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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 20. November 2018, 15:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNuGebS-)

14-20 / V 12912 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Vollversammlung des Münchner Stadtrates hatte am 28.06.2016 die letzte Änderung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien – SoNu RL) beschlossen und am 18.10.2017 die Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund geändert. Dies macht auch eine Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS-) notwendig. Das Kreisverwaltungsreferat nimmt dies zum Anlass, dem Stadtrat über die Erfahrungen mit der aktuellen Sondernutzungsgebührensatzung zu berichten und – wo notwendig- weitere Änderungen vorzuschlagen sowie redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die Sondernutzungs-Gebührenänderungen dargestellt sowie vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Durch die Änderungen werden keine Kosten erwartet. Da nur wenige Gebühren angehoben werden, sind nur geringe Mehreinnahmen zu erwarten. Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Änderungssatzung zu. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden kann im RIS auch unter Sondernutzungen, Gebühren, Sondernutzungsgebührensatzung Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

  • 14-20 / A 04807 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04370 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 13217 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Nach der Änderung des Art. 30 LStVG am 25.05.2018 ist es möglich, die bestehende Alkoholverbotverordnung (AVV) für den Bereich des Hauptbahnhofes auszuweiten. Antrag Nr. 14-20 / A 04370 von Frau StRin Dr. Evelyne Menges vom 08.08.2018, eingegangen am 08.08.2018 Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargelegt, welche Wirkung die bestehende AVV entfaltet und dass die Voraussetzungen für die Ausweitung der zeitlichen Geltungsdauer auf 24 Stunden gegeben sind. Weiter wird vorgebracht, dass dadurch die Folgeerscheinungen des übermäßigen Alkoholkonsums im Bereich des Hauptbahnhofes gemildert werden können. Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Der Münchner Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes. Der Antrag „Sicherheit am Hauptbahnhof – Alkoholverbot ausweiten“ Antrag Nr. 14-20 / A 04370 vom 08.08.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Verbot des Alkoholkonsums, Alkoholverbotverordnung, AVV, Hauptbahnhof Ortsangabe Bereich Hauptbahnhof

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Tourismus in München: Öffnungszeiten der Souvenirstandl Antrag Nr. 14-20 / A03884 von Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Christian Vorländer, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Gerhard Mayer, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Horst Lischka vom 08.03.2018 Souvenirverkauf in München an Sonntagen Antrag Nr. 14-20 / A 03887 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Richard Quaas vom 09.03.2018


14-20 / V 11804 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag von Mitgliedern der Stadtratsfraktionen von SPD und CSU, einen Sonntagsverkauf von Souvenirs in der Münchner Innenstadt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll bei der Bayerischen Staatsregierung eine Änderung der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung beantragt werden. Inhalt Nach § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss können Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr bestimmte Waren, unter anderem Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von den normalen Ladenschlusszeiten an jährlich höchstens vierzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden dürfen. In der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung ist eine Liste von Gemeinden und Gemeindeteilen aufgeführt, in denen ein Verkauf an Sonntagen erlaubt ist. Die Liste, in der bisher in München das Olympiagelände und das Fußballstadion Fröttmaning berücksichtigt sind, soll um den Bereich der Münchner Innenstadt erweitert werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Den Anträgen, bei der Bayerischen Staatsregierung eine Aufnahme der Münchner Innenstadt in die Liste der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung zu beantragen, wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Tourismus, Souvenirverkauf an Sonntagen, Ladenschluss Münchner Innenstadt, Öffnungszeiten Souvenirstandl Ortsangabe Münchner Innenstadt

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Qualitative Weiterentwicklung des Sicherheitsberichtes der Landeshauptstadt München mit proaktiver Sicherheitsplanung
Hinweis:
Die Beschlussvorlage wurde im Kreisverwaltungsausschuss am 23.10.2018 in die heutige Sitzung vertagt. Die Beschlussvorlage wurde bereits verteilt.


14-20 / V 12674 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Umstrukturierung des Sicherheitsberichtes Inhalt Das Kreisverwaltungsreferat unterbreitete in vorangegangenen Beschlussvorlagen einen Änderungsvorschlag zur bisherigen Vorgehensweise bei der Erstellung des Sicherheitsberichtes und den Umgang mit sicherheitsrelevanten Themen. Unter anderem beinhaltete der Vorschlag die Implementierung eines kommunalen Risikomanagements. Die Sicherheitslage und relevante Gefährdungen in München sollen künftig herausgestellt werden, um für die fachlichen und politischen Ebenen mögliche Handlungsbedarfe abzuleiten oder künftige Maßnahmen zu entwickeln. Dieses Vorhaben soll nun angegangen, ein/e externe/r Auftragnehmer/in zur Umsetzung im Rahmen des Vergabeverfahrens gesucht werden. Gesamtkosten Über die Finanzierung wird der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung beschließen Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Erstellung eines Konzeptes und die anschließende Durchführung des selbigen zur Umsetzung der Umstrukturierung des Sicherheitsberichtes mit proaktiver Sicherheitsplanung in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an eine/n externe/n Auftragnehmer/in zu vergeben. Die erforderliche Vergabeermächtigung wird erteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Sicherheitsbericht, Sicherheitsplanung, Risikomanagement, Risikoanalyse Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
3. Fortschreibung des Verkehrs- und Mobilitätsmanagementplanes (VMP) – Neustrukturierung der Aufgaben
Hinweis:
Die Beschlussvorlage wurde im Kreisverwaltungsausschuss am 23.10.2018 in die heutige Sitzung vertagt. Die Beschlussvorlage wurde bereits verteilt.


14-20 / V 12304 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Sachstandsbericht zum VMP. Aus Sicht der Verwaltung ist für die LHM eine systematische und umfassen-de Analyse von Verkehrssteuerungsmöglichkeiten und -potentialen erfor-derlich. Darüber hinaus muss das KVR Strukturen schaffen, um sich dauerhaft und intensiv mit den verkehrstechnischen Zukunftstechnologien und Entwicklungen befassen zu können. Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum Einen dargestellt, welche Themen-bereiche im VMP bisher abgedeckt und mit welchem Ergebnis bearbeitet wurden. Zum Anderen wird die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Aufgabenfelder in den VMP beschrieben, um die Aufgaben eines zukunfts-weisenden und nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätsmanagements gewährleisten zu können. Es werden ein umfangreiches Gutachten zur Verkehrsanalyse und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Luftreinhaltung empfohlen. Vor dem Hintergrund des künftigen hochautomatisierten Fahrens, der Vernetzung verschiedenster Verkehrsträger und eines umfassenden Datenmanagements sowie zahlreicher Forschungs- und Förderprojekte, wie der stadtweiten Einführung lastabhängiger Programmwahl und des Engstellenmonitorings, wird auch der daraus entstehende Personalmehrbedarf begründet. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahmen betragen einmalig 642.600,- € im Jahr 2019 und 630.700,- € im Jahr 2020, gesamt gleich 1.273.300,- €. Wobei für den Betrag von 1.035.300,- € im Rahmen des Aktionsplans „Saubere Luft 2017 - 2020“ eine Förderung durch den Bund in Höhe 50 % beantragt wurde. Ferner entstehen dauerhaft jährliche Kosten in Höhe von 157.700,- € ab dem Jahr 2019. Entscheidungsvorschlag s. Antrag des Referenten Gesucht werden kann im RIS auch unter VMP, LAPW, Grüne Wellen, Verkehrs- und Staumanagement, Lärmreduzierung Ortsangabe - /-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Verkehrssicherheitskonzept Stadtratsauftrag vom 25.04.2018 Maßnahmenprogramm Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss - 1. Stufe
Hinweis:
Die Beschlussvorlage wurde im Kreisverwaltungsausschuss am 23.10.2018 in die heutige Sitzung vertagt. Die Beschlussvorlage wurde bereits verteilt.

  • 14-20 / A 03804 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04413 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04580 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04672 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04092 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04094 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04091 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02135 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 00492 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04234 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04440 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04200 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02658 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02729 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02369 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02159 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02236 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02136 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02137 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03537 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03090 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03092 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03087 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03089 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02769 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 03086 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04088 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04090 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04082 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04076 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04032 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04061 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / E 00415 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 00161 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 12772 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Am 25.04.2018 beschloss die Vollversammlung des Stadtrats die „Vision Zero“ als neues strategisches Ziel der Münchner Verkehrssicherheitsarbeit. Auf der Grundlage einer kombinierten Analyse von Unfalldaten, Verkehrsdaten und Infrastrukturdaten sollen gezielter als bisher Ansatzpunkte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Inhalt Geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die dafür nötigen Ressourcen (Personal- und Sachkosten). Mit diesem Beschluss wird zunächst eine 1. Stufe der Umsetzung erfolgen; im Jahr 2019 wird der Beschluss über die 2. Stufe der Umsetzung vorgelegt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die zahlungswirksamen Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit belaufen sich für Sach-/ Dienstleistungen auf einmalig 340.000 Euro im Zeitraum 2019-2022 sowie dauerhaft auf 4.000 Euro ab dem Jahr 2019 für Personalauszahlungen ab 2019 dauerhaft auf 380.200 Euro. Die Auszahlungen im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich einmalig in 2019 auf 11.850 Euro. Entscheidungsvorschlag Das KVR wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 5 Stellen (VZÄ) ab dem 01.01.2019 und deren Besetzung beim POR zu veranlassen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2019 anzustoßen. Das Baureferat wird gebeten, den zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf zu konkretisieren, mit dem POR bzw. der Stadtkämmerei abzustimmen und 2019 zum Eckdatenbeschluss 2020 anzumelden. Das IT-Referat wird beauftragt, noch in 2019 im Benehmen mit dem KVR die für die Bereitstellung der Software nötigen Arbeitsschritte zu erbringen. Das KVR wird beauftragt, die Personal- und Sachkosten für die 2. Stufe der Umsetzung des Verkehrssicherheitskonzepts im Eckdatenbeschluss 2019 für das Haushaltsjahr 2020 zu beantragen und in der Folge einen Beschluss zur Umsetzung der 2. Stufe in 2019 vorzulegen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
7.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Kreisverwaltungsausschusses und der Vollversammlung des Stadtrates im Berichtszeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018

14-20 / V 12249 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2004 und 23.11.2006 wurden die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die einer Beschlussvollzugskontrolle (BVK) unterliegen, zu berichten. Inhalt Darstellung der Beschlussvollzugskontrolle für den Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018 Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Bekanntgabe Gesucht werden kann im RIS auch unter Beschlussvollzugskontrolle; BVK; KVR; 1. Halbjahr 2018 Ortsangabe (-/-)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
8.
Sanierung der P+R Tiefgarage Heimeranplatz nach Bauwerksprüfung 2016 Stadtbezirk 8 - Schwanthalerhöhe

14-20 / V 13042 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Seit Eröffnung der Tiefgarage im Jahr 1993 wurden keine Instandsetzungsarbeiten im Objekt durchgeführt. Lediglich im Zuge der Oberflächenumgestaltung aus Anlass der Auflösung des P+R-Busparkplatzes zugunsten eines Parkplatzes für das Bürogebäude wurden im Jahr 2011 Abdichtungsarbeiten an einer undichten Bauwerksfuge im Bereich der Tiefgaragendecke vorgenommen und die in der darunter befindlichen P+R-Tiefgarage hervorgerufenen Feuchteschäden an einer Garagentrennwand beseitigt. Die Beschaffenheit einiger Bauwerksteile erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb, was durch die Ergebnisse einer im Jahr 2016 durchgeführten Bauwerksprüfung dokumentiert wird. Gleiches gilt für die Beschaffenheit der Entwässerungseinrichtungen inkl. der Grundleitungen, die im März 2018 einer Dichtheitsprüfung unterzogen wurden. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die festgestellten Schadensbilder nach der Bauwerksprüfung 2016 dargestellt. Die Sanierungsmaßnahme wird zur Vermeidung von absehbaren Schäden bzw. zur Beseitigung vorhandener Schäden am Bauwerk sowie zur Einhaltung der Vorgaben der Entwässerungssatzung der LHM über die Dichtheit von Grundleitungen erforderlich. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Es entstehen konsumtive Gesamtkosten in Höhe von 1.940.000,-- € netto für das Haushaltsjahr 2019 aus der Sonderposten „Stellplatzablösemittel“. Entscheidungsvorschlag 1. Der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten an der P+R-Tiefgarage Heimeranplatz wird zugestimmt. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die P+R Park & Ride GmbH mit der weiteren Ausführung des Vorhabens zu betrauen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen konsumtiven Instandsetzungskosten in Höhe von 1.940.000,00 € netto für das Jahr 2019 im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2019 anzumelden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderposten Stellplatzablösemittel.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)