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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. Januar 2018, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe - Beschlussvollzugskontrolle
Bericht über das Pilotprojekt der SWM;
Finanzierung
Partielle Bahnsteigerhöhungen an den U-Bahnhöfen nachrüsten
Antrag Nr. 14-20 / A 03264 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 19.07.2017
Barrierefreiheit an U-Bahnsteigen verbessern
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 03215 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 08.12.2016
Barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Harras
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01179 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling am 18.10.2016
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14-20 / B 03215 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 01179 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03264 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt:
In der Vorlage wird dem Stadtrat nach Auswertung der Erfahrungen aus dem Pilotversuch der SWM über die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen daraus berichtet.
Es wird über die Zielsetzung informiert, weitere Bahnhöfe mit Bahnsteigerhöhungen auszustatten und diese teilweise durch die Akquisition von Fördermitteln zu finanzieren. Die hierfür notwendigen Kosten für die LHM werden dargestellt.
Gesamtkosten / -erlöse:
Einmalige Kosten: 533 T€ in 2019
Jährliche Kosten: ca. 45 T€ dauerhaft ab 2023
Entscheidungsvorschlag:
Den Ausführungen zur Auswertung des Pilotversuches sowie zum Ziel der SWM, an weiteren U-Bahnhöfen eine partielle Bahnsteigerhöhung zu realisieren, wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Betrauung der Stadtwerke München GmbH mit der Realisierung des Projekts Partielle Bahnsteigerhöhung als Zusatzaufgabe Infrastruktur vorzunehmen. Der zentralen Finanzierung wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Stadtwerke München GmbH, SWM, Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe, partielle Bahnsteigerhöhung
Ortsangabe:
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