
Von den dauerhaft konsumtiven Kosten werden 3.800.000 Euro und von den
befristet konsumtiven Kosten werden 1.500.000 Euro über den geplanten
Haushaltsansatz abgedeckt.
Die weitere Finanzierung der restlichen dauerhaft konsumtiven Kosten in
Höhe von 3.271.340 Euro und der restlichen befristet konsumtiven Kosten in
Höhe von 470.450 Euro erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.
Entscheidungsvorschlag
Der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel, wie im Vortrag beschrieben, wird zu
gestimmt.
Die notwendigen Stellenkapazitäten werden genehmigt.
Der Einführung der Geschwisterermäßigung für das zweite Kind in
Einrichtungen, die über die Münchner Förderformel bezuschusst werden,
wird zugestimmt.
Der Modifizierung der Zuschussrichtlinie, der Erhöhung des Faktors eallg
und des Faktors Miete, der Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags
und dem Alternativmodell zur Finanzierung der
Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt.
2.
Pädagogische Qualifizierungsangebote für das
Personal in Münchner Kindertageseinrichtungen
durch stiftungsfinanzierte Programme
3.
Freiwilliger Gebührenangleichungszuschuss
für Kindergärten und Horte freier Träger
im Kalenderjahr 2015
Kurzinfo:
Anlass
Förderung von Gebührenangleichungen bei Kindertageseinrich-
tungen freier Träger zur Vermeidung sozialer Härten
Inhalt
Darstellung der aktuellen Sachlage
Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen 248.457,80 im Jahr
2015.
Entscheidungsvorschlag
Die Auszahlung eines freiwilligen Gebührenangleichungszu-
schusses an die Trägerverbände und freien Träger von Kinder-
gärten und Horten wird in der im beiliegenden Verteilungsplan
ausgewiesenen Höhe genehmigt. Der Gebührenangleichungszu-
schuss wird zum 31.12.2015 beendet, das Verfahren eingestellt.
4.
Freiwillige Mietkostenzuschüsse für
anerkannte Kindergärten freier Träger
im Kalenderjahr 2015 (Auszahlungsbeschluss)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Stadtrates vom 02.12.1992, freien Trägern aner-
kannter Kindergärten, deren Kindergärten in angemieteten Räu-
men untergebracht sind, ab 1993 freiwillige Mietkostenzuschüsse
zu gewähren
Inhalt
55 Kindergärten haben einen Antrag auf Mietkostenzuschuss ge-
stellt, sie erhalten 2015 einen Mietkostenzuschuss von zusam-
men 260.400,00 .
Gesamtkosten
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 260.400,00 im Jahr
2015.
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bildungsausschuss genehmigt die Auszahlung freiwilliger
Mietkostenzuschüsse an Träger freigemeinnütziger und sons-
tiger Kindergärten in Höhe von 260.400,00 gemäß beilie-
gendem Verteilungsplan.
2. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, die noch
im Haushaltsjahr 2015 eingehenden Anträge von Kindergär-
ten auf Mietkostenzuschuss im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel auf dem Büroweg abzuwickeln.